Das Wichtigste zum Thema „arbeitslos melden“ in Kürze
Wann man sich arbeitslos melden muss, ist klar geregelt: Spätestens drei Monate vor Ablauf Ihres Arbeitsvertrags müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Erhalten Sie eine Kündigung, haben Sie bis zu drei Tage nach dem Erhalt Zeit.
Sie können sich zunächst einmal telefonisch arbeitssuchend melden. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit müssen Sie dann persönlich vorsprechen. In diesem Zuge können Sie das Arbeitslosengeld 1 beantragen.
Dann können Sie mit einer Sperrzeit belegt werden. In diesem Zeitraum haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit.
Inhalt
Zeit ist Geld – melden Sie sich so früh wie möglich beim Amt arbeitssuchend
Wurden Sie von Ihrer Arbeit entlassen oder haben selbst gekündigt? Dann müssen Sie sich arbeitslos melden. Ohne Einkommen nach Arbeit zu suchen und gleichzeitig mit Geldproblemen zu kämpfen, kann eine wahre Zumutung sein. Doch wenn Sie sich früh genug arbeitslos melden und an alles denken, stehen Ihre Chancen gut, dass das Jobcenter Sie mit Beratung oder Arbeitslosengeld unterstützt.
Doch wann muss man sich arbeitslos melden? Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen? Was gilt, wenn Sie aus dem Studium kommen? Mit diesen Tipps kommen Sie schnell wieder auf die Beine.
Sobald Sie erfahren, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich arbeitssuchend melden. Wenn möglich, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende Ihrer Beschäftigung beim Amt melden. Wenn Sie dies nicht tun, können unter Umständen Ihre Bezüge um eine Woche gekürzt werden, wenn Sie vorhaben, Arbeitslosengeld zu beantragen. Sollten Sie nicht rechtzeitig wissen, dass Sie arbeitslos werden, melden Sie es trotzdem so schnell wie möglich.
Dies können Sie persönlich machen, indem Sie einen Termin bei der Arbeitsagentur vereinbaren, telefonisch unter 0800 4 55500 oder online.
Der Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend
Sie können sich zwar online und telefonisch arbeitssuchend melden, aber Sie können sich weder online arbeitslos melden noch telefonisch. Doch was ist der Unterschied?
Wer arbeitssuchend ist, kann dennoch einen Job haben. Der Begriff besagt nur, dass Sie beim Amt eingetragen sind als jemand, der nach einer neuen Arbeit sucht. Durch die Meldung als arbeitssuchend entstehen noch keine Ansprüche gegenüber dem Amt.
Wer arbeitsfähig ist, aber keine Beschäftigung hat, gilt als arbeitslos. Nur wer arbeitslos ist und sich auch melden lässt, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Arbeitslos melden – was müssen Sie mitbringen?
Ihre Arbeitslosmeldung kann nicht online sondern nur persönlich erfolgen. Nachdem Sie sich also als arbeitssuchend gemeldet haben, können Sie einen Termin vereinbaren und sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Eine Frist muss hier beachtet werden: Sie müssen sich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung melden. Wo Sie sich arbeitslos melden müssen, hängt von Ihrem Wohnsitz ab.
Die Arbeitsagentur hat eine Liste an Unterlagen erstellt, in der aufgezählt wird, was Sie mitbringen sollten, wenn Sie sich arbeitslos melden. Bringen Sie alles auf einmal mit, können Sie Zeit sparen und müssen nicht so oft auf dem Amt aufschlagen.
Als Deutscher Staatsangehöriger haben Sie folgende Unterlagen mitzubringen:
- gültiger Personalausweis mit gültiger Meldeadresse
- Kündigungsschreiben oder befristeten Arbeitsvertrag
- berufliche Daten/Werdegang der letzten sieben Jahre (Tag/Monat/Jahr)
- Zeiten Ihrer Berufsausbildung
- gültige Rentenversicherungsnummer
- gültige Steueridentifikationsnummer
Zusätzlich sollten Sie mitbringen, wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen wollen:
- Ihre Lohnsteuerbescheinigung
- Nachweise über frühere Leistungsbezüge
- Arbeitsbescheinigungen der früheren Arbeitgeber
Die Arbeitsbescheinigung brauchen Sie, wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten. So können Sie nachweisen, dass Sie bereits berufstätig waren.
