Das Wichtigste zur Berechnung von BAföG in Kürze
Es gilt zunächst die Altersgrenze. BAföG-Empfänger dürfen zu Beginn der Ausbildung darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem muss der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Ausländer eine Bleibeperspektive in Deutschland haben. All diese Angaben können Sie in unserem BAföG-Rechner eingeben.
Es wird auch unterschieden, ob es beim Antragssteller um einen Schüler oder einen Studenten handelt. Bei einer Person über 25 Jahren ist anzugeben, ob eine Krankenversicherung besteht. Auch Vermögen und Einkommen werden beim BAfög-Antrag berücksichtigt.
Die Faustformel lautet: Bedarfssatz – anrechenbares Einkommen und Vermögen = individueller Förderungssatz.
Inhalt
- Das Wichtigste zur Berechnung von BAföG in Kürze
- BAföG-Rechner: Jetzt Ansprüche online kostenlos berechnen
- BAföG-Rückzahlungsrechner: Erfahren Sie kostenlos, wie viel Sie dem Staat zurückzahlen müssen
- Andere kostenlose Rechner
- Das Bundesausbildungsförderungsgesetz in Deutschland
- Geschichte des BAföG
- Welche Ausbildungen sind überhaupt förderungsfähig?
- BAföG: Wie viel steht wem zu?
- Wie wird BAföG berechnet?
- Anrechnung von Vermögen und Einkommen
- BAföG ausrechnen per Rechner: So funktioniert’s
- Ist BAföG fürs Ausland per Rechner ebenfalls zu ermitteln?
- Über welchen Zeitraum wird die Förderung gezahlt?
- Wie wird die Rückzahlung per BAföG-Rechner ermittelt?
BAföG-Rechner: Jetzt Ansprüche online kostenlos berechnen
Mit unserem kostenlosen BAföG-Rechner können Sie ermitteln, wie viel staatliche Unterstützung Sie für Ihre Ausbildung erhalten.
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Das Bundesausbildungsförderungsgesetz in Deutschland
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – genannt, trat am 1. September 1971 in Deutschland in Kraft. Ziel dieser Sozialleistungen ist es, in Bezug auf die Bildung eine einkommensunabhängige Chancengleichheit zu schaffen.
Das bedeutet, dass jedem Schüler oder Studenten die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen sollten, eine Ausbildung zu absolvieren, die den persönlichen Präferenzen und Begabungen entspricht. Dabei ist auch wichtig, dass es sich um einen Beruf handelt, mit dem nach der Lehre eine Arbeitsstelle gefunden werden kann.
Die finanzielle Förderung kommt dabei vom Staat und soll den Lehrling, Schüler oder Studenten dabei unterstützen, seinen Lebensunterhalt während der Ausbildung bestreiten zu können. Es handelt sich dabei quasi um ein Darlehen für Studenten, welches in monatlichen Raten aus- und zum Teil auch wieder zurückgezahlt werden muss.
Mit unserem kostenlosen BAföG-Rechner können Sie ermitteln, wie hoch die Zahlungen sind, die Ihnen zustehen. Bevor wir allerdings auf die Voraussetzungen und förderungsfähigen Ausbildungen eingehen, starten wir einen kleinen Exkurs in die Geschichte des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.
Wussten Sie schon? Der Begriff BAföG dient sowohl zur Abkürzung des Begriffs Bundesausbildungsförderungsgesetz als auch umgangssprachlich zur Angabe der staatlichen Förderzahlungen, die ein Leistungsberechtigter erhält. So wird beispielsweise davon gesprochen, dass ein Schüler oder Student 300 Euro BAföG pro Monat erhält.
Geschichte des BAföG
Die Historie des BAföG ist eng mit der jeweiligen Regierung verbunden. So kam es im Laufe der Jahre immer wieder zu Gesetzesänderungen. Der Bildungsausbildungsförderung ging die Studienförderung nach dem Honnefer Modell von 1957 voraus.
Nach diesem wurden Stipendien und Darlehen vergeben, auf welche allerdings kein rechtlicher Anspruch bestand. Sie konnten also nicht eingeklagt werden. Dieses Modell wurde dann 1971 unter der Regierung von Willy Brandt durch das BAföG ersetzt.
