Das Wichtigste zum Thema „arbeitslos ein Gewerbe anmelden“ in Kürze
Ein Gewerbe dürfen Hartz-4-Empfänger anmelden. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Förderungsleistungen vom Jobcenter.
Alle Einkünfte aus selbstständiger oder auch nicht selbstständiger Arbeit müssen dem Jobcenter mitgeteilt werden.
Wollen sie ein Gewerbe anmelden, müssen Hartz-4-Empfänger damit rechnen, dass sich die Einkünfte auf den Hartz-4-Regelsatz und die Leistungen vom Jobcenter auswirken.
Inhalt
Welche Hürden sind bei der Gewerbeanmeldung möglich?
Viele Hartz-4-Empfänger wollen raus aus der Arbeitslosigkeit. Ziel ist es, auf eigenen Beinen zu stehen, einen Job auszuüben und sich endlich etwas selbst leisten zu können. Da das Jobangebot oftmals begrenzt ist, wollen viele Betroffene, die arbeitslos sind, ein Gewerbe anmelden. Aber geht das überhaupt?
Dürfen Hartz-4-Empfänger ein Gewerbe nebenberuflich anmelden?
Es ist vom Jobcenter durchaus erwünscht, dass Sie durch selbstständige Tätigkeiten Nebeneinkünfte erwirtschaften. Dadurch wird nämlich die Chance der vollständigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöht. Grundsätzlich können Sie also, wenn Sie arbeitslos sind, ein Gewerbe anmelden.
Bezieher von Arbeitslosengeld I haben mittlerweile keinen rechtlichen Anspruch auf den sogenannten Gründungszuschuss. Die Förderung setzt allerdings voraus, dass der Antragsteller persönlich für die Existenzgründung geeignet ist. Die Eignung muss dabei von der Agentur für Arbeit festgestellt werden.
Aber auch als Bezieher von Hartz 4 kann ein Kleingewerbe angemeldet werden. In diesem Fall besteht auch kein Rechtsanspruch auf die Förderung der Existenzgründung. So kann ein Hartz-4-Empfänger ein Gewerbe durchaus anmelden, allerdings kann das Jobcenter diesen Antrag mit der Begründung, dass keine Ressourcen zur Verfügung stehen, ablehnen.
Die einzelnen kommunalen Träger verfügen über einen großen Ermessensspielraum, wenn Sie arbeitslos ein Gewerbe anmelden wollen. Wer allerdings eine Existenzgründung plant, ohne dass Finanzierungsbedarf besteht, kann einfach loslegen. Im Gegensatz zum ALG 1 besteht bei Hartz 4 und einem Nebengewerbe keine zeitliche Begrenzung.
Wie wird das Hartz-4-Nebengewerbe auf die Leistungen angerechnet?
Wenn Sie ein Gewerbe anmelden und arbeitslos sind, wird Ihnen das Arbeitslosengeld nicht sofort gestrichen. Besonders nach der Gründung eines Kleingewerbes kann es einige Wochen oder gar Monate dauern, bis Sie genügend verdienen, um davon Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Bis dahin zahlt das Jobcenter Ihnen auch weiterhin Hartz 4.
Grundsätzlich werden aber alle Einnahmen auf Ihre Leistungen vom Jobcenter angerechnet. Gleiches gilt auch, wenn Sie arbeitslos ein Gewerbe anmelden.
Sämtliche Einnahmen müssen beim Jobcenter gemeldet werden. Bei Einkünften aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit sind 100 Euro pro Monat anrechnungsfrei.
Außerdem darf das Jobcenter 20 % der Einkünfte zwischen 100 und 1.000 Euro nicht anrechnen, wenn Sie ein Kleingewerbe bei Hartz-4-Bezug angemeldet haben. Bei Einkünften zwischen 1.000 und 1.200 Euro stehen Ihnen immerhin noch 10 % der Einkünfte zu. Der Rest wird auf den Regelbedarf von Hartz 4 angerechnet. Leben Sie mit einem oder mehreren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft, erhöht sich die Obergrenze auf insgesamt 1.500 Euro, wenn Sie arbeitslos ein Gewerbe anmelden.
Hallo Rainer hier!
Ich habe die selbe Frage! was kann ich tun, da ich Auch vor habe Kleingewerbe an zu Melden.
(ich habe Gewerbe angemeldet vorher aber das Amt darüber informiert. Direkt wurde bei mir alles eingestellt und im Nachhinein Nachweise eingefordert. Das heißt ich bin aktuell Mittellos. Miete Strom usw nicht bezahlbar. Auch die Kosten für Lebensmittel etc sind hier komplett eingestellt worden auch von meinen Kindern. Ist das rechtens? Und wenn nicht würde ich mich interessieren ob es einen Paragraphen dazu gibt.)
MFG: Rainer K.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich möchte informieren. Ich bin beim Jobcenter gemeldet, bekommen Leistungen vom Jobcenter und bin im Sprachkurs C1 eingeschrieben. Wenn ich im März ein Gewerbe eröffne und mit der Arbeit beginne, habe ich Anspruch auf Unternehmensbeihilfe? Habe ich Anspruch auf die Leistungen, die ich erhalte, oder werden diese ausgesetzt? Ich bin alleinerziehende Mutter und bräuchte Hilfe beim Einstein.
Danke fur Antwort
Mit freundlichen Grussen
M. Michaela
Guten Morgen
ich habe Gewerbe angemeldet vorher aber das Amt darüber informiert. Direkt wurde bei mir alles eingestellt und im Nachhinein Nachweise eingefordert. Das heißt ich bin aktuell Mittellos. Miete Strom usw nicht bezahlbar. Auch die Kosten für Lebensmittel etc sind hier komplett eingestellt worden auch von meinen Kindern. Ist das rechtens? Und wenn nicht würde ich mich interessieren ob es einen Paragraphen dazu gibt. Ich Danke
Hallo ich bin arbeilos schon lang möchte einen Laden Fußpfleger öffnen .Bitte Helfen