Das Wichtigste zur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme kurz und knapp zusammengefasst
Bei einer ABM – kurz für Arbeitsbeschaffungsmaßnahme – handelte es sich um eine zeitlich befristete Beschäftigung von Arbeitslosen. Diese konnten so etwa Produktives leisten anstatt bspw. nur Hartz-4-Leistungen zu erhalten.
Die Stellen wurden staatlich subventioniert. Man spricht hierbei auch vom sozialen bzw. zweiten Arbeitsmarkt.
Nein, seit dem Jahr 2012 werden die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht mehr gefördert. Die entsprechenden Paragraphen des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) wurden gestrichen, da die Maßnahmen nur noch wenig in Anspruch genommen wurden.
Inhalt
Frühere Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vom Jobcenter
Viele Menschen haben es auf dem deutschen Arbeitsmarkt schwer, beispielsweise weil sie nur über eine geringe Qualifikation verfügen. Gemäß dem Motto, dass es besser ist, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, werden für Betroffene staatlich geförderte Maßnahmen angeboten. Hierzu gehörte auch die sogenannte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
Was bedeutet ABM überhaupt? Welche Ziele wurden verfolgt?
Die Abkürzung „ABM“ steht für den Begriff Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Hierbei handelte es sich um eine staatliche Förderung, mit Hilfe derer arbeitslose Menschen – zumindest vorübergehend – einer Beschäftigung nachgehen konnten.
Dem zugrunde lag die These, dass es besser sei, Arbeit anstatt Arbeitslosigkeit zu fördern. Gerade zu Zeiten mit einer hohen Erwerbslosenquote hatten die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Hochkonjunktur. Besonders stark war der Anstieg beispielsweise im Jahr 1991, also kurz nach der Wiedervereinigung. Gab es im Osten Deutschlands im Januar nur 34.000 Stellen, stieg die Zahl im Dezember laut Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung auf 390.000 an.
Das Ziel der ABM bestand darin, den Arbeitsmarkt zu stärken. Des Weiteren sollten sie eine sinnvolle Alternative zur Arbeitslosigkeit darstellen. Erwerbslose Personen sollten einer produktiven Beschäftigung nachgehen, anstatt nur passiv staatliche Unterstützung – etwa Arbeitslosengeld 2 – zu erhalten.
Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme war auch in den Jahren 1994 und 1998 besonders wichtig. Die Anzahl der Stellen wurde stark ausgebaut. Der Auslöser: In diesen Jahren standen Wahlen an. Durch die Maßnahmen konnte die Arbeitslosenstatistik geschönt werden.
Welche Voraussetzungen galten für eine ABM-Stelle?
Nicht die Agentur für Arbeit, sondern sogenannte Träger führten eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme durch. Häufig handelte es sich bei den Trägern um Sozialverbände oder Vereine, die so eine Unterstützung bei gemeinnützigen Arbeiten erhielten.
Damit ein Träger eine ABM-Kraft einstellen konnte, musste er belegen, dass die durchgeführten Arbeiten zusätzlich zum alltäglichen Geschäft durchgeführt wurden. So sollte verhindert werden, dass deutsche Arbeitgeber Festangestellte durch Teilnehmer der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ersetzen. Außerdem mussten die Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen.
Können Sie heute noch als ABM-Kraft arbeiten?
Seit dem Jahr 2012 wird keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme mehr gefördert. Schon drei Jahre zuvor wurden die ABM auf das SGB III beschränkt. Das hatte zur Folge, dass für Bezieher von Hartz-4-Leistungen die Förderung nicht mehr möglich war.
Ende Dezember 2011 wurden die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen dann im Zuge des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt komplett aus dem SGB III gestrichen. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Förderung nur noch selten in Anspruch genommen wurde.
Des Weiteren wurden die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen abgeschafft, weil sich die Regierung ein neues Ziel setzte. Arbeitslose sollen zeitnah in eine ungeförderte Erwerbstätigkeit vermittelt werden, anstatt auf dem subventionierten zweiten Arbeitsmarkt zu verbleiben.