Das Wichtigste zur Beratungshilfe bei Bürgergeld-Bezug in Kürze
Bedürftige wie Bürgergeld-Empfänger haben mitunter einen Anspruch auf Beratungshilfe, sofern sie die Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können.
Den Beratungshilfeschein können Bedürftige beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dazu müssen Einkommensnachweise bzw. Sozialhilfebescheide vorgelegt werden.
Ja, für Hartz-4-Empfänger sind mit der Beratungshilfe z. B. die anwaltliche Prüfung und der Widerspruch eines Hartz-4-Bescheides kostenlos.
Inhalt
- Das Wichtigste zur Beratungshilfe bei Bürgergeld-Bezug in Kürze
- Wann haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe?
- Wie erhalten Sie einen Beratungsschein für den Anwalt bei Bürgergeld-Bezug?
- Wie teuer kann eine Bürgergeld-Beratung sein?
- Kompetente Beratung und Ämterbegleitung durch Beratungsstellen in Ihrer Nähe
Wann haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe?
In vielen Rechtsangelegenheiten lässt sich der Gang zum Anwalt nicht vermeiden. Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und können dementsprechend hoch ausfallen. Damit sich auch Bedürftige einen anwaltlichen Rat einholen können, existiert die sogenannte Beratungshilfe bei Bürgergeld-Bezug.
Aber worum handelt es bei der Beratungshilfe? Unter welchen Voraussetzungen kann diese beantragt werden? Wo erhalten Sie Beratungshilfe bei Bürgergeld-Bezug? Fallen Gebühren für den Anwalt an? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Direkt zu den Beratungsstellen in …
Was ist Beratungshilfe im Sozialrecht?
Bei der Beratungshilfe bei Bürgergeld-Bezug handelt es sich um eine Sozialleistung. Rechtsuchende, die keine Möglichkeit haben, die Kosten für Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu übernehmen, können die Beratungshilfe beantragen. In welchem Fall diese genehmigt wird, regelt § 1 Beratungshilfegesetz (BerHG):
Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird Auftrag gewährt, wenn
- der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann,
- nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist,
- die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheint.
Konkret betrifft das also beispielsweise folgende Bereiche:
- Miete bzw. Kosten für Unterkunft und Heizung
- fehlender Leistungsanspruch/Leistungsverweigerung
- Antragstellung
- Regel- und Mehrbedarf
- Sonderleistungen
- usw.
Da das Bürgergeld dazu dient, den grundlegenden Lebensbedarf zu sichern, kann die Beratungshilfe beispielsweise von Bürgergeld-Empfängern in Anspruch genommen werden. Vor allem, wenn die Voraussetzungen für eine ratenfreie Prozesskostenhilfe vorliegen, wird die Beratungshilfe bewilligt.
Wie erhalten Sie einen Beratungsschein für den Anwalt bei Bürgergeld-Bezug?
Die Beratungshilfe für Hartz-4-Empfänger ermöglicht es Betroffenen, gegen Bürgergeld-Bescheide vorzugehen. Es kommt nämlich durchaus vor, dass die Bescheide fehlerhaft sind. Dabei kann es sich um eine falsche Berechnung oder andere Fehler des Jobcenters handeln.
Damit Sie Beratungshilfe bei Bürgergeld-Bezug in Anspruch nehmen können, müssen Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag stellen. Zuständig ist das Amtsgericht, bei welchem Sie Ihren Erstwohnsitz haben.
Bei Antragstellung muss eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben werden. Dazu dienen beispielsweise Lohnabrechnungen, Kontoauszüge der letzten Monate, der Bürgergeld-Bescheid oder ähnliche Dokumente über das Einkommen sowie über eventuelle Schulden.
Sofern Bedürftigkeit besteht, das Anliegen nicht mutwillig erscheint oder eine Rechtsschutzversicherung besteht, welche die Kosten abdeckt, kann die Beratungshilfe bei Bürgergeld-Bezug nicht abgelehnt werden.
Läuft allerdings bereits ein gerichtliches Verfahren in der Angelegenheit, ist die Prozesskostenhilfe zuständig.
In diesem Fall kann bei Bürgergeld-Bezug kein Anwalt über den Beratungsschein beauftragt werden.
Zudem haben Sie keinen Anspruch auf Beratungshilfe bei Bürgergeld-Bezug, wenn Sie für die gleiche Rechtsangelegenheit bereits die Beratungshilfe in Anspruch genommen haben.
