Arbeitslosengeld 1 aufstocken – das sind Ihre Möglichkeiten

Das Wichtigste zu „Arbeitslosengeld 1 aufstocken“ in Kürze

Ist bei Arbeitslosengeld 1 eine Aufstockung möglich?

Ja, fällt der errechnete Monatssatz zu gering zum Leben aus, dann können Betroffene über unterschiedliche Wege ihr Arbeitslosengeld 1 aufstocken.

Welche Möglichkeiten gibt es, um Arbeitslosengeld 1 aufzustocken?

Eine Aufstockung des Arbeitslosengeld 1 ist durch einen Kinderzuschlag, Wohngeld oder aber den zusätzlichen Bezug von Bürgergeld möglich.

Wie viel kann ich als Aufstockung beziehen?

Bei einer Aufstockung von ALG 1 gibt es in dem Sinne keine Höchstgrenze.

Eine Aufstockung des Arbeitslosengeld 1 ist über verschiedene Leistungen möglich.
Eine Aufstockung des Arbeitslosengeld 1 ist über verschiedene Leistungen möglich.

Nicht selten kommen eigentlich erwerbstätige Personen in die Situation, ihre Arbeit zu verlieren oder übergangsmäßig keine Anstellung zu haben. Wer jedoch eine gewisse Zeit versicherungspflichtig gearbeitet hat, dem steht das Arbeitslosengeld 1 zu.

Da dieses lediglich 60 bzw. 67 Prozent des vorherigen Einkommens beträgt, können die bewilligten Zahlungen geringer ausfallen als erwartet. Da kommt natürlich die Frage auf: Kann man das Arbeitslosengeld 1 aufstocken?

Die Antwort ist: teilweise. Ausgewählte Leistungen werden zwar zusätzlich zum ALG 1 gewährt – Betroffene müssen jedoch selbst aktiv werden.

Welche Leistungen für eine ALG-1-Aufstockung in Frage kommen

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Vielen dürfte nicht klar sein, dass sie ihr eigenes Arbeitslosengeld 1 aufstocken können; dies hat wohl damit zu tun, dass das Arbeitslosengeld 1 in die gleichen Kategorie wie das Bürgergeld eingeordnet wird. Beim Letzterem gibt es zwar eine Vielzahl von Zuschüssen, dennoch wird fast jeder andere Geldbezug mit dem monatlichen Regelsatz verrechnet.

Nicht wenige müssen ihr ALG 1 aufstocken, da es nicht zum Leben reicht
Nicht wenige müssen ihr ALG 1 aufstocken, da es nicht zum Leben reicht

Auch wenn von Arbeitslosengeld 1 und Arbeitslosengeld 2 bzw. Bürgergeld im selben Atemzug gesprochen wird, unterscheiden sich die beiden Leistungen erheblich voneinander.

  • Arbeitslosengeld 2/Hartz 4 bzw. ab 2023 das Bürgergeld stellt die Grundsicherung dar, welche auch Erwerbslosen ein Leben in Würde garantieren soll. Es ist eine Sozialleistung und wird aus Steuerbeiträgen finanziert.
  • Arbeitslosengeld 1 hingegen steht jenen zu, welche für einen bestimmten Zeitraum versicherungspflichtig beschäftigt waren. Es ist eine Versicherungsleistung, bei welcher früher geleistete Beiträge anteilig zurückgezahlt werden. Dementsprechend gibt es hier auch keinen Regelsatz im eigentlichen Sinne.

Zusätzliches Bürgergeld

Ist der Bewilligungszeitraum für das ALG 1 abgelaufen und Betroffene haben noch keine Arbeit gefunden, dann wird nicht selten in einen Bürgergeld-Bezug gewechselt. Auch hier wissen viele nicht, dass ein Bezug von Bürgergeld auch schon vorher unter bestimmten Umständen möglich ist.

Eine Arbeitslosengeld-1-Aufstockung durch einen Bürgergeld-Antrag ist nämlich grundsätzlich erlaubt, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt werden. Es muss lediglich ein regulärer Antrag auf Bürgergeld gestellt werden.

Beziehen Sie Arbeitslosengeld 1, ist eine Aufstockung durch das Bürgergeld grundsätzlich immer dann möglich, wenn die Höhe des ALG 1 nicht für Lebensunterhalt und Unterkunft ausreicht.

