Das Wichtigste zum Bürgergeld-Bonus
Am 1. Juli 2023 ist eine Gesetzesregelung in Kraft getreten, die Empfängern vom Bürgergeld einen Bonus von 75 Euro gewährte. Wann die Auszahlung stattfand, hing davon ab, zu welchem Zeitpunkt Sie eine dafür erforderliche Maßnahme begonnen haben. Der Bonus diente in erster Linie der finanziellen Unterstützung für Weiterbildungen ohne Berufsabschluss. Allerdings ist diese Sonderzahlung nach den Haushaltsverhandlungen der Bundesregierung und dem neuen Haushaltsfinanzierungsgesetz am 31. März 2024 wieder eingestellt worden.
Der Bürgergeld-Bonus ist nur einer von mehreren Zuschüssen gewesen, die Sie zusätzlich zum Regelsatz beziehen können. So gewährt das Jobcenter bspw. auch Weiterbildungsgeld oder einmalige Heizkostenboni im Jahr 2023. Wie sich ersteres vom 75-Euro-Bonus unterscheidet, können Sie hier nachlesen. Was es mit den anderen Zusatzzahlungsarten auf sich hat, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Die Bonuszahlung stand nur Bürgergeld-Empfängern zu und nicht etwa den Beziehern von Arbeitslosengeld 1. Nach der Abschaffung des Bonus können Sie diesen jetzt nur erhalten, wenn Sie vor April 2024 eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme begonnen haben.
Die Bürgergeld-Bonus-Auszahlung ist immer monatlich erfolgt. Damit Ihnen der Bonus gezahlt wurde, setzte das Jobcenter allerdings auch voraus, dass Sie sich in einer Weiterbildung befinden. Die Zahlung ist dann auch nur für die Dauer dieser (mindestens acht Wochen) zulässig.
Inhalt
Bürgergeld: Wie sich „Bonus“ und „Weiterbildungsgeld“ unterscheiden
Viele hören den Begriff „Bürgergeld-Bonus“, wollen einen Antrag stellen und wissen gar nicht, worauf sich dieser eigentlich genau bezieht. Auch wenn die Zusatzzahlung Anfang April wieder eingestellt worden ist, können Sie diese trotzdem noch erhalten. Das ist der Fall, sollten Sie eine etwaige Weiterbildungsmaßnahme vor Ablauf der Frist begonnen haben.
Nachdem alle noch bewilligten Bonuszahlungen erfolgt sind, werden diese aber komplett eingestellt. Wie unterscheidet sich dann das Weiterbildungsgeld, welches auch weiterhin gewährt wird, davon?
Sie konnten den 75 Euro hohen, monatlichen Bürgergeld-Bonus zur Weiterbildung beantragen, wenn Sie als Bürgergeld-Empfänger z. B. an einer Maßnahme des Jobcenters (Coaching-Angebote für das Schreiben von Bewerbungen etc.) teilgenommen haben. Diese sollte langfristig Ihre Chancen, einen Job zu finden, fördern, aber musste nicht zwingend zu einem Berufsabschluss führen. Die einzige Voraussetzung war, dass Sie die entsprechende Weiterbildung mindestens acht Wochen lang besuchen und vor dem 1. April 2024 begonnen haben.
Die Zahlung, die oft als Bürgergeld-Bonus von 150 Euro verstanden wird, ist hingegen das Weiterbildungsgeld. Im Gegensatz zum Bonus bezeichnet das eine finanzielle Unterstützung, die zusätzlich zum Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld 1 gezahlt wird und damit nicht nur Beziehern von ersterem zugutekommt. Um diese zu erhalten, müssen Sie allerdings an einer Weiterbildung teilnehmen, mit der Sie einen Berufsabschluss erhalten (z. B. neue berufliche Qualifikationen in Ihrem Feld über Online-Kursangebote).
Auf welche Arten vom Bürgergeld-Bonus können Sie einen Antrag stellen?
Neben den bis zum April 2024 gezahlten Boni oder dem Weiterbildungsgeld gibt es auch weitere Sonderzahlungen.
Eine solche Entlastung ist der Heizkostenbonus. Dabei handelt es sich um einen einmaligen Bürgergeld-Bonus von 500 Euro aus dem Jahr 2023. Um die Bürger aufgrund der damals deutschlandweit hohen Energiepreise zu entlasten, hat die Bundesregierung diesen gebilligt.
Allerdings mussten sie dafür auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die auch für die Beantragung von regulären Bürgergeld gelten:
- Sie sind bedürftig (d. h. Sie können Ihre eigenen Lebenshaltungskosten für Ernährung, Miete, Kleidung etc. nicht vollständig oder gar nicht decken).
- Sie sind erwerbsfähig.
- Sie müssen dem Jobcenter Ihr Vermögen offenlegen.
- Ihr Wohnsitz befindet sich in Deutschland.
Das Geburtstagsgeld ist ein ab 1. März 2024 gültiger Bürgergeld-Bonus. 100 Euro bekommen damit alle Jugendlichen als Einmalzahlung, die bis zum Ende dieses Jahres ihren 18. Geburtstag haben. Im Rahmen des dazugehörigen KulturPasses sollen Jugendliche darin unterstützt werden, bspw. Kinos, Museen, Theater oder Opern zu besuchen. Dafür müssen sie sich lediglich über die Online-Ausweisfunktion (eID) in der offiziellen KulturPass-App registrieren. Danach wird das Geld freigeschaltet.
Ein neuer Bürgergeld-Bonus von 250 Euro geht wiederum aus einer Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hervor. Demnach soll 2024 der Bürgergeld-Regelsatz von 563 auf 813 Euro bei alleinstehenden Erwachsenen angehoben werden. Für andere Erwachsene, die in der gleichen Bedarfsgemeinschaft leben, fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband außerdem z. B. eine Erhöhung um 200 Euro von bislang 451 auf 615 Euro.
Grund für die Forderung ist deren Annahme, dass die geplante Anhebung der Bürgergeldzahlungen von 502 auf 563 Euro im Jahr 2024 nicht ausreicht, um die Grundbedürfnisse der Menschen zu decken.
Wichtig: Es gibt auch einen Alleinerziehenden-Bonus fürs Bürgergeld. Die Höhe der Zusatzzahlungen ist hier davon abhängig, wie viele Kinder Sie haben und wie alt diese sind. Bei einem Kind unter 7 oder zwei Kindern unter 16 Jahren erhalten Sie z. B. 36 % des Regelsatzes als Bonus.
Der virale Hitze-Bonus für das Bürgergeld: Fake oder seriöse Entlastungszahlung?
Im vergangenen Jahr kursierte ein 20 Sekunden langes Video auf der Plattform TikTok. Dieses verbreitete Gerüchte über einen sogenannten „Hitze-Bonus“ für Bürgergeld-Empfänger, der auf eine Geldsumme von 300 Euro angesetzt war. Laut des Videos konnten Sie diesen angeblich auch ganz einfach bei Ihrem Jobcenter beantragen.
Der Bonus selbst sollte den Menschen in den heißen Sommermonaten als Entlastung dienen, um bspw. Ventilatoren, Klimaanlagen oder Freibadbesuche zu finanzieren.
Wichtig: Was als Hitze-Bonus in dem viralen TikTok-Video die Runde machte, ist jedoch eine Falschmeldung gewesen. Sie konnten also weder 2023, noch können Sie jetzt einen entsprechenden Anspruch darauf geltend machen. Alle oben genannten Käufe müssen über die vom Jobcenter gebilligten Regelleistungen bezahlt werden.