Was ist Arbeitslosengeld 1 (ALG 1)? – Infos zur finanziellen Leistung

Das Wichtigste zum Arbeitslosengeld 1 zusammengefasst:

Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

Sie müssen unter anderem arbeitslos sein und sich mindestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend gemeldet haben. Welche weiteren Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 erfüllt werden müssen, lesen Sie in diesem Abschnitt.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1?

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Verdienst vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. In der Regel sind dies 60 Prozent des pauschalierten Nettoarbeitsentgelts. Mehr dazu können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld 1?

Es kommt darauf an, wie lange Sie innerhalb der vergangenen fünf Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren. Meistens besteht ein Anspruch über einen Zeitraum von 12 Monaten. Hier erfahren Sie genau, über welchen Zeitraum das Arbeitslosengeld 1 maximal gewährt werden kann.

Wie viel Arbeitslosengeld erhalten Sie bei Jobverlust?

Um ALG 1 zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Um ALG 1 zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Die meisten Arbeitnehmer und -geber zahlen Monat für Monat Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. Wird eine Person arbeitslos, springt diese Versicherung ein und zahlt über einen gewissen Zeitraum einen Teil des vorherigen Gehalts aus. So sollen finanzielle Engpässe in der schwierigen Situation vermieden werden.

Wichtige Informationen über das Arbeitslosengeld 1:

Arbeitslosenquote ALG 1 ab 50 ALG 1 aufstocken ALG 1 im Ausland beziehen Arbeitslosengeld im Ausland beziehen ALG-1-Rechner Anspruch auf ALG 1 Arbeitslos melden Bemessungsgrundlage von ALG 1 Dauer von ALG 1 Ersparnisse bei ALG 1 GEZ-Befreiung bei ALG 1

Wer hat ein Recht auf Arbeitslosengeld 1?

Arbeitslosengeld 1: Was ist das eigentlich genau?
Arbeitslosengeld 1: Was ist das eigentlich genau?

Nicht jede Person, die arbeitslos wird, hat Anspruch auf die Leistungen vom Arbeitslosengeld 1. Vielmehr müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Die Person muss arbeitslos sein.
  2. Sie muss sich persönlich bei der Agentur für Arbeit zunächst drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitsuchend und dann bei Eintritt der Erwerbslosigkeit arbeitslos gemeldet haben.
  3. Die Anwartschaftszeit muss erfüllt worden sein.

Was bedeutet der letzte Punkt aber genau? Die grundlegenden gesetzlichen Regelungen zum Arbeitslosengeld 1 sind dem SGB III – dem Dritten Sozialgesetzbuch – zu entnehmen. § 142 gibt nähere Informationen zur Anwartschaftszeit. Diese galt als erfüllt, wenn Personen innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis angestellt waren.

Bis zum 31. Juli 2018 galt außerdem die verkürzte Anwartschaftszeit für Personen, welche hauptsächlich kurzfristige Beschäftigungen ausüben. Hierunter können unter anderem Schauspieler oder Aushilfen fallen. Unter gewissen Voraussetzungen haben diese Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld 1, wenn sie innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist mindestens sechs Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Einfach und schnell funktioniert die Arbeitsuchendmeldung online über die Homepage der Agentur für Arbeit. Auch eine telefonische Meldung ist möglich. Anschließend wird ein Termin für eine persönliche Beratung vereinbart. Beachten Sie: Ihre Arbeitsuchendmeldung wird erst dann wirksam, wenn Sie diesen Termin wahrnehmen.

Weitere Ratgeber zum ALG 1

Höhe von ALG 1 Höchstsatz von ALG 1 Kürzung des ALG 1 Leistungsnachweis Sperrzeit (ALG 1) Teilzeitarbeit bei ALG-1-BezugÜbergang von ALG 1 zu Bürgergeld Umzug bei ALG-1-Bezug Urlaub bei ALG-1-Bezug Unterschied zwischen ALG 1 und ALG 2 Voraussetzungen für ALG 1

Wann endet die Zahlung vom ALG 1?

Wie lange die Arbeitslosengeld-1-Zahlung läuft, hängt davon ab, wie lange Sie im Vorfeld beschäftigt waren.
Wie lange die Arbeitslosengeld-1-Zahlung läuft, hängt davon ab, wie lange Sie im Vorfeld beschäftigt waren.

