Das Wichtigste zum Arbeitslosengeld als Student in Kürze
In der Regel besteht kein Anspruch auf Hartz 4 als Student – oder auf Arbeitslosengeld allgemein.
Studieren und gleichzeitig Hartz 4 zu beziehen, ist nur in Ausnahmefällen möglich, und dann werden meist auch nur einzelne Leistungen erbracht. Näheres dazu erfahren Sie hier.
Die Grundsicherung kann für Studenten in der Übergangszeit von einem Studium zum anderen regulär gewährleistet werden.
Inhalt
Können auch Studierende einen ALG-Anspruch haben?
Um die Chancen auf den Traumberuf oder generell gut bezahlte Jobs zu erhöhen, wählen viele eine akademische Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule. Doch wie allgemein bekannt ist, haben Studierende meist nicht viel Geld.
Dann stellt sich für Betroffene manchmal die Frage, ob es generell finanzielle Unterstützung für Studenten vom Arbeitsamt gibt. Ob und wann Arbeitslosengeld während des Studiums bezogen werden kann, wird hier beantwortet.
Hartz 4 und gleichzeitig Studium: Das ist eher die Ausnahme
Arbeitslosengeld als Student erhalten: Das mag für einige sehr verlockend klingen. An dieser Stelle müssen wir den Erwartungen aber bereits einen Dämpfer geben. Die Grundsicherung für einen Studenten soll über das Bafög gewährleistet werden – und nicht über das Arbeitslosengeld. Demnach kann auch ein Werkstudent kein Arbeitslosengeld 2 beziehen.
Doch nicht jeder, der gerne studieren möchte, hat einen Anspruch auf Bafög oder kann von seinen Eltern unterstützt werden. Das ALG 2 erscheint vor allem für Studenten ohne Anspruch auf Bafög als eine attraktive Option.
Hier gilt: Wer weder für BAföG noch BAB/Ausbildungsgeld berechtigt ist, kann regulär Arbeitslosengeld als Student beziehen – gesetzt den Fall, dass er über bestimmte Voraussetzungen verfügt.
In welchen Fällen kann ein Student zusätzlich Hartz 4 beziehen?
Auch wenn Arbeitslosengeld für einen Student mit Bafög-Bezug nicht vorgesehen ist, ist es per se aber auch nicht ausgeschlossen. In einzelnen Fällen können Arbeitslosengeld und Bafög im Studium bezogen werden – meistens handelt es sich jedoch nur um einzelne Leistungen.
Teilzeitstudium
Wer sich in einen Teilzeitstudiengang einschreibt, ist regulär von Bafög-Förderung ausgeschlossen. In einem Teilzeitstudium kann jedoch Hartz 4 bezogen werden – auch hier müssen die entsprechenden Anforderungen vorliegen.
Außergewöhnliche Härtefälle
Mehrbedarf
Einzelne Leistungen des Hartz 4 sind für Studenten dann möglich, wenn ein besonderer Härtefall gemäß § 27 Abs. 3 SGB II vorliegt. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Ausbildung gefährdet ist; dies muss jedoch genügend gerechtfertigt werden. Dabei ist es nicht mit dem Anführen von fehlenden Finanzen getan. Ob ein Härtefall vorliegt und Arbeitslosengeld als Student bezogen werden kann, wird von der jeweiligen Instanz entschieden.
Die Bedarfe einiger Studierenden können manchmal nicht durch das Bafög gedeckt werden – das ist zum Beispiel bei einer Schwangerschaft, chronischen Krankheiten oder Behinderungen der Fall. Im zweiten Sozialgesetzbuch ist im § 27 Absatz 2 deshalb Folgendes geregelt:
Leistungen werden in Höhe der Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 2, 3, 5 und 6 und in Höhe der Leistungen nach § 24 Absatz 3 Nummer 2 erbracht, soweit die Mehrbedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind.
Zu diesen Mehrbedarfsleistungen zählt beispielsweise die Erstausstattung für werdende Mütter oder auch nötige Therapien im Falle einer dauerhaften Erkrankung.