Um mit der Beratungshilfe einen Widerspruch gegen das Jobcenter einlegen zu können, kann der Anwalt vom Rechtsuchenden eine zusätzliche Gebühr von maximal 15 Euro inkl. Umsatzsteuer verlangen. Dieser Betrag ergibt sich aus § 44 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
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Wie teuer kann eine Bürgergeld-Beratung sein?
Besonders hinsichtlich der Kosten sind sich Empfänger von Bürgergeld oft unsicher.
Denn Sie haben in der Regel nicht so viel Geld zur Verfügung, um sich eine wirklich umfassende und kompetente Beratung leisten zu können.
Aus diesem Grund ist eine Bürgergeld-Beratung – zum Beispiel bei der Caritas oder beim Tacheles e. V. – in der Regel kostenlos oder wird gegen eine geringe Eigenleistung in Höhe von 5 bis 10 Euro geleistet. Wer zurzeit auch keinen Eigenanteil aufbringen kann, wird normalerweise trotzdem beraten. Aus diesem Grund ist ein hoher Kostenaufwand nicht zu erwarten, wenn Beratungshilfe für einen Bürgergeld-Empfänger erbracht wird.
Gibt es auch eine Bürgergeld-Beratung am Telefon?
Auch telefonisch sind viele Beratungsstellen für Bürgergeld-Empfänger erreichbar. Der Tacheles e. V. bietet beispielsweise für Bürgergeld eine telefonische Beratung an. Bei der Caritas ist es auch möglich, online die Fragen zu stellen und sich auf elektronischem Wege eine Antwort zuschicken zu lassen.
Ist Bürgergeld-Empfängern die vom Jobcenter geleistete Beratung zu eingeschränkt, so können diverse Wohlfahrtsverbände diese Lücke durch weitergehende Informationen füllen. In einigen Städten ist zudem der sogenannte „Beratungsbus“ der Wohlfahrtsverbände unterwegs.
Hinsichtlich der Wohlfahrtsverbände und anderer Einrichtungen, die eine Bürgergeld-Beratung anbieten, sollten Sie sich in Ihrer Stadt über das Internet erkundigen, wo und in welcher Form eine Beratung möglich ist. Viele Städte in Deutschland bieten solche Anlaufstellen an. Denn nur, wenn die Hilfestellung anhand konkreter Probleme Ihrerseits geleistet wird, ist diese wirklich sinnvoll und kann Ihnen dabei helfen, das Bürgergeld-System in Deutschland besser zu verstehen und Probleme in Zukunft zu vermeiden.
Wie viel Zeit müssen Sie mitbringen?
Es gibt sehr viele Bürgergeld-Empfänger, die Fragen zu Bescheiden, Mietkostenübernahmen oder anderen die Sozialhilfe betreffende Leistungen haben. Aus diesem Grund sind kostenlose Hilfsangebote zur Bürgergeld-Beratung oft überlaufen.
Sollte es bei der von Ihnen gewählten Anlaufstelle keine Termine geben, sondern lediglich eine freie Beratung, so sollten Sie deshalb ein wenig Zeit einplanen, wenn Sie die Beratung für Hartz-4-Empfänger in Anspruch nehmen wollen.
Ist Ihnen daran gelegen, möglichst kurze Wartezeiten zu haben, so sollten Sie entweder auf die telefonische Beratung ausweichen oder direkt nur terminlich geregelte Zeiten wahrnehmen. Dabei ist eine vorherige Anmeldung vonnöten.
