Angemessenheitsgrenzen der Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg erhöht

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Für die rund 231.000 leistungsberechtigten Hamburger nach dem SGB II und SGB XII gab es zum Jahresbeginn positive Nachrichten bezüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Angemessenheitsgrenzen der Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg wurden erhöht. Die angemessene Miete für einen Ein-Personen-Haushalt stieg beispielsweise um 3,8 Prozent auf 481 Euro.

Übersicht: Angemessenheitsgrenzen der Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg

Die nachfolgende Tabelle bietet Ihnen eine Übersicht der neuen Angemessenheitsgrenzen der Mieten bei Hartz-4-Bezug in Hamburg:

HaushaltsgrößeNeue Angemessenheitsgrenzen in Euro
1 Person543,00
2 Personen659,40
3 Personen780,00
4 Personen938,15
5 Personen1.272,60
6 Personen1.443,60
Jede weitere Person180,45
Stand 01.2024

Quelle: hamburg.de

Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg: Was sich geändert hat

Die angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg wurden erhöht!
Die angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg wurden erhöht!

Wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, profitieren von der Steigerung der Angemessenheitsgrenzen für Mieten von Hartz-4-Empfängern in Hamburg Haushalte, in denen fünf oder mehr Personen leben, besonders. Hierbei betrug die Steigerung fast fünf Prozent.

Doch auch Singlehaushalte ziehen einen Nutzen aus der Änderung: Statt dem bisher gültigen Richtwert von 463,50 Euro darf die Bruttokaltmiete (Kaltmiete inkl. Betriebskosten) nunmehr 481 Euro betragen. Eine Steigerung von immerhin 3,8 Prozent.

Durch die Erhöhung der Richtwerte könnten die Aufwendungen für Miete und Unterkunft in Hamburg insgesamt weiter steigen. Im Jahr 2017 betrugen sie rund 737 Millionen Euro.

Gut zu wissen: Die angemessenen Heizkosten sind von dieser Regelung nicht betroffen. Diese werden in der Hansestadt grundsätzlich gesondert übernommen. Auch Wasserkosten sind in den neuen Angemessenheitsgrenzen der Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg nicht integriert, da keine ausreichenden Daten für die Festsetzung von pauschalen Richtwerten vorliegen.

Wie kam es zur Anhebung der Angemessenheitsgrenzen?

Um festzulegen, wie hoch die angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger, ob in Hamburg oder anderen Städten, ausfallen können, spielen unterschiedliche Kriterien eine wichtige Rolle. Zunächst ist entscheidend, wie viele Personen in der Wohnung leben werden.

Weiterhin wird der örtliche Mietspiegel mit einbezogen. So kann es deutschlandweit zu großen Unterschieden bezüglich der Richtwerte kommen. So liegt die Angemessenheitsgrenze der Mieten eines alleinstehenden Leistungsempfängers in Berlin bei 404 Euro. In Hamburg sind es gemäß der neuen Richtwerte 481 Euro.

Übrigens: Bezahlbarer Wohnraum ist trotz der neuen Richtwerte auch in Hamburg weiterhin Mangelware. Berichten zufolge plant die Bundesregierung nun allerdings eine Grundgesetzänderung, welche zum Ziel hat, den sozialen Wohnungsbau zu fördern.
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

4 Gedanken zu „Angemessenheitsgrenzen der Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg erhöht

  1. Garcia

    Sind das Brutto- oder Nettokaltmieten? Das ist nämlich ein riesiger Unterschied!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Garcia,

      es handelt sich dabei um die Bruttokaltmiete.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Witt

    Ist das richtig ?Meine Tochter hat eine Wohnung über Hartz4 in Bergedorf , Alleinerziehend mit 2 Kinder . 50 qm , 2 Zimmer . Alter Kinder 4, und 6 Jahre . Kind kam nun in Schule . Sie bekommt über Amt keine größere Wohnung bezahlt , obwohl sie nun Chance hätte eine zu bekommen nach 4 Jahren suche . Es heißt vom Amt diese ist zumutbar . Ist doch wohl nicht wahr . Sie muss auf Sofa schlafen , ihr tut der Rücken weh . Bitte um Antwort . Gibt’s keine Möglichkeit ? Mit freundlichen Grüßen.

  3. Ines v. S.

    Für Hamburg ein großer Erfolg und was ist mit dem restlichen Bundesgebiet?! Ich dachte immer wir sind ein Deutschland!!!

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