Das Wichtigste zum Arbeitszeugnis zusammengefasst:
Gemäß § 109 der Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Mehr dazu lesen Sie hier.
Im Gegensatz zu einem Arbeitszeugnis wird ein Zwischenzeugnis laut Arbeitsrecht ausgestellt, während das Beschäftigungsverhältnis noch läuft.
Hier finden Sie sowohl ein kostenloses Muster für ein einfaches als auch für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Inhalt
Zwischenzeugnis, einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis: Wo liegen die Unterschiede?
Anschreiben, Lebenslauf, Schul- oder Hochschulzeugnisse: Eine gute Bewerbung besteht aus einigen wichtigen Teilen. Arbeitszeugnisse sind für Personaler oft besonders aussagekräftig. Doch sind Arbeitgeber überhaupt laut Arbeitsrecht dazu verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen?
Im Arbeitszeugnis bewerten Arbeitgeber die Arbeit und Leistungen eines Arbeitnehmers. Hierbei wird zwischen unterschiedlichen Formen unterschieden. Ein einfaches Arbeitszeugnis beschreibt, in welchem Zeitraum ein Arbeitnehmer beschäftigt wurde und welche Tätigkeiten er ausgeführt hat.
Was ist demgegenüber ein qualifiziertes, berufsförderndes Arbeitszeugnis? Dieses ist ausführlicher als das einfache Zeugnis und umfasst auch die Bewertung seiner Leistungen sowie nähere Angaben zum Sozialverhalten, also der Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden. Berufsfördernd wird es genannt, da sich der Arbeitgeber wohlwollend ausdrücken muss – dem Beschäftigten also bei der Suche nach einer neuen Stelle keine Steine in den Weg legen darf.
In der Regel hat ein qualifiziertes Arbeitszeugnis für Mitarbeiter den folgenden Aufbau:
- Überschrift
- Anschrift des Arbeitgebers
- Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten des Arbeitnehmers
- Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens
- Schlussteil: Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Danksagung, Wünsche für die berufliche Zukunft
Auf den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird nicht genau eingegangen, allerdings lassen gewisse Formulierungen auf die Umstände schließen. Ein Zeugnis wird bei Kündigung vonseiten des Arbeitnehmers etwa mit der Aussage „auf eigenen Wunsch“ beendet. Hat jedoch der Arbeitgeber die Kündigung veranlasst, wird oft die Formulierung „in gegenseitigem Einverständnis“ gewählt.
Ein Zwischenzeugnis wird einem Mitarbeiter nicht zum Ende eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt, sondern zu einem anderen Zeitpunkt während der Beschäftigung. Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis ist – genau wie das qualifizierte Arbeitszeugnis – ausführlicher und geht auf die Bewertung der Leistungen und des Sozialverhaltens ein.
Welche Zeugnisse gehören in die Bewerbung?
Viele Personen, die auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sind, fragen sich, welches Zeugnis oder Arbeitszeugnis nicht in der Bewerbung fehlen sollte. Grundsätzlich sollten sämtliche Arbeitszeugnisse, das Zeugnis über den Hochschul- bzw. den Berufsausbildungsabschluss und das Schulabschlusszeugnis vorhanden sein. Werden Zeugnisse weggelassen, macht dies einen schlechten Eindruck.
Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis: Muster zur Orientierung
Im Folgenden finden Sie Muster für ein einfaches und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Bedenken Sie, dass es sich hierbei lediglich um Beispiele handelt, welche die Form bzw. Struktur eines solchen Dokumentes veranschaulichen sollen.
Muster: Einfaches Arbeitszeugnis
Firma XY
Musterstraße 1
12345 Musterhausen
Arbeitszeugnis
Herr Martin Mustermann, geboren am XX.YY.ZZZZ in Musterstadt, war vom XX.YY.ZZZZ bis zum XX.YY.ZZZZ als kaufmännischer Angestellter bei uns beschäftigt.
Zu seinem Aufgabengebiet gehörte/n ____________________________________________________.
Herr Mustermann verlässt unsere Firma auf eigenen Wunsch. Wir bedanken uns für seine Mitarbeit und wünschen ihm alles Gute für seine Zukunft.
Ort, Datum
Unterschrift
Laden Sie hier das Muster für ein einfaches Arbeitszeugnis kostenlos herunter:
Muster: Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Firma XY
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Arbeitszeugnis
Herr Mathias Mustermann, geboren am XX.YY.ZZZZ in Musterstadt, war vom XX.YY.ZZZZ bis zum XX.YY.ZZZZ bei uns als kaufmännischer Angestellter tätig.
Die Firma XY ist ein mittelständisches Unternehmen mit rund 90 Mitarbeitern. Wir entwickeln und produzieren Kosmetika für den deutschen Markt.
