Das Wichtigste zu „Arbeitslosengeld 1 aufstocken“ in Kürze
Ja, fällt der errechnete Monatssatz zu gering zum Leben aus, dann können Betroffene über unterschiedliche Wege ihr Arbeitslosengeld 1 aufstocken.
Eine Aufstockung des Arbeitslosengeld 1 ist durch einen Kinderzuschlag, Wohngeld oder aber den zusätzlichen Bezug von Bürgergeld möglich.
Bei einer Aufstockung von ALG 1 gibt es in dem Sinne keine Höchstgrenze.
Inhalt
Nicht selten kommen eigentlich erwerbstätige Personen in die Situation, ihre Arbeit zu verlieren oder übergangsmäßig keine Anstellung zu haben. Wer jedoch eine gewisse Zeit versicherungspflichtig gearbeitet hat, dem steht das Arbeitslosengeld 1 zu.
Da dieses lediglich 60 bzw. 67 Prozent des vorherigen Einkommens beträgt, können die bewilligten Zahlungen geringer ausfallen als erwartet. Da kommt natürlich die Frage auf: Kann man das Arbeitslosengeld 1 aufstocken?
Die Antwort ist: teilweise. Ausgewählte Leistungen werden zwar zusätzlich zum ALG 1 gewährt – Betroffene müssen jedoch selbst aktiv werden.
Welche Leistungen für eine ALG-1-Aufstockung in Frage kommen
Vielen dürfte nicht klar sein, dass sie ihr eigenes Arbeitslosengeld 1 aufstocken können; dies hat wohl damit zu tun, dass das Arbeitslosengeld 1 in die gleichen Kategorie wie das Bürgergeld eingeordnet wird. Beim Letzterem gibt es zwar eine Vielzahl von Zuschüssen, dennoch wird fast jeder andere Geldbezug mit dem monatlichen Regelsatz verrechnet.
Auch wenn von Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 bzw. Bürgergeld im selben Atemzug gesprochen wird, unterscheiden sich die beiden Leistungen erheblich voneinander.
- Arbeitslosengeld 2/Hartz 4 bzw. ab 2023 das Bürgergeld stellt die Grundsicherung dar, welche auch Erwerbslosen ein Leben in Würde garantieren soll. Es ist eine Sozialleistung und wird aus Steuerbeiträgen finanziert.
- Arbeitslosengeld 1 hingegen steht jenen zu, welche für einen bestimmten Zeitraum versicherungspflichtig beschäftigt waren. Es ist eine Versicherungsleistung, bei welcher früher geleistete Beiträge anteilig zurückgezahlt werden. Dementsprechend gibt es hier auch keinen Regelsatz im eigentlichen Sinne.
Zusätzliches Bürgergeld
Ist der Bewilligungszeitraum für das ALG 1 abgelaufen und Betroffene haben noch keine Arbeit gefunden, dann wird nicht selten in einen Bürgergeld-Bezug gewechselt. Auch hier wissen viele nicht, dass ein Bezug von Bürgergeld auch schon vorher unter bestimmten Umständen möglich ist.
Eine Arbeitslosengeld-1-Aufstockung durch einen Bürgergeld-Antrag ist nämlich grundsätzlich erlaubt, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt werden. Es muss lediglich ein regulärer Antrag auf Bürgergeld gestellt werden.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld 1, ist eine Aufstockung durch das Bürgergeld grundsätzlich immer dann möglich, wenn die Höhe des ALG 1 nicht für Lebensunterhalt und Unterkunft ausreicht.
Der gleichzeitige Bezug von Bürgergeld hat auf den festgesetzten ALG-1-Satz keine mindernde Wirkung – anders herum schon. Wird Ihnen Bürgergeld bewilligt, richtet sich Ihr monatlicher Regelsatz u.a. auch nach Ihrem Arbeitslosengeld 1.
Kinderzuschlag und Wohngeld werden ebenfalls erbracht
In einigen Fällen ist es möglich, das Arbeitslosengeld 1 durch Kinderzuschlag aufzustocken – die beiden Leistungen schließen sich nicht aus. Dieser Kinderzuschlag wird dann zusätzlich zum Kindergeld an die Eltern ausgezahlt.
Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, muss jedoch eine Einkommensgrenze eingehalten werden: Sie können das ALG I durch Kinderzuschlag aufstocken, wenn Ihr Einkommen als Paar bei mindestens 900 Euro liegt. Für Alleinerziehende gilt dabei eine Grenze von 600 Euro. Wird weniger verdient, ist ein Kinderzuschlag nicht möglich. Bei einem Bezug von Bürgergeld wird grundsätzlich kein Kinderzuschlag gewährt.
Daneben ist außerdem eine Arbeitslosengeld-1-Aufstockung durch zusätzliches Wohngeld möglich. Auch dieses ist dazu da, eine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, wie sie ein zu geringes Arbeitslosengeld 1 zur Folge hätte.
Liegt Ihnen noch kein Bescheid vor und Sie möchten trotzdem wissen, ob Sie Ihr Arbeitslosengeld 1 aufstocken müssen, können Sie im Ratgeber zum ALG-1-Rechner mehr über die Zusammensetzung und die zu erwartende Höhe erfahren.
ALG 1 aufstocken: Wie gehe ich vor?
In der Regel werden Sie weder darüber informiert, ob Sie einen Anspruch auf andere Leistungen haben, noch wird ein etwaiger Antrag vom betreffenden Amt in die Wege geleitet. Für jede Arbeitslosengeld-1-Aufstockung muss ein Antrag vom Betroffenen selbst gestellt werden. Welcher das ist, hängt dann natürlich von der jeweiligen Leistung ab, mit welcher Sie das Arbeitslosengeld 1 aufstocken möchten.
Ihr/e Sachbearbeiter/in kann Ihnen auf Nachfrage Auskunft darüber gehen, welche Leistungen Ihnen sonst noch zustehen. Sind Sie also Arbeitslosengeld-1-berechtigt und wünschen eine Aufstockung, dann müssen Sie diese extra beantragen – sie erfolgt nicht automatisch.
Das für Sie errechnete Arbeitslosengeld 1 erscheint Ihnen grundsätzlich zu niedrig? Wenn Sie berechtigte Zweifel an der Richtigkeit Ihres Bescheides hegen, dann können Sie einen Widerspruch gegen den Bescheid der Agentur für Arbeit einlegen.
Ich habe folgendes Problem, bin derzeit in Stationären Behandlung im Krankenhaus seit 27.06.2019 und am 26.06.2019 war mein letzter Arbeitstag ich habe meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Ich bin also am Tag der Stationären Aufnahme erstens krankgeschrieben und Arbeitssuchend.
Bei der Arbeitsagentur hab ich es noch geschafft im voraus mich Arbeitssuchend zu melden und Arbeitslosengeld 1 beantragt und eine Bescheinigung bekommen. Ich wohne alleine und Arbeitslosengeld 1 reicht nicht aus.
Gibt es jetzt Probleme für mich, wenn ich verspätet Harz 4 zusätzlich beantrage ich warte nämlich auf ein Sozialarbeiter hier im Krankenhaus leider dauert es irgendwie schon 1 Woche.
Kann ich Online oder telefonisch was erledigen, selbst ein Ärztliches Attest hab ich noch nicht abgegeben.
Kriege ich jetzt Probleme ???
Hallo,
mein Mann war das letzte Jahr in einer sog. Übergangsgesellschaft angestellt, weil sein früherer Arbeitgeber pleite gegangen ist. Ursprünglich hatte er ein Bruttomonatsgehalt von ca. 3100€ in der ÜG waren es dann ca. 2200€. Seit diesem Monat ist er jetzt Arbeitslos. Mit dem Ende seiner Beschäftigung in der alten Firma, war es uns nicht mehr möglich unseren Kredit zu bedienen, obwohl wir versucht haben diese Angelegenheit anders zu regeln, waren wir letztlich gezwungen Privatinsolvenz anzumelden.
Nachdem uns die Dame vom Arbeitsamt nicht sagen konnte, was wir in etwa an Alg1 zu erwarten haben, versuchten wir es selbst herauszufinden. Wir gehen nun davon aus, dass wir etwa 1400€ bekommen werden und dies nicht ausreichen wird.
