Für die rund 231.000 leistungsberechtigten Hamburger nach dem SGB II und SGB XII gab es zum Jahresbeginn positive Nachrichten bezüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Angemessenheitsgrenzen der Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg wurden erhöht. Die angemessene Miete für einen Ein-Personen-Haushalt stieg beispielsweise um 3,8 Prozent auf 481 Euro.
Übersicht: Angemessenheitsgrenzen der Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg
Die nachfolgende Tabelle bietet Ihnen eine Übersicht der neuen Angemessenheitsgrenzen der Mieten bei Hartz-4-Bezug in Hamburg:
Haushaltsgröße | Neue Angemessenheitsgrenzen in Euro |
---|---|
1 Person | 543,00 |
2 Personen | 659,40 |
3 Personen | 780,00 |
4 Personen | 938,15 |
5 Personen | 1.272,60 |
6 Personen | 1.443,60 |
Jede weitere Person | 180,45 |
Stand 01.2024 |
Quelle: hamburg.de
Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg: Was sich geändert hat
Wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, profitieren von der Steigerung der Angemessenheitsgrenzen für Mieten von Hartz-4-Empfängern in Hamburg Haushalte, in denen fünf oder mehr Personen leben, besonders. Hierbei betrug die Steigerung fast fünf Prozent.
Doch auch Singlehaushalte ziehen einen Nutzen aus der Änderung: Statt dem bisher gültigen Richtwert von 463,50 Euro darf die Bruttokaltmiete (Kaltmiete inkl. Betriebskosten) nunmehr 481 Euro betragen. Eine Steigerung von immerhin 3,8 Prozent.
Durch die Erhöhung der Richtwerte könnten die Aufwendungen für Miete und Unterkunft in Hamburg insgesamt weiter steigen. Im Jahr 2017 betrugen sie rund 737 Millionen Euro.
Wie kam es zur Anhebung der Angemessenheitsgrenzen?
Um festzulegen, wie hoch die angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger, ob in Hamburg oder anderen Städten, ausfallen können, spielen unterschiedliche Kriterien eine wichtige Rolle. Zunächst ist entscheidend, wie viele Personen in der Wohnung leben werden.
Weiterhin wird der örtliche Mietspiegel mit einbezogen. So kann es deutschlandweit zu großen Unterschieden bezüglich der Richtwerte kommen. So liegt die Angemessenheitsgrenze der Mieten eines alleinstehenden Leistungsempfängers in Berlin bei 404 Euro. In Hamburg sind es gemäß der neuen Richtwerte 481 Euro.
Sind das Brutto- oder Nettokaltmieten? Das ist nämlich ein riesiger Unterschied!
Hallo Garcia,
es handelt sich dabei um die Bruttokaltmiete.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ist das richtig ?Meine Tochter hat eine Wohnung über Hartz4 in Bergedorf , Alleinerziehend mit 2 Kinder . 50 qm , 2 Zimmer . Alter Kinder 4, und 6 Jahre . Kind kam nun in Schule . Sie bekommt über Amt keine größere Wohnung bezahlt , obwohl sie nun Chance hätte eine zu bekommen nach 4 Jahren suche . Es heißt vom Amt diese ist zumutbar . Ist doch wohl nicht wahr . Sie muss auf Sofa schlafen , ihr tut der Rücken weh . Bitte um Antwort . Gibt’s keine Möglichkeit ? Mit freundlichen Grüßen.
Für Hamburg ein großer Erfolg und was ist mit dem restlichen Bundesgebiet?! Ich dachte immer wir sind ein Deutschland!!!