Das Wichtigste zum Thema „Auto leihen bei Hartz-4-Bezug“ zusammengefasst:
Ja, ein eigenes Kraftfahrzeug wird für ALG-2-Empfänger als angemessen gewertet, wenn es einen Gesamtwert von 7500 Euro nicht übersteigt. Das Auto wird dann nicht als Vermögen bei Hartz 4 angerechnet.
Es gibt die Möglichkeit, privat ein Auto zu leihen. Ist die Leihgabe aber dauerhaft, kann der Hartz-4-Regelsatz aufgrund eines geldwerten Vorteils gekürzt werden.
Ja, Hartz-4-Empfänger dürfen auch ihr eigenes Auto verleihen und dafür Geld nehmen. Allerdings wird dieses dann als Einkommen auf den monatlichen Betrag angerechnet.
Inhalt
Welche Fallstricke kann es beim Leihen von Fahrzeugen geben?
Können sich Hartz-4-Empfänger ein Auto leihen oder auch ihr eigenes verleihen? Macht es einen Unterschied, ob der Autoverleih privat oder gewerblich erfolgt? Kann der Empfänger auch ein Auto privat auf Dauer leihen?
Hartz 4: Auto leihen oder kaufen?
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch ALG II oder Hartz 4 genannt, umfasst einen bestimmten Regelsatz von derzeit 432 Euro (Stand: März 2020) und zusätzliche Leistungen z.B. für Unterkunft und Heizung. Damit diese finanzielle Sicherung auch wirklich nur Hilfebedürftigen zufließt, gibt es genaue Regeln für das Vermögen der Hartz-4-Empfänger.
Neben Freibeträgen oder auch Vermögen, das zur späteren Altersvorsorge gedacht ist, steht dem Empfänger auch sogenanntes privilegiertes Vermögen zu. Solch ein angemessenes Vermögen kann beispielsweise eine Immobilie sein oder auch ein Auto im Gesamtwert von bis zu 7500 Euro; Ausnahmeregelungen gibt es im Einzelfall. Was ist aber, wenn ein ALG-2-Empfänger kein eigenes Kfz hat und sich ein Auto ausleihen möchte?
Auto leihen von privat
Wer beispielsweise von einem Bekannten oder Verwandten das Angebot bekommt, auf unbestimmte Zeit ein Auto zu leihen, also privat, (weil dieser z.B. mehrere hat) sollte dazu einen schriftlichen Vertrag ausarbeiten. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass der Wert des Pkw, den derjenige ausleihen möchte, die Grenze von 7500 Euro nicht überschreitet. Wird das Fahrzeug nämlich auf den ALG-2-Empfänger umgemeldet, zählt es zu dem privilegierten Vermögen. Das gleiche gilt natürlich beim Kauf, wenn dieser in den Bewilligungszeitraum fällt.
Viele Elternteile oder andere Verwandte möchten ihren hilfebedürftigen Sprösslingen ein Auto leihen, also privat und ohne, dass das Fahrzeug auf den ALG-2-Empfänger umgeschrieben oder angemeldet wird. Somit gilt es nicht als Einkommen oder Vermögen. Ein solcher privater Autoverleih kann aber dazu führen, dass das Jobcenter die Dauerleihgabe als geldwerten Vorteil für uneingeschränkte Nutzungsrechte ansieht und dementsprechend die Bezüge kürzt.
Einen Pkw leihen von gewerblichen Anbietern
Das Jobcenter kann einer Abwesenheit für bis zu sechs Wochen zustimmen. Einige Hartz 4 Empfänger würden dann gerne ein Auto leihen, für einen Urlaub beispielsweise. Doch geht das so einfach, sich als ALG-II-Empfänger ein Fahrzeug zu leihen? Selbstverständlich können auch Empfänger von Arbeitslosengeld 2 einen Wagen leihen bzw. mieten. Wenn sie es sich leisten können, ein Fahrzeug gewerblich zu leihen, ist das kein Problem. Allerdings verlangen die meisten Verleiher die Vorlage einer Kreditkarte, welche viele Hartz-4-Empfänger nicht haben.
Das eigene Auto verleihen: Privat über Car-Sharing
Durch das sogenannte Car-Sharing gibt es die Möglichkeit, Anderen den eigenen privaten PKW zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig finanzielle Unterstützung für den Unterhalt des Autos zu bekommen. Aber zu berücksichtigen ist: ein solches Einkommen wird angerechnet, da jede Form von Einkünften Einfluss auf die Höhe des ALG 2 hat, so auch Einnahmen aus regelmäßiger Vermietung. Aber auch schon der einmalige PKW-Verleih gegen Geld an Andere kann als Einkunft gewertet werden.