Arbeitslos ohne Leistungsbezug: Was können Sie tun?

Das Wichtigste zum Thema „Arbeitslos ohne Leistungsbezug“ in Kürze

Ich bin arbeitslos und erhalte kein Arbeitslosengeld I. Woran kann das liegen?

Dies kann verschiedene Gründe haben. Haben Sie in den letzten zwei Jahren vor Ihrer Arbeitslosmeldung weniger als zwölf Monate gearbeitet, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Was bedeutet der fehlende Leistungsbezug für meine Rentenversicherung?

Bei Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen können die Zeiten, in denen Sie arbeitssuchend sind, ohne Bezüge zu bekommen, bei der Rentenversicherung angerechnet werden.

Wie kann ich sicherstellen, dass ich weiter krankenversichert bin?

Bekommen Sie keinen Leistungsbezug, weil Sie über ein hohes Vermögen verfügen, sollten Sie sich um eine freiwillige Weiterversicherung in Ihrer Krankenversicherung kümmern.

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie bei Arbeitslosigkeit keine Bezüge erhalten?

Arbeitslos ohne Leistungsbezug: Wann kann dies vorkommen und was ist zu beachten?
Arbeitslos ohne Leistungsbezug: Wann kann dies vorkommen und was ist zu beachten?

In Deutschland sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich arbeitslos zu melden, sobald Sie Ihren Job verloren haben. Die Arbeitslosmeldung ist jedoch keine Garantie dafür, dass Sie auch Geld vom Staat bekommen.

Aus welchen Gründen bekommt nicht jeder Arbeitslose Geld vom Staat? Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug? Worauf müssen Sie sonst noch achten?

Arbeitslos ohne Arbeitslosengeld: Woran könnte es liegen?

Arbeitssuchend ohne Leistungsbezug? Dies könnte an fehlenden Anwartschaftszeiten liegen.
Arbeitssuchend ohne Leistungsbezug? Dies könnte an fehlenden Anwartschaftszeiten liegen.

Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) schützt die Arbeitslosenversicherung nur noch ein Drittel der Arbeitslosen. Die anderen zwei Drittel müssen sich mit Bürgergeld abfinden.

Woran könnte es liegen, wenn Sie arbeitslos sind, ohne dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht?

Wenn Sie sich arbeitslos melden, ohne anschließend einen Leistungsbezug zu erhalten, liegt es möglicherweise daran, dass Sie die Regelanwartschaftszeit nicht erfüllt haben. Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben.

In diesem Zusammenhang zählt also eine Beschäftigung, die nicht sozialversicherungspflichtig war, als keine reguläre Arbeit. Arbeiten Sie demnach ohne Sozialversicherung und werden arbeitslos, müssen Sie ohne Arbeitslosengeld Ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Ein weiterer Grund dafür, warum Sie nach Ihrer Arbeitslosmeldung ohne Leistungsbezug dastehen müssen, ist möglicherweise, dass Ihr Anspruch bereits verbraucht ist. Gemäß § 147 Abs. 2 SGB III beträgt die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs sechs bis 24 Monate. Sie ist zudem vom Lebensalter und der Dauer der vorherigen Versicherungspflichtverhältnisse abhängig.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist demnach aufgebraucht, bis die oben genannten Bedingungen wieder erfüllt sind. Haben Sie beispielsweise nach einem Jahr keinen neuen Job, können Sie nicht erneut Arbeitslosengeld I beantragen. Sie erhalten in der Regel stattdessen Arbeitslosengeld II, auch Bürgergeld genannt.

Ein weiterer Grund für die Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug kann das hohe Einkommen des Partners sein. Dies trifft jedoch nur auf Arbeitslosengeld II zu. Verdient Ihr Partner ausreichend, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Rechte und Pflichten: Arbeitslos ohne Leistungsbezug

Arbeitslos melden ohne Leistungsbezug: Dies kann dennoch bei der Rente angerechnet werden.
Arbeitslos melden ohne Leistungsbezug: Dies kann dennoch bei der Rente angerechnet werden.

