Der Rundfunkbeitrag (GEZ) liegt aktuell bei 18,36 EUR im Monat und fällt pro Haushalt automatisch an. Für diejenigen, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind, reißt das ein echtes Loch ins Budget. Dabei gilt beim Bezug von Bürgergeld: Eine GEZ-Befreiung ist auf Antrag möglich. In diesem Beitrag erfahren Sie, was nötig ist, um diese Kosten künftig einzusparen und sich ggf. rückwirkend befreien zu lassen.
Das wichtigste zur GEZ-Befreiung beim Bürgergeld
Empfänger von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Dafür ist jedoch ein Antrag auf Befreiung nötig. Was dafür nötig ist, erfahren Sie hier.
Möchten als Bürgergeld-Empfänger eine GEZ-Befreiung veranlassen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Wichtig ist dabei, dass dieser nicht an das Jobcenter geht, sondern an den Beitragsservice.
Beziehen Sie Bürgergeld und leben in einer Bedarfsgemeinschaft (BG), in der ein oder mehrere Mitglieder arbeiten, wirkt sich die GEZ-Befreiung oftmals auch auf Ihre Mitwohnenden aus. Hierbei sind vor allem die Umstände entscheidend.
Inhalt
Rundfunkbeitrag: Bürgergeld befreit von der Beitragspflicht
Wer auf staatliche Leistungen angewiesen ist, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das war schon beim Bürgergeld-Vorgänger Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 der Fall und gilt darüber hinaus auch für Menschen, die auf andere Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe angewiesen sind.
Der Beitragsservice, an den die GEZ zu zahlen ist, unterscheidet dabei Gründe – sogenannte Befreiungsgründe – die mit eigenen Nummern Personengruppen zugeordnet sind. Um Ihnen Beispiele zu nennen:
- 403 : Bürgergeld-Beziehende
- 402: Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- 402: Empfänger von Sozialhilfe
Wichtig dabei ist aber: Als Empfänger von Sozialleistungen sind Sie nicht automatisch von den Rundfunkgebühren befreit. Sie müssen bei Bürgergeld-Bezug eine GEZ-Befreiung beantragen. Oft erhalten Sie ein entsprechendes Antragsformular mit Ihrem Bewilligungsbescheid vom Jobcenter.
Mehr-Personen-Haushalte beim Bürgergeld: GEZ-Befreiung wirkt sich aus
Beziehen Sie Bürgergeld und wohnen mit weiteren Menschen in einer Wohnung, von denen nicht alle im Leistungsbezug sind, stellt sich mitunter die Frage, ob und wie sich Ihre GEZ-Befreiung auf die übrigen Haushaltsmitglieder auswirkt. Wichtig ist dabei vor allem die Art des Zusammenlebens.
Dabei ist entscheidend, ob Sie eine Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft bilden.
Bedarfsgemeinschaft: Leben Sie mit einem Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner und/oder Kindern unter 25 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft, sind auch diese vom Rundfunkbeitrag befreit.
Haushaltsgemeinschaft: Auch in einer Haushaltsgemeinschaft profitieren die weiteren Mitglieder von der GEZ-Befreiung, sofern Sie bzw. ein Mitglied Bürgergeld bezieht und das Einkommen und Vermögen weiterer Haushaltsmitglieder bei der Gewährung der Leistungen berücksichtigt wird.
Wohngemeinschaft: Da Mitglieder einer Wohngemeinschaft (WG) in der Regel getrennt haushalten, gilt die GEZ-Befreiung nur für denjenigen, der Bürgergeld bezieht. Setzt sich eine WG also aus Bürgergeld-Empfängern und Erwerbstätigen ohne Leistungsbezug zusammen, sind Leistungsbeziehende befreit, während ein WG-Mitglied, ggf. stellvertretend für weitere, für den Rundfunkbeitrag aufkommen muss.
