Das Bürgergeld ist nur als Übergangslösung gedacht, bis der Leistungsempfänger eine Arbeit findet. Um dieses Ziel zu erreichen, können auch Weiter- und Ausbildungen Sinn ergeben. Gibt es besondere Regelungen für den Start einer Ausbildung und gleichzeitigen Bürgergeld-Bezug? Gibt es überhaupt Bürgergeld für einen Azubi? Diese Fragen beantwortet der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
Das Wichtigste zur Ausbildung bei Bürgergeld-Bezug
Ja. Holen Sie mit Hilfe des Jobcenters einen Berufsabschluss in Form einer Ausbildung nach, so können Sie von diesem während der Ausbildungszeit weiterhin unterstützt. Das ist über einen Zeitraum vom maximal drei Jahren möglich. Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht dann allerdings nicht mehr.
Ein Anspruch auf Bürgergeld in der Ausbildung besteht meist nicht. In aller Regel gibt es nämlich vorrangige Sozialleistungen, wie zum Beispiel die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), welche Azubis in Anspruch nehmen können. Dennoch können Auszubildende Leistungen für Mehrbedarfe oder die Kosten der Unterkunft erhalten. Diese gelten allerdings laut § 27 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) nicht als Bürgergeld.
Sie können Leistungen vom Jobcenter als Darlehen erhalten, auch wenn sonst kein Anspruch bestehen würde. Dies ist möglich, wenn ein Leistungsausschluss eine besondere Härte bedeuten wurde.
Inhalt
Bei Bezug von Bürgergeld eine Ausbildung machen: Das Jobcenter unterstützt
Ziel der Jobcenter ist es, den Kunden dabei zu helfen, eine Arbeitsstelle zu finden. Wie das konkret gelingen soll, kann im Rahmen des Koopertionsplans festgehalten werden. Dabei kommen auch Aus- und Weiterbildungen in Betracht.
Für letztere gibt es seit 1. Juli 2023 sogar ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat. Denn auch eine Weiterbildung kann zu einem Berufsabschluss führen. Wenn Sie eine Ausbildung beginnen, können Sie bis zu drei Jahre lang Unterstützung vom Jobcenter erhalten (Bis Ende 2022 war das nur für zwei Jahre möglich).
Gut zu wissen: Beginnen Sie als Bürgergeld-Empfänger eine Ausbildung, so können Sie meist für den ersten Ausbildungsmonat ein Übergangsdarlehen beantragen, bis Sie Ihre erste Ausbildungsvergütung erhalten haben.
Gibt es Bürgergeld für Azubis?
Auszubildende, die Ihre Lebenshaltungskosten nicht mit der Ausbildungsvergütung decken können, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. § 7 Absatz 5 SGB II definiert diesbezüglich:
Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Satz 1 gilt auch für Auszubildende, deren Bedarf sich nach § 61 Absatz 2, § 62 Absatz 3, § 123 Nummer 2 sowie § 124 Nummer 2 des Dritten Buches bemisst.
Zwar besteht kein Anspruch auf Bürgergeld, aber Mehrbedarfe können durch das Jobcenter bei Auszubildenden sehr wohl anerkannt werden. Dazu heißt es in § 27 Absatz 2 SGB II:
Leistungen werden in Höhe der Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 und in Höhe der Leistungen nach § 24 Absatz 3 Nummer 2 erbracht, soweit die Mehrbedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind.
Sind Sie nicht sicher, ob Leistungen vom Jobcenter für Sie während Ihrer Ausbildung in Frage kommen, sollten Sie dennoch einen Antrag stellen.