Nachdem die Frage „Wer bekommt Arbeitslosengeld 1?“ geklärt ist, wenden wir uns dem Thema der Dauer der Auszahlung zu. Im Gegensatz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und dem Bürgergeld wird das ALG I nämlich nur befristet ausgezahlt. Wie lange besteht also ein Anspruch?

Hierbei sind zwei Faktoren zu berücksichtigen. Zum einen ist entscheidend, wie lange Betroffene in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen. Zum anderen spielt auch das Alter des Leistungsbeziehers eine Rolle für die Dauer des Bezugs vom Arbeitslosengeld 1. Die folgende Tabelle zeigt, wie lange Arbeitslose Anspruch auf ALG 1 haben:

Anzahl der Mona­te, in denen in den letzten fünf Jahren ein versiche­rungs­pflichtiges Arbeits­verhält­nis bestandBeschrän­kungAn­spruch auf ALG 1 in Mo­na­ten
126
168
2010
2412
30nur nach Voll­en­dung des 50. Lebens­jahres15
36nur nach Voll­en­dung des 55. Lebens­jahres18
48nur nach Voll­en­dung des 58. Lebens­jahres24

Haben Sie also in den letzten fünf Jahren 16 Monate lang gearbeitet, erhalten Sie acht Monate lang Arbeitslosengeld I. Der Tabelle können Sie außerdem entnehmen, dass für ältere Betroffene der Anspruch auf maximal 24 Monate verlängert werden kann. Ist eine Person beispielsweise 56 Jahre alt und war in den letzten fünf Jahren 36 Monate lang beschäftigt, erhält sie 18 Monate lang die finanzielle Leistung.

Viele Betroffene fragen sich: „Was kommt nach dem Arbeitslosengeld 1?“ Haben sie keinen neuen Arbeitsplatz gefunden, besteht in der Regel Anspruch auf Bürgergeld. Leistungsempfänger erhalten einen Regelsatz, außerdem werden meist die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.

Wie berechnet man das Arbeitslosengeld 1?

Für das ALG 1 galt als Berechnungsgrundlage das versicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt.
Für das ALG 1 galt als Berechnungsgrundlage das versicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt.

Bürgergeld-Empfänger erhalten monatlich einen pauschalen Geldbetrag – dieser wird Regelsatz genannt. Eine solche Regelung existiert beim ALG 1 nicht. Hier ist entscheidend, wie hoch der Verdienst vor Eintritt der Arbeitslosigkeit war.

Die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeld 1 stellt nämlich das versicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt dar. Die Agentur für Arbeit errechnet zunächst, an wie vielen Tagen der Antragsteller in den vergangenen zwölf Monaten versicherungspflichtige Einkünfte erzielte. Anhand dieser Zahl und dem Bruttoarbeitsentgelt wird dann ein tägliches Durchschnittsentgelt ermittelt.

Von diesem Betrag werden Lohnsteuer und andere Abgaben abgezogen. Das Ergebnis ist das sogenannte Leistungsentgelt, hierbei handelt es sich um das pauschalierte Nettoarbeitsentgelt. Der eigentliche Betrag, der Arbeitslosen ausbezahlt wird, beträgt in der Regel 60 Prozent des Leistungsentgelts. Arbeitslosengeld-1-Empfänger mit Kind profitieren von höheren Zahlungen. Der ALG-1-Prozentsatz beträgt für sie laut § 149 SGB III 67 Prozent.

Einen Mindestsatz beim Arbeitslosengeld 1 gibt es nicht. Erhalten Sie nur einen geringen Betrag, mit dem Ihre Lebenshaltungskosten nicht zu tragen sind, sollten Sie sich beim zuständigen Jobcenter melden. Unter Umständen haben Sie Anspruch auf Sozialgeld oder Bürgergeld.

Wichtige Informationen zum Antrag auf Arbeitslosengeld 1:

Ablehnung des ALG-1-Antrags ALG 1 beantragen Vom ALG-1-Bezug abmelden Bewilligungsbescheid

Wie wird das Arbeitslosengeld 1 gezahlt?

Das Arbeitslosengeld 1 wird in der Regel auf Ihr Konto überwiesen.
Das Arbeitslosengeld 1 wird in der Regel auf Ihr Konto überwiesen.