Wir leben in einer Mietwohnung, unser Kind hat einen GdB von 50% und Merkzeichen H, ich übernehme die Pflegschaft und gehe einmal die Woche für etwa 250€/Monat arbeiten, zustätzlich bekomme ich auch das Kindergeld.
Wir haben große Angst, dass wir nun unsere Rechnungen nicht mehr bezahlen können bzw. uns kein Geld für Nahrungsmittel übrig bleibt. Da wir uns beide überhaupt nicht auskennen und bisher noch nie in einer solchen Situation waren, erhoffen wir uns hier hilfreiche Ratschläge. Ist es eventuell möglich mit Alg2 aufzustocken? Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Vielen Dank
Hallo,
Noch ist es nicht soweit. Aber ich bin 62 Jahre alt und werde voraussichtlich bis zu meinem 63 Lebensjahr entlassen. Das Arbeitslosengeld 1 wird etwa 530 € betragen.
Ich werde also ebenfalls ALG2 beantragen müssen. Wie in etwa wird das berechnet? Wieviel werde ich ungefähr zusammen haben? Vielen Dank im Vorraus!
Sylvia
Hallo,
Ich habe zwei Monate alg2 bekommen und soll Ende nächsten Monat alg1 bekommen.
Mein Problem ist, dass das alg1 erst gegen Ende des Monats kommt und ich auch kein alg2 bekommen, weil am Ende des Monats ich alg1 habe.
Sprich: Ein Monat ohne Geld..
Was kann ich dagegen tun?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo!
Mein ALGI läuft in zwei Monaten aus, heute erfahre ich von dem Sachbearbeiter des Jobcenters, dass ich pro Monat 50 Euro mehr hätte bekommen können mit einem zusätzlichen ALGII Antrag.
Kann ich für die 10 Monate die 50 Euro pro Monat rückbezahlt bekommen?
Danke für eure Antworten!
Hallo Sally,
in der Regel können Leistungen rückwirkend nicht geltend gemacht werden. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Sozialrecht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Habe während des Bezuges von ALG 1 eine Aufstockung mit HARTZ 4 bekommen. Steht mir wenn der Anspruch auf ALG 1 ausgelaufen ist, ein zuschuss zu HARTZ 4 zu, so wie dieser auch gezahlt wird wenn man nach dem Bezug vom ALG 1 erst danach HARTZ 4 bezieht?
Hallo Patrick,
im Einzelfall können wir leider nicht beurteilen, ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich war 10 Jahre beschäftigt bei ein einer Werbeagentur in Vollzeit. Die Kündigung erfolgte fristgerecht und mein Arbeitsverhältnis endet zum 30.11.2018. Bei der Agentur für Arbeit habe ich meine Unterlagen vorgelegt und einen Bewilligungsbescheid erhalten. Der Betrag monatlich ist 662.-€, Dauer des Bewilligungsbescheides 2 Jahre . Welche Möglichkeit der Aufstockung habe ich ?
Bin 59 Jahre alt, wohne in einer 49 qm großen Wohnung, die monatliche Miete beträgt 426.-€, die monatlichen Stromkosten betragen 115.-€.
Danach würden mir zum Leben 121.-monatlich bleiben.
Welche Möglichkeiten der Aufstockung gibt es, was wäre sinnvoll ?
Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo,
Eine gute Bekannte (56 Jahre) wurde mal wieder gekündigt. Sie bekommt ca. 834€ Arbeitslosengeld 1 und nach Abzug der monatlichen Fixkosten reicht das restliche Geld über134,00€ nicht aus. Mietzuschuß würde sie 16,00 € erhalten, ist doch ein Witz oder? Kann sie nicht das Arbeigslosengeld 1 aufstocken oder ist es zuviel??? Und wo muss Sie den Antrag stellen?
Hallo,
diesbezüglich muss sich Ihre Bekannte an das zuständige Jobcenter wenden. Dieses wird überprüfen, ob ein Anspruch auf aufstockende Hartz-4-Leistungen besteht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich arbeite seit 1.10.2017 in Vollzeit(163 Std.) bei meiner jetzigen Arbeitsstelle und wurde nun nach dem einen Jahr von Vollzeit auf Teilzeit(100Std.) runtergestuft. Das allein reicht mir an Gehalt aber nicht aus. Ich lebe mit meinem Greund und seiner noch 12Jährigen Tochter zusammen und haben dementsprechend auch eine größere Wohnung. Gibt es eine Möglichkeit mein Gehalt mit ALG aufzustocken, für eine Weile? Oder besteht eine Möglichkeit auf Wohngeld?