Der gleichzeitige Bezug von Bürgergeld hat auf den festgesetzten ALG-1-Satz keine mindernde Wirkung – anders herum schon. Wird Ihnen Bürgergeld bewilligt, richtet sich Ihr monatlicher Regelsatz u.a. auch nach Ihrem Arbeitslosengeld 1.

Kinderzuschlag und Wohngeld werden ebenfalls erbracht

Durch zusätzliches Wohngeld ist eine Aufstockung des ALG 1 möglich
Durch zusätzliches Wohngeld ist eine Aufstockung des ALG 1 möglich

In einigen Fällen ist es möglich, das Arbeitslosengeld 1 durch Kinderzuschlag aufzustocken – die beiden Leistungen schließen sich nicht aus. Dieser Kinderzuschlag wird dann zusätzlich zum Kindergeld an die Eltern ausgezahlt.

Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, muss jedoch eine Einkommensgrenze eingehalten werden: Sie können das ALG I durch Kinderzuschlag aufstocken, wenn Ihr Einkommen als Paar bei mindestens 900 Euro liegt. Für Alleinerziehende gilt dabei eine Grenze von 600 Euro. Wird weniger verdient, ist ein Kinderzuschlag nicht möglich. Bei einem Bezug von Bürgergeld wird grundsätzlich kein Kinderzuschlag gewährt.

Daneben ist außerdem eine Arbeitslosengeld-1-Aufstockung durch zusätzliches Wohngeld möglich. Auch dieses ist dazu da, eine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, wie sie ein zu geringes Arbeitslosengeld 1 zur Folge hätte.

Liegt Ihnen noch kein Bescheid vor und Sie möchten trotzdem wissen, ob Sie Ihr Arbeitslosengeld 1 aufstocken müssen, können Sie im Ratgeber zum ALG-1-Rechner mehr über die Zusammensetzung und die zu erwartende Höhe erfahren.

ALG 1 aufstocken: Wie gehe ich vor?

In der Regel werden Sie weder darüber informiert, ob Sie einen Anspruch auf andere Leistungen haben, noch wird ein etwaiger Antrag vom betreffenden Amt in die Wege geleitet. Für jede Arbeitslosengeld-1-Aufstockung muss ein Antrag vom Betroffenen selbst gestellt werden. Welcher das ist, hängt dann natürlich von der jeweiligen Leistung ab, mit welcher Sie das Arbeitslosengeld 1 aufstocken möchten.

Ihr/e Sachbearbeiter/in kann Ihnen auf Nachfrage Auskunft darüber gehen, welche Leistungen Ihnen sonst noch zustehen. Sind Sie also Arbeitslosengeld-1-berechtigt und wünschen eine Aufstockung, dann müssen Sie diese extra beantragen – sie erfolgt nicht automatisch.

Das für Sie errechnete Arbeitslosengeld 1 erscheint Ihnen grundsätzlich zu niedrig? Wenn Sie berechtigte Zweifel an der Richtigkeit Ihres Bescheides hegen, dann können Sie einen Widerspruch gegen den Bescheid der Agentur für Arbeit einlegen.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

61 Gedanken zu „Arbeitslosengeld 1 aufstocken – das sind Ihre Möglichkeiten

  1. Doris

    Ich habe gerade den ersten ALG1 Bescheid in meinem bislang 55 Jahre dauernden Leben erhalten, von gut 1000 Euro soll ich Miete, Heizung und was zu essen kaufen und was halt sonst noch so anfällt….Das hat man also davon, wenn man über 35 Jahre Vollzeit gearbeitet hat und immer seinen Lebensunterhalt selber verdient hat. Na ja, wenn ich das hier alles so lese, bin ich nicht sicher, ob es Sinn macht Wohngeld zu beantragen. Vielleicht sollte man sich diesen Stress wirklich nicht mehr antun, die Vorstellung einfach so bald 563 Euro jeden Monat zu erhalten und Miete und Heizung werden übernommen ist schon sehr verlockend. Ich habe gerade bei diesen Temperaturen die Heizung runtergedreht, 18 Grad in der Wohnung müssen reichen. Es fühlt sich aber sowas von falsch an.