Zum Aufgabenbereich von Herrn Mustermann zählten das Erstellen von Monats-, Quartals- und Jahresabschlüssen. Des Weiteren war er für das Zahlungs- und Mahnwesen zuständig. Außerdem oblag ihm die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung.
Herr Mustermann erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
[Nähere Angaben zu den Leistungen und zum Sozialverhalten]
Herr Mustermann verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir danken ihm für seine stets vorbildliche Mitarbeit und wünschen ihm für seine Zukunft alles erdenklich Gute.
Datum, Ort
Unterschrift
Laden Sie hier das Muster für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kostenlos herunter:
Wann haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Viele Arbeitnehmer fragen sich, wann sie überhaupt einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis über ihre Leistungen im Unternehmen haben. Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, automatisch ein Arbeitszeugnis auszustellen? Oder muss der Arbeitnehmer dieses beantragen?
Gesetzlich geregelt ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in § 109 der Gewerbeordnung (GewO). Dort heißt es:
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
Ohne Aufforderung müssen Arbeitgeber jedoch kein Arbeitszeugnis ausstellen. Aus diesem Grund müssen Arbeitnehmer selbst tätig werden und den betreffenden Vorgesetzten darauf hinweisen, dass sie eine solche Bewertung benötigen.
Ein Zwischenzeugnis können Sie anfordern, wenn ein wichtiger Grund für eine Beurteilung vorliegt. Dies ist etwa der Fall, wenn Ihr Vorgesetzter wechselt. Der Grund: Nur dieser kann Ihre Leistungen kompetent bewerten. Ein Nachfolger muss Sie als Mitarbeiter erst kennenlernen und kann genaue Aussagen erst nach einer gewissen Zeit treffen.
Auch wenn Arbeitnehmer schon lange in einem Unternehmen beschäftigt sind, aber noch nie zuvor bewertet wurden, können sie ein Zwischenzeugnis beantragen. Gleiches gilt bei einem Jobwechsel innerhalb der Firma, bei einer Betriebsübernahme oder wenn das Unternehmen einen betriebsbedingten Stellenabbau plant. Auch vor einer Weiterbildung, der Elternzeit oder einem Sabbatical ist es ratsam, sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen.
Formulierungen im Arbeitszeugnis richtig deuten: Worauf ist zu achten?
Im Zeugnis müssen Arbeitgeber wohlwollende Aussagen treffen. Damit Personaler bei der Begutachtung der Bewerbung trotzdem ein Bild von der betreffenden Person und ihren Leistungen machen können, gibt es gewisse „Codes“, die bei Formulierungen verwendet werden. Was sich für Laien gut anhören mag, kann für den Profi auf ein großes No-Go hinweisen.
Bezüglich der Leistung lassen sich die folgenden Formulierungen etwa mit den bekannten Schulnoten vergleichen: Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben…
- … stets zur vollsten Zufriedenheit. – Note 1
- … stets zur vollen Zufriedenheit. – Note 2
- … zur vollen Zufriedenheit. – Note 3
- … zur Zufriedenheit. – Note 4
- … im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. – Note 5
Zusätzlich können unter anderem die folgenden Techniken bei Formulierungen auf eine negative Bewertung schließen lassen: Werden selbstverständliche Dinge etwa besonders betont, so ist dem zu entnehmen, dass darüber hinaus keine guten Leistungen erbracht wurden. Wird das Verhalten gegenüber anderen Personen beschrieben und stehen die Vorgesetzten hierbei an letzter Stelle, weist dies auf Probleme zwischen dem Mitarbeiter und dem Arbeitnehmer hin. Vorsicht auch beim Wörtchen „bemüht“. Dies lässt darauf schließen, dass die Mühen nicht erfolgreich waren.
Sind Sie mit Ihrer Bewertung im Arbeitszeugnis nicht zufrieden, sollten Sie sich zunächst an Ihren Arbeitgeber wenden. Unter Umständen lässt sich ein schlechtes Arbeitszeugnis nach einem klärenden Gespräch noch berichtigen. Ist dies nicht erfolgreich, können Sie eine Klage vor dem Arbeitsgericht anstreben. Bevor Sie diesen Schritt wagen, sollten Sie sich jedoch zunächst von einem versierten Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Danke für den guten Beitrag! Mir hat bereits die Erwähnung weitergeholfen, welche Punkte in welcher Reihenfolge in ein Arbeitszeugnis gehören. Meinem Mitarbeiter muss ich ebenfalls zum ersten Mal ein solches Zeugnis erstellen. Daher wende ich mich dafür am besten an einen passenden Rechtsanwalt für das Arbeitsrecht.