Das Wichtigste zur Altersarmut in Kürze
In Deutschland gilt als altersarm, wer nach Erreichen des Renteneintrittsalters maximal 60% des Medianeinkommens zur Verfügung hat. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ursachen für wachsende Altersarmut sind beispielsweise: niedrige Löhne, geringfügige Beschäftigungen und chronische Krankheiten, aber auch der demographische Wandel und steigende Lebenshaltungskosten tragen zu dieser Entwicklung bei.
Wegen der Lohnungleichheit und dem potenziellen Ausfall wegen Schwangerschaft sind Frauen stärker von Altersarmut bedroht als Männer.
Inhalt
Die Gefahr der Altersarmut steigt
In der heutigen Zeit wird nicht nur in der Politik oft und viel über die Altersarmut diskutiert. Arme Rentner gibt es in Deutschland immer häufiger. Diese können ihren Lebensunterhalt von der einkommenden Rente nicht oder nur knapp bestreiten und sind deshalb oft auf die Hilfe vom Staat angewiesen.
Diese besteht aus der Grundsicherung, die jedem Rentner trotz niedriger Rentenzahlungen ein würdevolles Leben ermöglichen soll. Aber wann genau werden die Grenzen zur Altersarmut überschritten? Welche Ursachen liegen diesem Phänomen zugrunde?
Welche Personengruppen besonders von der Altersarmut betroffen sind und welche Gründe für die Verarmung vorliegen bzw. diese begünstigen und welche Maßnahmen gegen die fortschreitende Entwicklung getroffen werden, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Altersarmut: Eine Definition
Wenn in den Nachrichten, der Politik oder im Alltag über das Thema Altersarmut gesprochen wird, stellen sich viele Menschen die Frage: „Was ist Altersarmut eigentlich genau?“. Denn nicht jeder, der in der Rente wenig Geld zur Verfügung hat, ist laut Definition der Europäischen Union auch wirklich arm. Dementsprechend gilt laut Europäischer Union folgende Grenze für die Altersarmut:
Als arm gilt derjenige, dem maximal 60 % des Medianeinkommens des entsprechenden Landes zur Verfügung steht.
Oft wird allerdings auch eine pauschale Einkommensgrenze von 900 Euro genannt. Allgemein gilt: Sollte ein Rentner seinen Lebensunterhalt nicht mehr durch sein eigenes Einkommen bestreiten können, so gilt dieser als arm bzw. armutsgefährdet. Sollte die Altersarmut eine bestimmte Grenze erreicht haben, besteht bei Rentnern ab einem gewissen Alter ein Anspruch auf Grundsicherung vom Staat.
Wer ist häufig von Altersarmut betroffen?
Aufgrund der heutzutage immer noch teilweise vorherrschenden Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sind letztere weitaus häufiger von Altersarmut betroffen. Aber welche Ursachen für die Altersarmut gibt es noch?
Hinzu kommen hinsichtlich der Altersarmut bei Frauen in einigen Fällen Auszeiten durch Schwangerschaften, die die Rentenzahlungen ebenfalls verringern können. Des Weiteren arbeiten Frauen mit Kindern öfter nicht in Vollzeitstellen. Auch niedrige Löhne führen dazu, dass durch den Arbeitnehmer (bzw. Arbeitgeber) weniger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden kann.
Gleiches gilt auch für die private Rente: Steht einem Arbeitnehmer monatlich wenig Geld zur Verfügung, so wird er in der Regel nicht als erstes daran denken, eine private Rentenversicherung für das Alter abzuschließen, da das Geld für akutere Sachen benötigt wird. Auch länger andauernde Krankheiten wie Burn-outs oder Depressionen können die Rentenzahlungen vermindern.
Weitere Risikogruppen sind kleinere Selbstständige oder Langzeitarbeitslose, in der heutigen Gesellschaft häufig zu findende Minijobber oder auch Teilzeiterwerbstätige. Gründe für die Altersarmut gibt es entsprechend viele. Aber welche Lösungsmöglichkeiten können angewendet werden, um der Armutsrente zu entgehen?
Altersarmut und ihre Ursachen
Die gesetzlichen Rentenzahlungen in Deutschland leben vom sogenannten Umlageverfahren. Das heißt, dass die Beitragszahler – also die Erwerbstätigen – die Finanzierung der aktuellen Renten übernehmen. Aufgrund des demographischen Wandels gibt es im Gegensatz zu früher jedoch immer weniger Einzahler, sodass ehemaligen Arbeitnehmern in ihrer Rente meist lediglich die Hälfte der Einzahlungen zur Verfügung steht.
