FAQ: Antragsbegründung für das Bürgergeld
In der Antragsbegründung für das Bürgergeld erörtern Sie Ihre Umstände, die Sie dazu führen finanzielle staatliche Unterstützung zu begehren. Darin führen Sie zum Beispiel auf, warum Ihnen andere vorrangige Leistungen nicht ausreichen oder dass Sie eingeschränkt erwerbstätig sind. Das örtliche Jobcenter fordert bei Bedarf das Zusatzblatt zur Begründung ein, wenn die Erklärungen im Antrag selbst nicht ausreichen. Das Sozialrecht fordert sie aber nicht explizit.
Manchmal fordert das zuständige Jobcenter eine Antragsbegründung zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular. Dann müssen Sie ein Zusatzformular ausfüllen, in dem Sie Ihre genauen Umstände angeben, warum Sie Bürgergeld begehren. Dazu verlangen Sie Auskunft darüber, wie Sie in den vergangenen Monaten Ihren Lebensunterhalt sichergestellt haben.
Neben dem ausgefüllten Bürgergeldantrag sollten Sie Kopien von einem gültigen Ausweisdokument, vom Mietvertrag, aktuelle Unterlagen über Einkommen und Vermögen, Steuer-ID und Versicherungsnummer zur Rente, sowie einen Nachweis über die Krankenversicherung beifügen.
Inhalt
Der Antrag auf Bürgergeld – Was benötigen Sie?
Das Bürgergeld zahlt das Jobcenter hilfebedürftigen Menschen, die arbeitssuchend sind, aber dabei über keine ausreichende finanzielle Absicherung verfügen und in besonderen Situationen stecken und; u. a. kein Abschluss, Bürgergeld wegen Krankheit (teilweise Erwerbsunfähigkeit) oder das Absolvieren einer Weiterbildung. Es unterstützt sie, in eine bessere berufliche Zukunft zu starten und stellt ihnen in dieser Phase der Jobsuche den Lebensunterhalt und eine Wohnung. Doch ist eine Antragsbegründung für das Bürgergeld erforderlich? Den Antrag auf Bürgergeld stellen Sie beim Jobcenter vor Ort oder online für sich oder ihre Familien. Sie müssen ihm neben dem ausgefüllten Antragsformular noch weitere Dokumente beifügen. Das sind beispielsweise:
- gültiges Ausweisdokument
- Mietvertrag
- Aktuelle Unterlagen über Einkommen und Vermögen (Lohnbescheinigungen oder Kontoauszüge)
- Steuer-ID und Rentenversicherungsnummer
- Krankenkassenkarte
Das Wichtigste zur Antragsbegründung beim Bürgergeldantrag
Das Bürgergeld soll den Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können, ein menschenwürdiges Existenzminimum schaffen. Daher beachtet das Jobcenter bei der Anspruchsprüfung die genauen persönlichen Umstände des Antragstellers und erstellt gemeinsam passende Pläne. Damit es Ihren Antrag und Ihre Bedürftigkeit einschätzen kann, sollten Sie vor allem als Erstantragsteller bei dem Bürgergeldantrag stets eine Antragsbegründung vorlegen. Diese nehmen Sie entweder direkt im Antragsformular vor oder Sie finden sie als “Zusatzblatt zum Antrag auf Bürgergeld”.
Unter Umständen können Nachweise, wie ärztliche Belege oder öffentliche Dokumente Ihre Begründung belegen. Am Besten hängen Sie diese also bei Antragseinreichung an. Reichen Sie keine Antragsbegründung für das Bürgergeld ein, kann es sein, dass das örtlich zuständige Jobcenter noch einmal Ihre Motive erfragt. Das wohl aber nur, wenn sich aus dem Rest des Antrags und den eingereichten Nachweisen als Anlage Ihre Umstände und Gründe nicht ausreichend ergeben.
Wie sieht eine Antragsbegründung für das Bürgergeld aus?
Formulieren Sie selbst eine Antragsbegründung für Ihr Bürgergeld, gibt ein Muster Ihnen zumindest einen Überblick, was Sie alles angeben müssen. Die verschiedenen Antragstellen stellen meist ein Formular zur Verfügung, das Sie nur ausfüllen müssen. Ein Beispiel für ein solches Dokument finden Sie hier:
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Die Gründe für den Antrag auf Bürgergeld sind höchst individuell und vielfältig. Dabei sollten Sie daher nicht abschreiben, sondern ehrlich Ihre eigene Antragsbegründung für das Bürgergeld niederschreiben. Verschiedene Sachverhalte, die zu einem Bedarf nach einer finanziellen Unterstützung vom Staat führen können, sind u. a.:
- Arbeitslos und arbeitssuchend, aber nicht voll erwerbsfähig aufgrund von Krankheit (aber mind. 3 Stunden pro Tag)
- Arbeitslos und arbeitssuchend, erwerbsfähig, aber andere vorrangige Leistungen (ALG I, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) reichen nicht aus