Bekommen Bürgergeld-Empfänger Weihnachtsgeld vom Jobcenter?

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Die festliche Jahreszeit steht bald vor der Tür, in Berlin haben schon die ersten Weihnachtsmärkte geöffnet. Die Feiertage sind meist mit hohen Ausgaben für Geschenke und ein Festessen verbunden. Gerade für Bürgergeld-Empfänger ist das finanziell kaum zu stemmen. Wer hofft, vom Jobcenter ein Weihnachtsgeld bei Bürgergeld-Bezug zu bekommen, wird enttäuscht: Eine solche Sonderleistung ist auch im Jahr 2023 nicht vorgesehen.

Warum es kein Weihnachtsgeld vom Jobcenter gibt

Erhalten Bürgergeld-Empfänger ein Weihnachtsgeld, müssen sie dieses Einkommen dem Jobcenter melden.
Erhalten Bürgergeld-Empfänger ein Weihnachtsgeld, müssen sie dieses Einkommen dem Jobcenter melden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat jüngst gegenüber der Tagesschau angegeben, dass rund 54 Prozent aller Arbeitnehmer im Jahr 2023 eine Sonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeld erhalten sollen.

Meist handelt es sich dabei um Beschäftigte, welche nach einem Tarifvertrag bezahlt werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Sonderzahlung besteht nicht, somit gehen viele Arbeitnehmer leer aus. Auch für Empfänger von Bürgergeld ist kein Weihnachtsgeld vorgesehen.

Sonderzahlungen können Bürgergeld-Empfänger in aller Regel nur erhalten, wenn ein Mehrbedarf vorliegt. Dieser ist zum Beispiel bei einer Schwangerschaft oder bei Eltern, die ein Kind alleine erziehen, gegeben. Das anstehende Weihnachtsfest und die damit verbundenen Kosten stellen allerdings keinen Bedarf dar, welcher nicht durch den Regelsatz gedeckt werden soll.

Wichtig: Auch für die kommenden Jahre ist es aktuell nicht vorgesehen, dass Bürgergeld-Empfänger ein Weihnachtsgeld vom Jobcenter erhalten.

Müssen Bürgergeld-Empfänger ein erhaltenes Weihnachtsgeld beim Jobcenter angeben?

Ein Weihnachtsgeld ist für Bürgergeld-Empfänger nicht vorgesehen.
Ein Weihnachtsgeld ist für Bürgergeld-Empfänger nicht vorgesehen.

Doch wie sieht es eigentlich bei Bürgergeld-Beziehenden aus, die eine Arbeit haben und von ihrem Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld erhalten? In diesem Fall müssen Betroffene die Sonderzahlung durch den Arbeitgeber beim Jobcenter melden.

Es handelt sich dabei nämlich um ein zusätzliches Einkommen. Diese wird dann nach Abzug vom Freibetrag auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet. Je nachdem, wie hoch das Weihnachtsgeld für den Bürgergeld-Empfänger ausfällt, kann das sogar dazu führen, dass für diesen Monat kein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.

Gemäß § 11 Absatz 2 Sozialgesetzbuch 2 (SGB 2) wird das Einkommen stets in dem Monat angerechnet, in welchem es der Leistungsempfänger erhalten hat:

Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Dies gilt auch für Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden.

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Jobcenter jedwede Einkünfte zu melden. Verschweigen Sie das Einkommen, so kann es sich dabei um einen Sozialbetrug handeln. Ein solcher kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Zudem müssen Sie die Leistungen, welche Sie zu viel erhalten haben, an das Jobcenter zurückzahlen.

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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