Das Wichtigste zum Thema „arbeitsmedizinische Untersuchung“ in Kürze
Arbeitsmedizinische Untersuchungen dienen der Früherkennung bzw. Vorsorge von arbeitsbedingten Krankheiten und sind damit Teil des Arbeitsschutzes. Die medizinische Eignungsuntersuchung soll die (fortlaufende) Eignung feststellen.
Die Untersuchung findet im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge statt, diese ist durch die Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) festgelegt. Mehr zu den gesetzlichen Grundlagen hier.
Ein Arbeitgeber darf unter Umständen eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für den Abschluss eines Arbeitsvertrages voraussetzen. Mehr zur Eignungsuntersuchung lesen Sie hier.
Inhalt
Was ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung?
Es gibt Berufsfelder, bei denen Arbeitnehmer besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Um arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden oder gegebenenfalls frühzeitig zu erkennen, wird die arbeitsmedizinische Untersuchung durchgeführt. Was wird untersucht und was sagt das Arbeitsrecht dazu? Erfahren Sie hier mehr dazu.
Die arbeitsmedizinische Untersuchung ist Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Diese ist gemäß der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie der Europäischen Union festgeschriebenes Recht für jeden Beschäftigten. Das heißt, Vorsorgeuntersuchungen sind Teil vom Arbeitsschutz und dienen auch der Arbeitssicherheit. Die Kosten für eine arbeitsmedizinische Untersuchung trägt deshalb in der Regel der Arbeitgeber.
Grundlage ist hier die Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV), sowie ergänzend die arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) und die arbeitsmedizinische Empfehlung (AME).
Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht oder freiwillig? Das kommt auf den Einzelfall an, denn es gibt drei verschiedene Arten der Vorsorge: Pflicht-, Wunsch- und Angebotsvorsorge. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht, den Betriebsarzt aufzusuchen und sich beraten zu lassen.
Das ist vor allem dann ratsam, wenn der Arbeitnehmer den Verdacht hegt, dass ein Zusammenhang zwischen bestimmten körperlichen oder psychischen Beschwerden und der Tätigkeit besteht, die er ausübt.
Allerdings besteht laut Arbeitsschutzrecht keine Duldungspflicht für klinische oder körperliche Untersuchungen.
Der Betriebsarzt muss vor jeder Untersuchung über deren Inhalt, Zweck und mögliche Risiken aufklären.
Die arbeitsmedizinische Untersuchung ist mit Kosten verbunden. Fragen Sie sich, ob diese von der Krankenversicherung übernommen werden? Tatsächlich trägt diese aber in der Regel der Arbeitgeber.
Im Übrigen unterliegt der Betriebsarzt genauso der Schweigepflicht wie jeder andere Arzt auch. Egal was die ärztliche Untersuchung ergibt, der Arbeitgeber wird durch den Betriebsarzt nicht automatisch informiert.
Anders ist das, wenn durch gesetzliche Vorschriften oder die Betriebsvereinbarung eine Eignungsuntersuchung Voraussetzung für die Tätigkeit ist (z.B. Piloten).
Sinnvoll ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung bei Schichtarbeit. Nachtarbeit oder die Tätigkeit in langen und unregelmäßigen Schichten kann als besondere Belastung gewertet werden.
Gemäß § 3 Abs. 3 ArbMedVV soll die arbeitsmedizinische Untersuchung während der Arbeitszeit stattfinden. Sie sollte außerdem getrennt von einer Prüfung der gesundheitlichen Eignung stattfinden.
Eignungsuntersuchung: Wie ist die Rechtsgrundlage?
Eine Eignungsuntersuchung überprüft, wie der Name schon sagt, die Eignung einer Person für eine bestimmte Tätigkeit. Tatsächlich kann der Arbeitgeber eine Eignungsuntersuchung, gemäß Arbeitsrecht, zur Voraussetzung für den Abschluss eines Arbeitsvertrages machen.
Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht für Mitarbeiter, die bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stehen? Hierfür ist zunächst zu sagen, dass die Eignungsuntersuchung von der arbeitsmedizinischen Untersuchung zu unterscheiden ist.
Eine Eignungsuntersuchung ist nämlich auch mit einem Gutachten verbunden, welches die (fortlaufende) Eignung feststellen soll. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber in der Regel auch dann eine Eignungsuntersuchung anordnen, wenn bereits ein Beschäftigungsverhältnis besteht.
Allerdings muss eine Begründung vorliegen. Dazu gehören beispielsweise Zweifel an der fortdauernden Eignung des Arbeitnehmers oder tatsächliche Anhaltspunkte aus dem Arbeitsalltag. Anlasslose Eignungsuntersuchungen dürfen nicht im Arbeitsvertrag vereinbart werden.
Bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis muss die Eignungsuntersuchung in der Betriebsvereinbarung und unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen vereinbart werden. So dürfen bzw. müssen in manchen Berufsfeldern solche Untersuchungen stattfinden (z.B. Flugzeugpiloten).
Wenn Sie nach langer Arbeitsunfähigkeit nicht sicher sind eine neue oder alte Tätigkeit wieder aufzunehmen, können Sie durch einen Arbeitsversuch testen, ob Sie gesundheitlich wieder für die Arbeit bereit sind.
Ärztliche Eignungsuntersuchung durch den Betriebsarzt
Für sämtliche arbeitsmedizinische (Vorsorge-)Untersuchungen existiert eine Liste. Auf dieser sind alle Erkrankungen bzw. Gefährdungen gelistet, die eine arbeitsmedizinische Untersuchung abzudecken hat. Diese Liste ist sehr umfangreich und kann bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) eingesehen werden.
Die arbeitsmedizinische Untersuchung deckt nämlich nur Tätigkeiten ab, bei denen eine professionelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Eine normale ärztliche Untersuchung zahlt der Arbeitgeber nicht unbedingt. Nur wenn es um Erkrankungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit geht, ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung erforderlich. Wie oft diese stattfinden soll, ist unterschiedlich. Je nach Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz und Alter des Arbeitnehmers kann diese häufiger oder weniger oft stattfinden.
Die Grundsätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), auch G-Grundsätze genannt, sind keine verbindliche Rechtsgrundlage. Das ist wichtig, da die G-Grundsätze keine Unterscheidung zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung machen, woraus sich unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.
Wie läuft eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ab?
Eine arbeitsmedizinische Untersuchung steht an, was wird gemacht? Wie bereits eingangs erwähnt, besteht keine Duldungspflicht körperlicher oder klinischer Untersuchungen. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung dient in erster Linie der Betreuung und Beratung von Arbeitnehmern in Beschäftigungen mit Gefährdungsrisiko.
Eine betriebsärztliche Untersuchung hat folgenden Ablauf:
- Begutachten der Arbeitsplatzsituation durch den Betriebsarzt
- Befragung und ggf. Untersuchung des Abreitnehmers, mit Beurteilung des Gesundheitszustandes
- Arbeitsmedizinische Beratung (falls notwendig)
- Auswertung der Untersuchungsergebnisse und möglicher gesundheitlicher Bedenken (mit dem Arbeitnehmer)
Bei Beamten heißt es im Übrigen nicht arbeitsmedizinische Untersuchung, sondern amtsärztliche Untersuchung. Durchgeführt wird sie nicht von einem normalen Betriebsarzt der Arbeitsmedizin, sondern vom Amtsarzt und steht Personen im öffentlichen Dienst zu.
Normalerweise darf eine arbeitsmedizinische Untersuchung einen Drogentest beinhalten, wenn ein begründeter Verdacht der Abhängigkeit besteht. Ein Betriebsarzt untersteht hier der Schweigepflicht, diese darf er nur brechen, wenn dadurch eine konkrete Gefahr verhindert werden kann.