Dies und die Veränderung der Erwerbstätigkeit im Sinne von Minijobbern, Langzeitarbeitslosen oder Teilzeiterwerbstätigen sind einige zur Altersarmut führende Gründe, die bekämpft werden müssen, um die Rente auch in Zukunft sichern zu können.
Maßnahmen gegen Altersarmut: die Grundsicherung
Also stellt sich auch der Bund die Frage, was zu tun ist gegen die Altersarmut in Deutschland. Entsprechend der Definition der EU gab es im März 2016 rund 1.040.000 Empfänger von Grundsicherung in Deutschland. Knapp 536.000 davon waren bereits im Rentenalter. Das entspricht einem Anteil von etwas mehr als 50 %.
Ende 2021 bezogen laut Angaben des Statistischen Bundesamtes 589.000 Menschen Grundsicherung im Alter. Die Anzahl der Leistungsempfänger hat sich also erhöht.
Das bedeutet, dass viele Rentner in Deutschland neben ihrer gesetzlichen oder privaten Rente aufgrund von Altersarmut Sozialhilfe annehmen müssen. Aber was genau bedeutet Grundsicherung eigentlich genau? Leistungsberechtigt wegen Rentnerarmut sind nach § 41 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Die Altersgrenze unterscheidet sich allerdings je nach Geburtsjahr des Bezugsberechtigten. Ist ein Leistungsberechtigter bis zum 1. Januar 1947 geboren, so gilt das Renteneintrittsalter von 65 Jahren. Wurde ein Rentner am 1. Januar 1947 oder später geboren, so gilt folgende Tabelle:
Geburtsjahr | Anhebung um Monate | Errechnete Regelaltersgrenze |
---|---|---|
1947 | 1 | 65 Jahre und 1 Monat |
1948 | 2 | 65 Jahre und 2 Monate |
1949 | 3 | 65 Jahre und 3 Monate |
1950 | 4 | 65 Jahre und 4 Monate |
1951 | 5 | 65 Jahre und 5 Monate |
1952 | 6 | 65 Jahre und 6 Monate |
1953 | 7 | 65 Jahre und 7 Monate |
1954 | 8 | 65 Jahre und 8 Monate |
1955 | 9 | 65 Jahre und 9 Monate |
1956 | 10 | 65 Jahre und 10 Monate |
1957 | 11 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 12 | 66 Jahre |
1959 | 14 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 16 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 18 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 20 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 22 | 66 Jahre und 10 Monate |
ab 1964 | 24 | 67 Jahre |
Höhe der Grundsicherung
Die Höhe der Grundsicherung entspricht der Zahlung beim Empfang von Bürgergeld. Demnach werden ein Regelbedarf sowie ein eventuell nötiger Mehrbedarf gezahlt. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen.
Genau wie bei der Erstausstattung durch Möbel bei Bürgergeld ist diese Leistung auch bei der Grundsicherung möglich. Der Regelbedarf beträgt für Alleinstehende 449 Euro (Stand Dezember 2022).
Die Bewilligung erfolgt in der Regel für zwölf Monate. Haben sich die Voraussetzungen zum Auslaufen des Bewilligungszeitraums nicht geändert, verlängert sich der Anspruch automatisch, sodass kein neuer Antrag nötig ist.
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Ähnlich wie bei anderen Sozialleistungen auch wird bei der Grundsicherung zunächst auf das Einkommen sowie das Vermögen des Bezugsberechtigten geachtet. Denn ist dieses zu hoch, muss es zuerst verbraucht werden, bevor Hilfe vom Staat bei Altersarmut geleistet wird. Zum Einkommen zählen dabei beispielsweise Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung, private Renten oder die betriebliche Altersvorsorge sowie Kindergeld.
Die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder einmalige Entschädigungsleitungen werden dem Einkommen nicht hinzugerechnet. Zudem wird ein Schonvermögen von 5.000 Euro für eine alleinstehende Person bzw. 10.000 Euro für Verheiratete oder Partner gewährt (Stand Dezember 2022). Hinzu kommen Erhöhungsbeträge für von der Grundsicherung des Bezugsberechtigten zu unterhaltende Personen (jeweils 500 Euro).