Mit dem neuen Gesetz wurde auch ein Vollzuschuss eingeführt und der Kreis der Empfangsberechtigten erweitert. Weiterhin wurde ein Rechtsanspruch auf die staatlichen Zuschüsse geschaffen.
In den folgenden Jahren wurden die Bedingungen für einen berechtigten Anspruch und die Höhe der Zahlungen immer wieder verändert und angepasst. Dabei wurde aus dem Vollzuschuss eine Mischform aus Zuschuss und Darlehen für die Leistungsberechtigten.
In der Regierungszeit von Helmut Kohl erfolgte 1983 eine Umstellung hin zu einem Volldarlehen, für welches eine Maximalgrenze von 70.000 DM für Studenten festgelegt wurde. Mit der Wiedervereinigung Deutschland wurde das Volldarlehen 1990 teilweise korrigiert.
2001 wurde unter der rot-grünen Regierung um Gerhard Schröder eine weitreichende Reform verabschiedet, welche einige Einschränkungen bezüglich des Leistungsanspruches zurücknahm. 2010 erfolgte dann unter Angela Merkel eine Anhebung der Altersgrenze für Leistungsberechtigte bei förderungsfähigen Masterstudiengängen von 30 auf 35 Jahre.
Schließlich trat im Herbst 2016 eine weitere Änderung des BAföG in Kraft. Die Höhe der Förderungszahlungen stieg um sieben Prozent und sollte so an den Anstieg der Verbraucherpreise angeglichen werden.
Im Jahr 2022 kam es zu einer weiteren Änderung, durch die die Altersgrenze erhöht wurde. Die bislang letzte Änderung erfolgte zum August 2024. Seitdem gilt unter anderem: Der Förderungshöchstbetrag steigt auf 992 Euro und die Freibeträge beim Einkommen der Eltern steigen um 5 Prozent.
Wie viel BAföG steht mir zu? Mit unserem BAföG-Rechner können Sie die Höhe der Förderungszahlungen ermitteln, die Ihnen zustehen.
Welche Ausbildungen sind überhaupt förderungsfähig?
Bevor Sie unseren BAföG-Online-Rechner benutzen, sollten sie erst einmal klären, ob die von Ihnen angestrebte Bildungsart überhaupt förderungsfähig ist. Die Vorschriften diesbezüglich finden sich im Bundesausbildungsförderungsgesetz, welches im Sozialgesetzbuch I (SGB I) verankert ist.
Dort werden in § 2 des BAföG nachfolgende Ausbildungen und Schulen aufgeführt, die eine staatliche Förderung begründen können:
- Allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen nach Abschluss der 10. Klasse (Mittlerer Schulabschluss),
- Berufsschulen, welche keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen,
- Fach – und Fachoberschulklassen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung gefordert wird,
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
- Höhere Fachschulen und Akademien,
- Hochschulen.
Entspricht einer dieser aufgeführten Bildungswege Ihrem Wunsch, so können Sie mit unseren BAföG-Berechner ermitteln, welche Leistungen Ihnen zustehen. Allerdings besteht noch eine weitere Reihe von Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Zunächst gibt es eine Altersgrenze von 45 Jahren zu Beginn der Ausbildung. Ausnahmen gibt es jedoch beispielsweise bei einem Masterstudium oder bei persönlichen Hinderungsgründen.
Grundsätzlich sind alle Deutschen berechtigt, einen Bildungsförderungsantrag zu stellen. Aber auch ausländische Bürger können einen solchen Anspruch geltend machen. Dafür müssen diese allerdings eine Daueraufenthaltsberechtigung oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen. Die Antragstellung kann hier etwas komplizierter sein, sodass es sich im Zweifelsfall anbietet, Rat bei einem Anwalt einzuholen.
Ein wichtiger Punkt bei der Ermittlung der Förderungszahlungen mit unserem BAföG-Rechner ist die Beantwortung der Frage, wo Sie wohnen. Dabei ist entscheidend, ob der Antragssteller noch bei den Eltern lebt oder bereits eine eigene Wohnung unterhält bzw. Teil einer Wohngemeinschaft ist.
