Stellen Sie einen Antrag auf Bürgergeld, wird ein Bescheid ausgestellt, wenn die Sachbearbeiter diesen geprüft haben. Dabei kann es sich dann um einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid handeln. Was steht in einem solchen Schreiben drin und wann kommt der Bürgergeld-Bescheid von Jobcenter üblicherweise? Diese und weitere Fragen klären wir im nachfolgenden Ratgeber.
Das Wichtigste zum Bürgergeld-Bescheid
Ein Bürgergeld-Bescheid wird erstellt, wenn ein Arbeitsuchender einen Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II gestellt hat. Bürgergeld-Bescheide können allerdings auch ausgestellt werden, wenn sich die Höhe der Zahlungen durch das Jobcenter ändert.
Ein neuer Bürgergeld-Bescheid wird erlassen, wenn sich die Höhe der Leistungen vom Jobcenter ändert. Das kann beispielsweise der Fall ein, wenn ein Bürgergeld-Empfänger ein Einkommen erhält, welches über den Freibetrag hinausgeht und somit auf den Regelsatz angerechnet wird.
Haben Sie einen Bürgergeld-Bewilligungsbescheid erhalten, ist eine Prüfung meist nicht notwendig. Wird Ihnen allerdings ein Ablehnungsbescheid zugestellt, so kann es sich lohnen, diesen von einem versierten Anwalt für Sozialrecht prüfen zu lassen. Zudem gibt es auch soziale Einrichtungen, die anbieten, den Bescheid für Bürgergeld-Empfänger auf Richtigkeit zu prüfen.
Ja. Sie haben binnen eines Monats nach der Zustellung Zeit einen Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid beim Jobcenter einzulegen. Dieser muss schriftlich oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen.
Inhalt
Weitere Ratgeber zum Bürgergeld-Bescheid
Bürgergeld-Bescheide: Welche Arten gibt es?
Es gibt unterschiedliche Bürgergeld-Bescheide, welche durch das Jobcenter ausgestellt werden können. Um einen solchen erhalten zu können, müssen Sie entweder einen Antrag auf Leistungen stellen oder sich bereits im Leistungsbezug befinden.
In den nachfolgenden Fällen können Sie einen Bürgergeld-Bescheid erhalten:
- Ihr Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II wurde bewilligt (Bewilligungsbescheid).
- Ihr Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II wurde abgelehnt oder nur teilweise bewilligt (Ablehnungsbescheid).
- Sie sind aktuell im Leistungsbezug und die Höhe der Leistungen hat sich verändert (etwa, weil ein Mehrbedarf anerkannt wurde oder weil Sie jetzt ein Einkommen haben).
- Sie haben vom Jobcenter Leistungen zu Unrecht erhalten und müssen diesen nun zurückzahlen.
Wichtig: Egal, um welche Art von Bürgergeld-Bescheid es sich handelt, Sie sollten diesen stets überprüfen. Dabei ist erst einmal vor allem wichtig, ob alle Angaben zu Ihrer Person, den Lebensumständen und möglichem Einkommen korrekt sind.
Wann und wie kommt der Bürgergeld-Bescheid?
Haben Sie einen Antrag auf Bürgergeld gestellt, brauchen die Jobcenter in aller Regel einige Tage, bis dieser bearbeitet werden kann. Zudem kann die Bearbeitung erst beginnen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
In aller Regel sollten Sie etwa nach drei bis vier Wochen den Bürgergeld-Bescheid erhalten. Dieser wird postalisch zugestellt. Allerdings bieten die Jobcenter auch online die Funktion an, dass Sie sich Dokumente in Ihr virtuelles Postfach schicken lassen können. Haben Sie die entsprechende Funktion aktiviert, so sind Ihre Bürgergeld-Bescheide auch online abrufbar.
Den Bürgergeld-Bescheid prüfen (lassen)
Auch beim Jobcenter arbeiten nur Menschen, sodass Fehler bei der Bearbeitung von Anträgen durchaus auftreten können. Daher kann es sich lohnen, einen Bürgergeld-Bescheid, der negativ für Sie ausfällt, überprüfen zu lassen.
Diese Aufgabe kann beispielsweise ein versierter Anwalt für Sozialrecht übernehmen. Dieser wird prüfen, ob die Berechnungen des Jobcenters korrekt sind und kann Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens umfassend beraten.
Weitere Infos rund um den Antrag auf Bürgergeld finden Sie in den folgenden Ratgebern:
- Was genau beinhaltet der Bürgergeld-Bescheid?
- Kooperationsplan beim Bürgergeld
- Wie bekommen Sie Bürgergeld vom Jobcenter?
- Was bedeutet die Karenzzeit beim Bürgergeld?
- Drohen Sanktionen beim Bürgergeld?
- Welche Voraussetzungen gibt's beim Bürgergeld?
- Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid einlegen
- Wie lange gibt es das Bürgergeld?
Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid einlegen: So geht´s
Kommen Sie, entweder mit anwaltlicher Hilfe oder ohne, zu dem Entschluss, dass der Bürgergeld-Bescheid fehlerhaft ist, haben Sie bis zu einen Monat nach der Zustellung die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen das Schreiben das Jobcenters einzulegen.
Dazu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Bürgergeld-Bescheid entnehmen können. Diese fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:
- Sie können den Widerspruch schriftlich an das zuständige Jobcenter richten (Wählen Sie als Versandart das Einschreiben, so können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie den Brief rechtzeitig abgeschickt haben).
- Per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur.
- Über die Funktion „Widerspruch einlegen“ beim Kundenportal der Agentur für Arbeit (Dafür wird ein neuer elektronischer Personalausweis (nPA) oder eine eID-Karte oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) benötigt).
Gut zu wissen: Die Stadt Ingolstadt stellt auf Ihrer Webseite für den Bürgergeld-Bescheid ein Muster als Beispiel bereit.