Gut zu wissen: Das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil vom 17.07.2024 dir Rechte von Bürgergeld-Empfängern in Bezug auf Geldgeschenke gestärkt. Worum es in dem verhandelten Fall ging, lesen Sie in unserem Artikel: „Wann Geldgeschenke nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen„.
Das Wichtigste zu Bürgergeld & Geldgeschenken
Wie schon bei Hartz IV gilt bei Geldgeschenken auch für Bürgergeld-Bezieher der Grundsatz der Geringfügigkeit. Bei Schenkungen ab 50 Euro und ohne Zweckbindung wird von vielen Jobcentern die Anrechnung geprüft. Wichtig ist, dass der Geldbetrag angemessen und nicht zu hoch ist.
Der Bürgergeld-Regelsatz enthält verschiedene Bedarfe wie Miete, Heizung oder Lebensmittel. Erhalten Sie beispielsweise eine Überweisung von 50 Euro für Lebensmittel, werden diese auf Ihr Bürgergeld angerechnet. Das Anrechnen zweckgebundener Geldgeschenke soll Sozialleistungsmissbrauch verhindern.
In der Regel sind Sachgeschenke von der Anrechnung auf Ihr Bürgergeld befreit. Bekommen Sie beispielsweise eine Waschmaschine geschenkt, mindert diese nicht die Höhe Ihrer Grundsicherung. Allerdings gilt es einige Ausnahmen zu beachten. Diese erfahren Sie hier.
Inhalt
Werden Geldgeschenke bei Bürgergeld angerechnet?
Beziehen Sie Bürgergeld, sieht das Jobcenter die Einnahmen auf Ihrem Konto. Finden sich dort Überweisungen, überprüft es, ob diese dem Bürgergeld angerechnet werden können, sodass sich Ihre Bezüge vermindern würden. Geldgeschenke von Freunden oder Verwandten zählen auch zu diesen anrechenbaren Einnahmen beim Bürgergeld.
Für Bezieher von Bürgergeld liegt der Geldgeschenke-Freibetrag bei 50 Euro. Geldschenkungen unterhalb dieser Marke rechnet das Jobcenter zumeist nicht an, da diese zu geringfügig sind. Doch Achtung: Diese Grenze bezieht sich nicht auf jede einzelne Kontobewegung, sondern auf ein gesamtes Jahr.
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass die Überweisungen nicht zweckgebunden sind. Erhalten Sie 50 Euro auf Ihrem Konto mit dem Verwendungszweck „Lebensmittel“, kann dies ein Problem für Sie werden. Mittel für Essen und Getränke sind nämlich bereits Teil von Ihren Bezügen aus dem Bürgergeld.
Geldgeschenke mit einer solchen Zweckbindung gilt es daher zu vermeiden, denn sie decken sich mit Leistungen aus dem Regelsatz des Bürgergelds und werden vollständig angerechnet. Die Sozialleistungen könnten somit nämlich trotz möglicher Arbeitslosigkeit und ohne festes Einkommen als ungerechtfertigt angesehen werden. Folgende Punkte gilt es daher grundsätzlich zu beachten:
- Freibetrag von 50 Euro (Geringfügigkeit)
- Angemessenheit
- keine Zweckgebundenheit
Bürgergeld und Geldgeschenke: Diese Ausnahmen gibt es
Schenken Sie Empfängern von Sozialleistungsbeziehern Geld zum Geburtstag, schmälert dies möglicherweise deren Bürgergeld. Doch nicht in allen Fällen.
Geringfügige Geldgeschenke an Kinder oder anlässlich religiöser Feste wie Konfirmationen oder Jugendweihen unterliegen zusätzlichen Regeln. Hier ist eine Geldschenkung unter bestimmten Umständen möglich, die wir Ihnen nachfolgend erläutern.
Geldgeschenke an Kinder von Bürgergeld-Beziehern
Der Grundsatz der Geringfügigkeit schützt Sie in einigen Fällen vor der Kürzung von Ihrem Bürgergeld. Geldgeschenke in geringfügigem Umfang, zum Beispiel zu Weihnachten an Kinder, rechnet das Jobcenter nicht an. Auch zum Geburtstag oder kleinere Taschengelder werden laut Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht angerechnet. Wichtig ist hierbei jedoch auch die Angemessenheit, die je nach Anlass, Zweck und Höhe des Geschenks individuell abzuschätzen ist.
Geldschenkungen bei religiösen Festen
Da beim Bürgergeld Geldgeschenke zu Minderungen führen können, verzichten manche Menschen anlässlich einer Jugendweihe auf das Schenken von Geld. Dies ist jedoch in diesem Fall sowie bei einigen religiösen Festen ausnahmsweise nicht vonnöten.
Hier greift nämlich § 1 Abs. 1 Nr. 12 der Bürgergeld-Verordnung. Dieser besagt, dass bei bestimmten religiösen Festen oder bei der Jugendweihe Geldgeschenke anrechnungsfrei sind, wenn diese den Wert von 3.100 Euro nicht überschreiten. Wichtig ist hierbei, dass die Geschenke an Minderjährige adressiert sind.
Für diese festlichen Anlässe gilt die Sonderregel, dass Geldgeschenke Bürgergeld nicht mindern:
- Jugendweihe
- Konfirmation
- Kommunion
- Firmung
- vergleichbare (religiöse) Feste
Lieber Sachgeschenke als Geldgeschenke: Bürgergeld-Tipps von den Profis
Über Geschenke freuen sich natürlich auch Menschen mit Bürgergeld. Geldgeschenke können jedoch mitunter zu einem Problem führen, wenn diese als Einkommen gewertet werden. Daher empfehlen wir Ihnen, zu Sachgeschenken zu greifen, statt Geld zu verschenken.
Bei Sachschenkungen hat das Jobcenter nicht die Möglichkeit, diese auf das Bürgergeld anzurechnen. Der Regelsatz wird dadurch nicht vermindert. Schenken Sie einem Kind einer Familie, die Sozialleistungen bezieht, ein neues Fahrrad, hat dies keine negativen Auswirkungen auf deren Bürgergeld. Geldgeschenke sorgen hingegen mitunter für böse Überraschungen.
Hierbei gelten jedoch Ausnahmen. Zunächst müssen die Sachschenkungen auch hier angemessen sein. Geschenke wie ein Luxusauto würden als Einkommen zählen. Fragen Sie bei hochwertigeren Sachschenkungen bestenfalls bei Ihrem Jobcenter nach, um sich abzusichern.
Achtung: Sachen, die Sie vom Arbeitnehmer im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten, gelten nicht als Sachgeschenke. Diese werden als Gegenleistung für Ihre Arbeit und somit als Einnahmen im Sinne des Bürgergeld-Gesetzes gewertet.