Eine Berechtigung auf Förderung beim Besuch von allgemeinbildenden Schulen, z. B. Gymnasien und integrierten Gesamtschulen, besteht nämlich nur dann, wenn der Bezugsberechtigte nicht mehr bei den Eltern wohnt und auch erst ab der 10. Klasse.
Allerdings kann ein Berechtigungsanspruch auch gegeben sein, wenn in der Nähe dieser Wohnung keine vergleichbare Ausbildungsstätte zu finden oder diese zu weit entfernt vom Wohnort ist. Weiterhin kann eine Förderungsberechtigung bestehen, wenn der Antragsteller verheiratet ist oder mit mindestens einem Kind zusammenlebt.
All diese Formalitäten können Sie in unserem Online-BAföG-Rechner eingeben, um ein möglichst genaues Ergebnis zu erzielen.
Bedenken Sie: Haben Sie mit unserem BAföG-Ausbildung-Rechner den Wert ermittelt, welcher Ihnen monatlich zusteht, so müssen unterschiedliche Nachweise erbracht werden, damit auch nach einem erfolgreichen Antrag die Zahlungen fortgesetzt werden. Dazu zählt beispielsweise der Leistungsnachweis von der Uni.
Weiterhin müssen Sie nachweisen können, dass Sie sich bemühen, das Ausbildungsziel auch tatsächlich zu erreichen. Unentschuldigte Fehltage können zum Beispiel ein Indiz dafür sein, dass Sie nicht in vollem Umfang auf das Erreichen der Berufsqualifikation hinarbeiten.
BAföG: Wie viel steht wem zu?
Abschnitt drei im Bundesausbildungsförderungsgesetz beschäftigt sich detailliert mit den Leistungen, welche zu Ausbildungszwecken gewährt werden können. Dabei sind ganz unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen.
Zunächst ist wichtig, ob es sich beim Antragssteller um einen Schüler oder Studenten handelt. Diese Auswahl müssen Sie auch treffen, wenn Sie unseren Ausbildungsförderungs-Rechner benutzen. Weiterhin sind Angaben zur Wohn- und Lebenssituation sowie einer (nicht) bestehenden Krankenversicherung bei Personen über 25 Jahren zu machen.
Auch die Vermögensverhältnisse spielen eine entscheidende Rolle. Da alle diese Faktoren Berücksichtigung finden, handelt es sich stets um eine individuelle Berechnung der Leistungsansprüche, über deren Ergebnis keine pauschale Aussage getroffen werden kann.
Studenten werden per BAföG-Rechner andere Ergebnisse erzielen als Schüler. Die Ausbildungsart spielt eine wichtige Rolle bei der Anspruchsberechnung.
Wie wird BAföG berechnet?
Wie bereits beschrieben, setzt sich die genaue Berechnung vom BAföG aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. Der Grundanspruch für die verschiedenen Fälle, welche eintreten können, ist in Abschnitt III BAföG verankert.
Die Beträge, die sich aus dem Gesetzestext ergeben, können Sie folgender Tabelle entnehmen:
Art der Ausbildung | Bei den Eltern wohnhaft | Nicht bei den Eltern wohnhaft |
---|---|---|
Allgemeinbildende Schulen ab der 10. Klasse | kein Anspruch | 666 Euro |
Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt | 276 Euro | 666 Euro |
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 498 Euro | 775 Euro |
Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt sowie Abendgymnasien und Kollegs | 501 Euro | 822 Euro |
Höhere Fachschulen, Hochschulen, Akademien | 534 Euro | 855 Euro |
Stand August 2024
Weiterhin ist es möglich, einen Zuschlag zum Begleichen der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zu erhalten. Dies ist möglich, wenn der Bezugsberechtigte über 25 Jahre alt ist und dementsprechend nicht mehr von einer Familienversicherung profitieren kann.
Der Höchstsatz, der sich aus dem BAföG-Rechner ergeben kann, liegt bei 992 Euro für Studenten und 9121 Euro für Schüler (Stand: August 2024). Darin sind Kosten für eine Unterkunft und die Versicherungsbeiträge enthalten.
Übrigens: Müssen Sie als Leistungsberechtigter ein Kind versorgen, kann eine Pauschale von 160 Euro pro Kind zusätzlich gewährt werden (Stand August 2024).