Kompetente Beratung und Ämterbegleitung durch Beratungsstellen in Ihrer Nähe
Kompetente Gesprächspartner sowie erfahrene Leidensgenossen stehen Ihnen unter anderem in folgenden Beratungsstellen gerne zur Seite:
Beratungsstellen in Anklam
Name | Adresse & Kontaktmöglichkeiten | |
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Caritas-Regionalzentrum Anklam Die Allgemeine Soziale Beratung als Grunddienst der Caritas ist erste Anlaufstelle für jede Art von Problemen. Sie umfasst die kostenlose Beratung in allen sozialen, beruflichen, familiären und persönlichen Fragen. | Caritas-Regionalzentrum Anklam Allgemeine Soziale Beratung Friedländer Straße 43 17389 Anklam Tel.: 03971 20 350 Email: allg.soz.ber.anklam@caritas-vorpommern.de Zur Webseite |
Beratungsstellen in Berlin
Name | Adresse & Kontaktmöglichkeiten | |
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Mobile Sozialberatung Ein Angebot des Berliner Arbeitslosenzentrums (BALZ) mit Unterstützung der Wohlfahrtsverbände, der Landesarmutskonferenz und des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie weiterer Kooperationspartner. | Ganzjährig unterwegs – wechselnde Orte. Von April bis Oktober direkt vor den Berliner Jobcentern. Hier finden Sie Informationen zum Beratungsbus und seinen Stationen: Zur Webseite | |
Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreis e.V. (BALZ) Seit mehr als 35 Jahren erhalten Arbeitslose und Erwerbstätige mit geringem Einkommen im Berliner Arbeitslosenzentrum kostenlos Auskunft und Beratung zu Fragen rund um die Themen Arbeitslosigkeit und geringes Einkommen. | Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e. V. (BALZ) Beusselstraße 35 / Wiclefstraße 10553 Berlin Tel.: 030 456 060 15 Fax: 030 456 060 05 E-Mail: info@berliner-arbeitslosenzentrum.de Zur Webseite | |
Detlef Zöllner Die telefonische Hartz IV Beratungsstelle im RuDi-Nachbarschaftszentrum | RuDi - Das Stralauer Nachbarschaftszentrum Modersohnstr. 55 10245 Berlin-Friedrichshain Deutschland Telefon: 030 / 29492025 E-Mail: beratung@rudizentrum.de Zur Webseite | |
Betreuung arbeitsloser Leute und Lebenshilfe e.V. Zielgruppen in der Projektarbeit sind arbeitsuchende Menschen, insbesondere benachteiligte Jugendliche mit und ohne Berufsabschluss, Langzeitarbeitslose, hier insbesondere Frauen und ältere erwerbsfähige Hilfebedürftige im Arbeitslosengeld I oder II-Bezug. | Betreuung arbeitsloser Leute und Lebenshilfe e.V. Marchwitzastraße 24-26 12681 Berlin Tel.: 030 549 891 0 Fax: 030 549 891 25 E-Mail: mail@ball-ev-berlin.de Zur Webseite | |
Rechtsambulanz Sozialhilfe e.V. Ehrenamtlich tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten in der Beratungsstelle im Berliner Wedding kostenlose Rechtsberatung in allen Fragen des Sozialhilferechts an. | Rechtsambulanz Sozialhilfe e.V. Exerzierstr. 23 13357 Berlin Tel.: 030 460 675 34 E-Mail: info@rechtsambulanz.de Zur Webseite | |
Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Menschen mit sozialen, finanziellen und familiären Problemen finden bei erfahrenen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern kostenfreie Unterstützung und Rat. | Caritas-Beratungszentrum Am Fennpfuhl - Lichtenberg Anton-Saefkow-Platz 3-4 10369 Berlin Tel.: 030 666 340 5 06/-00 E-Mail: asb-fennpfuhl@caritas-berlin.de Allgemeine Soziale Beratung - Mitte Oldenburger Str. 47 10551 Berlin Tel.: 030 666 337 170 Email: cbs.mitte@caritas-berlin.de Allgemeine Soziale Beratung - Neukölln Dieselstraße 11 12057 Berlin Tel.: 030 666 337 90 Email: g.franke@cariras-berlin.de Allgemeine Soziale Beratung - Pankow Dänenstraße 19 10439 Berlin Tel.: 030 445 74 30 Email: cbs-pankow@caritas-berlin.de Allgemeine Soziale Beratung - Wilmersdorf Pfalzburger Str. 18 10719 Berlin Tel.: 030 666 339 60 Email: h.batton@caritas-berlin.de Zur Webseite |
Beratungsstellen in Dresden
Name | Adresse & Kontaktmöglichkeiten | |
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Portal Beratungsstellen Dresden Auf diesem Portal finden Sie Adressen, Informationen und Öffnungszeiten der Dresdener Beratungsstellen. | Hier finden Sie Beratungsstellen zu Themen wie ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung, uvm. Zur Webseite |
