Das Wichtigste zum Bezug von Bürgergeld als Bedarfsgemeinschaft
Leben mehrere Personen gemeinsam mit einem Bürgergeld-Empfänger oder Aufstocker in einer Wohnung, kann es sich bei dieser Personengruppe um eine Bedarfsgemeinschaft handeln.
Eine Bedarfsgemeinschaft liegt vor, wenn ein wechselseitiger Wille besteht, die Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Das bedeutet beispielsweise, dass beide Parteien über das Konto des jeweils anderen verfügen können. Andernfalls ist ggf. eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe bei möglich.
Hier erfahren Sie, wann das Jobcenter vom Bestehen einer temporären Bedarfsgemeinschaft ausgeht und wie sich das auf die Leistungen auswirkt.
Um zu ermitteln, ob ein Anspruch auf Bürgergeld als Bedarfsgemeinschaft besteht, wird das Einkommen aller Mitglieder angerechnet. Zudem wird auch das Schonvermögen für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst.
Inhalt
Definition einer Bedarfsgemeinschaft bei Bürgergeld-Bezug
Damit Leistungsberechtigte das Bürgergeld (ehemals Hartz 4) erhalten, müssen sie im Antrag unter anderem angeben, ob sie in einer Bedarfsgemeinschaft (kurz: BG) leben oder nicht. Doch was meint dieser Begriff eigentlich genau?
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit findet sich für die Bedarfsgemeinschaft folgende Definition: „Gemeinschaft von Menschen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften.“
Damit zusammenlebende Menschen auch tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft bilden, muss gemäß § 7 Sozialgesetzbuch II (SGB II) ein „wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen“, erkennbar sein.
Für die konkrete Höhe der Leistungen ist es entscheidend, ob Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder nicht. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch das Bürgergeld für die einzelnen Bedarfsgruppen ausfällt:
Bedarfsstufe Bürgergeld-Empfänger | Regelsatz 2023 (in €) | Regelsatz 2024/2025 (in €) | |
---|---|---|---|
1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 502 | 563 |
2 | Volljährige Partner | 451 | 506 |
3 | Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern | 402 | 451 |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen | 402 | 451 | |
4 | Jugendliche (14-17 Jahre) | 420 | 471 |
5 | Kinder (6-13 Jahre) | 348 | 390 |
6 | Kinder (0-5 Jahre) | 318 | 357 |
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Welche Personen zählen zu einer Bedarfsgemeinschaft?
Gemäß SGB II zählen zu einer Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld-Empfänger, die
- erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind.
- von ihrem Ehepartner oder Lebenspartner nicht dauernd getrennt leben.
- gemeinsam mit ihrem Partner eine eheähnliche Lebensgemeinschaft bilden. Voraussetzung ist dabei, dass die Partner in einem gemeinsamen Haushalt leben und zudem ein wechselseitiger Wille besteht, dass sie füreinander Verantwortung tragen und einstehen. In bestimmten Konstellationen wird vom Jobcenter dieser Wille vermutet, wenn die Partner beispielsweise länger als ein Jahr zusammenleben.
- gemeinsam mit angehörenden unverheirateten Kindern unter 25 Jahre im Haushalt leben, sofern das Kind kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen hat.
- gemeinsam mit ihren Eltern oder einem Elternteil zusammenleben, unverheiratet, erwerbsfähig und unter 25 Jahre alt sind. Dementsprechend gehört auch der im gleichen Haushalt lebende Partner des Elternteils zur Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaft.
Es liegt übrigens auch eine Bedarfsgemeinschaft für Bürgergeld-Bezieher vor, wenn ein Ehegatte in einem Pflegeheim stationär versorgt wird. Grundsätzlich sind Pflegekinder im rechtlichen Sinne keine Kinder und gehören damit auch nicht zur Bedarfsgemeinschaft der Pflegeeltern.
Von wem wird beim Bezug von Bürgergeld in der Bedarfsgemeinschaft das Einkommen angerechnet?
Beziehen Sie Bürgergeld in einer Bedarfsgemeinschaft, hat das auch Auswirkungen auf die Leistungen, welche Ihnen vom Jobcenter zustehen. Wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, fällt der Regelsatz geringer aus als bei Alleinstehenden.
