Hier finden Sie eine Übersicht ausgewählter Rechtsanwälte und Kanzleien für Hamburg.
Sollten Sie derzeit auf der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt sein, empfehlen wir Ihnen, eine der unten aufgeführten Adressen oder Telefonnummern zu kontaktieren. Sie können dabei gerne unseren Namen (Arbeitslosenselbsthilfe.org) erwähnen.
Im Jahr 2021 waren über 183.000 Hamburger Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Die hohe Zahl der Hartz-4-Empfänger in der Hansestadt sogt dafür, dass ein Anwalt für Sozialrecht in Hamburg einiges zu tun hat. Doch wann ist für Hartz-IV-Beziehende der Gang zu einem Fachanwalt für Sozialrecht in Hamburg oder anderen Städten eigentlich notwendig?
Leistungen von einem Anwalt für Sozialrecht in Hamburg
Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass Hartz-4-Empfänger einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen. In Hamburg gibt es viele Hilfebedürftige, sodass auch ein großes Angebot an Kanzleien besteht, die sich in der Hansestadt auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben.
Ein Besuch beim Anwalt für Sozialrecht in Hamburg kann beispielsweise erforderlich werden, wenn Hilfebedürftigen durch Hartz-4-Sanktionen die Leistungen gekürzt werden. Wollen Betroffene einen Widerspruch einlegen, empfiehlt es sich, diesen gemeinsam mit einem im Sozialrecht versierten Anwalt aus Hamburg zu formulieren.
Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt in aller Regel noch die Möglichkeit einer Klage vor dem zuständigen Sozialgericht in Hamburg. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann Hartz-4-Empfänger auch bei dem Verfahren zur Seite stehen und die Interessen der Mandanten vertreten.
Wie können Sie den Besuch beim Rechtsanwalt für Sozialrecht in Hamburg finanzieren?
Viele Hilfebedürftige, die einen Anwalt für Sozialrecht in Hamburg aufsuchen wollen, fragen sich, wie Sie diesen überhaupt bezahlen können. Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz muss ein Rechtsbeistand für seine Arbeit entlohnt werden.
Damit in Deutschland alle Bürger die Möglichkeit haben, ihr Recht geltend zu machen, gibt es für Einkommensschwache die sogenannte Beratungshilfe. Allerdings wird diese nach § 12 Abs. 1 Beratungshilfegesetz (BerHG) nicht in Hamburg und Bremen angeboten. Hier können Rechtsuchende mit geringem Einkommen stattdessen auf die dort eingerichtete öffentliche Rechtsberatung (ÖRA) zurückgreifen.
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