Beurlaubung, Krankheit oder Übergangszeit
Muss ein Studium aufgrund einer Krankheit unterbrochen werden, erlischt nach drei Monaten der Anspruch auf Bafög und die betroffene Studentin/der betroffene Student kann ALG 2 beziehen. Auch bei der Übergangszeit vom Bachelor zum Master kann Arbeitslosengeld von einem Student bezogen werden, welcher laut Bafög grundsätzlich förderungsberechtigt ist – das ist immer dann der Fall, wenn zwischen Bachelorstudiengang und Masterstudiengang länger als ein Monat Zeit liegt.
Wenn Sie sich darüber informieren möchten, ob Sie Arbeitslosengeld als Student beziehen können, sind die sozialen Einrichtungen des Studentenwerkes Ihr Ansprechpartner.
Hallo,
ich bin 25 Jahre alt und Vollzeitstudentin. Meine Eltern sind beide berufstätig und ich dadurch nicht BAföG berechtigt. Da das allerdings nicht heißt, dass meine Eltern mich finanziell unterstützen können, gehe ich neben dem Studium Kellnern. Aufgrund der aktuellen Lage durch Corona ist es mir zur Zeit aber nicht möglich, selbst Geld zu verdienen. Gibt es eine Möglichkeit, kurzfristig über einen absehbaren Zeitraum vom Arbeitsamt Leistungen zu beziehen?
Liebe Grüße
Hallo,
ich habe 2019 mit meinem Bachelor Studium angefangen und war zu dem Zeitpunkt bereits 30 Jahre alt, somit entfällt jegliche Förderung durch Bafög. Auch habe ich mit 22 eine „normale“ Berufsausbildung abgechlossen.
Kann ich ALG II erhalten?
Hallo,
ich habe bis Ende letzten Jahres studiert. Bin auch noch eingeschrieben, arbeitete aber Vollzeit, weil ich durch einen
Drittversuch nicht mehr weiterstudieren kann. Ich war einen Monat unverschuldet arbeitslos, habe auch 2 Dutzend Bewerbungen geschrieben und bin für den kommenden Monat wieder in Arbeit selbstständig gekommen. Heisst auch, dass ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.
Jetzt will das JC einen Exmatrikulationsbescheid sehen, den bekomme ich aber spätestens Ende März, wenn meine Einschreibeperiode ausläuft.
Wie ist das zu sehen? Kann ich nicht einfach den Nachweis für den Drittversuch einreichen?
Vielen Dank und viele Grüße,
Stefan
Hallo,
ich heiße Luise und bin Vollzeitstudentin Soziale Arbeit an einer Fachhochschule.
Ich bin 25 Jahre alt und wohne mit meinem Bruder in einer WG. Meine zwei bereits abgeschlossenen Berufsausbildungen (Kinderpfleger, Erzieher) waren Bafög gefördert und somit habe ich keinen Anspruch mehr auf Bafög (Ablehnungsbescheid kam).
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf ALG 2?
VIELEN Dank 🙂
Guten Tag,
Ich bin Masterstudentin eines nicht konsekutiven Studiengangs, d.h ich habe im Bachelor „International Business“ studiert und auch BAföG bekommen. Für meinen Master bin ich nicht BAföG förderungsfähig, da ich ein Fach studiere, was nichts mit „International Business“ zu tun hat. Ich befinde mich in der Schlussphase und schreibe meine Masterarbeit, alle anderen Leistungen wurden erbracht. Ich bin absolut pleite und deswegen zu meinen Eltern gezogen. Bei ihnen kann ich wohnen aber ich bekomme kein Geld und kann nicht mal mehr meine AOK-Beiträge bezahlen. Ich bin total verzweifelt und in eine Depression verfallen. Ich habe einen Antrag auf Hartz 4 gestellt, weil ich nicht mehr weiss, wie ich weiterleben soll aber sie haben mir einen Ablehnungsbescheid zugeschickt mit der Begründung, dass ich nicht vom BAföG förderungsfähig bin und deswegen jetzt auch nicht vom Jobcenter. Geht das mit rechten Dingen zu? Ich werde auf den 31.03.2020 exmatrikuliert und stehe danach dem Arbeitsmarkt zur Verfügung aber es geht jetzt um die letzten Monate, dass ich gar kein Geld habe und mir Schuldenberge selbst bei der AOK mache, geschweige denn davon, dass ich mir nicht mal etwas zu essen kaufen kann und nur auf Freunde und Verwandte angewiesen bin, dass sie mir was geben. Ich kann nicht arbeiten gehen, weil ich den Druck habe mit der Masterarbeit fertig zu werden. Bite helfen Sie mir! Wie kann ich meinen Wiederspruch formulieren? Steht mir wirlich kein Hartz 4 zu? Wo kann ich Hilfe bekommen? Ich kann so nicht mehr weitermachen…
Vielen Dank und viele Grüße,
Alexandra
Ich bitte dringend um eine Info. Ich studiere derzeit als Teilzeitstudent. Ich wohne in einem Studentenwohnheim. Bislang hatten meine Eltern die Mietkosten gedeckt. Ich bin nicht Bafög-berechtigt , erhalte ich nun übergangsweise bis ich einen Job gefunden habe, ALG2?