Leben Sie mit einem Partner zusammen, der ein festes monatliches Einkommen bezieht, so wird dieses auf Ihre Leistungen angerechnet, sofern es den Freibetrag übersteigt.
Das kann unter Umständen dazu führen, dass keine Hilfsbedürftigkeit vorliegt und der arbeitslose Partner keinen Anspruch auf das Bürgergeld hat. Auch das Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft ist für einen Leistungsanspruch entscheidend.
Für Menschen, die frisch in den Bürgergeld-Bezug rutschen, gilt eine Karenzzeit fürs Vermögen in den ersten zwölf Monaten, sofern das Vermögen 40.000 Euro plus 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nicht übersteigt.
Gesetzliche Vermutung: Wann das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht
Grundsätzlich wird nach SGB II von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen, wenn Partner
- länger als ein Jahr zusammenleben,
- mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
- Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen,
- befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Die gesetzliche Vermutung bewirkt eine Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass nicht das Jobcenter beweisen muss, dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, sondern der Antragsteller in der Beweispflicht steht. Das Jobcenter kann Sie dementsprechend anweisen, Nachweise zu erbringen, die belegen, dass Sie mit Ihrem Partner bzw. Mitbewohner keine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Was sind eine gemischte und eine temporäre Bedarfsgemeinschaft?
Bei einer temporären Bedarfsgemeinschaft handelt es sich um einen Sonderfall, der vom Bundessozialgericht begründet wurde. Dieser tritt beispielsweise ein, wenn getrennt lebende Eltern abwechselnd das Umgangsrecht an ihren Kindern ausüben. Im Normalfall hätte nämlich nur der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, einen Anspruch auf Leistungen für das Kind. Damit der andere Elternteil allerdings auch das Umgangsrecht ausüben kann, kann auch dieser einen Anspruch auf Leistungen erwerben.
Grundsätzlich wird der Anspruch des Elternteils, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, im Rahmen der Leistungen nicht gekürzt, wenn sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält. Jedem Kind steht für jeden Tag (mind. 12 Stunden) ein Tagessatz zu, wenn es sich beim anderen Elternteil aufhält. In einer temporären Bedarfsgemeinschaft darf der Regelsatz aufgrund von Bedarfen, die der Natur nach in der BG nicht anfallen, nicht gekürzt werden. Dementsprechend darf das Kindergeld dem Kind nicht als Einkommen angerechnet werden, wenn es sich bei dem Elternteil aufhält, welcher kein Kindergeld bekommt.
Um eine temporäre Bedarfsgemeinschaft zu gründen, ist ein Wohnsitz in Deutschland nicht nötig. Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können so über eine temporäre Bedarfsgemeinschaft einen Anspruch auf Leistungen in Deutschland erwerben.
Bei einer gemischten Bedarfsgemeinschaft handelt es sich ebenfalls um einen Sonderfall. Dieser liegt vor, wenn der Alleinverdiener einer BG von Leistungen nach SGB II ausgeschlossen ist, weil er sich beispielsweise im Rentenalter befindet. Wenn in diesem Fall die gleiche Berechnung zugrunde gelegt würde, könnte der Alleinverdiener seinen Lebensunterhalt niemals selbst sicherstellen und die ganze Bedarfsgemeinschaft wäre hilfebedürftig. Deswegen entschied das Bundessozialgericht, dass nur das Einkommen berücksichtigt werden darf, welches den fiktiven Bedarf des Alleinverdieners übersteigt.
In der Regel wird dies für den Alleinverdiener nach dem SGB II bestimmt. In Ausnahmefällen wird bei einer gemischten Bedarfsgemeinschaft aber auch SGB XII zu Rate gezogen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich der Alleinverdiener in einer stationären Einrichtung befindet.
Warum bekommen Menschen weniger in einer Bedarfsgemeinschaft als Einzelpersonen diese Bürgergeld beziehen
Für StGB 2 lohnt sich das Bürgergeld deshalb überhaupt nichts im Geringsten weil StGB 2 jährlich auf Abzüge durch StGB 6 angerechnet wird.