Ich wäre für jeden Tipp dankbar. Es eilt
Hallo Maren,
Geringverdiener können – je nach Einzelfall – mit Hartz 4 aufstocken. Ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht, können wir im Einzelfall leider nicht beurteilen. Nutzen Sie dazu gerne unseren Hartz-4-Rechner zur Orientierung. Auch in einer Sozialberatungsstelle erhalten Sie ausführlich Auskunft über Ihre Möglichkeiten.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld 2 und das Jobcenter übernimmt ungefähr 266 euro für meine miete komme aber überhaupt nicht klar da ich noch 200 euro zuzahlen muss also meine miete betrögt 470 euro warm.
mir bleibt zum leben ungeföhr 340 euro was kann ich da machen wie soll ich voran gehen
Hallo Lisa,
vermutlich ist Ihre Wohnung in Größe und/oder Mietpreis für Sie nicht angemessen. Erkundigen Sie sich nach den angemessenen Mieten und Wohnungsgrößen für Ihren Haushalt und sehen sich nach einer geeigneten Wohnung um.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Eine kleinere günstigere Wohnung ist aber ja nicht mal grad so schnell gefunden und Kündigungsfrist hat man ja auch. Umzug kostet ja auch wieder. Mit meinem Gehalt war meine jetzige Wohnung gut finanzierbar. Auch wenn ich was günstigeres finden sollte, 3 Monate Kündigungsfrist bleibt… Woher soll man dafür das Geld nehmen
Hallo. Beziehe jetzt alg1 in Höhe von 620. Bekomme ich eine aufstockung und kann ich bei Bildung und teilhabe das schulmaterialgeld für meinen sohn bekommen
Hallo Schellhorn,
unserer Kenntnis nach können nur ALG-2-Empfänger Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Schulmaterial) in Anspruch nehmen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Dieser weiß auch, ob in Ihrem Einzelfall die Aufstockung durch ALG 2 möglich ist.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Werde arbeitslos mit 64J. Habe momentan noch einen steuerpflichtigen Teilzeitjob. Bis 65 und 8 Monate müsste ich arbeiten um ohne Abzüge in Rente zu gehen. Ohne den Steuerpfl. Job hätte das Jobcener mich sofort mit 63 in Rente gezwungen( also mit Abzügen, weil meine berufst. Jahre sonst nicht ausreichen).
Wenn ich nun arbeitslos werde , mit sehr geringem ALG 1, muss man mir dann für diese Zeit auf stockend ALG 2 gewähren?
LG Gabi
Hallo Gabi,
ohne genaue Einblicke in die Situation können wir nicht beurteilen, ob bzw. worauf ein genauer Anspruch besteht. Erkundigen Sie sich einfach direkt beim Jobcenter oder dem Arbeitsamt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich habe diese Woche Arbeitslosengeld beantragt. Meine derzeitige Situation ist bescheiden, mein freund hat mich aus seiner Wohnung rausgeworfen. Ich bin schwanger von ihm, lebe seit 3 Wochen nun bei meinen Eltern im Eigenheim. Als ich beim Jobcenter nach ner Aufstockung von Arbeitslosengeld 2 gefragt habe wurde ich weg geschickt weil ich “ Begründung bei Eltern lebe“. Ich bin auf der Suche nach einer eigenen Wohnung aber ohne Hartz4 habe ich keine Möglichkeit was zu bekommen. Und zum Leben reicht mir mein Arbeitslosengeld auch nicht!
Schliesslich lebe ich nicht umsonst bei meinen Eltern. Was soll ich tun? Wie komme ich da endlich weiter? Brauche dringend eine eigene Wohnung.
