Kurze Zusammenfassung zu Beerdigungskosten bei Bürgergeld-Bezug
Sind Empfänger von Bürgergeld-Leistungen nicht in der Lage, die Kosten für die Beerdigung zu übernehmen, tritt das Jobcenter ein.
Können Leistungsempfänger die Kosten der Bestattung nicht aufbringen, muss ein Antrag auf Übernahme dieser beim Jobcenter gestellt werden.
Antragsteller müssen ihre Hilfebedürftigkeit nachweisen. Einkommens- und Vermögensnachweise oder der Bewilligungsbescheid sind für einen Antrag zur Übernahme der Beerdigungskosten immer notwendig.
Inhalt
Eine Beerdigung bei Bürgergeld-Bezug bezahlen
Sofern ein Bürgergeld-Empfänger oder Geringverdiener nicht dazu in der Lage ist, die Kosten für die Beerdigung eines Verwandten zu übernehmen, muss z. B. das Jobcenter die Bestattungskosten zahlen. In diesem Fall handelt es sich um eine kostengünstige Sozialbestattung, die beantragt werden muss.
Eine Beerdigung kann schnell hunderte oder gar tausende von Euros kosten. Da in Deutschland allerdings die sogenannte Bestattungspflicht gilt, muss ein Verstorbener nach gesetzlichen Landesbestimmungen bestattet werden. Die Kosten tragen dabei in aller Regel die Hinterbliebenen.
Aber müssen Sie auch als Bürgergeld-Empfänger die Beerdigungskosten übernehmen? Bevor wir diese Frage ausführlich klären, ist es wichtig zu wissen, dass je nach Bundesland unterschiedliche Rangfolgen bezüglich der Bestattungspflicht herrschen. In den meisten Ländern gilt folgende Hierarchie:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- Kinder
- Enkelkinder
- Eltern
- Großeltern
- Geschwister
Sofern der Verstorbene einen Ehegatten hatte, ist dieser verpflichtet, die Kosten für die Bestattung zu übernehmen. Ist es ihm nicht möglich, da er die Beerdigungskosten durch seinen Bürgergeld-Regelsatz nicht begleichen kann, rutscht der nächste Verwandte in der Reihenfolge nach.
Beerdigungskosten: Muss ein Bürgergeld-Empfänger für Angehörige die Kosten übernehmen?
Wie oben bereits erwähnt, muss ein Leistungsberechtigter die Kosten einer Beerdigung bei einem Bürgergeld-Anspruch nicht übernehmen. Ist ein Leistungsempfänger gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für die Beerdigung eines Angehörigen zu tragen, weil er in der Hierarchie ganz oben steht, kann er einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten beim Jobcenter stellen.
Dies funktioniert allerdings nicht, wenn der Bürgergeld-Empfänger die Beerdigungskosten mit dem Nachlass des Verstorbenen begleichen kann. In dem Fall bezahlt das Jobcenter keine Sozialbestattung. Reicht das Erbe nicht aus, kann die Behörde auch nur einen Teil der Bestattungskosten übernehmen.
Wie hoch die Kosten sind, die das Jobcenter übernimmt, kann sich allerdings von Ort zu Ort stark unterscheiden. Wichtig ist allerdings, dass eine Sozialbestattung auf das Nötigste reduziert wird. So wird meistens ein einfacher Sarg sowie ein bescheidener Blumenschmuck ausgewählt. Folgende Posten übernimmt das Jobcenter in der Regel:
- Wahl der Bestattungsart
- Überführungskosten
- Kremationsgebühren
- Sarg oder Urne
- Deckengarnitur
- hygienische Versorgung
- Aufbewahrung des Leichnams
- Formalitäten
- Trauerhalle
- Sargträger
- Orgelspiel
- Trauerredner
- Friedhofsgebühren
Wer zahlt die Beerdigung von einem Bürgergeld-Empfänger?
Stirbt ein Bürgergeld-Empfänger ist in der Regel meistens klar, dass es keinen großen Nachlass gibt. Meistens ist kein Vermögen vorhanden, von dem Hinterbliebene eine Beerdigung bezahlen können. Aber übernimmt das Jobcenter für einen Bürgergeld-Empfänger die Beerdigungskosten?
Grundsätzlich kann dies pauschal nicht beantwortet werden. Ob die Kosten vom Jobcenter oder von den Hinterbliebenen übernommen werden müssen, hängt vom Einkommen und Vermögen der Erben ab. Haben die Hinterbliebenen genügend Geld, sodass Ihnen die Übernahme der Bestattungskosten zugemutet werden kann, müssen sie diese auch tragen.
