ALG 1 im Ausland beziehen – Ist das möglich?

Das Wichtigste zum ALG-1-Bezug im Ausland zusammengefasst:

Kann ich im Ausland ALG 1 beziehen?

Unter gewissen Umständen kann eine Person, die arbeitslos ist, auch im Ausland Arbeitslosengeld 1 erhalten.

Welche Voraussetzung muss dafür erfüllt sein?

Dies ist nur möglich, wenn Arbeitslose in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen wollen.

Wie lange kann ich ALG 1 im Ausland erhalten?

Das Arbeitslosengeld 1 wird von der deutschen Agentur für Arbeit in der Regel drei, maximal jedoch sechs Monate lang gezahlt.

Voraussetzungen für den ALG-1-Bezug im Ausland

Unter welchen Voraussetzungen können Sie ALG 1 im Ausland beziehen?
Unter welchen Voraussetzungen können Sie ALG 1 im Ausland beziehen?

Viele Arbeitslose, die keine Möglichkeit sehen, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, tragen sich mit dem Gedanken, ins Ausland zu gehen. Da sich die Jobsuche im Wunschland einfacher gestalten lässt, dies jedoch auch finanziert werden muss, fragen sich Betroffene häufig, ob sie ALG 1 auch im Ausland beziehen können.

Generell besteht die Möglichkeit, dass Arbeitslose in einem anderen Mitgliedsstaat der EU auf Jobsuche gehen können. Unter gewissen Voraussetzungen können sie dabei das ihnen in Deutschland zustehende ALG 1 auch im Ausland beziehen.

Wichtig ist hierbei, dass Betroffene arbeitslos sind, sich in Deutschland arbeitslos gemeldet und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld-1-Bezug haben.

Des Weiteren muss es sich bei dem Land, in dem die Jobsuche stattfindet, um einen Mitgliedsstaat der EU handeln, damit das Arbeitslosengeld 1 weiter gezahlt wird. Hierzu gehören alle Länder, die in den Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009 genannt sind – beispielsweise Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Slowenien und Norwegen.

Des Weiteren müssen Arbeitslose die Pflichten, welche die ausländischen Rechtsvorschriften bezüglich der Arbeitssuche vorsehen, erfüllen. Hierzu gehört es unter anderem, dass Personen, die ALG 1 im Ausland beziehen, Melde- und Kontrolltermine beim zuständigen Träger wahrnehmen.

Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass Arbeitslose die sogenannte Wartefrist erfüllt haben müssen. Das bedeutet, dass sie dem deutschen Arbeitsamt während der Arbeitslosigkeit mindestens vier Wochen vor Ausreise zur Verfügung standen. In gewissen Fällen kann diese Frist jedoch auch verkürzt werden.

Nehmen Personen, die ALG 1 im Ausland beziehen, dort eine kurzfristige Nebentätigkeit auf, müssen sie dies sowohl bei der deutschen Agentur für Arbeit als auch bei der zuständigen ausländischen Behörde melden. Die Anrechnung des Nebeneinkommens auf das Arbeitslosengeld 1 erfolgt nach deutschem Recht.

Wie hoch fallen die Zahlungen aus?

Nur wenn Sie die Wartefrist erfüllt haben, können Sie das ALG 1 im Ausland beziehen.
Nur wenn Sie die Wartefrist erfüllt haben, können Sie das ALG 1 im Ausland beziehen.

Wenn Personen das Arbeitslosengeld 1 im Ausland beziehen, erhalten sie den gleichen Betrag, den sie auch in Deutschland erhalten hätten. Das Geld wird weiterhin von der deutschen Agentur für Arbeit ausgezahlt.

Es sollte beachtet werden, dass Personen erst dann die ALG-1-Leistungen im Ausland erhalten, wenn sie sich bei der zuständigen Stelle gemeldet haben. Dies muss spätestens sechs Tage nach der Abreise erfolgen.

In der Regel erhalten Betroffene die Leistungen drei Monate lang – dies wird als Mitnahmezeitraum bezeichnet. Dieser kann auf maximal sechs Monate verlängert werden. Hierzu muss ein Antrag beim zuständigen deutschen Arbeitsamt gestellt werden.

Was geschieht, wenn der Arbeitslosengeld-1-Anspruch endet? In Deutschland erhalten Betroffene dann auf Antrag Bürgergeld. Personen, die im Ausland auf Jobsuche sind, werden jedoch keine Bürgergeld-Leistungen gewährt.

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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

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