MfG
Gerrit
Liebes Team,
ich bin 25, studiere Lehramt bin im 5.Semester werde jedoch mein Studium nicht im Regelstudienzeit abschließen können, bekomme leider kein Bafög oder sonstiges, ich wohne alleine, nicht mehr bei meinen Eltern und hab Schwierigkeiten meine Wohnung zu finanzieren da meine Eltern mich nicht unterstützen . Daher meine Frage, habe ich Anspruch auf Hartz 4 , bzw zumindest ansatzweise ?
Liebes Team,
ich bin alleinerziehende Mutter ein 6-jährigen Tochter , Studentin und im 6Monat Schwanger. Wegen der Schwangerschaft werde ich ab 1.10 ein Urlaubssemester einlegen. Meine Eltern zahlen mir gerade Unterhalt, allerdings nur solange ich aktiv studiere. Da ich dies ab Oktober nicht mehr tue werden sie mich nicht weiter unterstützen. ich bin nicht Bafög-berechtigt.
Vom Jobcenter habe ich einen Bescheid bekommen das ich Schwangerschaftsmehrbedarf sowie die Hilfe für Alleinerziehende bekomme. Meine Tochter bekommt auch Hilfe zu KdU.
Der Antrag auf ALG II ab Oktober für mich wurde allerdings abgelehnt.
Was kann ich tun?
Sehr geehrtes Team, vieleicht darf ich mich als Großmutter an sie wenden mit der Bitte um Hilfe. Meine Tochter ist vor 5 Jahren verstorben, meine Enkelin demzufolge Halbwaise. Der Vater ist verschwunden, seit meine Enkelin 2 Jahre als war. Sie bezieht Waisenrente von 140 euro, bekommt Kindergeld und Bafög ist ausgeschöpft, der zurückzuzahlende Höchstbetrag ist erreicht. Wir, mein Mann und ich, sind beide Rentner und können unmöglich auf Dauer das Studium finanzieren. Sie studiert in Salzburg, also im europäischen Ausland. Welche Möglichkeiten gibt es, die finanzielle Situation aufzubessern, wohin kann sie sich wenden, bekommt sie Zuschuss oder, evtl, sogar hartz IV? Sie zahlt in Salzburg im Studentenwohnheim 450 Euro Miete, also mehr, als sie im Moment staatlicherseits bekommt.
Ich wäre Ihnen für einen positiven Bescheid sehr dankbar, A. Willinger
Liebe Redaktion,
aufgrund einer chronischen Krankheit habe ich für ein Semester das Studium unterbrochen und habe ALG2 bezogen. Ich bin nicht mehr BAFöG berechtigt und habe kein anderes Einkommen. Mit der Fortsetzung des Studium schränkt die Krankheit meine Fähigkeit zur Nebenerwärbstätigkeit weiterhin stark ein (ärztlich bestätigt). Habe ich als normaler Student mit schlechter Gesundheit eine Chance auf Grundsicherung?
Hallo An,
Mir geht es genauso. Habe noch für ein Semester Bafög und dann nichts mehr. Brauche noch insgesamt drei Semester (wenn es meine Krankheit zulässt) nebenbei noch zu arbeiten ist aber momentan unmöglich. Hast du Antwort auf deine Fragen bekommen?
