Das Wichtigste zur Berechnung von Arbeitslosengeld I in Kürze
Arbeitslosengeld I erhält jeder Antragsteller, der zuvor mindestens zwölf Monate gearbeitet hat. Das ALG I wird bis zu einem Jahr gezahlt, danach erhält der Bezugsberechtigte ALG II. Es gibt bei ALG I keine Regelbedarfe.
Die Höhe des ALG I hängt davon ab, wie hoch Ihr durchschnittlicher Brutto-Monatsverdienst war. Nach Abzug der Sozialabgaben bleibt ein fiktiver Nettobetrag, von dem ein Arbeitsloser mit Kind 67 % und ein Arbeitsloser ohne Kind etwa 60 % erhält.
Wenn Sie während Ihrer Tätigkeit bspw. einen Firmenwagen, ein Handy oder einen Laptop von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, wird der Wert des Gegenstandes zu Bruttoeinkommen addiert. D.h., dass ein solcher geldwerter Vorteil dem Leistungsberechtigten ein höheres ALG I einbringen würde.
Inhalt
- Das Wichtigste zur Berechnung von Arbeitslosengeld I in Kürze
- Arbeitslosengeld-I-Rechner: Jetzt Ansprüche kostenlos berechnen
- Weitere kostenlose Rechner
- Was ist ALG I?
- Den ALG-1-Anspruch berechnen: Wie hoch war Ihr letztes Monatsgehalt?
Arbeitslosengeld-I-Rechner: Jetzt Ansprüche kostenlos berechnen
Wie viel Arbeitslosengeld I Ihnen zusteht, können Sie mit Hilfe des kostenlosen Rechners der Bundesagentur für Arbeit ermitteln.
Weitere kostenlose Rechner
Was ist ALG I?
Arbeitslosengeld I – kurz auch ALG I genannt – erhält jeder, der arbeitslos ist, sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit entsprechend gemeldet und die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt hat. Als Anwartschaftszeit wird ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten bezeichnet, in dem der Leistungsbezieher vor Antragstellung in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung tätig war.
Es wird in der Regel bis zu einem Jahr gezahlt – danach erhält der Bezugsberechtigte kein ALG I, sondern das ALG II ausbezahlt. Ab 2023 wird das ALG II vom Bürgergeld abgelöst. Anders als beim Regelbedarf von ALG 2 bzw. dem Bürgergeld ist das ALG 1 keine fixe Summe, das heißt, es gibt keine Regelbedarfe, die bestimmten Personengruppen ausgezahlt werden.
Aber in welcher Höhe wird das ALG I geleistet? Wie wird ALG I berechnet? Und wie können Sie die Berechnung von Arbeitslosengeld I ganz leicht mithilfe von unserem ALG-I-Rechner vornehmen? Alles dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.
Arbeitslosengeld I wird ehemals erwerbstätigen Personen gezahlt, die aufgrund einer Kündigung oder anderer Umstände plötzlich in Arbeitslosigkeit verfallen. Dabei muss eine mindestens zwölfmonatige, sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit diesem Leistungsbezug vorausgehen.
Kann der entsprechende Bezugsberechtigte im Bemessungszeitraum keine 150 Tage mit einem entsprechenden Arbeitsentgelt vorweisen, so wird der Bezugsrahmen laut § 150 des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III) auf zwei Jahre ausgeweitet. Das SGB II enthält alle wichtigen Regelungen zum Arbeitslosengeld 1 und ebenso Informationen darüber, wie die ALG-1-Berechnung erfolgt.
Wie lange besteht Anspruch auf ALG 1?
Arbeitslosengeld I wird – anders als ALG II bzw. das Bürgergeld – nicht langfristig gezahlt. In der Regel ist lediglich ein Bewilligungszeitraum von bis zu zwölf Monaten vorgegeben. Ist der Leistungsberechtigte danach immer noch arbeitslos, so wird ihm Arbeitslosengeld II – also Hartz IV – bzw. ab 2023 das Bürgergeld ausgezahlt.
Die Dauer des Anspruchs kann sich allerdings auch erhöhen. Das ist davon abhängig, wie alt der Bezugsberechtigte ist. Arbeitnehmer über 50 Jahre haben die Möglichkeit, insgesamt bis zu 15 Monate ALG I zu beziehen, über 55-Jährige bis 18 Monate und über 58-Jährigen steht eine Bezugsdauer bis zu 24 Monaten zu.
Folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, in welchem Alter und nach welcher Zeit der pflichtversicherten Beschäftigung ein etwaiger Bezugszeitraum möglich ist.
Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung in Monaten | Vollendetes Lebensjahr | Dauer des Anspruchs in Monaten |
---|---|---|
12 | 6 | |
16 | 8 | |
20 | 10 | |
24 | 12 | |
30 | 50. | 15 |
36 | 55. | 18 |
48 | 58. | 24 |
Den ALG-1-Anspruch berechnen: Wie hoch war Ihr letztes Monatsgehalt?
Die Frage: „Wie berechnet man eigentlich ALG 1?“ liegt bei vielen Leistungsberechtigten hoch im Kurs. Das Arbeitslosengeld I ist in seiner Höhe maßgeblich von einigen Angaben des Leistungsberechtigten abhängig.
Zuallererst ist hier das Bruttoeinkommen des Antragstellers zu nennen.
Wichtig dabei ist, dass Sie den Durchschnittswert aus dem letzten Jahr eintragen. Denn: Wie viel Arbeitslosengeld I Sie erhalten, wird anhand Ihres Brutto-Monatsverdienstes errechnet. Als Basis für diese Berechnung zählt das Durchschnittseinkommen, das Sie in den letzten 12 Monaten vor Leistungsbezug von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.
Von diesem Bruttoeinkommen werden die üblichen Sozialabgaben heruntergerechnet, sodass ein fiktiver Nettobetrag entsteht. Ein Arbeitsloser mit Kind erhält dann 67 % der Höhe dieses fiktiven Gehalts ausgezahlt, arbeitslose Personen ohne Kind nur etwa 60 %.
Erhielten Sie also ein Bruttoeinkommen von 1.500 Euro und entsprach dies einem Netto-Monatseinkommen von etwa 1.100 Euro, so wäre ein ALG-1-Anspruch in Höhe von 660 Euro pro Monat denkbar. Deshalb ist zunächst entscheidend für die Berechnung von ALG 1, welches Brutto-Monatsgehalt Ihnen im letzten Jahr zustand.
Anzahl der Kinder
Zudem ist wichtig, wenn Sie die Höhe vom Arbeitslosengeld I berechnen, ob Sie alleine oder zusammen mit Kindern in einer Wohnung leben und ob Sie für diese noch aufkommen müssen. Dabei ist es egal, ob Sie lediglich ein Kind oder mehrere haben, da der Satz des Arbeitslosengeldes I trotzdem immer gleichbleibend ist. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld I wird außerdem das Kindergeld gezahlt.
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein geldwerter Vorteil geht über den vereinbarten Lohn hinaus, wird aber nicht als Geld- sondern in der Regel als Sachleistung gewährt. Beispiele hierfür sind ein Firmenwagen, ein Firmenlaptop oder ein entsprechendes -handy.
Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer diese Dinge zur Verfügung – oft sogar komplett kostenlos. Wer einen geldwerten Vorteil während der letzten zwölf Monate der Erwerbstätigkeit erhalten hat, dem wird dieser auch auf den der Berechnung zugrundeliegenden Bruttolohn angerechnet.
Das heißt im Klartext: Ein geldwerter Vorteil bringt einem Leistungsberechtigten normalerweise ein höheres ALG 1 ein. Unser Rechner nimmt deshalb Rücksicht auf solche Vorteile und verrechnet diese mit Ihrem monatlichen Lohn. Aus diesem Grund ist die Angabe Ihres geldwerten Vorteils nötig, um die korrekte Höhe des ALG I zu berechnen.
Berechnung des Nettolohns zur Ermittlung des ALG I durch den Rechner
Um die ALG-I-Berechnung vorzunehmen, wird zunächst Ihr Monats-Bruttolohn zugrunde gelegt. Allerdings erfolgt die Errechnung des konkreten ALG-I-Satzes durch die Ermittlung eines fiktiven Nettolohns. Da dies einiger Angaben bedarf, werden diese in unserem ALG-I-Rechner abgefragt. Dazu gehören:
- Angabe Ihres Bundeslandes
- Informationen zu Ihrer Steuerklasse
- Nennung des Abrechnungsjahrs
Von Ihrem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt der letzten zwölf erwerbstätigen Monate werden demnach die Lohnsteuer je nach Lohnsteuerklasse, der Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge (in Form einer Pauschale von 21 %) abgerechnet. Deshalb sind die oben genannten Faktoren wichtig für die Berechnung des Leistungsentgelts, an dem sich Ihr Anspruch auf ALG 1 laut unserem Rechner maßgeblich bemisst.
Das Bundesland und der Solidaritätszuschlag
Ab dem Jahr 1991 war in Deutschland von Arbeitnehmern ein Solidaritätszuschlag – umgangssprachlich auch „Soli“ genannt – zu zahlen. Dieser betrug 5,5 % der Lohnsteuer. Allerdings war nicht jeder verpflichtet, diesen Prozentsatz zu leisten.