Bürgergeld: GEZ-Befreiung auf Antrag
Möchten Sie sich als Bürgergeld-Empfänger von der GEZ befreien lassen, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten:
- Antrag auf GEZ-Befreiung bei Bürgergeld-Bezug per Formular: Mit Ihrem Bewilligungsbescheid erhalten Sie vom Jobcenter oftmals auch ein Antragsformular.
- Formloses Schreiben: Verfassen Sie ein formloses Schreiben, in dem Sie um GEZ-Befreiung aufgrund von Bürgergeld-Bezug bitten.
Bitte beachten Sie dabei, dass Anträge auf Befreiung grundsätzlich an den Beitragsservice zu richten sind und nicht an das Jobcenter. Jobcenter sind nicht befugt, Ihre Daten diesbezüglich weiterzuleiten. Das ist auch der Grund, weshalb Sie beim Bürgergeld GEZ-Befreiung extra beantragen müssen und diese nicht mit der Bewilligung automatisch einhergeht.
Wichtig: Vergessen Sie nicht, Ihrem Antrag entsprechende Nachweise beizulegen! Eine GEZ-Befreiung ist nur möglich, wenn der Beitragsservice einen Nachweis über den Bezug von Bürgergeld bzw. andere Sozialleistungen hat.
Nachweise für die GEZ-Befreiung: Diese Dokumente sind wichtig
Für den Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Bürgergeld-Bezug genügt es, wenn Sie lesbare Kopien von Nachweisen beilegen. Originale Dokumente sollten Sie nicht übermitteln. Dabei akzeptiert der Beitragsservice folgende Belege:
- Jobcenter-Bescheinigung
- Bewilligungsbescheid
Entscheidend ist, dass die Unterlagen Aufschluss über folgende Punkte liefern:
- den Namen des Leistungsempfängers
- die Art der Sozialleistung
- den Leistungszeitraum
Letzteres ist wichtig, um eine Gültigkeitsdauer für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu bestimmen. Denn: Sobald Ihr Bewilligungsbescheid ausläuft, endet auch Ihre Befreiung von der GEZ.
Beginn und Ende der GEZ-Befreiung bei Bürgergeld-Bezug
Unabhängig davon, wann Sie Ihre Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt haben, beginnt Ihre beitragsfreie Zeit mit dem Beginn Ihres Leistungsbezuges. Das Datum Ihres Bewilligungsbescheides spielt also eine entscheidende Rolle – auch vor dem Hintergrund einer rückwirkenden Beitragsbefreiung.
Das Ende Ihrer GEZ-Befreiung ist dementsprechend mit dem Ende Ihres Bewilligungszeitraumes gleichzusetzen. Sind Sie weiterhin auf Bürgergeld angewiesen, müssen Sie erneut einen Antrag auf Befreiung beim Beitragsservice stellen und wiederholt einen Nachweis erbringen.
Wichtig: Verändern sich Ihre Lebensumstände und Sie sind nicht länger auf staatliche Leistungen angewiesen, müssen Sie dem Beitragsservice das mitteilen. Denn damit entfällt in der Regel auch Ihr Anspruch auf GEZ-Befreiung. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann das zu Rückforderungen führen, und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie aus dem Leistungsbezug gefallen sind.
Längerer Bezug von Bürgergeld: Rückwirkende GEZ-Befreiung
Viele Leistungsempfänger wissen nicht, dass bei Bürgergeld-Bezug eine GEZ-Befreiung möglich ist bzw. erfahren erst später davon. Dabei gilt: Es ist möglich, sich für bis zu drei Jahre rückwirkend von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen, sofern sie durchgängig Sozialleistungen bezogen haben. Trifft das auf Sie zu, können Sie unter Vorlage einer Bescheinigung vom Jobcenter bzw. Ihrer Bewilligungsbescheide eine rückwirkende Befreiung beantragen.
Wichtig: Mit Gewährung der rückwirkenden GEZ-Befreiung aufgrund von Bürgergeld-Bezug geht auch eine Rückzahlung der bereits gezahlten Rundfunkgebühren einher. Die wird vom Jobcenter in der Regel als Einkommen angerechnet.