Für Arbeitslose ist es natürlich nicht nur wichtig zu wissen, wie hoch ihr Anspruch ist. Viele fragen sich auch, wie die Arbeitslosengeld-1-Zahlung vonstattengeht – schließlich müssen Miete und andere finanzielle Verpflichtungen weiterhin pünktlich bezahlt werden.

Grundsätzlich wird das ALG 1 monatlich für den vergangenen Monat ausgezahlt. Der Betrag, der Ihnen also etwa für den September zusteht, steht Ihnen am ersten Werktag des Oktobers zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass die Auszahlung bargeldlos erfolgt. Es wird kostenlos auf Ihr Konto überwiesen.

Wie sieht es jedoch aus, wenn ein Arbeitslosengeld-1-Empfänger über kein eigenes Konto verfügt? In einem solchen Fall wird eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ ausgestellt. Diese kann bei jeder Bank zur Gutschrift eingereicht werden. Es entstehen Kosten von 2,85 Euro.

Soll die Auszahlung in bar erfolgen, müssen sich Arbeitslose an eine Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank wenden. Dort können sie die Zahlungsanweisung einreichen und erhalten dann den ihnen zustehenden Betrag. Für diese Dienstleistung wird eine pauschale Gebühr von 2,85 Euro erhoben (Stand Januar 2023). Zusätzlich entstehen weitere Kosten von 3,50 Euro bis maximal 7,50 Euro für die Auszahlung. Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt dabei von der auszuzahlenden Summe ab.

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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

Bildnachweise

5 Gedanken zu „Was ist Arbeitslosengeld 1 (ALG 1)? – Infos zur finanziellen Leistung

  1. Martin R.

    Hallo, ich habe da mal eine Frage zur errechnung bzw Höhe vom ALG 1 wegen der aktuellen Steuerklassen änderung der Ampelregierung im Juli 2024

    ich bin verheiratet Gutverdiener Steuerklasse 3; meine Frau Teilzeitbeschäftigt Steuerklasse 5 seit 20 Jahren soweit so gut
    neulich wurde mir mitgeteilt meine Fa schließt bzw macht zu auf Februar bzw März 2025 und ich werde dadurch arbeitslos
    da es ab Januar 2025 nur noch Steuerklassen 4/4 für Ehepaare gibt und kein Ehegattensolitting mehr und das Alg1 aus der SK vom Januar des Jahres in dem man Arbeitslos wird berechnet wird erhalte ich ca 250€ weniger Alg1 als wenn ich nach SK 3 arbeitslos werden würde
    stimmt das ; eine Riesensauerei jetzt erhalte ich wegen 2-3 Monate in der ich SK4 bin dauerhaft also max 2 Jahre jeden Monat 250€ weniger Alg1 danke liebe Ampelregierung

  2. Marc M.

    Guten Tag,
    ich erhalte aufgrund einer vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkung Arbeitslosengeld nach SBG III, befristet bis 04/2024. Nun wurde durch das Versorgungsamt bei mir ein GdB von 100 mit dem Vermerk G festgestellt.
    Kann ich damit bei der Agentur für Arbeit einen Mehrbedarf geltend machen?
    Danke, Marc

  3. Ronald

    Genau diesen Antrag suche ich auch. Erst einmal als PDF und nicht gleich online ausfüllen.

    1. A. Mann

      Hallo,

      es heute gibt kein solchen Vordruck, da diese Anträge personalisiert sind. Wenn Sie sich auf der Online Seite der Agentur für Arbeit registrieren, oder registriert haben, können Sie den ALG Antrag papierlos dort stellen.

  4. Karwan Mohammed T.

    Sehr geehrte Damen und Herren von Arbeitslosenselbsthilfe,

    Weshalb findet sich auf Ihrer Seite, mit denen Sie den Menschen ja helfen wollen, unter „Downloads“ nicht ein Antrag auf Arbeitslosengeld (ALG I) ganz einfach als PDF zum Downloaden und ausdrucken oder, noch besser, ein ausfüllbares PDF zum Ausfüllen am PC und dann zum Downloaden/ Speichern mit den Eintragungen?
    Weshalb ist das technisch nicht möglich und hier verfübbar? Ich habe das echt erwartet.

    MfG
    Karwan Mohammed T.

    P.S. Sollte unbedingt und zeitnah nachgepflegt werden. Und am besten auch das Gleiche mit dem ALG II / Bürgergeld – Antrag.

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