Das Wichtigste zur ARGE in Kürze
Es handelt sich dabei um die Arbeitsgemeinschaft SGB II, welche seit dem Jahr 2010 nicht mehr existiert.
Seit 2010 übernehmen Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen die Aufgaben der ARGE.
Das Jobcenter fungiert als Ansprechpartner für alle Anträge und Leistungen rund um die Grundsicherung für Arbeitssuchende bzw. ab 2023 das Bürgergeld.
Inhalt
Welche Bezeichnung ist korrekt: ARGE oder Jobcenter?
Heutzutage werden die gemeinsamen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen zur Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB 2) als Jobcenter bezeichnet.
Wer einen Antrag auf Arbeitslosengeld II bzw. ab 2023 auf Bürgergeld stellen will, muss diesen beim Jobcenter einreichen. Trotzdem ist in diesem Zusammenhang auch oft noch das Wort ARGE zu hören. Als Abkürzung für Arbeitsgemeinschaft stellt ARGE jedoch einen veralteten Begriff dar, der im Jahr 2010 durch ‚Jobcenter‘ ersetzt wurde.
Aber unterscheiden sich die beiden Begriffe auch inhaltlich? Und wieso wurde die Bezeichnung ARGE abgeschafft? Lesen Sie hier mehr zur Frage: „Was ist die ARGE eigentlich?“
Seit 2010 gibt es die ARGE nicht mehr
Die ARGE – oder auch Arbeitsgemeinschaft SGB II genannt – existiert seit 2010 nicht mehr. Seit diesem Jahr führen gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen die Bezeichnung ‚Jobcenter‘. Dass die ARGE abgeschafft wurde, liegt daran, dass sie verfassungswidrig war. Insgesamt elf Landkreise hatten eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, der durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2007 stattgegeben wurde.
Sie beklagten, dass die Bildung von Arbeitsgemeinschaften gegen das Grundgesetz verstoße, da diesen durch die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder ein Teil ihrer Selbstbestimmung genommen wurde. Die kommunale Selbstverwaltung gerate so in den Hintergrund. Das Bundesverfassungsgericht sah diesen Einwand ein und gab dem Gesetzgeber drei Jahre – also bis 2010 – Zeit, die Gesetze und Organisation der ARGE zu überarbeiten.
Durch eine Grundgesetzänderung im Jahr 2010 und das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (GrSiWEntG) wurden schließlich bestätigt, dass im Zuge der Grundsicherung für Arbeitsuchende – also Hartz 4 – gemeinsame Einrichtungen entstehen können, in denen Bund, Länder und Kommunen sich die Kompetenzen jeweils aufteilen. Diese gemeinsamen Einrichtungen heißen seitdem Jobcenter statt ARGE.
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ARGE oder Arbeitsamt?
Das Arbeitsamt oder die Bundesagentur für Arbeit bildet seit 2010, wie bereits erwähnt, zusammen mit den kommunalen Trägern die Jobcenter. Das Arbeitsamt ist also nicht für alle Eventualitäten bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II zuständig.
Viele, die Jobs suchen, haben ‚ARGE‘ dabei als Begriff noch im Kopf. Umgangssprachlich wird diese Begrifflichkeit noch oft verwendet, obwohl die ARGE heutzutage weder Jobsuche noch Leistungsbewilligung ermöglicht und die Bezeichnung somit veraltet ist.
Inhaltliche Unterschiede zwischen ARGE und Jobcenter gibt es allerdings bis auf die Verfassungsänderung wenige: So wie bereits vor der Änderung des Grundgesetzes bilden Jobcenter heutzutage immer noch gemeinsame Einrichtungen des Bundes und der Länder, sodass sich lediglich die Grundlage änderte, auf der die Organisationen basieren.
Wollen Sie heutzutage einen Antrag auf Hartz 4 stellen, so müssen Sie beim Jobcenter in Ihrer Nähe vorsprechen. Hier werden Ihnen Leistungen, wie beispielsweise die Kosten für die Unterkunft und Miete, bewilligt. Dazu ist die Mietbescheinigung nicht der ARGE, sondern nunmehr dem Jobcenter zuzuschicken. Auch Ihre Jobsuche, die die ARGE früher als Ihr Betreuer überwacht hat, wird durch Arbeitsvermittler im Jobcenter geregelt.