Anrechnung von Vermögen und Einkommen
Allerdings ist zu beachten, dass die Zahlungen zur Bildungsförderung an das Einkommen des Auszubildenden und dessen Eltern bzw. Ehegatten gekoppelt sind. So können diese monatlichen Einnahmen Ihren Leistungsanspruch (Bedarfssatz) mindern.
Zunächst wird nämlich davon ausgegangen, dass der Auszubildende bzw. dessen Eltern die Lehre bzw. Ausbildung selbst finanzieren können. Erst, wenn dies nicht gewährleistet ist, kann der vom BAföG-Rechner ermittelte Betrag eingefordert werden.
Dabei spielen auch die Vermögenswerte eine zentrale Rolle. Haben Sie viel Geld „auf der hohen Kante“, so kann auch dieses Ihren Bedarfssatz deutlich mindern. Nicht nur Einkommen und Vermögen von Lehrling und Eltern können angerechnet werden, auch die Werte vom Ehegatten und einem eigetragenen Lebenspartner sind anrechnungspflichtig.
Daraus ergibt sich folgende Faustformel. welche auch für unseren BAföG-Rechner verwendet wird:
Bedarfssatz (können Sie der obigen Tabelle entnehmen) – anrechenbares Einkommen und Vermögen (von Azubi, Eltern, Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern) = individueller Förderungssatz
Freibeträge für Azubis
Welche Einkommens- und Vermögenswerte als anrechenbar gelten, ist aus den Freibeträgen ersichtlich. Werden diese überschritten, so mindert dies den Leistungsanspruch vom Antragssteller. Die entsprechenden Freibeträge ergeben sich aus § 23 Absatz 1 des BAföG:
Vom Einkommen des Auszubildenden bleiben monatlich anrechnungsfrei
- für den Auszubildenden selbst 353 Euro
- für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 850 Euro,
- für jedes Kind des Auszubildenden 770 Euro.
Diese Beträge können nicht auf die BAföG-Leistungen angerechnet werden bzw. diese mindern. Bei der Berechnung der Freibeträge beim Einkommen für Auszubildende ist immer der Bewilligungszeitraum entscheidend.
Nun stellt sich die Frage, wie es sich mit einem Minijob verhält bzw. ob dieser auch angerechnet werden kann. Grundsätzlich kann ein Schüler oder Student eine Arbeit auf 556-Euro-Basis ausführen, ohne dass diese Einkünfte beim BAföG-Rechner berücksichtigt werden müssen.
Wichtig ist, dass ein jährliches Bruttoeinkommen von bis zu 6.672 Euro nicht überschritten wird. Dabei ist egal, ob Sie diesen Betrag in den Semesterferien oder auf das ganze Jahre gerechnet verdienen.
Übrigens: Für Vermögensgegenstände gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro. Bei Auszubildenden ab 30 Jahren erhöht sich der Betrag auf 45.000 Euro. Pro Kind oder Ehepartner werden zusätzlich jeweils 2.300 Euro gewährt. Als Vermögenswerte zählen unter anderem Autos, Sparbücher, Mietkautionen, Immobilien oder Bausparverträge.
Freibeträge für Eltern und Ehegatten
Auch das Einkommen von den Eltern oder dem Ehegatten ist bis zu einem bestimmten Freibetrag von der Anrechnung auf Leistungen der Ausbildungsförderung geschützt. Dabei gelten folgende Beträge als frei:
- Verheiratete Eltern: 2.540 Euro
- Alleinstehender Elternteil: 1.690 Euro
- Stiefelternteil: 850 Euro
- Ehegatte: 1.690 Euro
- Kinder: 770 Euro
Liegen die Einkünfte unter diesen Werten, so müssen Sie beim BAföG-Rechner nicht berücksichtigt werden und wirken sich somit nicht auf den Leistungsanspruch aus.
BAföG ausrechnen per Rechner: So funktioniert’s
Unser kostenloser BAföG-Rechner hilft Ihnen dabei, zu berechnen, ob ein Leistungsanspruch für Sie besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Dazu müssen Sie verschiedene Fragen beantworten. Im Folgenden geben wir eine Anleitung, wie der Rechner zu bedienen ist.
