Das Wichtigste zum Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung kurz und knapp zusammengefasst
Den Ausweis für die Schwerbehinderung können Personen beantragen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben.
Welcher Ansprechpartner für Sie zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie leben. In der Regel sind dies die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen oder die Landratsämter. Mehr dazu hier.
Wurde Ihr Antrag auf den Schwerbehindertenausweis genehmigt, profitieren Sie vom Nachteilsausgleich. Einige Vorteile, die dann entstehen, haben wir hier für Sie aufgelistet.
Inhalt
Vorteile, wenn Ihr Schwerbehindertenantrag genehmigt wird
Menschen mit Behinderung haben einige Nachteile im Leben. Mit einem Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung werden die Weichen dafür gestellt, dass sie von einem sogenannten Nachteilsausgleich profitieren können. Hier erhalten Sie wichtige Ratschläge.
Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen, sollten Sie zunächst wissen, welche Vorteile dies mit sich bringt. Im Zuge des Ausgleichs von Nachteilen erhalten Menschen mit Schwerbehinderung unter anderem:
- Rundfunkbeitragsermäßigung
- Erleichterungen beim Parken (z. B. Benutzung von Behindertenparkplätzen)
- steuerliche Erleichterungen
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen
Des Weiteren profitieren Menschen mit Behinderung, die erwerbstätig sind, von Vorteilen im Arbeitsleben. Wird ihr Antrag auf Schwerbehinderung genehmigt, wird ihnen Zusatzurlaub gewährt. Des Weiteren genießen sie einen besonderen Kündigungsschutz.
Auch Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können unter gewissen Umständen von den gleichen Vorteilen wie Schwerbehinderte profitieren. Hierzu muss ein Antrag auf Gleichstellung gestellt werden.
Wichtige Grundlagen hinsichtlich der Antragstellung
Möchten Sie für die Anerkennung Ihrer Schwerbehinderung einen Antrag stellen, müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Je nach Bundesland ist dies häufig die Kreisverwaltung oder das Landratsamt.
Die Beantragung ist möglich, wenn Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Des Weiteren müssen Sie Ihren Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthaltsorts oder einen Arbeitsplatz in Deutschland haben.
Der Antrag auf Schwerbehinderung kann zwar formlos gestellt werden, allerdings empfiehlt es sich, die von den Ämtern zur Verfügung gestellten Formulare zu nutzen. So fällt es Ihnen leichter, alle nötigen Angaben in korrekter Form zu machen. Je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, unterscheiden sich die Formulare.
Haben Sie die Vorlage ausgefüllt, können Sie diese bei der zuständigen Behörde einreichen. Mittlerweile können Sie in vielen Bundesländern, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen den Schwerbehindertenausweis auch schon online beantragen. Füllen Sie hierzu das Online-Formular aus, drucken Sie die Erklärung aus und schicken Sie die Unterlagen unterschrieben an das zuständige Amt.
Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung: Tipps und Tricks
Die folgenden Tipps können Ihnen helfen, wenn Sie einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen:
- Lassen Sie sich Zeit und beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß.
- Scheuen Sie sich nicht, Hilfe hinzuzuziehen. Unterstützung bieten beispielsweise Sozialverbände oder Schwerbehindertenvertretungen an.
- Vergessen Sie nicht, dem Antrag wichtige Unterlagen (z. B. ärztliche Atteste) in Kopie beizulegen.
- Zu den Anlagen sollte auch ein Lichtbild gehören. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, müssen Sie dies dann nicht nachreichen, wenn der Schwerbehindertenausweis angefertigt wird.
Wurde Ihr Antrag auf Schwerbehinderung angelehnt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Denken Sie daran, dass Sie dies innerhalb der im Schreiben genannten Widerspruchsfrist erledigen müssen.