Beratungsstellen in Essen
Name | Adresse & Kontaktmöglichkeiten | |
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Sozialberatung Essen e.V. Kostenlose Beratung zum Thema JobCenter und Amt für Soziales und Wohnen. | Sozialberatung Essen e.V. Friedrich-Ebert-Str. 4-8 45127 Essen, Deutschland Telefon: 0201/83 11 315 E-Mail: mail@sozialberatung-essen.de Zur Webseite |
Beratungsstellen in Frankfurt (Oder)
Name | Adresse & Kontaktmöglichkeiten | |
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Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Caritashaus St. Josef Die Allgemeine Soziale Beratung als Grunddienst der Caritas ist erste Anlaufstelle für jede Art von Problemen. Sie umfasst die kostenlose Beratung in allen sozialen, beruflichen, familiären und persönlichen Fragen. | Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Caritashaus St. Josef Leipziger Straße 39 15232 Frankfurt (Oder) Tel.: 0335 56 54 150 oder -143 Email: asb-frankfurt-oder@caritas-brandenburg.de Zur Webseite |
Beratungsstellen in Gießen
Name | Adresse & Kontaktmöglichkeiten | |
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Arbeitsloseninitiative Gießen e. V. Ein gemeinnütziger Verein und eine feste Anlaufstelle für alle Erwerbslosen, die Rat und Hilfe suchen. | Arbeitsloseninitiative Gießen e. V. Walltorstraße 17 (im DGB-Haus) 35390 Gießen Tel.: 0641-389376 Fax.: 0641-3013231 info@ali-giessen.de Zur Webseite |
Beratungsstellen in Greifswald
Name | Adresse & Kontaktmöglichkeiten | |
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Caritas-Regionalzentrum Greifswald Die Allgemeine Soziale Beratung als Grunddienst der Caritas ist erste Anlaufstelle für jede Art von Problemen. Sie umfasst die kostenlose Beratung in allen sozialen, beruflichen, familiären und persönlichen Fragen. | Caritas-Regionalzentrum Greifswald Allgemeine Soziale Beratung Bahnhofstraße 16 17489 Greifswald Tel: 03834 79 830 Email: allg.soz.ber.greifswald@caritas-vorpommern.de Zur Webseite |
Beratungsstellen in Heringsdorf
Name | Adresse & Kontaktmöglichkeiten | |
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Caritas-Beratungsdienste Heringsdorf c/o Caritas Seniorenzentrum Stella Maris Die Allgemeine Soziale Beratung als Grunddienst der Caritas ist erste Anlaufstelle für jede Art von Problemen. Sie umfasst die kostenlose Beratung in allen sozialen, beruflichen, familiären und persönlichen Fragen. | Caritas-Beratungsdienste Heringsdorf c/o Caritas Seniorenzentrum Stella Maris Waldbühnenweg 6 17424 Heringsdorf Telefon: 038 378 3 36 225 Email: allg.soz.ber.heringsdorf@caritas-vorpommern.de Zur Webseite |
Beratungsstellen in Kassel
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Allgemeine Sozial- und Lebensberatung Caritasverband Nordhessen-Kassel e.V. Die Allgemeine Sozial- und Lebensberatung ist der kostenlose Basisdienst der Caritas. Sie ist ein offenes Beratungsangebot für alle Hilfesuchenden, unabhängig von Alter, Nationalität oder Glaubenszugehörigkeit. | Caritasverband Nordhessen-Kassel e.V. Die Freiheit 2 34117 Kassel Tel.: 0561 7004 -221 E-Mail: karin.stuerznickel-holst@caritas-kassel.de Tel.: 0561 7004 -222 E-Mail: sebastian.wolf@caritas-kassel.de Zur Webseite |
Beratungsstellen in Mönchengladbach
Name | Adresse & Kontaktmöglichkeiten | |
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Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V. Das Arbeitslosenzentrum bietet kostenlose Beratung rund um das Thema Arbeitslosengeld II in der Stadt Mönchengladbach an. Zudem bietet die Einrichtung eine kostenlose Hilfe bei der beruflichen (Neu-) Orientierung, der Heranführung an den Arbeitsmarkt und der Vermittlung von Beschäftigung. | Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V. Lüpertzenderstraße 69 41061 Mönchengladbach Tel.: 02161/20195 Fax: 02161/179981 E-Mail: karl.sasserath@arbeitslosenzentrum-mg.de Zur Webseite |
Beratungsstellen in Münster
Name | Adresse & Kontaktmöglichkeiten | |
