Das Wichtigste zu Bürgergeld trotz Eigentumswohnung
Vor dem Bezug von Bürgergeld wird Ihr Vermögen geprüft. Hier gilt die Größe von max. 120 m² für Eigentumswohnungen als angemessen. Dieser Wert gilt für vier Bewohner. Alle weiteren Grenzen für die Größe der Wohnung nach Bewohneranzahl finden Sie in der Tabelle an dieser Stelle.
Für das Bürgergeld zählt zum Schonvermögen auch eine Eigentumswohnung, wenn sie von angemessener Größe ist. Dann steht einem Bezug von Bürgergeld nichts entgegen. Ist die Eigentumswohnung aber zu groß, gehört sie nicht mehr zum Schonvermögen. Wie es dann weitergehen kann, lesen Sie hier.
Bei einer plötzlichen finanziellen Notlage durch einen Jobverlust ist selbst genutztes Wohneigentum innerhalb einer einjährigen Karenzzeit geschützt. Danach wird die Angemessenheit der Größe Ihrer Wohnung geprüft. Anders ist es bei vermietetem Eigentum. Dieses gilt als verwertbar und muss ggf. verkauft werden. Mehr dazu steht hier.
Inhalt
Schutz für das Grundbedürfnis „Wohnen“
Wer durch den Verlust seines Jobs in finanzielle Not gerät, soll sich nicht auch noch Sorgen um das mühsam Ersparte machen. Genauso wenig ist bei der Jobsuche die Angst förderlich, demnächst die Wohnung zu verlieren. Daher ist selbst genutztes Wohneigentum von angemessener Größe für das Jobcenter Teil des Schonvermögens und steht Ihrem Anspruch auf Bürgergeld nicht zwangsläufig im Wege.
Durch das Grundbedürfnis „Wohnen“ steht beim Bürgergeld auch eine Eigentumswohnung unter besonderem Schutz.
Benötigen Sie finanzielle Hilfe in Form von Bürgergeld, ist eine Eigentumswohnung also kein sofortiges Hindernis. Sie können für das Jobcenter trotzdem als bedürftig gelten. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Wohnung selbst genutzt, also nicht vermietet, wird und von angemessener Größe ist. Allerdings spielt diese erst bei der Vermögensprüfung eine Rolle. Diese Prüfung findet erst nach Ablauf der einjährigen Karenzzeit statt.
Der Grund für einen großzügigeren Umgang mit Wohneigentum bedürftiger Bürger ist, dass sich Betroffene voll und ganz auf die Suche nach Arbeit konzentrieren sollen. Auch eine erfolgreiche Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen beim Jobcenter ist erst dann möglich, wenn der Bürger nicht durch den drohenden Verlust seines Zuhauses besonderen seelischen Belastungen ausgesetzt ist.
Weiterführende Infos rund um die Behandlung von Vermögen beim Bezug von Bürgergeld finden Sie in den folgenden Ratgebern:
Eigentumswohnung bei Bürgergeld-Bezug: Wie groß ist „angemessen“?
Nach der einjährigen Karenzzeit lauten die Angemessenheitsgrenzen für die Größe von Eigentumswohnungen wie folgt:
Anzahl der Bewohner | Angemessene Größe max. |
---|---|
1-2 | 80 m² |
3 | 100 m² |
4 | 130 m² |
Bei Bezug von Bürgergeld darf die Eigentumswohnung je weiterem Bewohner weitere 20 Quadratmeter größer sein. Das Jobcenter kann größere Flächen anerkennen, wenn die Anerkennung des Eigenheims als Vermögen eine besondere Härte darstellen würde.
Ausschlaggebend ist bei der Prüfung Ihres Anspruchs und Vermögens nur die Größe Ihrer Wohnung; wie hoch jedoch der tatsächliche Marktwert Ihrer Immobilie ist, wird nicht berücksichtigt.
Welche Kosten rund um die Eigentumswohnung werden übernommen?
Es besteht die Möglichkeit einer Übernahme weiterer Kosten im Rahmen des Bürgergeldes, die für Ihre Wohnung anfallen. Diese wären:
- Grundsteuer
- Wohngebäudeversicherung
- Dringend notwendige Reparaturen
- Angemessene Schuldzinsen für Hypotheken
Auch für Eigenheim-Besitzer gilt: Heizkosten in angemessener Höhe gehören zu Ihrem Anspruch und werden vom Jobcenter in tatsächlicher Höhe bei Berechnung der Leistung anerkannt.
