Das Wichtigste zum Bürgergeld für Arbeitnehmer
Unter Umständen kann auch für Arbeitnehmer ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Voraussetzung ist, dass eine Bedürftigkeit vorliegt, Sie also den Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren können. Für Arbeitnehmer gelten bestimmte Freibeträge, die bei der Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt werden. Die Freibeträge finden Sie hier.
Um Bürgergeld zu beziehen, ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung. Vielmehr zählt, dass Sie bedürftig sind und Ihr eventuell vorhandenes Vermögen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Dazu kommen noch weitere Voraussetzungen, die Sie hier finden.
Die Höhe Ihres Regelsatzes berechnet sich individuell aus dem ermittelten Bedarf für Sie und Ihre Bedarfsgemeinschaft, der Höhe Ihres Einkommens und den Kosten Ihrer Unterkunft. Wie viel Ihnen zusteht, können Sie unverbindlich mit diesem Rechner prüfen.
Inhalt
Bürgergeld trotz Arbeit: Das ist kein Widerspruch
Trotz Arbeit nicht mehr über die Runden zu kommen ist eine bittere Realität für viele Menschen in Deutschland. In diesem Fall gibt es Bürgergeld auch für Arbeitnehmer.
Das Bürgergeld ersetzt seit Beginn des Jahres 2023 das Arbeitslosengeld II, genannt Hartz IV. Für den Bezug von Bürgergeld müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bedürftigkeit: Wer seinen Lebensunterhalt und den seiner Bedarfsgemeinschaft nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren kann – durch Arbeit oder sonstige Einnahmen – gilt als bedürftig.
- Erwerbsfähigkeit: Wer körperlich und geistig in der Lage ist, täglich mindestens 3 Stunden zu arbeiten, ist grundsätzlich erwerbsfähig. Wenn Sie Bürgergeld als Arbeitnehmer beziehen wollen, erfüllen Sie damit bereits mindestens eine der Grundvoraussetzungen. Nicht Erwerbsfähige erhalten Sozialgeld oder andere Formen der staatlichen Hilfe.
- Ein Mindestalter von 15 Jahren.
- Ein deutscher Hauptwohnsitz.
Der Bezug von Bürgergeld ist nicht an eine Arbeitslosigkeit gebunden. Sie können also Bürgergeld auch als Arbeitnehmer beziehen. Menschen, die mit Bürgergeld das zu geringe Einkommen ergänzen, werden Aufstocker genannt.
Mit Bürgergeld für Arbeitnehmer aufstocken
Wer trotz seiner Erwerbstätigkeit den eigenen Lebensunterhalt und den seiner Bedarfsgemeinschaft nicht mehr finanzieren kann, kann aufstockende SGB-II-Leistungen beantragen.
Dabei kann nicht nur das Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis aufgestockt werden, sondern auch Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit. Es gibt also Bürgergeld nicht nur für Arbeitnehmer, sondern mitunter auch Bürgergeld für Selbstständige.
Abgesehen davon können mit dem Bürgergeld auch andere Sozialleistungen ergänzt werden, wie Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Rente wegen einer Teilerwerbsminderung.
Weitere Infos zur Anspruchsberechtigung einzelner Personengruppen finden Sie in den folgenden Ratgebern:
Wie viel Bürgergeld gibt es für Arbeitnehmer?
Wie viel Bürgergeld Sie als Arbeitnehmer bekommen, hängt zum einen von Ihrem Bedarf ab und zum anderen von der Höhe Ihres Einkommens.
Sie müssen dem Jobcenter bei der Beantragung die Höhe Ihres Einkommens und eventuell vorhandenes Vermögen mitteilen. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Bürgergeld und Vermögen.
Grundsätzlich gilt zum Schonvermögen: Innerhalb des ersten Jahres, der sogenannten einjährigen Karenzzeit, findet nicht erhebliches Vermögen keine Berücksichtigung. Nicht erheblich ist das Vermögen, wenn es die Grenze von 40.000 Euro für den Antragsteller und jeweils 15.000 Euro pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nicht übersteigt.
Zuverdienst und Freibeträge
Die Höhe des Bürgergeldes wird von der Höhe Ihrer Einnahmen beeinflusst. Ein bestimmter Teil Ihres Einkommens wird bei der Berechnung Ihres Regelbedarfs aber nicht berücksichtigt. Seit der Einführung des Bürgergeldes dürfen jene, die Bürgergeld für Arbeitnehmer beziehen, mehr von Ihrem Einkommen behalten. Die Freibeträge sind nach Höhe des Einkommens gestaffelt. Grundsätzlich gilt immer ein Freibetrag von 100 Euro. Diese Summe bleibt immer bei der Berechnung des Bürgergeldes ausgenommen. Wie hoch der Freibetrag bei Ihrem Einkommen ist, können Sie folgender Tabelle entnehmen:
Einkommensgrenzen | Freibetrag beim Bürgergeld |
---|---|
Bis 100 Euro | 100 % |
über 100 bis 520 Euro | 20 % |
über 520 bis 1.000 Euro | 30 % |
über 1.000 bis 1.200 Euro (bis 1.500 Euro bei minderjährigem Kind in Bedarfsgemeinschaft) | 10 % |
Vorrangige Leistungen
Bevor Sie Bürgergeld als Arbeitnehmer beantragen, prüfen Sie bitte, ob Ihnen oder Mitgliedern in der Bedarfsgemeinschaft andere Leistungen zustehen, die vor Bürgergeld Vorrang haben. Damit sind finanzielle Hilfen von anderen Trägern gemeint, die in Anspruch genommen werden müssen, ehe Bürgergeld in Frage kommt, um den finanziellen Engpass zu überbrücken.
Vorrangige Leistungen sind etwa:
- Wohngeld
- Kindergeld
- Elterngeld
- Renten
Wenn trotz der Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen der finanzielle Engpass bestehen bleibt und Sie weiterhin hilfebedürftig sind, können Sie dennoch Bürgergeld beantragen.
Bürgergeld für Arbeitnehmer: Rechner
In diesem Rechner können Sie unverbindlich prüfen, wie viel Bürgergeld für Arbeitnehmer Sie beziehen können.
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