Das Wichtigste zum Beistand beim Jobcenter in Kürze
Ja, denn laut § 13 Abs. 4 des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) hat jeder Bürgergeld-Empfänger das Recht dazu, einen Beistand zum Jobcenter mitzunehmen.
Es sollte vorher geklärt werden, ob der Begleiter aktiv am Gespräch teilnimmt oder lediglich anwesend ist und sich etwa Notizen macht. Mehr dazu hier.
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass sich ein Beistand beim Jobcenter ausweisen muss.
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Hilfe bei Problemen mit dem Jobcenter – Ein Beistand kann Sie unterstützen
Für viele Bürgergeld-Empfänger stellt der Gang zum Jobcenter puren Stress dar. Sie sind unsicher, wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen und fühlen sich vom Sachbearbeiter nicht ernstgenommen oder gar diskriminiert. Kann zu einem Termin beim Jobcenter ein Beistand mitgenommen werden?
Viele Leistungsempfänger benötigen Hilfe beim Jobcenter. Die Ursachen sind vielfältig: Häufig spielt Unsicherheit eine Rolle, viele fühlen sich vom Sachbearbeiter ungerecht behandelt. Unterstützung bei einem Termin wäre für Betroffene häufig die richtige Lösung.
Grundsätzlich ist es erlaubt, dass Betroffene einen Beistand zum Jobcenter mitnehmen. Dieses Recht ist in § 13 Abs. 4 SGB X festgehalten:
Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Der beim Termin im Jobcenter anwesende Beistand sorgt häufig dafür, dass der Termin ruhiger abläuft. Der Bürgergeld-Empfänger fühlt sich in der Regel sicherer, da er einen Rückhalt hat, und auch die Sachbearbeiter sind häufig zuvorkommender.
Der Beistand beim Jobcenter kann entweder als stiller Begleiter dienen und ein Protokoll des Gesagten anfertigen – Tonaufnahmen sind jedoch verboten – oder auch aktiv am Gespräch teilnehmen.
Beide Parteien sollten im Vorhinein besprechen, was im Gespräch geklärt werden und wie sich der Beistand verhalten soll. Außerdem sollte er einen Einblick in die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bürgergeld-Empfängers bekommen.
Wann können Sie den Sachbearbeiter wechseln?
Können die bestehenden Probleme mit dem Jobcenter durch einen Beistand nicht geklärt werden, fragen sich viele Betroffene, ob Sie den Sachbearbeiter wechseln können. Grundsätzlich ist dies möglich.
Zunächst sollten Bürgergeld-Empfänger eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Ist diese nicht erfolgreich, besteht noch die Möglichkeit, einen Befangenheitsantrag gemäß § 17 Abs. 1 SGB X zu stellen.
Muss sich der Beistand beim Jobcenter ausweisen?
Eine häufig gestellte Frage befasst sich mit dem Thema, ob sich der Beistand beim Jobcenter ausweisen muss. Das Sozialgericht Stuttgart hat hierzu im November 2014 ein wichtiges Urteil gefällt (Az.: S 4 AS 6236/14 ER).
Grundsätzlich hat das Jobcenter das Recht dazu, den Begleiter aufzufordern, sich auszuweisen. Kommt er dieser Forderung nicht nach, kann der Termin beendet werden. Als Begründung wurde unter anderem angegeben, dass die Mitarbeiter im Jobcenter wissen müssen, wer sich gerade im Arbeitszimmer befindet.