StGB 6 reißt StGB 2 in Fremdschulden die h Vermieterkosten
Bedarfsgemeinschaft wurde vom Hausbesitzer verklagt weil Jobcenter zeitlich die Mieterhöhung bezahlte. Jobcenter streckt meine Miete vor und ich bezahle StGB 2 mit halber Miete aus zahle den Strom Vermieter und Stromschulden durch den Rentner und WLAN ohne Festnetz Telefon über den Rentner
Wichtige Medikamentwn Befreiung bezahlt der Rentner genauso doppelt und die Papiere für Amerika Pass mit Fahrt nach Frankfurt am Main und der Rentner zahlt seinen Pass
An Januar werden keine Vermieter kosten mehr bezahlt und weitere Abzüge bei StGB zwei und der Rentner hat weitere miwtschi diese für Bürgergeld Fremdschulden sind
Darlehen können keine mehr bewilligt werden aufgrund meiner Existenz schwachen Rente
SxhufA keine Wohnung
Vermieter Schulden keine Wohnung
Offene Anklage Schrift weil der Vermieter nicht mehr bei der Hausverwaltung arbeitet gekündigt hat wegen Krankheit kann er nicht mehr befragt werden warum er die Unterlagen irgendwann im April in den Briefkasten geworfen hatte statt bis zum März 31 laut Anklageschrift
Aber Bürgergeld für Single geht’s bestens
Unsere Tochter lebt bei den Eltern weil un dem Haus der Teufel wohnt und die Sünde herrscht
Guten Tag!
Ich eziehe seit 2012 Hartz IV aus gesundheitlichen Gründen.
Ich wohne in dem Haus meiner Eltern was Eigentum ist.
Mein Vater ist verstorben so ist das Haus als Eigentum an meine Mutter übergegangen.
Meine Mutter bezieht Rente.
Meine jährlichen WBA habe ich immer die Personen angegeben die mit in meiner Hausgemeinschaft (ehemals 3, jetzt 2 Personen) leben und das ich in meiner Bedarfgemeinschaft als Einzelperon existiere.
Dieses Jahr erhalte ich folgende Anfragen zu meinem WBA. Angaben über meine Mutter bzgl. Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Unter anderem soll ich von Ihr die Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit einsenden. Muss dem stattgegeen werden, ich weiss nicht in welcher Höhe meine Mutter Rente bezieht da wir keine gemischte Kassen führen. Bei finanziellen Schwierigkeiten meinerseits hilf Sie mir immer wieder jedoch auf Kreditbasis dann, das Geld geht an Sie zurück.
Wie soll/muss ich mich verhalten?
Vielen Dank.
Hallo, bitte hilfe mich, ich habe eine probleme mit Jobcenter! Lestzte Jahre, meine Sohn kommt bei mir, sie Wohne mit mir, im Mai kommt wieder im Deutschland, ich bin Scwere krank, und mich aufpassen !Ich schiecken ein Antrag bei Jobcenter fur meine Sohn ,geld bekomme! Nach kommt ein bescheid vom Jobcenter, sie bezahles nur 180 Eur fur meine Sohn, Jobcenter sagen die rest kann Familienkasse bezahles! Ixh schiecken ein Antrag au h fur meine Sohn , bei Familienkasse! Speter ich habeAntwort vom Famulienkasse,ein bescheid kommt, sie nicht bezahles fur meine Sohn, sie sagen meine Sohn war fruh zum Schulle, aber keine Ausbildung hat, sie kommen zim mir , und aufpassen mich ich bin zer krank!Meine frage ist was ich kann machen fur meine Sohn, sie bekomme kompllette geld im monate, sie hat lestzte Jahre bis yetzte nur 180 Eur pro monate, fur ein Jung 20 Jahre ist so weniger!Bite hilfe auch! Danke
Guten Tag, ich habe das Umgangsrecht mit meinen Kindern jede gerade Woche von Do.12Uhr bis Fr. 18Uhr und jede ungerade Wo. von Do. 12Uhr bis Sonntag 16 Uhr . Das Jobcenter erkennt jedoch nur 24h Aufenthalte in der BG an .
Ist das so richtig ?
Freundliche Grüße,
Steffen Eckhardt