Durch das Bürgergeld sollten bessere Anreize für Leistungsempfänger geschaffen werden, eine Arbeit zu suchen. In diesem Zusammenhang ist auch der Freibetrag von großer Bedeutung. Zum 1. Juli 2023 werden die Freibeträge für Bürgergeld-Empfänger steigen. Wie hoch diese dann ausfallen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Das Wichtigste zum beim Bürgergeld geltenden Freibetrag
Bei Bezug von Bürgergeld kann ein Freibetrag beim Vermögen oder dem Einkommen gegeben sein. Es handelt sich dann um jenen Betrag, der nicht auf die Leistungen vom Jobcenter angerechnet wird. Freibeträge sollen zum Beispiel einen Anreiz schaffen, trotz Bürgergeld-Bezug einen Nebenjob auszuführen.
Beim Bürgergeld sind die Freibeträge von der Höhe des Einkommens abhängig. Es gilt immer ein Grundfreibetrag von 100 Euro. Dazu bleiben für Leistungsempfänger ab dem 01.07.2023 bei einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro pro Monat 30 Prozent der Summe anrechnungsfrei. Beim Vermögen gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Zudem gibt es bestimmte Rücklagen und Gegenstände, die als Schonvermögen gelten.
Zum ersten Juli 2023 wird für Bezieher von Bürgergeld der Freibetrag fürs Einkommen erhöht. Ab dann gelten auch besondere Regelungen in Bezug auf Ferienjobs. Diese gehen mit dem zweiten Teil der Bürgergeld-Reform einher.
Inhalt
Bürgergeld: Freibetrag beim Vermögen
Durch die Einführung vom Bürgergeld hat sich in Bezug auf den Freibetrag fürs Vermögen im ersten Jahr des Leistungsbezugs eine wesentliche Verbesserung für Leistungsempfänger ergeben: Es gibt nunmehr eine Karenzzeit von einem Jahr bei erstmaligem Bezug von Leistungen des Jobcenters.
In diesem Zeitraum gilt bei Bezug von Bürgergeld ein Freibetrag von 40.000 Euro bezogen auf das Vermögen. Zusätzlich können je weiterer Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt, weitere 15.000 Euro als Freibetrag geltend gemacht werden.
Es handelt sich dabei allerdings nur um verwertbares Vermögen. Das umschließt beispielsweise Bargeld oder Sparkonten sowie Aktien. Grundsätzlich jegliche Vermögenswerte, die für den Lebensunterhalt verwendet werden könnten. Ein angemessener Hausrat gehört zum Beispiel nicht zum verwertbaren Vermögen.
Wichtig: Ist die Karenzzeit vorbei und Sie haben noch keine neue Arbeit gefunden, so gilt „nur“ noch ein Freibetrag von 15.000 Euro in Bezug auf das verwertbare Vermögen.
Bürgergeld: Freibetrag bei Zuverdienst und Einkommen
Für das Einkommen beträgt der Freibetrag bei Bürgergeld-Bezug mindestens 100 Euro. Dieser Grundfreibetrag gilt immer, egal ob Sie einer Ausbildung oder einem Minijob nachgehen. Daneben gibt es allerdings noch weitere Freibeträge für einen Zuverdienst, welche am 1. Juli 2023 folgendermaßen angehoben werden:
- Haben Sie einen monatlichen Verdienst zwischen 520 und 1.000 Euro, bleiben 30% davon anrechnungsfrei (bisher sind es 20%).
- Einkünfte aus Ferienjobs von Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor dem 25. Geburtstag werden grundsätzlich nicht angerechnet.
- Steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten werden in Höhe von bis zu 3.000 € pro Kalenderjahr als Freibetrag gewährt und somit nicht angerechnet.
Werden die Freibeträge beim Bürgergeld regelmäßig angepasst?
Wie bereits erwähnt, erfolgt eine Anpassung der Freibeträge für das Einkommen von Bürgergeld-Empfängern im Juli 2023. Darüber hinaus sind erst einmal keine weiteren Anpassungen geplant. Es ist allerdings auch nicht ausgeschlossen, dass es künftig welche geben könnte.
Die Bürgergeld-Leistungen orientieren sich auch immer am aktuellen Geschehen in Deutschland. So werden auch die Regelsätze jährlich angepasst, um der Inflation und immer weiter steigenden Preisen Rechnung zu tragen.