  2. Dietmar

    Hallo, ich habe einen Bescheid zu Bürgergeld erhalten, in dem das ALG1 komplett in Abzug gebracht wurde. Ist es nicht so, dass ALG1 wie Einkommen behandelt und somit 20 Prozent für mich bleiben?

    1. Hui

      Me too!

    2. Hui

      Ich habe das gleiche Problem.
      „Der gleichzeitige Bezug von Bürgergeld hat auf den festgesetzten ALG-1-Satz keine mindernde Wirkung – anders herum schon. Wird Ihnen Bürgergeld bewilligt, richtet sich Ihr monatlicher Regelsatz u.a. auch nach Ihrem Arbeitslosengeld 1.“
      „anders herum schon.“ Was heißt denn das?
      Ich hätte gern ein kleines Rechenbeispiel.

  3. Peter

    Hallo, ich bin 55 J Single und bekomme 1185 Euro ALG1 bei 450 Euro Kaltmiete plus 110 Nebenkosten.
    Ich bin zusätzlich noch in einer Privatinsolvenz.
    Am Monatsende reicht es nicht mal mehr für Lebensmittel. Ich habe ALG 2 zur Aufstockung beantragt.
    Das wurde vom Jobcenter abgelehnt ( Ich wäre nicht Hilfsbedürftig laut Amt ! Bin 35 euro über dem Harz4 Satz )
    Der Sachbearbeiter sagte auch, selbst wenn ich was bekommen würde, musste ich später alles auch wieder zurückzahlen was ich vom Jobcenter bekommen hätte, das es nur ein „Kredit“ wäre weil ich ja ALG 1 Empfänger wäre.
    Also bekomme ich nichts 🙁

    1. Thea

      Das Stimmt auch. Der Mindestsatz sind 1050. Was soll ich denn sagen??? Ich bekomme 797 alg 1 und muss damit 2 Jahre durchhalten weil ich eine Umschulung mache…

  4. Frank

    Unter welchen Voraussetzungen kann man ALG I mit Bürgergeld aufstocken? Gibt es einen Minimum an ALG I dass für eine Antragstellung ausschlaggebend ist?

  5. Martin k.

    Hallo, ich bekomme Alg1 und stocke mit Bürgergeld auf, habe aber noch einen Minijob. Kann ich 165€ dazuverdienen oder nur zählt nur der Freibetrag von 100€ für Bürgergeld?

  6. F. Kaya

    Ich habe Arbeitslosengeld 1 beantragt und zusätzlich noch Hartz 4 für die Miete also Aufstockung.
    Beides wurde bewilligt.
    Jetzt hat mir die Agentur Arbeitslosengeld 1 um 60 Tage gekürzt. Weil die meinten, dass die das Geld ans Jobcenter zurück zahlen müssen und die Zahlungen überschneiden würden.

    Jobcenter und Agentur angerufen, aber beider Seiten konnten mir nicht weiterhelfen.

  7. Veronika K.

    Sehr geehrtes Team;
    ich habe Arbeitslosengeld 1 beantragt und werde aufstockende hartz 4 Leistungen erhalten(Ich habe heute meinen Antrag bekommen)……Gibt es dafür auch einen „Rechner“? …..Die Regelsätze sind ja unterschiedlich(ob man „nur“ Hartz4 bekommt, oder Arbeitslosengeld 1 + Hartz4)

  8. Michael

    Von Dezember 2016 bis Februar 2019 war ich mit einer kurzen Unterbrechung (Juli 2018 bis Anfang November 2018) fortlaufend Krank geschrieben. Im März 2017 erfolgte die Kündigung vom Arbeitgeber. Seit 02/2019 beziehe ich nun Arbeitslosengeld 1 (826 Euro im Monat), meine Frau ist Altersrentnerin mit 500 Euro rente im Monat. Die Kosten für die Wohnung belaufen sich auf 45,00 Euro Heizkosten und 539,99 Kaltmiete inkl. Betriebskosten. Von der Agentur für Arbeit wurde mir empfohlen im Jobcenter eine Aufstockung zu beantragen. Diese wurde aber abgelehnt, weil meine frau Rente bezieht und ich nur als verheiratete Einzelperson angesehen werde. Wie kann das angehen?

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