Rechte und Pflichten von Arbeitslosen
Auch, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder dieses nicht beantragen wollen, kann Ihnen die Arbeitsagentur helfen, wieder auf die Beine zu kommen.
Die Agentur bietet verschiedene Dienstleistungen für Arbeitslose an, die bei der Jobsuche helfen können. Zum Beispiel können Sie einen Termin zu einer persönlichen Beratung vereinbaren. Hier sehen Sie sich zusammen mit einem Berater Ihre beruflichen Möglichkeiten an und erhalten Tipps für Ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben. Die Arbeitsagentur erstellt außerdem ein Bewerberprofil mit all Ihren Stärken und Qualifikationen. Dadurch soll es für Sie einfacher werden, sich auf Stellen zu bewerben.
Die Arbeitsagentur kann Ihnen auch finanziell bei den Bewerbungen helfen. So können Sie zum Beispiel Geld für Fahrtkosten oder auch für die Bewerbungsmappen vom Amt zurückerhalten. Diese Kosten fallen unter den Begriff der Bewerbungskostenerstattung.
Im Gegenzug für diese Leistungen erwartet das Arbeitsamt von Ihnen, dass Sie gewisse Pflichten erfüllen, wenn Sie sich arbeitslos melden. Das bedeutet, Sie müssen:
- alle Termine der Arbeitsagentur wahrnehmen
- alle Vereinbarungen einhalten
- aktiv nach Stellen suchen
- sich auf Stellen, die das Amt vorschlägt, innerhalb von drei Tagen bewerben
- wichtige Änderungen wie Adressänderungen dem Amt mitteilen
Die Agentur hat eine Übersicht an Rechten und Pflichten für alle aufgestellt, die sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden.
Uni – und dann? Können Sie sich nach dem Studium arbeitslos melden?
Wer nach dem Studium nicht sofort eine Arbeit findet, kann sich auch erst einmal beim Amt eintragen lassen. Nach dem Studium haben Sie zwar in den meisten Fällen noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da Sie dafür vorher ein Jahr lang versicherungspflichtig angestellt gewesen sein müssen.
Wenn Sie kein Arbeitslosengeld beanspruchen können, haben Sie aber auch keine Fristen einzuhalten, wann Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Schließlich kann Ihnen keine Woche an Bezügen gestrichen werden.
Dennoch kann es sich für Sie lohnen, sich arbeitslos zu melden, denn die oben genannten Leistungen für Arbeitslose können auch Sie in Anspruch nehmen. Es ist zwar nicht möglich, als Student Bürgergeld zu beziehen, doch nach dem Studium können Sie es natürlich beantragen.
Sind sie erstmal als erwerbslos gemeldet, können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Sprechen Sie dazu Ihren Sachbearbeiter an.
Waren Sie in den vergangenen zwei Jahren für mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt, haben Sie vielleicht einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1).
Trifft dies nicht zu, können Sie Bürgergeld beantragen.
Sehr geehrter Damen und Herren ich bin Mahmood R. ich komme aus syrein ich mochte gerne beantragen auf Arbeitslosengeld weil die Firma zu mir gesagt nicht mehr Arbeit und meine gehalt zu mir nicht bezahlen uber 6 Firma in Deutschland auch letzte Firma habe ich gearbeitet habe auch keine gehalt zu mir bezahlen halb gehalt und meine Stunde zu mir nicht alles bezahlen ich mochte gerne ein Anträge auf Arbeitslosengeld konnen sie mir bitte bescheid sagen wenn sie zeit haben vielen dank mit freundlichen grüße im Auftrag Herr Mahmood R.
Wo melde ich mich arbeitslos wenn ich in halle neustadt wohne