Zunächst ist wichtig, ob Sie den BAföG-Rechner als Schüler oder Student nutzen. Um dies festzustellen, müssen Sie in der ersten Auswahloption angeben, welche Art der Schule Sie besuchen. Weiterhin müssen Sie auswählen, in welchem Land die Lehreinrichtung besucht werden soll.
Danach folgt ein großer Abschnitt zu Ihrer Lebenssituation in unserem Schüler bzw. Studien-BAföG-Rechner. Dabei müssen Sie folgende Fragen korrekt beantworten, damit ein genaues Ergebnis erzielt werden kann:
- Wohnen Sie bei Ihren Eltern oder zur Miete?
- Sind Sie selbst krankenversichert? (Auszubildende sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung abgesichert.)
- Zahlen Sie Beiträge zur Pflegeversicherung?
- Haben Sie Kinder? (Beantworten Sie diese Frage mit „Ja“, so müssen sie in einem nächsten Schritt angeben, wie viele Sprösslinge bei Ihnen leben.)
- Sind Sie verheiratet? (Falls „Ja“, werden Sie aufgefordert anzugeben, ob der Ehegatte selbst BAföG erhält oder erhalten könnte, wie das Jahresbrutto und die Steuern im letzten Jahr aussahen, welcher Tätigkeit nachgegangen wurde und ob der Lebenspartner eigene Kinder hat.)
Wenn Sie all diese Punkte in die dafür vorgesehenen Felder wahrheitsgemäß und vollständig eintragen, kann der BAföG-Rechner ermitteln, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Leistungen zur Ausbildungsförderung besteht.
Doch allein mit diesen Angaben ist es noch nicht getan, denn auch Ihre Vermögenssituation spielt, wie vorab bereits beschrieben, eine zentrale Rolle für die Berechnung.
Daher wird mit dem BAföG-Rechner auch ermittelt, ob und in welcher Höhe Ihnen eigenes Einkommen zur Verfügung steht.
Außerdem müssen Sie für eine umfassende Analyse Ihres möglichen Anspruchs angeben, wie hoch das Einkommen Ihrer Eltern ist und in welchem Beschäftigungsverhältnis sich diese befinden.
Gut zu wissen: Bei einem BAföG-Antrag können Sie auch einen Antrag zur Anrechnung der Studiengebühren bzw. des Schulgeldes stellen. Dies wird in unserem Rechner für den BAfög-Anspruch entsprechend berücksichtigt.
Sollten Sie Vermögenswerte über 15.000 bzw. 45.000 Euro besitzen, so sind auch diese anzugeben, damit die Berechnung ein genaues Ergebnis erzielen kann. Zuletzt müssen Sie noch auswählen, ob Sie die Bildungsförderung „normal“ oder elternunabhängig ermitteln möchten.
Wann kann elternunabhängiges BAföG beantragt werden?
In speziellen Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit, die Förderung unabhängig vom Einkommen und den Vermögensverhältnissen der Eltern zu erhalten. Dies ist der Fall, wenn:
- der Antragssteller bereits fünf Jahre erwerbstätig war und nun Förderungen für ein Studium beantragt. Bei der Erwerbstätigkeit muss allerdings in den Zeiten, die angerechnet werden, ein Mindesteinkommen erfüllt sein. Ein Minijob oder ähnliches reicht also nicht aus.
- BAföG für ein Studium beantragt wird und der Förderungsberechtigte inklusive Ausbildung sechs Jahre erwerbstätig war. Auch hier gilt die Regelung zum Mindesteinkommen.
- Sie den zweiten Bildungsweg nutzen, um eine allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
- ein Masterstudiengang gefördert werden soll und der Antragssteller über 30 Jahre alt ist.
Elternunabhängiges BAföG können Sie berechnen, indem Sie das entsprechende Kästchen in unserem Rechner markieren.
Ist BAföG fürs Ausland per Rechner ebenfalls zu ermitteln?
Auch Ausbildungen außerhalb von Deutschland können durch BAföG finanziell unterstützt werden. Dabei kann es sich sowohl um ein Auslandssemester als auch um ein komplettes Auslandsstudium handeln.