Wenn Sie arbeitslos sind, ohne Leistungen zu beziehen, können Sie zunächst Anrechnungszeiten dem Rentenkonto gutschreiben lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wollen Sie an den Rentenversicherungsträger die Zeiten, in der Sie arbeitslos und ohne Leistungsbezug sind, melden, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind für den Arbeitsmarkt für mindestens 15 Stunden pro Woche verfügbar. Die Beschäftigung wäre selbstverständlich sozialversicherungspflichtig.
  • Sie müssen regelmäßige Eigenbemühungen in Form von Bewerbungen nachweisen können.
  • Die Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung müssen nachweislich erfüllt sein.
  • Des Weiteren müssen Sie neben der Arbeitsuche bereit sein, an allen Maßnahmen teilzunehmen, die die Agentur für Arbeit Ihnen vorgeschlagen hat.

Bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen zählen die Zeiten, in denen Sie arbeitssuchend sind, ohne einen Leistungsbezug zu haben, als Anrechnungszeit. Demnach wird die Agentur für Arbeit Sie bei dem Rentenversicherungsträger als arbeitslos melden, ohne dass Sie Bezüge bekommen. Der Rentenversicherungsträger entscheidet jedoch letztendlich, ob diese Zeiten berücksichtigt werden können.

Arbeitssuchend ohne Leistungsbezug: Welche Rechte haben Sie?

Zunächst erhalten Sie in der Regel Bürgergeld, wenn Sie die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld I nicht erfüllen. Einen Anspruch auf Bürgergeld haben grundsätzlich alle hilfebedürftigen, erwerbsfähigen Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind, das Rentenalter aber noch nicht erreicht haben. Des Weiteren müssen sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben.

Bekommen Sie weder von der Agentur für Arbeit noch vom Jobcenter Geld, weil Sie über zu viel Vermögen verfügen, sollten Sie darauf achten, dass die Zeiten der Arbeitslosigkeit weiterhin dem Rentenversicherungsträger als Anwartschaftszeiten gemeldet werden.

Wenn Sie arbeitslos sind, ohne Leistungsbezug zu bekommen, können Sie gegen den Bescheid der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters klagen, wenn dieser fehlerhaft ist.

Arbeitslos ohne Bezüge: Welche Pflichten haben Sie?

Arbeitslos ohne Bezüge: Betroffene müssen sich ggf. um Ihre Krankenversicherung kümmern.
Arbeitslos ohne Bezüge: Betroffene müssen sich ggf. um ihre Krankenversicherung kümmern.

Um die Zeiten, in denen Sie arbeitslos ohne Bezüge gemeldet sind, als Anwartszeiten anrechnen lassen zu können, sind Sie verpflichtet, sich um einen neuen Job zu bemühen.

Bestreiten Sie als Arbeitsloser Ihren Lebensunterhalt aus Ihrem vorhandenen Vermögen, sollten Sie auf rechtzeitige freiwillige Weiterversicherung in Ihrer Krankenversicherung achten. Gegebenenfalls müssen Sie noch zusätzlich eine Pflegeversicherung selbst bezahlen.

Sobald Sie einen Job gefunden haben, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos ohne Leistungsbezug abmelden.

Wie verhält es sich, wenn Sie arbeitslos sind ohne Leistungsbezug, aber einen Minijob haben? Sofern der Arbeitgeber aus dem Minijob die pauschalen Beiträge entrichtet, haben Sie daraus eine kleine Rentensteigerung. Für die Wartezeit werden Ihnen volle Monate angerechnet, sofern Sie selbst einen Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung getragen haben.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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20 Gedanken zu „Arbeitslos ohne Leistungsbezug: Was können Sie tun?

  1. Maike V. P.

    nach Prüfung des Arbeitsamt stand mir kein Arbeitslosengeld zu.ich beantragte Bürgergeld.nach 2monaten kam meine Bewilligung und Nachzahlung.nach etwa 3 Wochen später..bekam ich Post vom jobcenter..und teilte mir mit…wortwörtlich….Bei der erteilten Schnellablehnung vom 19.04.023 wurde von der Agentur für Arbeit ihr Alter Anspruch nicht geprüft.dieser ist jedoch vorrangig. und soll mich mit diesem Schreiben Arbeitlosengeld beantragen…..meine Frage…muss ich das bewilligte Bürgergeld wieder zurück zahlen…warum fällt ihnen das jetzt nach fast 3monaten auf das sie es gar nicht richtig geprüft haben…dafür kann ich nichts für..wenn sie es doch nicht richtig geprüft haben. ich habe mit mein Bürgergeldbescheid meine Insolvenz angemeldet..mit Hilfe des Arbeitslosenverband..und zur GEZ geschickt..ich bin fassungslos.und was nun.