Das Bürgergeld zahlt für Eigentumswohnung-Besitzer keine Kredit-Kosten ab, da so Vermögen aufgebaut wird.
Bürgergeld-Rechner: Ermitteln Sie Ihren Anspruch
Nutzen Sie den Bürgergeld-Rechner trotz Eigentumswohnung, um eine vorläufige Einschätzung des Ihnen zustehenden Anspruchs zu ermitteln.
© by brutto-netto-rechner.infoWann haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld?
Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, kann Bürgergeld nicht bezogen werden. Diese zählt für das Jobcenter dann nicht zum Schonvermögen, das im Rahmen der einjährigen Karenzzeit unberücksichtigt bleibt. Es gilt als verwertbares Vermögen, da Sie die Wohnung nicht für das Grundbedürfnis „Wohnen“ einsetzen. Vor Beginn des Bürgergeld-Anspruchs müssen Sie diese deshalb unter Umständen verkaufen und das Geld für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen.
Selbst genutztes Wohneigentum, das zu groß ist, muss verkauft werden, wenn keine Härtefallregelungen greifen. Auch hier muss das Geld aus dem Verkauf zuerst aufgebraucht werden. Erst, wenn Sie kein erhebliches Vermögen mehr besitzen und Ihren Unterhalt nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die Bürgergeld-Leistung.
Was, wenn die Eigentumswohnung zu groß ist?
Sollte bei der Vermögensprüfung vom Jobcenter festgestellt werden, dass für das Bürgergeld die Eigentumswohnung zu groß ist und damit als Teil des Vermögens anzusehen ist, kann ein Teilverkauf oder die Untervermietung eines Raumes sinnvoll sein.
Sollte diese Möglichkeit nicht bestehen, haben Sie unter Umständen keinen Anspruch auf diese Leistung und können kein Bürgergeld mit einer Eigentumswohnung beziehen. Sie müssten in Erwägung ziehen, die Wohnung zu verkaufen und den Erlös für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen.
Allerdings ist ein Verkauf ein langwieriger Prozess. Bis Sie über das Geld aus dem Verkauf Ihrer Wohnung verfügen können, ist es möglich, Bürgergeld vom Jobcenter in Form eines Darlehens zu erhalten. Die Tilgung erfolgt mit 10 % des Regelbedarfes als monatliche Rate.
Nach dem Verkauf können Sie in Absprache mit dem Jobcenter vor dem Bezug von Bürgergeld eine Eigentumswohnung erwerben, die den Angemessenheitsgrößen entspricht.
Gründe gegen einen Verkauf
Es gibt einige Ausnahmen, die dem Verkauf Ihrer Wohnung entgegenstehen. So darf es nicht unwirtschaftlich sein, Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen. Außerdem wird in Betracht gezogen, wie wahrscheinlich die schnelle Reintegration des Antragstellers in den Arbeitsmarkt ist und wie lange Leistung in Anspruch genommen wird. Auch persönliche Härtefallkriterien werden berücksichtigt. Nehmen Sie dazu am besten das Beratungsangebot Ihres Jobcenters wahr, um die Chancen für den Bürgergeld-Bezug trotz Eigentumswohnung individuell abzuwägen.
Als ich meine erste Eigentumswohnung erwarb, war es ein großer Schritt in meinem Leben. Doch als ich in finanzielle Schwierigkeiten geriet, musste ich die schwierige Entscheidung treffen, die Wohnung zu verkaufen. Es war eine herausfordernde Zeit, aber letztendlich hat es mich stärker gemacht und mir gezeigt, dass Veränderung manchmal notwendig ist.
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Vielen Dank für den Beitrag. Der Vater meines Freundes ist nun genau in die Situation gekommen, dass er eine Wohnung, die er vermietet, verkaufen muss, da er leider letztes Jahr arbeitslos geworden ist und nun Arbeitslosengeld beantragen muss. Zum Glück hat er professionelle Unterstützung beim Verkauf einer Wohnung. Ich hoffe, dass er bald einen Käufer findet.