Beachten sie: Auch das Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners wird bei der Berechnung der Grundsicherung miteinbezogen. Das heißt: Hat Ihr Lebenspartner ein so hohes Einkommen, dass er seinen Lebensunterhalt auch in der Rente selbst bestreiten kann, so wird der Differenzbetrag zur möglichen Grundsicherung (die fiktiv errechnet wird) auf den Bedarf des Leistungsberechtigten angerechnet. Diese Regelung bezieht sich allerdings nur auf Lebens- oder Ehepartner, nicht auf sonstige im Haushalt oder der Bedarfsgemeinschaft lebende Personen.
Wege aus der Altersarmut: Wie die Rente geschützt werden kann
Besonders in den Kreisen der deutschen Politik wird viel über die Altersarmut diskutiert. Denn um diese abzubauen, müssen innovative Maßnahmen vorgeschlagen und ergriffen werden.
Um die Ursachen der Altersarmut zu bekämpfen, muss bereits beim Thema Erwerbstätigkeit begonnen werden. Höhere Löhne oder die Aufstockung von Niedriglöhnen bis zur Grundsicherungsgrenze sollen noch weit vor der Rente der Altersarmut vorbeugen.
Neben der Anpassung des Regelbedarfs wurde deshalb zudem der Mindestlohn eingeführt. Durch diese Maßnahmen sollen Dumpinglöhne vermieden und den Leistungsberechtigten durch den Anstieg der Regelsätze ein würdevolleres Leben ermöglicht werden. Der Mindestlohn hilft demnach bereits weit im Voraus der Rente, spätere unzureichende Rentenzahlungen zu umgehen.
Private Altersvorsorge gegen Armut im Alter
Zusätzlich wird es in der heutigen Zeit immer wichtiger, auch privat für das Alter vorzusorgen. Das kann beispielsweise durch eine private Rentenversicherung, durch Lebensversicherungen oder eine betriebliche Altersvorsorge gesichert werden.
Eine private Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung kann dann – nach Eintritt ins Rentenalter – monatlich als ergänzende Rentenzahlung bzw. als einmalige Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Die betriebliche Altersvorsorge sorgt dafür, dass ein Teil vom Bruttolohn durch den Arbeitgeber direkt in eine private Rentenversicherung einfließt.
Wichtig für Sie ist: Wenn Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit nicht viel Geld in Ihre Rentenversicherung einzahlen konnten, kann die gesetzlich ausgezahlte Rente niedrig ausfallen. Darüber sollten Sie sich bereits vor Eintritt ins Rentenalter Gedanken machen. Eine Aufstockung dieser Rente durch eine private Form der Altersvorsorge kann Sie dann vor der Altersarmut schützen.
Statistisches Bundesamt: Wer ist altersarm?
Die Zunahme der Altersarmut verdeutlicht die Statistik ihrer Entwicklung. Die Zahl der an der Armutsgrenze lebenden Personen hat sich besonders in den letzten Jahren stark gesteigert. Wie bereits erwähnt, lag die Anzahl der Rentner, die von der Grundsicherung abhängig sind, im Dezember 2021 bei 589.000 und im März 2016 bei etwa 536.000.
Im März 2015 – also genau ein Jahr vorher – waren es lediglich knapp 512.000. Geht man bis in das Jahr 2005 zurück, wird die Veränderung noch deutlicher: Laut Statistik lag die Altersarmut – sprich die Personen, die auf Grundsicherung angewiesen waren – im Jahr 2005 bei etwa 343.000. Auffällig ist auch, dass die Altersarmut beispielsweise in Berlin höher ist als in ländlichen Regionen.
Besonders in deutschen Großstädten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Rentner von der Altersarmut in Deutschland laut Definition der EU betroffen sind. Das wird auch immer wieder in den Medien deutlich. 2016 erreichte die Altersarmut in Hamburg zum Beispiel einen neuen Höchststand von 15,6 %. Allerdings gibt es auch einen Unterschied zwischen den neuen und den alten Bundesländern.
Denn: Im Osten ist die Armutsgefährdung älterer Menschen niedriger als im Westen. Aber wieso ist die Armut im Alter in deutschen Großstädten besonders hoch? Das kann daran liegen, dass hier die Lebenshaltungskosten weitaus höher sind, die Löhne allerdings nicht entsprechend angepasst werden.
Ich bin mit dem Ausfüllen des Grundischerungsantrags bei Erwerbsminerung total überfordert! An wen kann man sich ggfs. für eine Hilfe beim Ausfüllen des Anzrags richten? Gibt es dazu Einrichtungen oder Organisationen?