  2. Egon

    Ich bin, nach dem ich ein Jahr Arbeitslosengeld bekam, nun seit mehreren Jahren arbeitslos ohne Leistungsbezug und bezahle ca. 195,- Euro an monatlichem Beitrag in die gesetzliche Krankenkasse.
    Seit ca 1 Jahr beziehe ich Wohngeld/Lastenzuschuss fuer selbstgenutztes Eigentum.

    Bezueglich Hartz IV hat der Gesetzgeber in der Corona-Krise die Vermoegenspruefung ausgesetzt, solange man kein erhebliches Vermoegen hat. Ferner ist auch eine Ueberpruefung der adaequaten Wohnung ausgesetzt.

    Meine Frage: Macht es Sinn einen Hartz4-Antrag zu stellen?

    Wenn da die Chance bestuende, wuerde natuerlich fuer 6 Monate das Wohngeld entfallen,
    Ich bekaeme aber mit dem Regelsatz, Heizkosten und Entfallen des Krankenkassenbeitrags weit mehr als das Doppelte. Ich koennte es zur Zeit wirklich gut gebrauchen, da eine Zahnsanierung in nicht unerheblichen Umfang aus Kostengruenden von mir seit laengerem aufgeschoben ist.

    2. Frage: Fuer diesen Erleichterten Hartz4-Zugang gibt es einen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten. Laeuft es dann, wenn man keinen Folgeantrag stellt, einfach aus, oder erfolgt dann automatisch ein Folgeantrag mit Vermoegenspruefung. Ich wuerde dann wieder Wohngeld beantragen.

  3. Steffie I.

    Meine Tochter musste bedingt durch die Krankheit ihres Sohnes (100% behindert) die Arbeit von heut auf morgen beenden.Die Auflagen durch das Arbeitsamt konnten auch nicht erfüllt werden (Bewerbungschreiben usw) Kind braucht ständig Betreuung ,also arbeitslos ohne Leistungsbezug ,musste sich selbst Krankenversichern.Gibt es Unterstützung.Danke eine besorgte Oma

  4. Norbert

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    seitens des Jobcenters bekomme ich kein ALG2 (Antrag abgelehnt), da ich laut deren Auskunft erst mal mein Vermögen aufbrauchen soll.
    Dieses Vermögen, eine Fondgebundene Rentenversicherung, gehört aber laut Versicherung nicht zum verwertbaren Vermögen.

    Da ich bereits bereits im letzten Jahr einen Großteil meines Vermögens aufgebraucht habe, und die Versicherung im Fall der Fälle etwas länger braucht, um Geld an mich auszuzahlen, habe ich die Frage, wer mir in diesem Fall weiterhelfen kann, denn die laufenden Kosten (Miete/Strom etc…) sind ja da, und der neue Monat ist nicht mehr weit.

    Ich selber bin: 62 Jahre, krank nach Depression und Burnout und einem leichten Schlaganfall und ja, ich weiß aktuell nicht weiter.

    Würde mich über eine schnelle Info Ihrerseits sehr freuen, denn Sie können sich sicher vorstellen, mir brennt die Zeit bis zum nächsten Monatsanfang unter den Fingernägeln.

    Sollte ich bei Ihnen falsch sei, nennen Sie mir bitte einen zuständigen Kontakt.
    Schon jetzt danke für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Norbert

    1. Jürgen T.

      Hallo Norbert, ich komme jetzt auch in diese Lage und weiß mir nicht mehr weiter. Ich bin verheiratet meine Frau geht arbeiten, verdienst im Monat ca 1500 Euro. Ich bin krank. Schwere Arthrose in den Knien, Hüfte, Schulter. Rücken kaputt weil ich mein Leben auf dem Bau gearbeitet habe. Vor drei Jahren wurde bei mir Parkinson diagnostiziert. Ich darf vieles körperlich nicht mehr machen. Versuche mich nun zu informieren wie es weiter gehen soll. Wir haben unser Leben lang für Vater Staat gezahlt. Und werden jetzt im Stich gelassen. Sorry, würde dir sehr gerne helfen. Ich bin 58 Jahre alt, einen passenden Job zu finden ist wie ein lottogewinn. Alles was ich hier im Internet gefunden habe ist einfach nur Mist. Wir sollen nur mitarbeiten beim Amt, aber Hilfe bekommen wir nicht. Man selbst fragt nach, aber antworten bekommt man keine. Liebe Grüße Jürgen

  5. alex

    Hi kurz zu mir ich war Bis Juli 2017 Beschäftigt in einer firma dies seit 7 jahren. Die Firma hat mir Januar 2017 einen Aufhebungsvertrag vorgelegt und mich rausgeschmissen, war bis Juli 2017 als Arbeiter gemeldet !. Habe im gleichen atemzug eine Arbeitslosmeldung beantragt beim Arbeitsamt auf Juli 2017, ich habe bis heute keine Bezüge erhalten weder Arbeitslosengeld noch habe ich Hartz IV erhalten. Bin selbst bemüht mir eine Arbeitsstelle zu suchen und hoffe das ich bald wieder Arbeiten kann, seit 2017 werde ich von Meinen eigenen Eltern mitfinanziert das schlimme an meiner Situation ist das ich seit Juli 2017 Alleinerziehend bin ich erhalte aber erst seit Januar 2018 Kindergeld. Vom Arbeitsamt habe ich nur ein Schreiben erhalten: Da Sie Alleinerziehend sind sind sie nicht Arbeitslos und sind diesbezüglich auch nicht fähig Arbeitslosengeld zu beziehen diesbezüglich wird ihr Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt !! Vom Sozialamt wurde ich nur zum damaligen Zeitpunkt ans Arbeitsamt verwiesen, mit der Bemerkung Das Sozialamt wäre nicht für mich Zustandig !!!

    Kurz zu Mir ich bin Deutscher Staatsbürger und habe keine Finanziellen Mittel die man als Vermögen nennen kann .

    Ich ziehe es in erwägung Das ich Sobald ich wieder Arbeit gefunden habe gegen die Abgabe von Lohngeldern an den Staat vorzugehen auf Grund dessen das ich Keine Leistungen erhalte nurweil ich Alleinerziehend bin und das als Begründung ausreichen soll um Weder Arbeitslosengeld noch Sozialleistungen zu erhalten.
    Dafür habe ich Also gearbeitet und schön Gelder vom Lohn abgehen sehen..

  6. Angie M.

    Guten Tag,
    Ich bin seit 2 Jahren Arbeitslos, habe nur zu geringe Arbeit für ein Anspruch an harz 4 (kein Arbeitnehmer status) , es würde mir abgelehnt. Lezte 2 Jahren habe ich Deutsch Kurse gemacht. Wie sieht aus mit Versicherung? Kann ich mich immer noch als Arbeitslose ohne Leistungen gemeldet und Amt wird für mich Krankenversicherung zahlen?

  7. ¿?Hohes Vermögen¿?

    „Bekommen Sie keinen Leistungsbezug, weil Sie über ein hohes Vermögen verfügen, sollten Sie sich um eine freiwillige Weiterversicherung in Ihrer Krankenversicherung kümmern.“

    10.000 Euro sind also ein hohes Vermögen?
    ?

  8. Petra

    Demnächst beziehe ich Wohngeld und bin somit aus ALG2 raus!
    Wer ist dann noch für mich zuständig?
    Bin ich verpflichtet mich beim Amt für Arbeit zu melden?
    Beziehe Unterhalt, Kindergeld und Rente + bald Wohngeld

    Lg

  9. Patrick

    Wie sieht es aus wenn man vorher beim Jobcenter als Arbeitsunfähig wegen Krankheit galten? Meine Partnerin jetzt aber arbeit bekommen hat und wir kein ALG2 mehr bekommen. Wer ist für mich zuständig? Nur weil das amt nicht mehr zahlt bin ich ja nicht gesund. Keiner hilft mir weiter und ich weiß nicht was ich machen soll/muss.

    Vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Patrick,

      möglicherweise kann alternativ Grundsicherung beim Sozialamt beantragt werden. Erkundigen Sie sich am besten bei einer Sozialberatungsstelle, welche anderen Leistungen in Ihrem Fall infrage kommen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Claudia F.

    Hallo wie ist die Rechtslage?wir Ehepaar verheiratet mit 8 jähriger tochter beziehen kein Geld vom jobcenter.wir bekommen lohn Wohngeld plus Kindergeld,vorher auch kinderzuschlag-dieser wurde jetzt abgelehnt,weil mein mann 35 euro mehr netto raus hat.wir sind erstmal in widerspruch gegangen.in der neuen kinderzuschlagberechnung wurde das Weihnachtsgeld von Dezember 2018 berücksichtigt,dieses Geld bekommt er aber nur 1x im jahr,uns wurde im antrag geschrieben,das ab sofort kein weiterer Kinderzuschlag besteht.ich habe mir mal ausrechnen lassen,wenn der zuschlag weiter wegfällt,das unser Kind vom jobcenter monatlich mehr Geld zur verfügugn hätte.wir wollen aber nicht vom amt abhängig sein.ich habe nur einen 450 euro Job,mein mann arbeitet Vollzeit.für ehrliche Infos wären wir ihnen dankbar.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Claudia F.,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir leider auch keine Einschätzung der Rechtslage abgeben. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt (ggf. mithilfe des Beratungshilfescheins).

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Beate K.

    Ich weis nicht weiter.
    Bin 53 Jahre alt,mein Sohn 18 Jahre alt und auf Abenrealschule.Ich habe 17 Monate gearbeitet,ab 1.1.2018 bis 17.1.2019 habe Alg 1 Bezogen(von 2 September wegen Haushalt Unfall krank bis 4.1.1019).Ich habe mich rechtzeitig bei Jobcenter gemeldet,meine Papiere bei Sachbearbeiter sind fast komplett.Zum Gefängnis ist mir nicht verwertbare Immobilie.Wir sind mit meine Schwester erben von unsere Elternhaus in Polen,dabei in Grundbuch stehen unsere Eltern und ich besitze keine Polnische Reisepass,wohne 28 Jahre in Deutschland .Ich habe Jobcenter alles in einem Erklärung beschrieben,vor allem das ich habe davon keine Gewinne,eher Verluste.Die folgen sind Fatal,wir bekommen kein Geld ,ich habe Antrag gemacht auf Darlehen für Miete.Es ist mir gesagt mundlich-bekomme kein Geld.In März hat Sparkasse noch zugelassen Kontoüberzug und die Miete ist bezahlt.Ich merke das wird bei uns kritisch und hintergrund habe sehr viel Bewerbungen verschickt…so weit so gut,mir ist lieber unter Menschen sein als bei Jobcenter zu Betteln.Eine Firma hat mich eingeladen zum Vorstellungsgespräch.Ich habe damit zum Jobcenter gefahren und habe schriftlich Antrag gemacht auf Fahrkosten(16 km) und dabei auch Kontoauszug als Beweis mit dem dicke Minus.Die Dame hat mir erklärt das ich bin arbeitslos gemeldet aber bin nicht in Leistung,deshalb bekomme kein Geld oder jegliche Unterstützung.Der nächste große Problem ist,der Arbeitgeber möchte das ich mache in Rahmen eine Maßnahme 3 Tage Probearbeit.Die Krankenkasse hat mir mitgeteilt das Arbeitsagentur hat uns am 17 Januar 2019 abgemeldet.Wir sind heute nicht mehr versichert.Mein bekannte hat mir erklärt das in Deutschland arbeiten ohne Krankenversicherung ist verboten.
    Was kann ich machen?
    Wenn ich bekomme der Job nicht,sind wir bald obdachlos,hungern haben wir gelernt.Ich mache mir auch sorgen bei die Probe Tage das ich einfach umkippe.Die Situation gefährdet mein Gesundheit psychisch und Körperlich samt hohe Blutdruck.Ich bin 28 Jahre in Gewerkschaft,die leisten auch soziale Beratung und Rechtsschutz.Leider der Anwalt ist in Urlaub und die andere Kollegen haben keine Ahnung.Ich habe auch nichts schriftliches von Jobcenter um wiederspruch zu machen.Der letzte Brief ist aufforderung polnische Erb-Urkunde Beglaubigt übersetzen -habe getan,aber voher 50 Euro nehme das zu Zahlen habe keine Ahnung.

