Das Wichtigste zu Bürgergeld und Energiekosten
Im Rahmen der Bürgergeld-Leistungen übernimmt das Jobcenter angemessene Kosten für die Unterkunft. Das beinhaltet die Miete, die Betriebs- und die Heizkosten.
Welche Art von Heizung Sie betreiben, ist unerheblich für die Übernahme der Heizkosten durch das Jobcenter. Lediglich die Angemessenheit des Verbrauchs ist wichtig. Daher werden auch die Kosten für den Betrieb einer Gasheizung übernommen. Der Strom wird nur gesondert bezahlt, wenn er für den Betrieb einer elektrischen Heizung verwendet wird. Ansonsten werden Stromkosten über den Regelbedarf gedeckt. Mehr zur Stromkostenübernahme finden Sie hier.
Nein, für diese müssen Sie selbst aufkommen. Sie können beim Jobcenter ein Darlehen beantragen, um die Nachzahlung der Stromkosten zu leisten. Mehr dazu finden Sie an dieser Stelle.
Inhalt
Bürgergeld beinhaltet Kosten für Unterkunft und Heizung
Im Rahmen der Leistungen werden für Bürgergeld-Empfänger auch Energiekosten für die Unterkunft übernommen. Neben der Miete zahlt das Jobcenter demnach auch die Betriebskosten, die in der Betriebskostenvereinbarung festgelegt wurden, und die Heizkosten. Stromkosten sind allerdings kein gesonderter Posten, sondern sind bereits im Regelbedarf verrechnet. Sie werden demnach nicht noch einmal zusätzlich übernommen.
Innerhalb des ersten Jahres gilt eine Karenzzeit, in der sich Betroffene keine Sorgen um die Angemessenheit der Größe und der Miete ihrer Unterkunft machen müssen. Eine Angemessenheitsprüfung führt das Jobcenter erst nach Ablauf der Karenzzeit durch. Die Prüfung orientiert sich am ortsüblichen Mietspiegel.
Regeln bei der Übernahme der Heizkosten
Im Gegensatz zur Miete muss sich die Höhe der Heizkosten immer im angemessenen Rahmen befinden. Orientierung dafür bietet der bundeseinheitliche Heizkostenspiegel. Ihr Verbrauch darf nicht deutlich höher liegen als der durchschnittliche Verbrauch einer vergleichbaren Wohnung. Dennoch bleibt die Prüfung der Heizkosten eine Einzelfallentscheidung. Unter Umständen können für Bürgergeld-Empfänger höhere Energiekosten übernommen werden, wenn
- kleine Kinder im Haushalt leben
- Menschen fortgeschrittenen Alters im Haushalt leben
- die Wohnung schlecht isoliert ist
- eine Erkrankung vorliegt
Haben Sie eine Rückzahlung erhalten, weil der gezahlte Abschlag höher war als der Verbrauch, rechnet das Jobcenter die Summe im folgenden Monat an. Die Leistung verringert sich. Bei unangemessen hohen Heizkosten kann das Jobcenter Sie zur Senkung der Heizkosten auffordern und dafür eine Frist setzen. Schaffen Sie es nicht, die Heizkosten bis dahin ausreichend zu reduzieren, zahlt das Jobcenter nur noch den angemessenen Betrag.
Zahlt das Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger auch Energiekosten im Rahmen einer Nachzahlung? Ja, solange ihr Verbrauch angemessen war. Ausschlaggebend ist nicht, ob Sie während des Verbrauchszeitraums Bürgergeld erhielten, sondern ob Sie aktuell Bürgergeld beziehen und die Nachzahlung nicht selbst aufbringen können. War der Verbrauch jedoch unangemessen hoch, müssen Sie die Nachzahlung selbst leisten.
Stromkostenübernahme nur in Ausnahmefällen möglich
Zwar werden für Bürgergeld-Empfänger die Energiekosten übernommen, die Übernahme der Stromkosten läuft jedoch nach anderen Regeln. Die Kosten für den Stromverbrauch werden pauschal mit einem Betrag abgedeckt, der Ihnen mit dem Regelsatz ausgezahlt wird.
Aktuell liegt der Regelsatz bei 502 Euro. Davon sind 8,48% für den Posten “Energie und Wohninstandhaltung” vorgesehen. Dieser Betrag von 42,55 Euro monatlich wird von Sozialverbänden als viel zu niedrig kritisiert. Es gibt dennoch unter Umständen die Möglichkeit, etwas mehr Unterstützung bei der Zahlung der Stromkosten zu erhalten.
Sie können einen Mehrbedarf geltend machen, wenn Sie eine elektrische Heizung betreiben oder für die Warmwasseraufbereitung einen Durchlauferhitzer verwenden. Geben Sie diese Informationen zu Ihren Energiekosten an, wenn Sie Bürgergeld beantragen. Ggf. müssen Sie einen gesonderten Antrag auf Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung (nach § 21 Abs. 7 SGB II) stellen. Dieser beträgt bei einem Erwachsenen 2,3 % des Regelsatzes.
Was tun bei einer Stromkostennachzahlung?
Das Jobcenter übernimmt für Bürgergeld-Empfänger keine Energiekosten im Sinne einer Stromkostennachzahlung. Diese müssen Sie selbst tragen. Bereits ab 100 Euro Rückstand kann Ihnen der Strom abgestellt werden. Vereinbaren Sie deshalb zeitnah eine Ratenzahlung mit Ihrem Stromanbieter. Auch ein Darlehen vom Jobcenter ist denkbar. In der Regel darf ein Darlehen nicht abgelehnt werden, wenn sonst eine Stromsperre droht.
Dieses Darlehen müssen Sie jedoch zurückzahlen. Dafür behält das Jobcenter jeden Monat 10% des Regelsatzes für den Antragstellenden ein, bis es abbezahlt ist. Ein erneutes Darlehen kann jedoch abgelehnt werden, wenn Sie nicht bereit sind, Ihre Stromkosten zu senken.