Hallo Ola,
es kommt hier auch auf Ihr Alter an. Unter 25-Jährige benötigen für den Auszug aus dem Elternhaus die Genehmigung vom Jobcenter. Sie bilden, solange sie bei den Eltern wohnen, mit diesen eine Bedarfsgemeinschaft. Nach der Geburt eines Kindes, bilden Unter 25-Jährige eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Sind Sie über 25, wäre es ratsam sich mit einem Anwalt für Sozialrecht zu besprechen, oder eine Sozialberatungsstelle aufzusuchen, um weitere Möglichkeiten zu erörtern.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich beziehe ALG 1 und konnte bisher aufstocken. Meine Weiterbewilligung wurde vorerst wegen zu großer Wohnung
gestoppt. Da ich eine Behinderung von 50 G habe nun meine Frage: Wie wird der der Mehrbedarf für Behinderte bei
ALG1 Aufstocker gerechnet? Wird bei ALG2 ebenfalls ein sogenannter Freibetrag oder Mehrbeddarf mit einbezogen?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
MfG
Hallo Pawlik,
ein Mehrbedarf bei Behinderung von 17 % bei ALG-2-Bezug wird in der Regel bei einem Buchstaben G ausgezahlt.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo !
Folgendes Problem:
Ich habe gestern meine Ausbildung bestanden und habe ALG 1 beantragt. Es ist natürlich zu erwarten das dieses niedriger ausfällt als der Hartz IV Grundsatz. Ausserdem wird ja auch die Miete nicht vom ALG 1 gedeckt.
Ich bin also gezwungen auch einen Hartz IV Antrag zu stellen. Den kann ich, nach telefonischer Auskunft, aber nicht stellen, da ich noch keinen Bescheid vom ALG 1 habe.
Da die Zeiten der Antragsbewilligung ja jenseits von Gut und Böse liegen, kann ich nächsten Monat also vrstl. meine Miete nicht bezahlen. Gibt es noch eine andere Lösung ?
Hallo Jennifer,
Sie haben die Möglichkeit, einen Vorschuss nach § 42 SGB I beim Jobcenter zu beantragen. Wenden Sie sich dazu an Ihren Sachbearbeiter/ an Ihr Jobcenter.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ,
ich habe mich letzte Woche erstmalig arbeitslos gemeldet und mir per alg 1 Rechner grob ausgerechnet wieviel ich bekommen würde, da ich erst nächste Woche bei der Arbeitsagentur einen Termin habe ,wo ich mit den Unterlagen hin muss und mir ausgerechnet wird , was ich bekomme an alg1.
Jetzt weiß ich schon mit dem Geld kann ich meine monatlichen Kosten nicht decken.
Wie soll ich am besten Vorgehen ?
Gibt es etwas was ich selber nicht weiß , worauf es aber wichtig wäre zu gucken, bzw. zu beantragen.?
Hallo Sab.,
das lässt sich von uns leider schlecht beurteilen, da etwaige Sonder- und Mehrbedarfe stark vom Einzelfall abhängig sind. Wie Sie ALG 1 aufstocken können, steht im Ratgeber.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Undzwar liegt mein monatliches netto Einkommen bei 1.490 € da mein vertrag am 20.09 dieses jahr abläuft habe ich schon mal alles berechnen lassen und das Arbeits Amt sagte zu mir das mir 60% zustehen würden und das wäre 670 ca was aber meiner Rechnung nicht stimmen kann die Frage ist jetzt was soll ich am besten tun da ich 550 Euro miete zahlen muss und 80 euro strom bleibt mir ja kein Geld zum Leben?
Hallo Jan,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
…..ich verstehen
dein Problem nicht!!!! 830 Euro zum Leben reicht nicht???? Ich bin verwirrt!!!! Überleg mal!!!