Es können sogar Ausbildungsprogramme bezuschusst werden, die sich außerhalb der Europäischen Union (EU) befinden. Hier ist allerdings eine Maximalförderungsdauer von zweieinhalb Jahren zu berücksichtigen, die auch nur in Ausnahmefällen gewährt wird.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Antrag auf eine Auslandsförderung bei einem dafür bestimmten Studentennetzwerk in Deutschland gestellt werden muss. Diese sind bestimmten Hochschulen im Ausland zugeordnet, woraus sich die Zuständigkeit ergibt.
In unserem für Studenten konzipierten BAföG-Rechner können Sie auswählen, ob Sie planen, die Berufsausbildung in Form eines Studiums in Deutschland, der EU oder dem Nicht-EU-Ausland zu absolvieren. Bei letzteren können Sie zudem das betreffende Land angeben.
Über welchen Zeitraum wird die Förderung gezahlt?
Das BAföG wird, wie andere Sozialleistungen (zum Beispiel Bürgergeld), auch für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Nach Ablauf dieser Frist ist ein entsprechender Folgeantrag zu stellen. Grundsätzlich besteht während der ganzen Ausbildungszeit ein Anspruch auf die Fördermittel vom Staat. Dies ist in § 15 des Bundesausbildungsförderungsgesetz in den Absätzen 1 bis 2 a festgelegt:
(1) Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.
(2) Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit – geleistet […], bei Studiengängen […] jedoch grundsätzlich nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer[.] […]
(2a) Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus.
Die im Gesetzestext beschriebene Förderungshöchstdauer entspricht dabei der Regelstudienzeit nach dem Hochschulrahmengesetz und ist somit für jeden Studiengang einzeln zu ermitteln. Allerdings kann die Ausbildungsförderung seit August 2024 auch für ein sogenanntes Flexibilitätssemester gewährt werden.
Wie wird die Rückzahlung per BAföG-Rechner ermittelt?
Während Schüler das BAföG nicht zurückzahlen müssen, sind Studenten dazu zumindest teilweise verpflichtet. Die Ausbildungsförderung wird hier als partielles Darlehen gewährt.
Somit ist eine Rückzahlung vom Leistungsbeziehenden zu tätigen. Deren Höchstsatz beträgt 10.010 Euro.
Mit unserem kostenlosen BAföG-Rückzahlungsrechner können Sie ermitteln, in welcher Höhe diese Rückzahlung bei Ihnen zu erwarten ist. Maßgeblich ist die Summe der Förderungszahlung, die Sie während des Studiums erhalten haben.
Allerdings gibt es auch eine Vielzahl von Vergünstigungen, sodass Sie nicht den vollen Betrag zurückzahlen müssen. Überweisen Sie beispielsweise den gesamten Betrag auf einmal zurück, so wird Ihnen ein bestimmter Darlehensteil erlassen.
Achtung: Um von diesem Erlass profitieren zu können, ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Überweisen Sie das Geld einfach so, kann der Rabatt nicht gewährt werden.
Weitere Erlasse sind an bestimmte Leistungen gekoppelt. Dies sind zum Beispiel:
- 25 % bei Studienabschluss innerhalb der Förderungshöchstdauer,
- 20 % bei Studienabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Förderungshöchstdauer,
- 15 % bei Studienabschluss innerhalb von einem Jahr nach Ablauf der Förderungshöchstdauer.
Ein Teilerlass des Darlehens ist außerdem möglich, wenn Sie Ihren Abschluss noch vor Ablauf der Förderungshöchstdauer erreicht haben. All diese Umstände werden in unserem BAföG-Rechner zur Rückzahlung berücksichtigt.
Wann wird die Rückzahlung fällig?
Sie müssen mit der Rückzahlung nicht sofort nach Beendigung des Studiums beginnen. Vielmehr können Sie den Betrag erst nach fünf Jahren zurückzahlen – entweder auf einen Schlag oder in monatlichen Raten.
Die Regelraten betragen 130 Euro im Monat und können über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren laufen. Die fünfjährige „Sperrfrist“ hat den Zweck, sicherzustellen, dass zu diesem Zeitpunkt der Einstieg in das Berufsleben bereits erfolgt ist.
Übrigens: Die Aufforderung zur Rückzahlung wird auch vom Einkommen abhängig gemacht. Beträgt dieses nicht mehr als 1.690 Euro monatlich, so kann die Zahlung ausgesetzt werden, bis die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um das Darlehen zurückzuzahlen.