Wer seinen Job verliert und in die Arbeitslosigkeit rutscht, hat in der Regel zunächst einmal Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1. Doch dieser erlischt nach einer gewissen Zeit wieder. Dann kann ein Antrag auf Leistungen vom Jobcenter gestellt werden. Besteht kein Anspruch und der Antrag auf Bürgergeld wird abgelehnt, müssen Krankenversicherung, Miete und Co. Aus eigener Tasche bezahlt werden. Welche Gründe zur Ablehnung des Antrags führen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Das Wichtigste zum Thema „Bürgergeld wurde abgelehnt“
Ja. Wird ein Antrag auf Bürgergeld abgelehnt, sind viele Gründe für die Ablehnung möglich. Häufig besteht kein Anspruch, weil der Antragsteller zunächst vorrangige Sozialleistungen, wie zum Beispiel Wohngeld oder das Arbeitslosengeld 1, beziehen kann. Auch zu hohes Einkommen oder Vermögenswerte können dazu führen, dass Sie einen negativen Bescheid bekommen, wenn Sie Bürgergeld beantragen.
Wurde Ihr Antrag auf Bürgergeld abgelehnt, ist ein Widerspruch möglich. Ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie diesbezüglich kompetent beraten. Besteht tatsächlich kein Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter, können Sie ggf. andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Hier erfahren Sie, welche das sein können.
Wie lange es dauert, bis Ihr Antrag auf Bürgergeld bearbeitet wird, hängt von der Auslastung des Jobcenters ab. In der Regel sollten Sie mit mindestens drei Wochen als Bearbeitungszeit rechnen. Daher empfiehlt es sich, die Beantragung so früh wie möglich vorzunehmen.
Inhalt
Wann wird ein Antrag auf Bürgergeld abgelehnt?
Damit ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, muss der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch, dass eine Hilfebedürftigkeit vorliegen muss. Das bedeutet, der Betroffene kann seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten.
Damit sind wir auch schon bei einem der häufigsten Gründe, warum ein Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wird. Nicht selten haben Betroffene ein „zu hohes“ Einkommen, um noch als hilfebedürftig zu gelten.
Hierbei können auch die Einkünfte des Lebenspartners berücksichtigt werden, wenn der Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Seit dem Jahr 2023 gibt es die sogenannte Karenzzeit bei erstmaligem Bürgergeld-Bezug.
In dieser wird vorhandenes Vermögen nur dann berücksichtigt, wenn dieses erheblich ist. Als Freibetrag gelten 45.000 Euro. Dieser sinkt nach einem Jahr auf 15.000 Euro. Auch Immobilien, die Sie nicht selbst als Wohnraum nutzen, können zum Vermögen zählen und somit dazu führen, dass ein Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wird.
Gut zu wissen: Die Bearbeitung von einem Antrag auf Bürgergeld-Leistungen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist es besonders ärgerlich, wenn das Bürgergeld abgelehnt wird, weil wichtige Unterlagen fehlen. Stellen Sie also sicher, dass Sie bei der Beantragung alle wichtigen Dokumente einreichen.
Was tun, wenn der Bürgergeld-Antrag abgelehnt wird?
Wurde der Bürgergeld-Antrag abgelehnt, sind die Gründe der Ablehnung ein wesentlicher Faktor für das weitere Vorgehen. Hat das Jobcenter angegeben, dass Sie nicht hilfebedürftig sind, weil Sie über zu viel Einkommen oder Vermögen verfügen, so können Sie einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Sind Sie nicht sicher, inwiefern dieser Schritt gerechtfertigt ist und somit Aussicht auf Erfolg hat, kann Sie ein kompetenter Anwalt für Sozialrecht beraten und ggf. den Schriftverkehr mit dem Jobcenter übernehmen.
Besteht kein Bürgergeld-Anspruch, weil Ihnen andere, vorrangige Sozialleistungen zustehen, so müssen Sie dieser bei der entsprechenden Behörde beantragen.
Vorrangige Sozialleistungen gegenüber dem Bürgergeld
Zum Abschluss listen wir Ihnen auf, welche Sozialleistungen dem Bürgergeld gegenüber vorrangig sind. Sobald ein Anspruch besteht, müssen Sie diese Leistungen beantragen und das Bürgergeld wird abgelehnt, sofern durch die Sozialleistungen keine Hilfebedürftigkeit mehr besteht:
- Arbeitslosengeld 1
- Krankengeld
- Kindergeld
- Wohngeld
- Elterngeld
- Erwerbsminderungsrente
Ich bekomme jetzt seit drei Jahren Leistungen, nachdem ich meine Adresse geändert und eine Wohnung für Kranke bekommen hatte, lehnte das neue Arbeitsamt meinen Antrag ab