Hab eine Frage. Bekomme Alg 1. Habe eine Räumungsklage vorliegen auf 26.06.2018 Stand jetzt muss ich meine Wohnung verlassen ! Mache momentan eine Umschulung bis August nächstes Jahr bekomme ca. 760 € Alg1 die monatliche Miete liegt bei ca. 440 € bekomme zusätzlich was meines Erachtens aber nicht als Einkommen zählen darf 248 € Fahrgeld monatlich ! Zu meiner Frage gibt es die Möglichkeit zusätzlich Alg zu beantragen ? Frage 2 habe ich Anspruch auf ein Darlehen vom Jobcenter wenn ich dort Leistungen beziehe ? denn wenn ich von 760 die Miete 440 abziehe Fälle meines Wissens unter die Grundsicherung! Daher müsste ich eigentlich Anspruch haben auf ALG 2?! Bitte um schnelle Abhilfe
Hallo Timo,
Sie können ein Antrag auf ALG 2 stellen. Ob ein Darlehen bewilligt wird, liegt im Ermessen des Jobcenters.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich habe eine Frage ein Freund hat jetzt ALG 1 gekommen und mit einer Freundin in einer Wohnung sie hat für ihn jetzt die Miete bezahlt hat er noch eine Möglichkeit Geld zu bekommen wegen der Miete und so
Hallo Susan,
bei ALG-1-Bezug werden die Mietkosten in aller Regel nicht übernommen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hab da mal ne Frage hab seit 28.03.2018 Alg 1 habe theoretisch am 1.06.2018 eine neue Arbeit kann ich nachträglich Alg 2 für die vergangen Monate beantragen ?
Wie hoch muss das Arbeitslosengeld sein nach Abzug der Nebenkosten damit ich überhaupt den Antrag bewilligt bekomme.
Vielen Dank im Voraus
Hallo Gustaf,
das geht im Regelfall leider nicht. Hartz 4 wird erst ab dem Monat ausgezahlt, in dem man es beantragt.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Wie hoch darf das Sparguthaben sein, ohne das es bei der Berechnung des ALG1 miteinbezogen wird? Oder spielt es gar keine Rolle als Berechnungsgrundlage.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Sylvia,
bei ALG 1 spielen Ihre Vermögensverhältnisse in der Regel noch keine Rolle. Diese werden bei der Ermittlung der ALG-2-Ansprüche wichtig.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich habe letztes Jahr gekündigt, ein halbes Jahr von meinen Ersparnissen gelebt und mich nicht arbeitslos gemeldet.
Anfang diesen Jahres war das Geld alle und ich musste doch zum Amt. Fälschlicherweise habe ich ALG 2 beantragt und auch bewilligt bekommen. Nachträglich musste ich ALG 1 beantragen. Ebenfalls bewilligt. Das Jobcenter will nun vom Arbeitsamt die erbrachten Leistungen zurück. Das Arbeitsamt wiederum behält mein ALG 1 solange ein, bis der Betrag „abgezahlt“ ist. So weit ist auch alles ok und nachvollziehbar.
Wieviel ALG 2 wird für Februar berechnet, wenn das ALG 1 ab 16.02. bewilligt wurde?
Zahlenbeispiel: ALG 2 für Februar 751 EUR / ALG 1 für Februar 38,65 x 13 Tage
Hallo Andreas,
wenn Sie das ALG 2 zurückzahlen müssen, erhalten Sie vom Jobcenter in der Regel einen Bescheid über die Summe. Sofern Sie nur anteilig für einen Monat ALG 2 erhalten haben, wird dies ebenfalls anteilig nach Tagessatz berechnet.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Mochte mein Arbeitslosengeld 1aufstocken. Da es zu wenig ist .wo kann ich mich hinwenden.oder wer kann mir das sagen
Hallo Elsbeth,
diesbezüglich sollten Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Bekam heute bescheid nahtlosregelung nach aussteuerung,684€monatlich alg1.Bin 60%gehbehindert mit G und B im Behindertenausweiß.Kann ich noch von irgndeinem Amt etwas aufstockung beantragen??
Hallo Peter,
dazu können Sie sich vor Ort an die zuständigen Stellen der Caritas oder Pro Familia wenden. Ggf. besteht zusätzlich ein Anspruch auf Wohngeld.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Sie haben auch Anspruch auf ALG2
Warum sagen die beim Amt das es mit der höchst Grenze nichts zu tun hat wäre fest gelegt Arbeitslosengeld 1 gibt es nichts auch keine Aufstockung was stimmt denn nun und was steht mir da alles zu die vom Sozial Gericht denen ist das egal die verabschiedet schieden wenn gegen einen
Hallo,
auf Nachfrage kann Ihnen Ihr Sachbearbeiter Auskunft darüber erteilen, welche Leistungen Sie zusätzlich zum ALG 1 beantragen können.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Welcher Sachbearbeiter? Arbeitsamt oder Jobcentern?
Hallo,
ein Sachbearbeiter vom Arbeitsamt kann Ihnen helfen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org