Ist allerdings keiner der Verwandten oder Erben finanziell dazu in der Lage, die Beerdigungskosten zu übernehmen, da sie beispielsweise selbst Leistungsberechtigte sind, kommt das Jobcenter bei Bezug von Bürgergeld für die Beerdigungskosten auf. Gleiches gilt auch, wenn keine Erben vorhanden sind.
Bürgergeld und Beerdigungskosten: Antrag auf eine Sozialbestattung stellen
Im Rahmen einer Sozialbestattung kommt das Jobcenter für die Kostenübernahme im Todesfall eines Bürgergeld-Empfängers ohne Angehörige auf. Gleiches gilt auch, wenn die einzigen Verwandten des Verstorbenen Leistungsberechtigt sind.
Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für Bürgergeld-Empfänger und Beerdigungskosten: Auch wenn die Hinterbliebenen nicht die möglichen finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um die Beerdigungskosten zu übernehmen, muss ein Sozialleistungsträger dafür aufkommen. Dies ist in § 74 SGB XII fest verankert:
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Damit das Jobcenter die Beerdigungskosten bei Bürgergeld-Bezug übernimmt, sollten Sie einen Antrag stellen. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- Mietvertrag bzw. Nachweis über die Kosten der Unterkunft
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Kontoauszüge aller Konten
Gegebenenfalls verlangt das zuständige Jobcenter noch weitere Nachweise von Ihnen. Den Antrag auf eine Bürgergeld-Beerdigung können Erben, Unterhaltspflichtige oder Kostentragungspflichtige stellen. Neben den Nachweisen des Antragstellers werden in der Regel auch Nachweise über das Vermögen und Einkommen des Verstorbenen sowie die Sterbeurkunde verlangt.
Sofern bei Bürgergeld-Bezug die Beerdigungskosten bewilligt werden, erstellt der Bestatter eine Kostenübernahmeerklärung. Die Bestattungskosten werden direkt mit dem zuständigen Jobcenter abgerechnet. Haben Sie bereits Rechnungen bezahlt, können Sie diese beim Jobcenter einreichen.
Grundsätzlich kann der Antrag auf die Übernahme der Bestattungskosten bei Bürgergeld-Bezug nur von der Person gestellt werden, die gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Kosten für die Beerdigung zu übernehmen. Die Kosten können sich dabei auch auf mehrere Verwandte oder Erben aufteilen, sodass ggf. das Jobcenter auch nur für einen Teil der Kosten aufkommen muss.
Was tun wenn jemand stirbt? Checklisten für Todesfälle können bei der Strukturierung der erforderlichen Abläufe in dieser aufwühlenden Zeit helfen.
Hallo,
leider fand ich in meiner Recherche nicht was Verwendung/Anrechnung eines Erbes als besondere Belastung betrifft.
Nach Kosten für Friedhot u. Bestatter sind vom Erbe 1030Eu übrig, reichen nicht für den Grabstein.
Nach Kontoauflösung, dies Giro verursachte Gebühren, übertrug ich diesen Rest in mein Girokonto u. rührte ihn nicht an, suche einen passenden Stein. Privater Teil im Giro sind <100Eu. .
Wird der zweckgebundene Betrag des zwangsläufig aufgelösten Kontos als persönlicher Reichtum gewertet?
Steht er z.B. im vom Amtsgericht geprüften Girokonto, wegen Anwalt-Beratungshilfeschein sowie PKH fürs Sozialgericht(persönliche Verkäufe von Kleidung u. Spielzeug wurden als gew. Einnahme Branche Modellbau angerechnet u. Rückforderung aufgemacht, aufs Sozialgericht verwiesen), diesen entgegen?
Danke für Eure Info
&
Beste Grüße
Paul
Wie sieht es aus, wenn der Verstorbene mehrere Kinder hat und der Erstgeborene Bürgerged erhält und die anderen beiden Kinder selbst Geld verdienen? Eigentlich werden doch die Beerdigungskosten auf die Kinder aufgeteilt, oder müssen dann die verdienenden Kinder allein die Beerdigungskosten tragen?
Außerdem gibt es ein Erbe (Haus) , welches aber hoch belastet ist und nicht als Mittel für die Beerdigungskosten zur Verfügung steht, weil es nicht so schnell verkauft werden kann.
Alle Hinterbliebenen haben das Erbe ausgeschlagen.
In unserer Familie haben wir leider nicht viele finanzielle Rücklagen. Daher war es wichtig hier zu lesen, dass der Jobcenter einen Betrag der Bestattung in einigen Fällen übernehmen kann. Vielleicht kann uns eine Bestattungsvorsorge weitere Beratung dazu liefern.
Vielen Dank für diesen Artikel zu Bestattungskosten. Gut zu wissen, dass man eine Sozialbestattung beantragen kann. Ich möchte gern eine individuelle Naturbestattung für meine Mutter organisieren und wollte mich hier informieren.