Eine ganz einfache Frage. Ab dem 1.1.2020 geheich Krankheitsbedingt mit 64 Jahren in Rente mit -Abschlag- und erhalten vorausichtlich 697,03 Rente pro Monat! Wo muß ich den Antrag auf „Grundsicherung“ einreichen? Im Jobcenter oder auf dem Sozialamt? Die Rente wir zum Monatsende ausgezahlt. Wie kann ich meine Miete, Energieabschlag und den Lebensunterhalt für Januar 2020 absichern? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke.
ich bekomme jetzt ein teil von der rente meines ehemann was darf ich davon behalten bekomme zur zeit harz 4
Ich bin Jahrgang 1964 und habe immer zw. 40 und 60 Std. die Woche gearbeitet: Wenn ich nach 40 Jahren mit Abschlägen in Rente gehe liegt mein Bruttoeinkommen bei unter 1000 Euro, gehe ich mit 67 liegt es z. Z. bei 1.440 abzgl. Steuern und Sozialversicherungen lt. Internetrechner also bei ca. 1.280 Euro aber das erst in 12 Jahren.
Mieten in Berlin liegen jetzt schon für 60qm bei um 1000 Euro. Wie soll ich in 12 Jahren von unter 1.300 Euro leben können und ich habe die letzten 35 Jahre meines Arbeitslebens 40.000 Euro/Jahr brutto verdient. Man muss ja heutzutage mind. 60.000 Euro verdienen um auf eine Rente von um 2000 Euro brutto zu kommen, mit der man dann einigermaßen überleben kann, wenn das Rentenniveau irgendwann auf 38% sinkt . Ich bekomme zwar noch eine Betriebsrente aber davon gehen ja auch gleich mal mind. 30% oder mehr ab. Ist zwar besser als nichts aber zum leben in D wird auch das nicht reichen. Wenn nicht schnellstmöglich ein System geschaffen wird, dass Vorsorge sich lohnt und die Einkünfte nicht auch wieder Steuern und Sozialversicherungen unterliegen, dann werden 80% der Alleinstehenden meiner Generation Armutsrentner. Ist doch wirklich gruselig und traurig. Gerade Rentner kümmern sich doch Enkelkinder oder Großnichten -/neffen, damit die Eltern trotzdem arbeiten gehen können, wenn die Kinder krank sind. Es macht doch keinen Sinn, dass irgendwann die meisten Rentner nach Thailand oder Bulgarien auwandern müssen, es aber genug Geld da ist, dass sich die Herren und Damen Politiker die Parteienfinanzierung um Millarden erhöhen während normale Arbeitnehmer inzwischen den Zweit- oder Drittjob arbeiten, um ihre Rechnungen und die steigenden Mieten zu zahlen. Ich kann nur sagen armes Deuschland.
Bravo….
mein mann geht in rente ich bekomme keinerlei geld.lebe nur vom geld meines mannes. kann ich jetzt hartz 4 beabtragen?wieviel rente darf mein mann bekommen damit ich hartz 4 beantragen kann.ich habe schon einie rechner im netz ausprobiert aber überall steht was anders.wer kann mir auskunft geben?
Hallo Meier,
das kommt auf den Regelbedarf Ihres Haushalts an. Außerdem spielen Ihre Bruttokaltmiete und weitere Kosten wie eventuell Anfahrtswege zur Arbeit eine Rolle.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo und guten Tag
Ich habe ein großes Problem. Werde in diesem Jahr 60 und habe eine Rentenauskunft von 600 Euro bekommen. Habe in den letzten drei Jahren in einer Klinik gearbeitet, und habe nun selbst ein Burn Out, bin arbeitsunfähig geschrieben, und muss in diesem Herbst noch zur Kur. Die Ärzte von der AOK bestätigen, das meine Arbeitsfähigkeit oder so ähnlich, erheblich gefährdet sei. Meine Frage:
Falls ich nun früher in Rente gehe oder später, egal, und mit 600 Euro nicht auskomme, was mache ich da`???
Habe über 35 eingezahlt, aber eben Frau und Mutter im Osten, und später auch ein paar Leerzeiten wg. Kindererziehung. Sozialamt ist klar, aber gibt es einen Freibetrag oder muss ich erstmal alles verjubeln, was ich für später zur Regelrente dazu verwenden wollte, und heute noch festangelegt ist???
Vielen Dank für ihre Hilfe von einer verzweifelten Einzahlerin in alle Kassen, die jetzt selbst mit leeren Händen dasteht.