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Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Die allgemeine Sozialberatung steht für jedermann offen: In sozialen Fragen, bei finanziellen Problemen und in allgemein schwierigen Situationen können sich Ratsuchende kostenfrei an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratung wenden. | Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Josefstraße 2 48151 Münster Tel.: 0251 530 09-430 Fax: 0251 530 09-410 Email: soziale.beratungsdienste@caritas-ms.de Zur Webseite |
Beratungsstellen in Offenbach
Name | Adresse & Kontaktmöglichkeiten | |
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Roman Thilenius - Hartz IV Hilfe Offenbach Die Hartz IV Hilfe bietet kostenlose Beratung rund um das Thema Arbeitslosengeld II in der Stadt Offenbach sowie im Landkreis Offenbach an. | Roman Thilenius - Hartz IV Hilfe Offenbach Taunusstraße 2 63067 Offenbach Tel.: 0160 3457561 (täglich ab 14 Uhr) E-Mail: beratung@hartz4hilfe-of.de Zur Webseite |
Beratungsstellen in Oldenburg
Name | Adresse & Kontaktmöglichkeiten | |
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Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e. V. Ein feste Anlaufstelle für alle Erwerbslosen, die Rat und Hilfe suchen. | Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e. V. Donnerschweer Str. 55 26123 Oldenburg Tel.: 0441-16313 (AB) Fax.: 0441-16394 E-Mail: also@also-zentrum.de Zur Webseite |
Beratungsstellen in Potsdam
Name | Adresse & Kontaktmöglichkeiten | |
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Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Die Allgemeine Soziale Beratung als Grunddienst der Caritas ist erste Anlaufstelle für jede Art von Problemen. Sie umfasst die kostenlose Beratung in allen sozialen, beruflichen, familiären und persönlichen Fragen. | Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Plantagenstraße 23 - 24 14482 Potsdam Tel.: 0331 71 02 98 Fax: 0331 71 03 00 E-Mail: a.schmidt-fuchs@caritas-brandenburg.de Zur Webseite |
Beratungsstellen in Rüdersdorf
Name | Adresse & Kontaktmöglichkeiten | |
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Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Die Allgemeine Soziale Beratung als Grunddienst der Caritas ist erste Anlaufstelle für jede Art von Problemen. Sie umfasst die kostenlose Beratung in allen sozialen, beruflichen, familiären und persönlichen Fragen. | Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Friedrich-Engels-Ring 31 15562 Rüdersdorf Tel.: 033 638 128 938 Mobil: 0172 79 32 405 E-Mail: asb-ruedersdorf@caritas-brandenburg.de Zur Webseite |
Beratungsstellen in Wilhelmshaven
Name | Adresse & Kontaktmöglichkeiten | |
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Verein der Arbeitslosen Wilhelmshaven / Friesland e.V. Öffentliche Informations- und Diskussions-Veranstaltungen - zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen und der Sozialgesetzgebung | Verein der Arbeitslosen Wilhelmshaven / Friesland e.V. Weserstraße 51 26382 Wilhelmshaven Tel.: 04421 - 180130 Fax.: 04421 - 180139 E-Mail: ali.whv-fri@t-online.de Zur Webseite |
Das Jobcenter in Weimar lässt hinter meinem Rücken den Wert meines Hauses ermitteln- Ist das Rechtens?
Kann man so etwas nicht vorher absprechen?
Gute Frage!
Aus Erfahrung weiß ich, zumindest in Niedersachsen war es so bei dem Haus meines Bruders, das der Wert nur auf dem Schreibtisch ermittelt wird und völlig absurd und utopisch hoch war. Für meinen Bruder also völlig kontraproduktiv.
Nur leider findet dieser „falsche Wert“ immer wieder den Weg in Akten bei anderen Gerichtsverfahren und wird einfach so, ohne weitere Prüfung übernommen.
Wir wollten beim zuständigen Amt, die diesen Wert ermittelt haben, Akteneinsicht bekommen, wurde abgelehnt!
Unfassbar, aber leider wahr!
Liebes arbeitslosenselbsthilfe.org-Team,
ich bekomme noch nicht Bürgergeld, werde es aber bald beantragen müssen, nach meiner Scheidung.
Meine Frage gilt auch eher dem WBS. Ich suche, da ich im Trennungsjahr stehe, eine 1-Zimmer-Wohnung in Berlin.
Mit WBS darf ich nicht mehr als 1400,00 Netto im Monat verdienen. Vermieter möchten, dass der zukünftige Mieter 1/3 der Gesamt-Miete aufbringen kann. Das heißt, ich kann eine Wohnung bekommen unter 466 Euro Miete. Mehr kann dann eine Wohnung nicht kosten, wenn ich WBS erhalte.
