Das Wichtigste zu Bürgergeld und BAföG
Der gleichzeitige Bezug von Bürgergeld und BAföG ist nicht möglich. Das liegt unter anderem daran, dass der Bürgergeld-Bezug an die Voraussetzung gekoppelt ist, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Eine genaue Begründung finden Sie hier.
Studenten und Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise Bürgergeld erhalten. Dazu zählt eine dem BAföG nach nicht förderungsfähige Ausbildung oder ein Urlaubssemester. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle.
Schüler bis zur Klassenstufe 10, die bei den Eltern wohnen, haben keinen BAföG-Anspruch. Wohnt der Schüler jedoch nicht mehr zu Hause, kann ein Anspruch bestehen. Dazu müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein. Näheres erfahren Sie hier.
Inhalt
Kann man BAföG und Bürgergeld gleichzeitig beziehen?
Die einfache Antwort lautet: Nein. Aber es gibt Ausnahmen, unter denen Sie unter Umständen als Student dennoch Bürgergeld statt oder trotz BAföG-Anspruch erhalten können. Grundsätzlich schließt ein Studium den Bezug von Bürgergeld aus. Der Grund liegt im Sinn und Zweck des Bürgergeldes: Es handelt sich um eine Leistung für Menschen, die aufgrund einer Arbeitslosigkeit oder einer Beschäftigung im Niedriglohnsektor ihren eigenen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Das Ziel ist, neben der Sicherung einer menschenwürdigen Existenz, diesen Personenkreis auf ihrem Weg in die Aufnahme einer Beschäftigung oder Weiterbildung bestmöglich zu unterstützen. Die Voraussetzungen für Bürgergeld sind kurz zusammengefasst folgende:
- eine Hilfebedürftigkeit
- eine grundsätzliche Erwerbsfähigkeit
- ein Mindestalter von 15 Jahren
- ein deutscher Wohnsitz
Für Studenten, die Bürgergeld und BAföG beziehen wollen, ist vor allem entscheidend, dass Bürgergeld-Empfänger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Die Bemühungen des Jobcenters für die Integration in den Arbeitsmarkt äußern sich mit Qualifizierungsmaßnahmen, Beratungen, Coachings und Vermittlungen.
Daher ist auch für erwerbsunfähige Menschen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, täglich eine bestimmte Stundenzahl zu arbeiten, eine andere Art der Grundsicherung vorgesehen. Studenten stehen dem Arbeitsmarkt ebenfalls nicht vollständig zur Verfügung, weil sie sich ihrem Studium widmen.
Erschwerend kommt hinzu, dass für bedürftige Menschen zunächst geprüft werden muss, ob vorrangige Leistungen in Frage kommen, ehe Bürgergeld gezahlt wird. BAföG gehört zu diesen vorrangigen Leistungen, genauso wie beispielsweise Wohngeld. Studenten können daher auch nicht frei entscheiden, ob sie BAföG oder lieber Bürgergeld beziehen.
Das Sozialgesetzbuch II schildert in Paragraph 7, Absatz 5 dazu folgendes:
“Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. […]”
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Bürgergeld statt BAföG: Ausnahmsweise möglich
Doch Absatz 6 desselben Paragraphen schildert Ausnahmen. Hier wird erklärt, dass Bürgergeld für Studenten ohne BAföG-Anspruch grundsätzlich möglich ist. Wurde Ihr Antrag auf BAföG abgelehnt, könnte Bürgergeld noch eine Alternative sein. Voraussetzung ist, dass Ihre Ausbildung im Sinne des BAföG nicht förderungsfähig ist. Im Zuge des Antrags entscheidet das Jobcenter, ob nach der Prüfung von anderen Faktoren wie etwaigem Vermögen tatsächlich ein Anspruch auf Bürgergeld vorliegt.
Doch auch, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, aber nur wegen der Vorschriften zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen kein Bafög gezahlt wird, kann Bürgergeld eine Möglichkeit sein. Das gilt auch für Teilzeitstudiengänge. Bürgergeld kann ein Student ohne gleichzeitigen BAföG-Bezug auch erhalten, wenn über den BAföG-Antrag noch nicht abschließend entschieden wurde. In diesem Fall kann das Bürgergeld zur Überbrückung gezahlt und anschließend mit dem BAföG-Anspruch verrechnet werden.
Unterbricht ein Student das Studium aufgrund einer Krankheit, einer Schwangerschaft oder zur Kindererziehung für mehr als drei Monate, kann Bürgergeld anstelle von BAföG gezahlt werden. Bei einer solchen Unterbrechung ist es empfehlenswert, ein Urlaubssemester einzulegen. So bleibt der Status als Student erhalten, doch der BAföG-Anspruch erlischt.
Als Schüler BAföG und Bürgergeld beziehen
Nicht nur Studenten, auch Schüler können BAföG beziehen. Allerdings nur, wenn sie einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen und nicht mehr zu Hause wohnen. Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, erhalten BAföG nur ab Klasse 10 und auch nur, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe des Elternhauses gemacht werden kann und ein Auszug notwendig ist. Besteht in diesem Fall aus anderen Gründen kein BAföG-Anspruch, ist der Bezug von Bürgergeld dennoch grundsätzlich möglich.
Wohnt ein Schüler noch im Elternhaus, ist Schüler-BAföG nur möglich, wenn eine Akademie, eine Berufsaufbauschule, Berufsfachschule, ein Abendgymnasium oder eine Abendhauptschule, ein Kolleg oder Ähnliches besucht wird. Hierzu existieren zahlreiche Ausnahmen und zusätzliche Voraussetzungen. Wenden Sie sich am besten für eine Beratung an das Amt für Ausbildungsförderung.
Wird Schüler–BAföG auf das Bürgergeld der Bedarfsgemeinschaft angerechnet? Ja, wenn der Schüler noch zu Hause wohnt. Erhält das bei den Eltern wohnende Kind BAföG und die Eltern Bürgergeld, findet eine BAföG-Anrechnung statt. Das Bürgergeld reduziert sich dabei um fast die volle Höhe des BAföG-Satzes. Die genaue Berechnung der Beiträge ist ein komplexes Verfahren. Lassen Sie sich auch hierzu vom Jobcenter beraten.
Erhalten die Eltern BAföG, können die Kinder als Teil der Bedarfsgemeinschaft dennoch Anspruch auf Bürgergeld haben. Vorausgesetzt, die Kinder gehen selbst keiner nach dem BAföG förderungsfähigen Ausbildung nach. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Miete im Rahmen der Bürgergeld-Leistungen zu erhalten.