Viele Grüße
Julia
wir sind eine Bedarfsgemeinschaft .Mein Mann beginnt ein duales Studium als Vollzeit Werksstudent mit monatlich 700 Euro brutto.
Erhalten wir dann als BG aufstockende Leistungen ? Bisher erhalten wir monatlich 1030 euro als BG. Bafög wurde abgelehnt da er die Vorraussetzungen nicht erfüllt.
Hallo liebes Team, ich habe eine Frage. Ich bin verheiratet und mein Mann und ich sind Studenten. Ich habe durch die Geburt unserers Kindes mich beurlauben lassen und habe ALG 2 für mich und meine Tochter bekommen. Wir wohnen in einer 45 Quadratwohnung, aber das reicht irgendwie noch. Mein Mann hat einen 450Euro-Job und ist auch sehr ehrenamtlich aktiv. Ich wollte fragen ob er nicht auch ALG 2 beantragen kann, da er in der Uni und daheim knapp 15-20std. arbeitet und somit eigentlich nur Teilzeitstudent wäre? Oder was wäre wenn sein Minijob sich in ein Teilzeitjob von 19 Stunden ändern liesse. Da hätte er ja dann wirklich noch kaum Zeit für die Uni. Ich würde gerne auch wieder arbeiten wollen. Aber einer muss zuerst fertig werden und unser Kind ist so auferweckt, dass es eine Person rund um die Uhr braucht und das ist auch gut so:). Vielen dank für die Hilfe.
Hallo Anne,
diesbezüglich können Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden. Dieses prüft die Umstände und kann eine verlässliche Aussage treffen, ob ein Anspruch auf Hartz 4 besteht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich habe meine Masterarbeit abgegeben und würde gerne für die Zeit zwischen Exmatrikulation und Jobs für meinen Lebensunterhalt Hartz4 beantragen. Könnt ihr mir ein Gesetz geben, das ich dann vorzeigen kann, dass konkret vorgibt, dass ohne Ersparnisse oder Wertanlagen ich nach Ende meiner universitären Ausbildung Recht auf ALG2 habe?
lg
Hallo Maxim,
wenn Sie alle nötigen Voraussetzungen erfüllen, sollte ein Leistungsanspruch nach dem Studium möglich sein.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag,
Ich studiere aktuell im 5.semester und werde die regelstudienzeit aufgrund chronischer Erkrankungen überschreiten. Ich habe Bafög beantragt, aber noch keine Antwort bekommen.
Mein Vater zahlt keinen Unterhalt, es läuft ein Gerichtsverfahren. Ich lebe mit meinem Partner zusammen, er ist Student und arbeitet nebenbei. Er bezieht ca. 1000-1500€ netto + Kindergeld und halbwaisenrente. Ich arbeite nicht.
Steht mir Alg 2 zu, oder wohngeld oder eigentlich Bafög? Ich fürchte Bafög werde ich nicht bekommen, weil ich den Leistungsnachweis der ects Punkte nicht erbracht habe.
Meine Mutter verdient unter dem Selbstbehalt.
Viele Grüße
Ava
Ich bin im 7ten Semester eines Ingenieursstudienganges, benötige aber noch ein 8tes. Finanziert wurde bisher über die Rentenversicherung, dies endet aber nun Ende Februar. Wenn ich für das 8 Semester mein Studium in einen Teilzeitstudiengang umwandle, kann ich dann Hartz4 beziehen oder wird trotzdem meine Exmatrikulation verlangt? Eine Präsenzpflicht besteht in keinem meiner Module.
Hallo,
ich bin schon 26 Jahre alt und studiere Lehramt. Noch wohne ich bei meinen Eltern, jedoch möchten die, dass ich ausziehe. Anspruch auf BaFög habe ich auch nicht, da ich nicht mehr in der Regelstudienzeit bin. Davor (vor 2 Jahren) wurde der Bafögantrag abgelehnt. Aktuell schreibe ich meine Abschlussarbeit und im Anschluss muss ich mich auf das Examen vorbereiten. Daher kann ich nebenbei nur auf 450€ Basis arbeiten. Wie steht es mit dem Anspruch auf das ALG 2? İch bitte um eine Antwort und eventuell auf weitere Lösungen, da ich keine andere Wahl habe und eine eigene Wohnung so nicht finanzieren kann. Danke im Voraus.
Hallo Hakan,
meine erste Frage-wie bist Du im Moment krankenversichert?
Solange Du dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehtst-sprich, Dein Studium beendet hast und
die Exmatrikulation dem JC vorlegst, hast Du keinen Anspruch auf Alg II.
Mein Tipp – suche Dir einen sozialversicherungspflichtigen Job (451 Euro) bei dem Du ersteinmal krankenversichert bist, schaue Dir auf dem Immobilienmarkt eine angemessene Wohnung an (45 qm + Kosten der Miete lt. Mietspiegel Deiner Kommune) – beantrage Wohngeld für Deine neue Bleibe und rechne Dir dann durch, ob Du mit dem Studium, dem Nebenjob und den Kosten der neuen
Bleibe leben kannst. Du kannst auf der Wohngeldstelle eine Proberechnung durchführen lassen – ob Du mit
der ausgewählten Wohnung überhaupt Wohngeldberechtigt bist.
Wenn dies alles nicht passt für Dich – bleibt Dir nichts anderes übrig, als mit Deiner Familie eine vernünftige Lösung zu finden – bis Dein Studium zu ende ist – oder Dir zu überlegen, neben dem Studium einen besserbezahlten Job zu suchen.
Hallo liebes Team,
Meine Frau Studiert und bekommt per KWL Kredit Bafög, ich bin gerade seit 1 Monat im Bezug von ALG2. Wir haben zwei Kinder im Haushalt, ein kind bekommt Unterhalt vom Kindsvater, das andere Kind ist mein leidliches Kind,.
haben wir für die Kinder anspruch auf Harz4?
Lg
Hallo P.P,
noch nicht erwerbsfähige Kinder werden automatisch in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern berücksichtigt. Allerdings werden Unterhalt und Kindergeld als Einkommen angerechnet. Kinder, die ein eigenes Einkommen haben, selbst Kinder haben oder über 25 Jahr alt sind, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich lebe mit meinen Eltern zusammen, welche ALG2 beziehen und bekomme ab diesem Semester kein Bafög mehr, da der Leistungsnachweis fehlt. Bin ich berechtigt ALG2 zu beziehen ?
Hallo Kai,
nein, als Student haben Sie in der Regel kein Anrecht auf Hartz 4, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei habe ich eine Frage:
Zurzeit bezieht meine Frau und mein Kind SGB 2 Leistungen seit 1.6.18. Ich bekomme Alg 1 und bin berufsbegleitender Student und stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Jetzt habe ich seitdem 01.6.18 ein Urlaubssemester bis zum 30.11.2018. Vorher haben wir gmeisam Wohngeld bezogen ohne Sgb2 Leistungen. Das JC sagte ich sei ausgeschlossen von den Leistungen, jedoch nahmen Sie mich in die Bg mit auf. – aber ohne Leistungen. Die Wohngeldstelle hat nun für mich einen Anspruch geprüft und stellte fest, dass von meinen 734€ Alg1 72€ als Einkommen verteilt wird und somit ich keinen Anspruch auf Wojngeld besitze.
Inwiefern ist dies richtig?
Besteht für mich nun eine Möglichkeit als aufstockendes ALG2 wegen meines UrlaubsSemester?
Ist der allgemeine Ausschluss von SGB2 berechtigt ?
Vielen Dank im Voraus.
LG Juniór
Hallo Junior,
als beurlaubter Student können Sie Anspruch auf ALG II haben, wie es zum Beispiel aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.03.2012 hervorgeht (Az. B 4 AS 102/11 R).
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
meine Tochter hat im Mai 2017 Schülerbafög beantragt. Jetzt hat sie ein Schreiben vom Bafögamt bekommen, dass sich die Antragsbearbeitung noch weiter verzögert, da ihr Vater nicht mitwirkt. Zur Überbrückung bekommt sie Leistungen zur Grundsicherung von der Arge. Meine Frage ist: Wie werden die Leistungen miteinander verrechnet, wenn sie endlich, irgendwann einen Bescheid bekommt. Normalerweise hätte sie mit Schülerbafög + Kindergeld mehr Einkommen, als jetzt mit Grundsicherung, wo das Kindergeld angerechnet wird. Ein Berechnungsbeispiel wäre hilfreich.
Ich hoffe Sie können uns helfen. Bei den Ämtern werden unsere Fragen nur mehr als unzureichend beantwortet. Ich habe das Gefühl, dass die Bearbeiterin mit diesem Fall überfordert ist.
LG
Hallo Manuela,
sobald Ihre Tochter Bafög bekommt, erhält Sie in aller Regel keine Grundsicherung mehr. Inwiefern die Leistungen zurückgezahlt werden müssen hängt vom Einzelfall ab und kann von uns nicht beurteilt werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Team,
ich bin mutter zweier kleinkinder, lebe mit dem Vater der jüngsten zusammen, welcher Student ist. wir bekommen monatlich unterhalt von dem leiblichen Vater der größeren.
Mein Partner bekommt kein Bafög und ist über 25 Jahre. Ich habe einen Teilzeitjob, doch leider reicht diese summe nicht aus um unseren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Seit neustem wird mein Partner bei der Berechnung des ALG II nicht mehr berücksichtigt, welches uns sehr viel Differenz einbringt. Selbst wenn wir Wohngeld beantragen könnten liegt diese Summe höher als der derzeitge ALGII Satz, wie ist sowas möglich? Zumal wir jetzt ja nur den weg haben auf das ALGII zu verzichten und Wohngeld zu beantragen.
Das ganze ist mir ein bisschen zu riskant ohne vorkenntnisse anzugehen , damit wir am Ende nicht mit noch weniger da stehen.
Ich danke euch schon mal vielmals und hoffe dass ich mit etwas mehr Mut an die Sache gehen kann.
Liebe Grüße
Hallo Lilli,
wenn wir Sie richtig verstehen, bekommen Sie seit kurzem weniger an Leistungen vom Amt, weil Ihr Partner als Teil Ihrer Bedarfsgemeinschaft angesehen wird. Dies geschieht, wenn Sie länger als ein Jahr zusammenwohnen oder das Amt beschließt, dass das Versorgen von Kindern im gemeinsamen Haushalt bei Ihnen eine Bedarfsgemeinschaft bedeutet.
Schließen Sie sich am besten mit dem Jobcenter kurz und erfragen Sie, wie die neue Berechnung zustande kommt. Eventuell ist es auch notwendig, Informationen über die Einkünfte Ihres Partners einzureichen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich studiere im 6. Semester und habe einen Teilzeitjob im pädagogischen Feld. Im September endet der Vertrag und ich möchte mich dann auch auf meine Bachelorarbeit konzentrieren. Ist es möglich für diese Zeit AG zu beantragen?
Grüße und vielen Dank
Miriam
Hallo Miriam,
wenden Sie sich diesbezüglich an die Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie Auskunft.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Liebes Team,
Ich wohne derzeit mit meinen Eltern, die selbst auf Leistungen hingewiesen sind. Dabei studiere ich, bekomme jedoch keinen Bafög mehr wegen nicht erbrachter Leistung. Mein Vater bekommt derzeit nur Kindergeld für mich und nichts weiteres. Den Bafög bekomme ich seit September 2016 nicht mehr und bis August 2017 bekam ich alg2. Als ich es für das nächste Jahr erneuern wollte, hat man mir auf einmal gesagt, dass dies nicht möglich sei. Was ich aus dem Gesetz aber entnehmen konnte war, dass ein Student der unter 25 ist und noch mit seinen eltern wohnt anspruch auf alg2 hat. Oder liege ich da etwa falsch? Wenn ja, wieso hat man mir es im ersten jahr nach dem bafög gewährt und jz auf einmal nicht mehr? Der Sachbearbeiter meinte, ihnen ist wohl ein Fehler unterlaufen auch damala hätte ich es nicht haben dürfen, was mir jedenfalls unglaubwürdig vorkam.
Gemäß „§ 13 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BAföG“ muss mir es doch, soweit ich es verstanden habe, diese Leistung gewährt werden, da ich wie erwähnt noch 22 bin und mit meinen eltern wohne die selber alg2 beziehen.
Nun ist meine Frage also : ist das ablehnen meines Antrages gerechtfertigt oder würde sich eventuell ein Widerspruch oder weiteres lohnen?
Danke euch im Vorfeld für die Rückmeldung.
LG
Hallo Fatih,
da Sie unter 25 sind und mit Ihren Eltern wohnen, bilden Sie zusammen mit ihnen eine Bedarfsgemeinschaft. Ihre Eltern können Sie als Kind angeben und für Sie Kindergeld erhalten, wenn sie noch studieren.
Als Student haben Sie außerdem in aller Regel ohnehin keinen Anspruch auf ALG II.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
wie sieht es mit Studierenden aus, die über die Förderungszeit des BaföG hinausgehen? Das heißt in der Vergangenheit BaföG bezogen haben, aber ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossen haben?
BAföG wird für die Regelstudienzeit von z.B. 6 Semestern zum Erwerb eines Bachelors gezahlt, aber nicht darüber hinaus.
D.h. wenn zum Abschluss 7 oder 8 Semester oder mehr, aufgrund einer nicht bestandenen Klausur, benötigt werden dann gibt es ab dem 7. Semester kein BAföG mehr.
Jasmin möchte wissen, ob es in diesem Fall möglich ist Hartz 4 zu beantragen.
Hallo Marko,
danke für die Erklärung. In der Regel besteht kein Anspruch auf ALG II. In Ausnahmefällen kommt aber die Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht. Dafür sollte Jasmin sich bei Ihrem zuständigen Sozialamt melden.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Team,
ich bin alleinerziehende Mutter mit einem Kleinkind (19 Monate). Ich habe zwar Anspruch auf BAföG und ich beziehe auch die Sozialleistungen für meine Tochter und Mehrbedarf für Alleinerziehende für mich…was ist dann insgesamt 441€. Außer BAföG und den genannten Zuschüssen bekomme ich noch UVG und Kindergeld. Es reicht aber noch immer nicht, um unsere Lebensunterhalt abzudecken. Ich habe schon 2x probiert beim Jobcenter Wohngeld beantragen. Leider ohne Erfolg, es wurde darauf einfach gar nicht reagiert…die Meinungen was die Wohngeldbezug bei den Studenten mit Kind angeht sind ziemlich verwirrend.
Danke im Voraus für Ihre Antwort!! LG
Hallo :0)
Wohngeld wird nicht beim Jobcenter beantragt.
Wohngeld wird bei der zuständigen Behörde beantragt.
Bei der Wohngeldstelle.
Für Studenten gibt es spezialisierte Beratung an der Uni direkt.
Das Barfögamt berät ebenfalls in gemischten Fällen.
LG
Liebes Team,
ich bin 18,mache eine schulische Ausbildung und wohne noch bei meinen Eltern, bekomme aber weder Bafög noch sonstiges, da beide berufstätig sind. Daher meine Frage, habe ich Anspruch auf Hartz 4 , bzw zumindest ansatzweise ? Meine Schwester geht noch zur Schule und wohnt natürlich auch noch mit hier.
Hallo Stefanie,
in Ihrem Fall scheint kein Hartz-4-Anspruch vorzuliegen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Team,
ich studiere mittlerweile im dritten Semester ein duales Studium Soziale Arbeit. Zuvor habe ich ein anderes Studium angefangen doch nach 3 Semestern abgebrochen. In dieser Zeit habe ich Bafög Leistungen erhalten, da meine Eltern beide keine Einkünfte haben. Nun muss ich aus beruflichen Gründen ausziehen. Ich verdiene allerdings nur 300€ im Monat da ich jeden Monat Studiengebühren von 650€ zahlen muss. Da ich schonmal Bafög Leistungen bezogen habe, ich die Leistungen nicht erbringen konnte im Studium, kann mir nun kein bafög mehr gewährleistet werden.
Meine Frage ist nun, ob ich einen Anspruch auf Alg 2 habe oder nicht. Mit Kindergeld könnte ich mir keine Wohnung leisten und den Unterhalt ebenfalls nicht, jedoch bin ich gezwungen auszuziehen. Wie sieht es in meinem Fall aus?
Danke schonmal für die Hilfe.
Liebe Grüße