Denn: Erst, wenn Arbeitnehmern der Steuerklasse I, II oder IV bis VI mehr als 81 Euro pro Monat als Lohnsteuer gezahlt wurde, bzw. in der Steuerklasse III mehr als 162 Euro im Monat, musste der Soli geleistet werden.
Im Jahr 2021 kam es dann zu einer wichtigen Änderung beim Soli. Seitdem muss dieser nur noch von Besserverdienenden gezahlt werden – dazu zählen rund 10 Prozent aller Steuerzahler.
Die Lohnsteuerklasse
In Deutschland gibt es insgesamt sechs Lohnsteuerklassen, die mit römischen Ziffern betitelt sind. Jeder Arbeitnehmer wird in eine Lohnsteuerklasse von I bis VI eingeordnet und muss entsprechende Beiträge als Lohnsteuer monatlich von seinem Bruttogehalt abführen. Eine kurze Übersicht der Steuerklassen soll aufzeigen, wann ein Arbeitnehmer in welche Lohnsteuerklasse fällt:
Lohnsteuerklasse | Wer? |
---|---|
I | Ledige, Geschiedene und getrennt Lebende |
II | Alleinerziehende, Verwitwete mit mindestens einem Kind |
III | Verheiratete Arbeitnehmer, die nicht dauerhaft getrennt wohnen; Verwitwete Arbeitnehmer, bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres (nach dem Tod des Partners) |
IV | Verheiratete, wenn beide uneingeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt leben |
V | Ein Lebenspartner, wenn beide beschließen, den anderen in die Klasse III einzuteilen (wenn beide stark unterschiedliche Einkommen haben) |
VI | Arbeitnehmer mit zweitem/weiteren Dienstverhältnis |
Da je nach Einkommen und Steuerklasse unterschiedlich hohe Lohnsteuern vom Gesamtbrutto abgeführt werden müssen, ist die Angabe der Lohnsteuer in unserem ALG-I-Rechner wichtig. Denn nur so kann ein fiktives Nettogehalt errechnet werden, das Ihnen letztendlich die Summe des Ihnen zustehenden Arbeitslosengeldes I verrät.
Das Abrechnungsjahr
Zu guter Letzt ist auch das Abrechnungsjahr zur Ermittlung des Nettogehalts wichtig. Denn: Die Einkommenssteuer, die von Ihrem Bruttomonatsgehalt bei der Berechnung von ALG 1 abgezogen wird, ändert sich in jedem Jahr. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass Sie zudem den Abrechnungszeitraum des bezogenen Bruttogehalts angeben.
Datenausgabe: Was der Arbeitslosengeldrechner ermittelt
Haben Sie alle relevanten Daten in den ALG-1-Rechner eingegeben und drücken Sie danach auf die Schaltfläche „Berechnen“, so wird Ihnen ein ungefährer Wert des für Sie möglichen Arbeitslosengeldes I ausgerechnet.
Beachten Sie allerdings, dass dieser Wert nur eine Richtangabe ist und keinen gesetzlichen Anspruch auf die ausgegebene Höhe darstellt. Wollen Sie genau wissen, was Sie an Arbeitslosengeld I erhalten können, sollten Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden.
Berechnungsbeispiel: Wie viel ALG 1 erhalten Sie?
Um Ihnen verständlicher zu machen, wie die Berechnung des ALG I durch unseren Rechner verläuft, soll ein Beispiel der Ermittlung aufgeführt werden:
Susanne ist 27 Jahre alt, hat nach ihrem Studium bereits zwei Jahre gearbeitet und möchte nun ihren Job wechseln. Da sie noch keine geeignete Stelle gefunden hat, ihr befristeter Vertrag allerdings schon ausgelaufen ist, erhält sie nun für die Übergangszeit Arbeitslosengeld I. Ihr monatlicher Bruttolohn im letzten Jahr betrug 2.000 Euro. Sie wird als ledige Frau in die Steuerklasse I eingeordnet, wohnt in Hamburg und hat keine Kinder. Da Susanne bereits 24 Monate gearbeitet hat, besteht auch ein zwölfmonatiger Anspruch auf die Auszahlung von ALG 1. Aber wie viel ist das genau? Mit unserem ALG-I-Rechner können Sie das ganz einfach berechnen. Nach Eingabe der relevanten Daten ergibt sich für Susanne ein monatliches Arbeitslosengeld 1 in Höhe von etwa 806 Euro. Dieses erhält sie bis zu zwölf Monate lang ausgezahlt, es sei denn, sie findet in der Zwischenzeit wieder eine Stelle.
Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge?
