Das Wichtigste zum Arbeitslosengeld im Ausland in Kürze
Wer innerhalb der EU oder des EWR Arbeit sucht, kann bis zu drei (max. sechs) Monate Arbeitslosengeld 1 im Ausland beziehen.
Ja, ein in Deutschland erworbener Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 verfällt im Ausland nicht einfach. Bis vier Jahre nach Entstehen des Anspruches können die Leistungen nach einem Auslandsaufenthalt noch in Deutschland bewilligt werden.
Nein, die Leistungsmitnahme gilt nur bei Arbeitslosengeld 1. Im Ausland gibt es keinen Anspruch auf das Bürgergeld.
Inhalt
Kann ich Arbeitslosengeld im Ausland weiter beziehen?
Die Welt ist groß, der Geldbeutel klein. Wer sein Glück auf dem Arbeitsmarkt jenseits deutscher Grenzen suchen möchte, kann deshalb unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld im Ausland beziehen. Es kommt allerdings ganz darauf an, wohin die Reise geht.
Gilt das für beide Leistungen vom Arbeitsamt, Arbeitslosengeld (ALG) 1 und Bürgergeld? Können Leistungsberechtigte also auch Bürgergeld im Ausland beziehen? Tatsächlich ist nur der Bezug von Arbeitslosengeld 1 im Ausland möglich. Bürgergeld-Empfänger unterliegen hier strengeren Regelungen. Genaueres erfahren Sie im vorliegenden Ratgeber.
Ein Arbeitslosengeld-1-Anspruch im Ausland besteht nur, wenn es sich um einen Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) handelt oder um ein Land, welches sich dem europäischen Abkommen angeschlossen hat.
Derzeit zählen folgende Länder dazu (Stand 2018): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Kroatien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern (griechischer Teil).
Es ist grundsätzlich möglich in einem dieser Länder auf Arbeitssuche zu gehen und währenddessen weiterhin Arbeitslosengeld 1 im Ausland zu beziehen. Die Leistungsmitnahme ist für maximal drei Monate (Mitnahmezeitraum) möglich. Kurz gesagt: Sie können das Arbeitslosengeld ins Ausland „mitnehmen“.
Dafür müssen Sie:
- arbeitslos sein,
- sich in Deutschland arbeitslos gemeldet und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben,
- Ihre Pflichten nach den ausländischen Rechtsvorschriften erfüllen,
- die Wartefrist* einhalten.
Je nach Land nehmen Sie die Leistungen direkt beim ausländischen Träger in Anspruch und müssen daher auch die dortigen Regeln einhalten. Außerdem müssen Sie sich innerhalb von sechs Tagen nach der Abreise beim ausländischen Träger melden.
* Mit Wartefrist ist eine Dauer von vier Wochen vor der Ausreise gemeint. In dieser Zeit müssen Sie der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen. Weil der nationale Arbeitsmarkt Vorrang hat, müssen Sie auch in dieser Zeit den Vermittlungsbemühungen nachkommen.
Arbeitslosengeld-1-Anspruch nach dem Auslandsaufenthalt
Kommt es beim Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu einer Unterbrechung, wenn ein Auslandsaufenthalt ansteht? Es erhält nur Arbeitslosengeld 1 (auch im Ausland), wer einen Anspruch darauf erworben hat, das heißt, in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war und damit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Dieser Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt im Ausland nicht einfach. Die Leistungen können nach einem Auslandsaufenthalt erneut in Deutschland beansprucht werden. Der Antrag muss jedoch vor der erneuten Ausreise gestellt werden und wird nur unter folgenden Voraussetzungen bewilligt:
- Der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ist noch nicht verbraucht.
- Die Leistungen müssen erneut bewilligt werden, das heißt, eine persönliche Meldung bei der Arbeitsagentur ist nötig.
- Seit dem Entstehen des Arbeitslosengeld-1-Anspruches sind noch nicht vier Jahre vergangen.
Dauerhaft mit Bürgergeld im Ausland leben?
Alles das bezieht sich nun aber auf Arbeitslosengeld 1. Doch wie steht es mit Bürgergeld? Kann ein Auslandsaufenthalt durch die Leistung vom Jobcenter finanziert werden bzw. ist die Jobsuche im Ausland für Bürgergeld-Empfänger genauso möglich? Tatsächlich gelten hier strengere Regeln. Zwar dürfen auch Bürgergeld-Empfänger vorübergehend ins Ausland, z. B. für einen Urlaub, allerdings muss die Ortsabwesenheit beantragt werden.
Eine der wesentlichen Voraussetzungen für Arbeitslosengeld 2 ist, dass der Wohnsitz nicht im Ausland, sondern in Deutschland ist. Ein Umzug ins Ausland oder längere Auslandsaufenthalte können deshalb nicht vom Jobcenter finanziert werden.
Ich will nach Mexico auswandern , ich habe noch anspruch auf 20 monate alg 1.
Da ich mit 61 in Deutschland nicht mehr vermittelbar bin.
Kann ich das ALG 1 daher mitnehmen ?
Wie lange kann ich Hartz 4,in Griechenland bekommen wenn ich Arbeit suche.
wenn ich nach France anzieh ist das möglich bekommeich bis 6 Monaten hilf von Jobcentre.
mfg
Bekommt man auch hartz 4 wenn man in der Türkei 6 Monate leben kann
Hallo,
ich habe das mit dem ALG1 soweit verstanden, dass der Anspruch 4 Jahre erhalten bleiben kann.
Meine Frage lautet: kann ich nach 4 jähriger Rückkehr dann die 12 Monate ALG1 bekommen?
oder bedeutet es, dass ich nur längstens bis Ablauf der 4 Jahre ALG1 bekomme?
Wäre für schon wichtig, wenn man nach knapp 4 Jahen zurück kommt und der Sachbearbeiter gewährt nur noch einen Monat.
Danke für die Antwort
LG
bin 64 jahre alt lebe in thailand, nur wenig in die rentenkasse eingezahlt. bekomme ich auch rente oder grundsicherung