Laut Daten des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2022 knapp 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland armutsgefährdet. Sind die Eltern arbeitslos, so soll das Bürgergeld der Familie helfen, über die Runden zu kommen. Doch was bekommt zum Beispiel eine 4-köpfige Familie an Bürgergeld? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Das Wichtigste zum Bezug von Bürgergeld als Familie
Ja. Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hat einen Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen vom Jobcenter, sofern eine Hilfebedürftigkeit vorliegt. Wie hoch der Regelsatz für die Kinder ausfällt, hängt von deren Alter ab.
Wie viel Bürgergeld einer Familie mit 2 Kindern zusteht, lässt sich pauschal gar nicht beziffern, da die Regelsätze je nach Kindesalter variieren können. Gehen wir allerdings einmal von einer Bedarfsgemeinschaft bestehend aus den Eltern und 2 Kindern zwischen 6 und 13 Jahren aus, so stünde der Familie ein monatlicher Bürgergeld-Regelsatz in Höhe von 1.792 Euro zu.
Sind die Kinder zwischen 0 und 5 Jahren alt und leben mit beiden Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft, so hat die 4-köpfige Familie einen Bürgergeld-Anspruch von 1.726 Euro pro Monat.
Familien, die Bürgergeld beziehen, können von einigen zusätzlichen Leistungen profitieren. So wird bei Alleinerziehenden zum Beispiel ein Mehrbedarf gewährt. Kinder können zudem von den Leistungen für Bildung und Teilhabe profitieren. Hier erfahren Sie mehr zu den konkreten Leistungen aus dem Bildungspaket.
Inhalt
Ermitteln Sie mit dem Bürgergeld-Rechner was Ihrer Familie zusteht!
© by brutto-netto-rechner.infoBerechnung der Höhe vom Bürgergeld für die Familie
Wird Bürgergeld an eine Familie gezahlt, haben alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf einen monatlichen Regelsatz, sofern die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug erfüllt werden.
Wie hoch dieser ausfällt, ist bei den Kindern davon abhängig, wie alt diese sind. Unserer Tabelle können Sie die Regelsätze für das Jahr 2024 entnehmen:
Bedarfsstufe Bürgergeld-Empfänger | Regelsatz 2024/2025 (in €) | |
---|---|---|
1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 |
2 | Volljährige Partner | 506 |
3 | Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern | 451 |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen | 451 | |
4 | Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 |
5 | Kinder (6-13 Jahre) | 390 |
6 | Kinder (0-5 Jahre) | 357 |
Wie die Tabelle zeigt, muss der Anspruch auf Bürgergeld für jede Familie individuell berechnet werden. Wir wollen Ihnen nun einige Beispiele nennen, die aufzeigen, in welcher Höhe Familien Leistungen vom Jobcenter erhalten können:
- Bürgergeld für eine 3-köpfige Familie (Kind im Alter von 15 Jahren): 1.483 Euro
- Bürgergeld für eine 4-köpfige Familie (Kinder im Alter von 3 und 5 Jahren): 1.726 Euro
- Bürgergeld für eine 5-köpfige Familie (Kinder im Alter von 7, 9 und 12 Jahren): 2.182 Euro
- Bürgergeld für eine 6-köpfige Familie (Kinder im Alter von 7, 9, 12 und 15 Jahren): 2.653 Euro
Wichtig: Das Jobcenter zahlt Familien bei Bürgergeld-Bezug nicht nur einen monatlichen Regelsatz. Auch die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) werden in vollem Umfang übernommen, sofern diese angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel und der Anzahl der Haushaltsbewohner.
Weitere Infos zur Anspruchsberechtigung einzelner Personengruppen finden Sie in den folgenden Ratgebern:
Bürgergeld für Familien: Diese zusätzlichen Leistungen sind möglich
Neben der Übernahme der Kosten der Unterkunft und dem monatlichen Regelsatz vom Bürgergeld, können Familien und insbesondere Kinder noch von einer Reihe weiterer Sozialleistungen profitieren. Alleinerziehende erhalten einen höheren Regelbedarf vom Jobcenter. Dieser liegt monatlich bei 563 Euro.
Zudem wird ein Mehrbedarf gewährt. Dieser kann, je nach Anzahl der Kinder, bis zu 60 Prozent zusätzlich zum Regelsatz betragen. Um Kindern die Teilhabe am sozialen Leben und einen bestmöglichen Zugang zu Bildung zu verschaffen, können Eltern Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Dieses beinhaltet zum Beispiel:
- Kostenübernahme für ein Mittagessen in der Kita, Kindertagespflege oder Schule
- Eine jährliche Pauschale von 176 Euro pro Kind als Zuschuss für den Schulbedarf
- Kostenübernahme für eine Lernförderung (falls notwendig)
- Übernahme der Kosten für Ausflüge in der Kita, Kindertagespflege oder Schule
- Kostenübernahme für Kita- oder Klassenfahrten
- Monatliche Pauschale in Höhe von 15 Euro zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Übernahme der Fahrtkosten zur Schule (sofern erforderlich)
Weitere Infos zu den Leistungen beim Bürgergeld finden Sie in den folgenden Ratgebern: