Das Wichtigste zum Thema „Arbeitslosigkeit bei Behinderung“ kurz und knapp zusammengefasst
Menschen mit Behinderung können Hartz-4-Leistungen bei Arbeitslosigkeit nur dann beziehen, wenn sie erwerbsfähig sind. Die Agentur für Arbeit bietet spezielle Programme und Hilfen für Menschen an, die arbeitslos sind und mit einer Behinderung leben.
Ja unter gewissen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung.
Nicht erwerbsfähige Menschen mit Behinderung haben in der Regel einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
Inhalt
Welche Leistungen stehen Ihnen bei einer Behinderung zu?
Menschen mit Behinderung haben es auf dem Arbeitsmarkt häufig besonders schwer, obwohl die Gesetzgebung eine Beschäftigungspflicht von Menschen mit Schwerbehinderung vorgibt. Was ist zu beachten, wenn jemand arbeitslos wird und mit einer Behinderung lebt? Wann gibt es Hartz-4-Leistungen und welche Angebote macht die Agentur für Arbeit?
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- Welche Ansprüche haben Menschen mit Behinderungen?
- Gibt es einen erhöhten Regelbedarf?
- Ist ein Sonderbedarf bei Behinderung möglich?
Wichtige Informationen zum Thema „Arbeitslos mit Behinderung“:
Grundsätzliches zum Thema „Behindert und arbeitslos“
Laut Angaben des „Aktion Mensch e.V.“ gibt es trotz sinkender Erwerbslosenquoten immer noch viele Menschen, die arbeitslos sind und mit einer Behinderung leben. Im Jahr 2016 hatten fast 179.000 schwerbehinderte Personen keinen Arbeitsplatz. Damit waren 13,4 % der erwerbsfähigen Schwerbehinderten arbeitslos. Somit ist die Arbeitslosenquote bei dieser Gruppe mehr als doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Menschen mit Schwerbehinderung rund drei Monate länger nach einer neuen Arbeit suchen als andere Personen. Bei rund der Hälfte der Betroffenen dauert die Suche länger als ein Jahr und sie gehören zu den Langzeitarbeitslosen – unter gewissen Umständen rutschen Behinderte dann in Hartz IV ab, manchmal auch schon früher.
Unterstützung der Agentur für Arbeit für behinderte Arbeitslose
Für Menschen, die arbeitslos sind und mit Behinderung leben, bietet die Agentur für Arbeit besondere Unterstützung und speziell auf sie zugeschnittene Programme an. In einem persönlichen Gespräch helfen die Berater beispielsweise Menschen, die trotz gesundheitlicher Einschränkungen ins Arbeitsleben zurückkehren möchten.
Junge behinderte bzw. schwerbehinderte Menschen erhalten Unterstützung, wenn sie nicht sicher sind, welcher Beruf zu ihnen passt und wie sie sich auf eine Ausbildung vorbereiten können. Auch während der Ausbildung werden sie weiterhin begleitet. Für lernschwache Auszubildende wird beispielsweise Sprachunterricht angeboten und mit ihnen wird für Prüfungen gelernt.
Des Weiteren gibt es für Menschen, die arbeitslos sind und mit einer Behinderung leben, spezielle Weiterbildungsprogramme bzw. Umschulungen sowie Hilfen im Berufsalltag. Des Weiteren gibt es eine Vielzahl von finanziellen Leistungen. Hierzu gehören unter anderem:
- Ausbildungsgeld
- Übergangsgeld bei Weiterbildung oder Umschulung
- Hilfen aus dem Vermittlungsbudget (für Bewerbungskosten)
- Übernahme von Kosten für die Kinderbetreuung, für Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren oder technische Arbeitshilfen
- Kraftfahrzeughilfe (Zuschuss für den Kauf eines Fahrzeugs bzw. seiner behindertengerechten Ausstattung sowie für den Erwerb des Führerscheins
- Unterstützung für Arbeitgeber
Hartz 4 mit Behinderung – Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Personen, die arbeitslos sind und mit einer Behinderung leben, stehen gewisse Sozialleistungen zu. Diese ermöglichen es, dass sie trotz ihrer Hilfebedürftigkeit ein Leben führen können, welches der Würde des Menschen entspricht.
Unter gewissen Voraussetzungen können Betroffene Hartz-4-Leistungen bei Behinderung beziehen. Zum einen muss Hilfebedürftigkeit vorliegen, sie dürfen also ihren Lebensunterhalt nicht selbst tragen können. Außerdem müssen sie erwerbsfähig sein. Das bedeutet, dass sie mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Sie erhalten dann die üblichen Hartz-4-Leistungen – also beispielsweise die Regelleistung sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung.
Wie sieht es jedoch aus, wenn die Person, die arbeitslos ist und mit einer Behinderung lebt, nicht mehr erwerbsfähig ist? Lebt diese gemeinsam mit einem erwerbsfähigen Hartz-4-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft, hat sie Anspruch auf Sozialgeld. Dieses umfasst die Regelleistung, Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie unter Umständen Mehrbedarfe.
Mehrbedarf: Hartz 4 und Behinderung
Viele Betroffene stellen sich folgende oder eine ähnliche Frage: „Gibt es bei 30 oder 50 Prozent Behinderung Mehrbedarf bei Hartz 4?“. Grundsätzlich gilt laut § 21 Abs. 4 SGB II diese Regelung:
Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches mit Ausnahme der Leistungen nach § 33 Absatz 3 Nummer 2 und 4 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt.
Was bedeutet das nun genau für Menschen, die arbeitslos sind und mit einer Behinderung leben? Zusätzlich zur Regelleistung – für Alleinstehende sind dies 409 Euro im Jahr 2017 – werden 35 Prozent dieses Betrages ausgezahlt, wenn der Betroffene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Eingliederungshilfen oder andere Hilfen zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit erhält.
Der Grad der Behinderung (GdB) hat in diesem Zusammenhang keinen Einfluss. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie den Mehrbedarf bei Hartz 4 und einer 50-prozentigen Behinderung oder bei einem anderen GdB.
Ich bin zu 50 % schwerbehindert, war mehrmals im Koma und habe ein schlechtes Gedächtnis und Aufmerksamkeitsstörungen. Viel zu kurz beschrieben habe ich meine Mutter lange Zeit gepflegt und später auch deswegen bei ihr gelebt. Wegen meiner Erkrankung wäre schon längst die Berentung machbar gewesen wäre . Folge : ich habe im Haushalt vom Geld meiner Mutter gelebt und deswegen 2, 5 Jahre kein ALG2 bekommen. Ich habe jetzt quasi kein Geld mehr. Das ist unser Rechtsstaaat
Habe chronische Erkrankung mit GdB 50.
das Verfahren lief über 6 Monate, behalte ich Bürgergeld oder wie geht es weiter Bedarfsgemeinschaft.
Jobcenter alg 2 habe eine schwere chronische Erkrankung GdB 50, muss unbedingt im Bürgergeld bleiben wegen Bedarfsgemeinschaft.
Wie weise ich meine Erwerbsfähigkeit nach prüfung mit ärztlichen Dienst brauche dringend Tipps und Radschläge bekomme große Probleme mit Jobcenter.
Danke
Pingback: Şekerler
Hallo zusammen,
ich bin selbst chronisch krank und mit 40% GdB Schwerbehinderten Gleichgestellt.
Meine Frage: Habe ich ein Recht! nur von der REHA-Abteilung des Jobcenters bearbeitet zu werden:
Wurde jetzt das vierte mal hin und her geschoben, mit den Problemen, das die nicht Reha-Vermittler keine Ahnung über meine Erkrankung haben und ich dann auch Vermittlungsvorschläge erhalte über die ich nur noch weinen kann.
Bitte eure Meinung mal per Mail an mich