  12. Geier R.

    ich kann mir nicht vorstellen daß ich gestzlich verpflichtet bin mich arbeitslos zu melden wenn ich keinerlei
    Ansprüche stelle bzw. erwarte dies kann doch nur der Fall sein wenn ich irgendwelche Leistgen wie anrechen-
    bare Zeiten oder dgl. erwarte.

  13. Gerd

    Ich bin aktuell aus ALG 1 raus und habe kein Anspruch auf ALG 2, da ich ein zu hohes Sparguthaben habe. Was hat man von der Arbeitslosmeldung ohne Leistungsbezug bei der Arbeitsagentur für Arbeit? Krankenkasse zahle ich voraussichtlich um die 170€/Monat und GRV wird wohl 84€/Monat kosten. Also, was habe ich als Langzeitarbeitsloser von der Arbeitsagentur für Arbeit? Während ALG 1 war Umschulung, von Seiten der ARGE, nie ein Thema. Zu was kann man einen Dipl. Ing. auch umschulen ohne ihn gleichzeitig runter zu qualifizieren?

    1. R.Meier

      Hallo Gerd,
      ich bin seit 4 Jahren in gleicher Situation. Ich bin 59 Jahre alt, hochqualifiziert aber nicht willens für Mindestlohn zu arbeiten. Für mich der Tatbestand der Diskriminierung,mich Gehaltstechnisch mit Ungelernten,Hilfsarbeitern und Schulabbrechern auf eine Stufe zu stellen. Bin nur noch Arbeitslos gemeldet um meine Wartezeiten für 35 Versicherungsjahre zu erfüllen. War 10 Jahre Selbständiger, diese Jahre fehlen mir jetzt. Sehe aber nicht ein freiwillige Beiträge in die GRV zu zahlen,deshalb macht es für mich Sinn arbeitslos gemeldet zu sein. Sollte mir die Agentur Stress machen bin ich durchaus bereit eine Klage wegen Diskriminierung anzustrengen, dank Rechtsschutzversicherung kein finanzielles Risiko. Ich mache das schon aus Protest, jahrelang horrende Beiträge gezahlt und lediglich 15 Monate ALG 1 bekommen .Weil ich fürs Alter vorgesorgt habe gibt’s nichts mehr. Die 1000,- EUR GRV Beitrag bekommen sie nicht,davon mache ich lieber 1Woche Urlaub.

  14. Ralf

    Ich habe mich arbeitslos ohne Leistung gemeldet um meine noch fehlenden Wartezeiten für die GRV bestätigt zu bekommen. Ich bin 59 Jahre alt,hochqualifiziert, bekomme in unserer Region keinen Job mehr oder nur für Mindestlohn. Das lehne ich ab, dafür habe ich mich nicht zeitlebens beruflich weiter qualifiziert. Ich kann meinen Lebensunterhalt bis zur Rente privat finanzieren. Zur Not auch die fehlenden Wartezeiten mittels Eigenbeitrag bei der GRV “ kaufen“, muss aber nicht sein. Muß ich Arbeit zum Mindestlohn annehmen?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen

  15. Barbara T.

    Nachdem ich jahrelang im Ausland gearbeitet habe wurde mir das Arbeitslosengeld 2 abgelehnt und habe rueckwirkend vom 1.6. – September Arbeitslosengeld 2 bezogen. Ab 1.10. haette ich eine neue Arbeitsstelle gehabt, ein neues Fuhrunternehmen wo ich als Chaufeurin arbeiten sollte, aber es gab Probleme bei dem Fuhrunternehmen rechtzeitig zu eroeffnen. da mir das ganze etwas dubios dann vorkam habe ich bei einem anderem Fuhrunternehmen angefragt die mich auch gerne einstellen wuerden wenn es eine Moeglichekeit der Wiedereingliederungsmassnahmen fuer Arbeitgeber gestattet wuerden da dies eine saisonale Arbeit ist. Und wuerde die Moeglichkeit bestehen fuer Monat Oktober 2018 noch einmal Arbeitslosengeld 2 zu beantragen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Barbara T.,

      Saisonarbeit ist in der Regel kein Hindernis für den Leistungsbezug. Besprechen Sie die Möglichkeit mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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