Erhalten Sie Arbeitslosengeld I, so übernimmt die Agentur für Arbeit die Zahlungen für die Krankenkasse sowie die Pflege- und die Unfallversicherung. Auch in die Rentenversicherung wird eingezahlt. Für diese Zeit können Sie ebenfalls Rentenpunkte erhalten.
Weitere Möglichkeiten zur Berechnung des ALG I
Der auf unseren Seiten vorgestellte Rechner für ALG 1 erfragt also nicht nur das Bruttogehalt, sondern auch die Anzahl der Kinder des Bezugsberechtigten sowie Lohnsteuerklasse, Bundesland und geldwerten Vorteil. Erst, wenn alle Informationen gegeben sind, können Sie das Arbeitslosengeld 1 berechnen, das auf den von Ihnen genannten Angaben beruht.
Was der Rechner beim Arbeitslosengeld 1 nicht ausgeben kann, sind Informationen über die Bezugsdauer. Denn wie lange Sie Anspruch auf die Zahlung von ALG I haben, ermittelt der Rechner nicht. Diese Information können Sie allerdings der obenstehenden Tabelle entnehmen.
Zudem kann der Rechner nicht individuell auf die Bedürfnisse von Leistungsberechtigten eingehen, die dauerhaft kurz- und nicht langfristig beschäftigt waren und bei denen die Berechnung des Monatsbruttos deshalb schwerfällt.
Für Interessierte jedoch kann die Ermittlung durch unseren Arbeitslosengeld-1-Rechner eine erste Anlaufstelle sein und eine grobe Orientierung bieten, in welchem Rahmen sie mit der Unterstützung nach einer Erwerbstätigkeit rechnen können.
Hallo,
Ich bin noch bis 31.7.2023 in Altersteilzeit. In den letzten 5 Jahren habe ich im Durchschnitt 19 Std/Woche gearbeitet. Die Jahre vor Alterteilzeit 38 Std/Woche, im Blockmodell heißt das 2,5Jahre 38 Std dann 2,5 Jahre 0 Std.
Meine Frage ist:
Für die Berechnung von ALG1 wird der Bruttoverdienst von 19 Std genommen.
Reicht es wenn ich in Arbeitslosigkeit auch nur die 19 Std anbiete um das maximale ALG1 zu bekommen.
Ich bin 63 Jahre und möchte weiterhin in Teilzeit arbeiten, das geminderte ALG1 reicht mir.
Kann ich auf teilzeit bestehen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wird in einem Bewilligungsbescheid für ALG – I nach Paragraph 145 SGB III ( Nahtlosigkeitsregelung) die Leitungsart “ Arbeitslosengeld gem. Paragraph 136 SGB III“ zu Grunde gelegt und im Bescheid ausgewiesen?
Oder muss explizit die Leistungsart „Arbeitslosengeld gem. Paragraph 145 SGB III“ im Bewilligungsbescheid ausgewiesen werden?
Ich hatte einen ALG-I Antrag im Sinne der Nahtlosigkeit gestellt. Der ÄD von der BA hat diese auch festgestellt. In meinem Bewilligungsbescheid wird nur die Leistungsart „ALG I gem. Paragraph 136 SGB III “ als Anspruch ausgewiesen.
Ist hier der Leistungsabteilung ggf. ein Fehler unterlaufen? Oder ist das die Grundsatz- Leistungsart , auch wenn eine Nahtlosigkeitsregelung vorliegt und bestätigt wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Dan S.
Wie verläuft es sich,mit noch ausstehenden Zahlungen des ehe.AG an Mich!?
Bin gerade dabei zu Klagen gegen ehe.AG, da diverse Gehalts Berechnungen nicht stimmen,….und ich noch 700€ für meinen nicht noch bestehenden Urlaub gezahlt bekomm müsse.Nun schrieb die Agentur mir,das sie AG von mir kontaktierten,das alle noch mir bestehenden Zahlungen,…gleich an die Agentur gezahlt werden sollen,und ja nicht an Mich pers.!!
Das haut doch nicht hin,oder?
Das sind schließlich Zahlungen aus meinen ALTEN ARBEITSVERHÄLTNISS,….DIE MIR DOCH FÜR DEE ZEIT NOCH
„VOR DER ANTRAG STRLLUNG UND ANSPRUCHS ZEIT“
NUR MIR ZUSTEHEN,…und nicht der Agentur,…oder irre ich mich da!?
BITTE UM RAT,….BIN LANGSAM RATLOS UND ÜBERFORDERT IN ALLE DEN SCHREIBEN UND ZETTEL CHAOS.
Hallo Herr Weidner,
Ihr Urlaubsentgelt wird in der Regel als laufendes Einkommen gewertet und kann dementsprechend auf Ihre Bezüge angerechnet werden.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org