Hallo Fieda,
reicht Ihre Rente nicht aus, können Sie Grundsicherung beantragen. Inwiefern ein Anspruch besteht, hängt auch von den vorhandenen Vermögenswerten ab.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Habe auch einen Bekannten ha Hartz 4 gekriegt dann 70.000 Euro geerbt geld verschenkt und innerhalb eines Jahres war das Geld weg.Habe selber 5 Kinder kriege 409 Euro Rente kein Hartz 4 bin 72 100 % schwerbeschädigt und das richti bin 72 mache trotzdem noch einen Minijob. Wer 60.000 € erbt und es verschenkt brauch garkein Hartz 4 wenn er das vorher schon weiß. Lernen Sie mal mit Geld umzugehen das ist meine Meinung.
Tut mir Leid die Fehler beim letzten Kommentar aber meine Tastatur harkt .
darf die Grundsicherung für 2 jahre mein Geld kürzen weil ich habe in einem jahr vorher 60 000 euro von meinem vater geerbt habe davon schulden in hohen mengen bezahlt und mir mal einen Urlaub gegönnt habe 5 Kinder die haben natürlich auch was bekommen bin auch umgezogen weil ich das vorher nicht durfte dashab ich dann natürlich ausgenutzt und mir viele neue Möbel gekauft jetzt meint das amt ich hatte mich slbst in Armut gebracht und nun bekomm ich für 2jahre Kürzung jeden Monat 80 euro ist das rechtens
Hallo Monika,
sofern Sie das Geld bekommen haben bevor Sie die Grundsicherung erhielten, wird es als Vermögen angerechnet. Das Amt darf Ihnen dementsprechend einen Teil des Geldes, welches zur Antragstellung als Vermögen vorhanden war, anrechnen, sofern dieser Betrag über dem Freibetrag liegt. Haben Sie das Erbe während des Bewilligungszeitraums erhalten, zählt es als Einkommen und wird voll auf den Regelsatz angerechnet. Diese Anrechnung darf allerdings maximal über einen Zeitraum von sechs Monaten geschehen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich soll eine EGV unterschreiben mit 61 wobei ich am allen Massnahmen teilnehmen muss. Steht in der Schluss Formulierung. Muss ich das unterschreiben.
Hallo d.,
grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, die EGV zu unterschreiben. Allerdings kann diese per Verwaltungsakt erlassen werden. Unterschreiben Sie diese auch dann nicht, können möglicherweise Sanktionen folgen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Team,
Ende März 2013 hatte ich so einen Streit im Jobcenter F. [von der Redaktion editiert], dass ich den Chef/Leiter sprechen wollte. Ich hatte vor das Jobcenter und ihre Mitarbeiter anzuzeigen, weil sie mir gegen meinen Willen eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben lassen wollten. Es eskalierte und ich wurde vom stellvertretenden Leiter (Name leider vergessen – er ist aber längst weg) so angeschrieen, dass ich Herzrasen bekam und seither in ständiger Behandlung bin und auch wegen meines Herzinfarktrisikos und Schlaganfallgefahr (zu Halswirbelbandscheibenvorfall u. a. Krankheiten) die EM-Rente am 1. Feb. 2014 beantragte.
Seither hatte ich keinen Folgeantrag mehr gestellt, obwohl sich bei mir nie etwas seit 2005 geändert hat, und musste privat Geld aufnehmen um zu überleben. Daraus entstand mein Schuldenberg von knapp 30.000 Euro, den ich mit meiner Rente abstottern wollte.
Da ich erpresst worden bin, möchte ich die mir zustehende Grundsicherung ab 1. April 2013 lückenlos bis zum heutigen Tag korrekt nach- und ausbezahlt bekommen. Damit könnte ich schuldenfrei werden und meine Herzbelastung mildern. Heute früh wollte ich schon in die Notaufnahme gehen, so Herzrasen und hochen Blutdruck hatte ich.
Und eigentlich sollte ich bereits seit 1. April 2013 meine volle Rente erhalten, laut eines Rentenberaters.
Wer kann mir dabei helfen?
Liebe Grüße
Maria H.
P.S.: Die Rechtsanwältin und der Richter überredeten mich bis zur Urteilsverkündung am 1. März 2014 die Grundsicherung zu beantragen, worauf ich statt 404 nur 184 € erhalte. Angeblich soll ich Geld erhalten, was ich jedoch nur geliehen bekomme um zu überleben und danach eine Rückzahlung erfolgen soll.
Hallo Maria Anna,
wenden Sie sich mit Ihrem Problem entweder an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe (z. B. die Caritas) oder an einen Anwalt für Sozialrecht, um Ihr Problem zu klären. Sie können für diese Beratung auch finanzielle Hilfen wie die Beratungshilfe in Anspruch nehmen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org