FAQ: Bürgergeld und eigenes Haus
Nein, der Wert eines selbst bewohnten Eigenheims hat keinen Einfluss auf Ihr Schonvermögen. Lediglich die Größe ist nach Ablauf einer einjährigen Karenzzeit entscheidend. Mehr zum Schonvermögen finden Sie an dieser Stelle.
Wer Bürgergeld trotz eigenem Haus beziehen will, muss die maximal zulässigen Wohnflächengrößen beachten. Bei bis zu 4 im Haushalt lebenden Personen gilt eine Wohnfläche von maximal 140 Quadratmetern als angemessen. Je weitere Person kommen noch einmal 20 Quadratmeter hinzu. Eine Tabelle finden Sie hier.
Vermietete oder verpachtete Häuser und Grundstücke zählen zum verwertbaren Vermögen. Diese müssten zunächst verkauft und der Erlös für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden, ehe ein Bürgergeld-Anspruch entstehen kann. Auch eine zu große Wohnfläche kann ein Problem darstellen. Dazu mehr an dieser Stelle.
Inhalt
Darf man Bürgergeld erhalten, obwohl man in einem eigenen Haus wohnt?
Für den Erhalt von Bürgergeld müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine grundsätzliche Erwerbsfähigkeit, ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, ein Mindestalter von 15 Jahren und die Hilfebedürftigkeit. Trotz des Besitzes eines Eigenheims können Sie für das Jobcenter als hilfebedürftig gelten. Dem Bezug von Bürgergeld steht ein eigenes Haus demnach nicht grundsätzlich entgegen. Allerdings sind hierbei einige Regelungen zu beachten.
Welche Rolle spielt das Schonvermögen beim Hausbesitz?
Innerhalb einer einjährigen Karenzzeit, die mit dem ersten Monat beginnt, in dem Sie das Bürgergeld beziehen, gilt eine großzügigere Grenze für das Schonvermögen. Damit ist jenes Vermögen gemeint, das Sie besitzen dürfen, ohne dass dies einem Bezug von Bürgergeld-Leistungen entgegenstünde. Die Grenze liegt bei 40.000 € beim Antragsteller innerhalb des ersten Jahres und 15.000 € für jedes weitere Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft. Nicht ausgeschöpfte Vermögenswerte sind dabei untereinander übertragbar.
Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt die Grenze für das Schonvermögen auch für den Antragsteller 15.000 €. Damit sind die Grenzen im Vergleich zum vormaligen Hartz IV deutlich ausgeweitet worden. Dennoch wären diese rasch überstiegen, würde der Wert des Eigenheims mit zu Ihrem Vermögen zählen.
Bekomme ich Bürgergeld, wenn mein eigenes Haus sehr hochwertig ist? Der Wert Ihrer Immobilie spielt keine Rolle und hat daher keinen Einfluss auf das Ihnen zustehende Schonvermögen. Lediglich die Größe ist entscheidend. Bürgergeld ist daher für Hausbesitzer auch möglich, wenn sie ein hochwertiges Eigenheim bewohnen.
Wie groß darf ein Haus bei Bürgergeld sein?
Der Bezug von Bürgergeld ist mit eigenem Haus grundsätzlich möglich, doch muss das Eigenheim angemessen groß sein. Die Prüfung der Angemessenheit der Größe Ihrer Immobilie findet aber erst nach Ablauf der einjährigen Karenzzeit statt. Folgende maximale Wohnflächen gelten als angemessen:
Anzahl Personen im Haushalt | maximale Wohnfläche des Hauses |
---|---|
bis zu 4 | 140 qm |
bis zu 5 | 160 qm |
bis zu 6 | 180 qm |
Für jede weitere Person im Haushalt kommen 20 Quadratmeter zusätzlich zur maximalen Wohnfläche hinzu. Ziehen Personen aus, hat auch das Einfluss auf die Angemessenheit der Wohnfläche, die sich unter Umständen reduzieren kann. Über Änderungen bezüglich der Zusammensetzung Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen Sie unverzüglich das Jobcenter durch eine Veränderungsmitteilung unterrichten.
Bürgergeld und eigenes Haus: Wann ist das nicht möglich?
Für das Jobcenter ist wichtig, dass Sie Ihre Immobilie für das “Grundbedürfnis Wohnen” einsetzen, also selbst bewohnen. Vermietete oder verpachtete Häuser und Grundstücke hingegen zählen zum verwertbaren Vermögen und stehen einem Bürgergeld-Anspruch im Wege. Es muss vor dem Leistungsbezug verbraucht werden und ist nicht von den Schonvermögensgrenzen geschützt. Daher kann es unter Umständen notwendig sein, dass Sie für den Bürgergeld-Anspruch das Haus verkaufen müssen, das Sie vermieten. Den Erlös müssen Sie allerdings erstmal für Ihren eigenen Lebensunterhalt einsetzen.
Ist für einen Bürgergeld-Anspruch das Haus zu groß, das Sie selbst bewohnen, kann eine Untervermietung oder ein Teilverkauf notwendig sein. Auf diese Weise können Sie weiterhin Bürgergeld beziehen, das Haus behalten und außerdem Einkünfte generieren. Dabei sind allerdings Einkommensgrenzen zu beachten. Statt Bürgergeld ist für Hausbesitzer auch ein Darlehen vom Jobcenter möglich, wenn ein Verkauf zeitaufwendig ist.
Doch nicht immer müssen Hausbesitzer für den Bürgergeld-Bezug eine zu große Immobilie verkaufen. Ein Verkauf darf nicht unwirtschaftlich sein. Außerdem spielt die Einschätzung Ihrer Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eine Rolle. Wenn Sie voraussichtlich recht zeitnah eine neue Anstellung finden, kann ein Verkauf als unzumutbar gelten.
Kann ich ein Haus kaufen, wenn ich Bürgergeld bekomme?
Sie können trotz Bürgergeld-Bezug ein eigenes Haus erwerben, wenn Sie den Kaufpreis mit Ihrem Schonvermögen aufbringen können. Die Aufnahme eines Kredits ist unrealistisch, da Banken in der Regel eine hohe finanzielle Absicherung seitens des Kreditnehmers erwarten. Zudem ist es nicht ratsam, da das Jobcenter mit dem Bürgergeld keinen Kredit für ein Haus übernimmt, da sonst der Steuerzahler für den Aufbau Ihres Vermögens aufkäme.
Ich erhalte Bürgergeld und erbe ein Haus: Was nun? Eine Erbschaft zählt zum Vermögen, für das die Schonvermögensgrenzen gelten. Übersteigt der Wert des Hauses die Grenzen, kann ein Verkauf notwendig sein. Wenn Sie es selbst bewohnen möchten, ist nur die angemessene Größe der Wohnfläche entscheidend.
Es ist schon eine frechheit, dass schön mit Steuergelder Eigenheime finanziert werden.
Der hart arbeitende kann sich kein Eigentum leisten. Und wenn der Bürgergledenpfänger dann in Rente geht hat er mehr zur Verfügung als jeder arbeitende mit mindestenlohn