Warum aber gibt es in Berlin fast keine Wohnung mehr unter 500 Euro Miete, z.T. sogar über 1000 Euro. Wie bekommen diese Wohnung den „sozialen Stempel“ und welche WBS-Empfänger können solch eine Wohnung anmieten?
Wenn ich Bürgergeld bekomme, besitze ich ja noch weniger Netto-Einkommen.
Können Sie mir das erklären? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Hallo ihr Lieben,
Mein Freund und ich waren heute morgen im Jobcenter um uns die Genehmigung für eine Umzug zu erbitten da wie zu dritt seit 7 Jahren auf 45 Quadratmetern wohnen wir haben Schimmel und einige Dinge die das wohnen für ein Schulkind das zumindest ein Zimmer zum Lernen für Freunde und zum ausruhen braucht sehr belastend machen.
Meine Sachbearbeiterin ist seit einem Jahr eine andere die mich seit unserem ersten Treffen herablassend behandelt ! Die Wohnung in die wir ziehen wollten wäre sogar günstiger als die andere in der wir jetzt sind.
Sie meinte wir wären faul und fordernd und falls wir es schaffen inerhalb einer Woche jeder einen festen Arbeitsvertrag/ Schulische Betreuung des Kindes/ Ein Transportmittel und Nachweise über die Bedingungen der jetzigen Wohnung zu besorgen könne man sich VIELLEICHT noch einmal unterhalten!
Ich bin verzweifelt vor allem weil die Wohnung alle Bedingungen erfüllt sogar als ich vorgeschlagen habe mir die Kaution bei meinen Eltern zu leihen, war auf einmal nicht das Darlehen der Grund sondern die Lage da mein Freund kein Führerschein hat ! Jobangebote 50km weit weg soll er jedoch in Anspruch nehmen …
Es wird nach haltlosen Agumenten gesucht vielleicht kann mir jemand einen guten Rat geben
Vielen Dank fürs lesen
Wenn Ihre Angaben so zutreffen wie Sie es beschreiben, ich nehme an einer von Ihnen ist angesichts der 7 Jahre Zeit des Wohnens in der anderen Wohnung auch älter als 25, gibt es gar keine Genehmigungspflicht für einen Umzug im Bereich der Zuständigkeit des alten Jobcenters, wenn die Aufwendungen tatsächlich die alten nicht übersteigen und Angemessenheit (also grundsätzlich 45m²+15m² für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) besteht. Der kommunale Träger ist zur Zusage der Übernahme gem. § 22 Abs.4 letzter Satz SGB 2 verpflichtet wenn die Aufwendungen angemessen sind. Da die bisherigen Kosten als angemessen angesehen wurden und diese nach Ihrer Beschreibung in der neuen Unterkunft nicht überschritten werden, sollte Ihrem Vorhaben aus dieser Sicht Nichts im Wege stehen. Wenn Sie wegen der Entfernungsproblematik Ihren Verpflichtungen insbesondere zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit weiterhin nachkommen können ist auch das kein Problem! Die pauschale Verweisung auf einen fehlenden Führerschein sollte hierfür in einem Rechtsstreit nicht ausreichend sein, denn das ist keine Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld. Wenn von Ihnen verlangt wird in einem bestimmten Rahmen pendeln zu müssen ist es nicht die Aufgabe der Behörde Ihnen vorzuschreiben, wie Sie das bewerkstelligen. Sanktionen sind also nur dann möglich, wen Sie absichtlich die Überwindung Ihrer Hilfebedürftigkeit verhindern. Das kann Ihnen pauschal aber nicht wegen des Fehlen eines Führerscheins vorgeworfen werden, da es ja andere Möglichkeiten der Fortbewegung gibt. Mit dem Nachweis über Sicherstellung der schulischen Betreuung Ihres Kindes und die konkreten Mietbedingungen hat die Bearbeiterin natürlich recht. Die schulischen Verpflichtungen Ihres Kindes müssen prioritär auch nach einem Umzug problemlos wahrnehmbar bleiben! Das ist aber ein anderes Thema als das der zu genehmigenden Wohnung. Wenn in der bisherigen Wohnung tatsächlich unzumutbare und gesundheitsgefährdende Verhältnisse für Ihre Familie bestehen, muss die Behörde sogar unterstützend bei einem Wohnungswechsel tätig werden! (Garantien gibt es allerdings für Nichts, da sich die Rechtsprechung ständig weiterentwickelt)