Das Wichtigste zum Bürgergeld für Ausländer
Es gibt eine Unterstützung für Menschen aus dem Ausland, unabhängig von ihrer Nationalität. Dies kann auch einen Anspruch auf Bürgergeld begründen. Allgemein hat jede Nationalität Recht auf Leistungen in Deutschland. Der Lebensmittelpunkt muss sich aber in Deutschland befinden.
Der Regelsatz vom Bürgergeld ist für EU-Ausländer derselbe. Ausländische und deutsche Staatsbürger erhalten als Alleinerziehende seit dem 01.01.2024 pro Monat 563 Euro. Bei einem Paar liegt der Regelsatz bei 506 Euro pro Partner.
Ja, je nach Wohnsituation haben auch Ausländer Anspruch auf Bürgergeld. Es bekommen beispielsweise Ausländer Bürgergeld, die ein zu geringes Einkommen haben. Bei einer Herkunft außerhalb der EU benötigt die Person ein gültiges Aufenthaltsrecht.
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Bürgergeld-Rechner: Berechnen Sie hier Ihren Anspruch!
© by brutto-netto-rechner.infoWie viele Ausländer beziehen Bürgergeld?
Gibt es Bürgergeld als Ausländer? Laut der Statistik des Migrationsmonitors der Bundesagentur für Arbeit gab es im Juni 2023 insgesamt circa 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger. Der Ausländeranteil lag bei ungefähr 47,3 Prozent. Dies entspricht in etwa 2,6 Millionen Menschen.
Mit 52,7 Prozent war der Anteil an Deutschen, die diese Leistung beziehen, trotzdem höher (circa 2,9 Millionen), aber die Erhebung belegte, dass es unter den Empfängern von Bürgergeld einen hohen Ausländeranteil gibt.
Es stimmt, dass ein Großteil dieser Ausländer aus Kriegsgebieten stammt. Auf den obersten Plätzen sind zum Beispiel die Ukraine und Syrien. Aber auch aus der Türkei stammen viele Personen, die in Deutschland Bürgergeld beziehen.
Folgende Herkunft hat ein Großteil der ausländischen Bürgergeld-Bezieher (Stand Juni 2023):
- Ukraine
- Syrien
- Türkei
- Afghanistan
- Irak
Können alle Ausländer Bürgergeld beantragen?
Generell haben alle Ausländer einen Anspruch auf Bürgergeld, sofern sie seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland wohnen. Es gibt aber Unterschiede zwischen EU- und Nicht-EU-Ausländern.
Letztendlich entscheidet das Jobcenter, wer diese Leistung bekommt. Das Bürgergeld erhalten Ausländer zum Beispiel nicht, wenn sich ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nur zum Zwecke der Arbeitssuche ergibt.
Bürgergeld für EU-Ausländer
Das Recht auf Bürgergeld für Ausländer haben Sie je nach Herkunft und Wohnsituation in Deutschland. Als EU-Bürger ist es deutlich einfacher, den Anspruch auf diese Leistung geltend zu machen.
Wie bei deutschen Staatsbürgern gilt, dass Sie erwerbsfähig sein müssen. Das heißt, Sie sollten gesundheitlich in der Lage sein, täglich mindestens drei Stunden arbeiten zu können. Ansonsten haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Ausländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, haben keinen Anspruch darauf. Dies betrifft unter anderem Saisonarbeiter, die in der Erntehilfe tätig sind.
Bürgergeld für nicht EU-Ausländer
Für Ausländer, die nicht aus der EU stammen, hängt das Recht auf diese Leistung von mehreren Faktoren ab. Eine äußerst große Rolle spielt der Aufenthaltstitel. Bei Asylsuchenden hängt dieser Titel zum Beispiel von der Arbeitserlaubnis ab. Ohne diese Erlaubnis besteht kein Anspruch auf Bürgergeld.
Sobald die Bundesregierung den Asylantrag bestätigt, gilt die Person als anerkannter Flüchtling und darf eine Arbeit aufnehmen. Bei zusätzlicher Erfüllung aller anderen Basisvorgaben besteht die Möglichkeit auf Bürgergeld.
Wie hoch ist der Anspruch auf Bürgergeld für Ausländer mit Asylantrag?
Die Höhe des Anspruchs hängt vom Status des Geflüchteten ab. EU-weit gibt es eine Zustimmung, dass ukrainische Flüchtlinge befristet einen humanitären Aufenthaltstitel ohne vorheriges Asylverfahren erhalten.
Diese Bestimmung gilt bis zum 04.03.2025 und ermöglicht einen Aufenthaltstitel nach Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetzes. Somit haben Asylsuchende aus der Ukraine denselben Anspruch wie deutsche Staatsbürger.
Asylsuchende aus anderen Ländern außerhalb der EU wie zum Beispiel Syrien müssen vor Genehmigung des Antrags andere Leistungen beziehen. Diese basieren auf dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Bei Genehmigung des Antrags erhalten alleinstehende Ausländer 563 Euro pro Monat.
Ausländer beziehen Bürgergeld und weitere Leistungen
Geflüchtete Ausländer besitzen während des gesamten Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung. In dieser Zeit erhält ein Flüchtling sämtliche Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem AsylbLG.
Die Grundleistungen für Alleinstehende lagen zum 01. Januar 2023 bei 410 Euro. Am 01. Januar 2024 erfolgte eine Erhöhung auf 460 Euro. Weitere Leistungssätze im AsylbLG sehen Sie in der folgenden Tabelle:
Bedarfsstufe | Notwendiger persönlicher Bedarf | Notwendiger Bedarf | Gesamt |
---|---|---|---|
Stufe 1 (Alleinstehende Erwachsene) | 204 € | 256 € | 460 € |
Stufe 2 (Paare/Erwachsene im gemeinsamen Haushalt) | 184 € | 229 € | 413 € |
Stufe 3 (u.a. Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern) | 164 € | 204 € | 368 € |
Stufe 4 (Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren) | 139 € | 269 € | 408 € |
Stufe 5 (Kinder zwischen 6 und 13 Jahren) | 137 € | 204 € | 341 € |
Stufe 6 (Kinder bis 5 Jahre) | 132 € | 180 € | 312 € |
Bürgergeld für Ausländer: Die Statistik und Zahlen in Deutschland
Die Menge an Bürgergeld für Ausländer steigt kontinuierlich seit der Einführung dieser Leistung im Januar 2023. Gründe dafür sind unter anderem die Kriege in Syrien und der Ukraine und der damit verbundene Anstieg an Einwanderungen. Auch die angespannte politische Lage in manchen Ländern führt zu einer Erhöhung des Ausländeranteils mit Bürgergeld-Anspruch in Deutschland.
Besonders bemerkbar ist dies anhand der von der Agentur für Arbeit veröffentlichten Statistik. In dieser erkennen Sie, dass die Anzahl an deutschen Staatsbürgern, die Bürgergeld beziehen, nur knapp höher ist.