Das Wichtigste zum Arbeitslosengeld nach Teilzeit zusammengefasst:
Ja. Auch wenn Sie in Teilzeit gearbeitet haben, kann ein Anspruch auf Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit in Form vom Arbeitslosengeld 1 bestehen.
Um einen Anspruch auf ALG 1 zu haben, müssen Sie sich unter anderem rechtzeitig arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeit erfüllen. Hier erhalten Sie einen Überblick der Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um nach einer Arbeit in Teilzeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.
Das ALG 1 beträgt 60 bzw. 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Wie sich die Höhe vom Arbeitslosengeld 1 genau berechnet, können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Inhalt
Teilzeit gearbeitet und dann Arbeitslosengeld beziehen
Auch nach einer Arbeit in Teilzeit kann auf Arbeitslosengeld 1 möglicherweise ein Anspruch bestehen. Um das Arbeitslosengeld nach Teilzeit zu berechnen, werden wie nach einer Vollzeit-Anstellung die vergangenen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Diese sind meist niedriger als bei einer äquivalenten Vollzeitstelle.
Wenn das Ende eines Arbeitsverhältnisses ansteht, steht die Frage nach Arbeitslosengeld 1 im Raum. Teilzeit oder Vollzeit macht da keinen Unterschied. Da beide Arbeitsformen sozialversicherungspflichtig sind, wird das Arbeitslosengeld 1 bei Teilzeit- wie auch Vollzeit-Beschäftigten ausgezahlt. Aber wie die Vollzeit-Angestellten müssen auch die Teilzeitarbeiter dem Arbeitsamt entsprechend zuarbeiten und Bedingungen erfüllen.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?
Daraus resultieren die Regeln, denen sich unterworfen werden muss, damit der Anspruch auf ALG 1 nicht erlischt. Denn das Amt setzt die Mitarbeit und die Bemühung, in Arbeit zu kommen, voraus. Damit der Bescheid schnell ergehen kann, muss Folgendes beachtet werden:
- Rechtzeitig arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet sein
- Sie können mindestens 15 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig arbeiten
- Für die Arbeitsvermittlung verfügbar sein
- Nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- Sie waren in den 30 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestes 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt (Erfüllung der Anwartschaftszeit)
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht auch nach Teilzeit dem Arbeitslosengeld nichts im Weg. Dennoch sollte beachtet werden, dass Sie, nachdem Sie in Teilzeit gearbeitet haben, weniger Arbeitslosengeld 1 bekommen als ein Arbeiter, der die gleiche Position in Vollzeit besetzt. Die geringere Arbeitszeit führt in letzter Konsequenz zu einem geringeren Einkommen, von dem auch weniger Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden.
Wie Sie Arbeitslosengeld nach Teilzeit berechnen
Wie nach der Beschäftigung in Vollzeit hängt das ALG 1 nach Teilzeit auch von den geleisteten Beiträgen ab. Der durchschnittliche Brutto-Verdienst der vergangenen zwölf Monate wird zu einem täglichen Bruttoentgelt heruntergerechnet. Nach Abzügen, die den Betrag in einen Netto-Betrag umwandeln, werden 60 Prozent davon als tägliches Arbeitslosengeld 1 gerechnet. Multipliziert mit 30, ergibt sich dann das monatliche Arbeitslosengeld 1. Bei Arbeitslosen mit Kindern erhöht sich das ALG 1 auf 67 Prozent.
Auch für die Berechnung vom Arbeitslosengeld nach Teilzeit werden ansonsten dieselben Regeln angewendet wie für Arbeitssuchende, die aus einer Vollzeitbeschäftigung kommen. Übrigens: Während des ALG-1-Bezugs ist Teilzeit-Arbeit ein Ausschlusskriterium für den Anspruch auf die Arbeitslosenhilfe.
Sie erhalten volles Arbeitslosengeld trotz vergangener Teilzeit-Arbeit. Nur die Bemessungsgrundlage ist wahrscheinlich niedriger als nach Beendigung einer Vollzeitstelle.
Teilzeit arbeiten und Arbeitslosengeld beziehen
Wenn die Arbeitslosigkeit eingetreten ist, möchten viele Menschen lieber früher als später wieder einen geregelten Tagesablauf haben. Deswegen kann jeder kleine Job eine attraktive Gelegenheit sein, um nicht in eine Abwärtsspirale zu geraten. Doch dann kommen Fragen auf. Bekomme ich volles Arbeitslosengeld trotz Arbeit in Teilzeit? Wie viel Arbeitslosengeld bleibt bei Einkommen aus Teilzeit-Arbeit?
Obwohl es möglich ist, neben dem Bezug von ALG 1 zu arbeiten und ein Einkommen zu haben, ist das nicht in Teilzeit möglich. Arbeitslosengeld 1 wird nur unter bestimmten Umständen gezahlt. Da sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten wie Arbeit in Teilzeit vom Arbeitslosengeld 1 ausschließen, sind nur kleinere Arbeiten, die nicht in dieses Schema fallen, möglich.
Minijobs oder Aushilfsarbeiten sind eine Möglichkeit, um bis zu 165 Euro anrechnungsfrei dazuzuverdienen. Dafür muss aber das Amt informiert werden und eine maximale Arbeitszeit von unter 15 Stunden (maximal 14 Stunden und 59 Minuten) nicht überschritten werden. Wird eine kleine Arbeit begonnen, ohne dass die Agentur für Arbeit informiert wurde, können Sanktionen die Folge sein.
Fazit: Arbeitslosengeld nach Teilzeit-Arbeit
- ALG 1 ist nach Teilzeit ganz normal möglich.
- Wegen geringerer Beiträge ist das absolute ALG meist geringer als nach Vollzeit.
- Arbeit in Teilzeit neben dem Arbeitslosengeld-Bezug ist nicht möglich.
- Zuverdienst im kleinen Rahmen ist bis zu 165 Euro anrechnungsfrei.
Muss ich Arbeitslosengeld 1 beantragen wenn ich nahtlos von Teilzeit auf Minijob vom Arbeitsgeber gewechselt wurde? Mit den dazugehörigen Unterlagen