Wann ein Änderungsbescheid vom Jobcenter verschickt wird

Damit das Jobcenter berechnen kann, in welcher Höhe Ihnen Bürgergeld-Leistungen zustehen, müssen Sie Angaben zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation machen. Ändert sich in diesem Bereich etwas, weil Sie zum Beispiel durch einen Minijob Einkünfte erzielen, müssen Sie diesen Umstand in einer Veränderungsmitteilung angeben. Danach erstellt das Jobcenter einen Änderungsbescheid. Welche Veränderungen Sie genau angeben müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste zum Änderungsbescheid vom Jobcenter

Was ist ein Änderungsbescheid vom Jobcenter?

Empfänger von Bürgergeld erhalten einen Änderungsbescheid vom Jobcenter, wenn es in Bezug auf die Höhe der Leistungen eine Änderung gibt. Es kann sich dabei grundsätzlich sowohl um eine Erhöhung vom Bürgergeld-Regelsatz oder auch eine Kürzung aufgrund von einem höheren Einkommen, welches angerechnet wird, handeln.

Wann kommt der Änderungsbescheid vom Jobcenter?

Haben sich Änderungen in Ihren finanziellen oder persönlichen Umständen ergeben und wirken sich diese auf Ihre Leistungen aus, so wird das Jobcenter zeitnah einen Änderungsbescheid erstellen und an Sie schicken.

Was ist eine Veränderungsmitteilung?

Ändern sich Ihre persönlichen oder finanziellen Umstände (beispielsweise die Wohnsituation oder das Einkommen), so müssen Sie das Jobcenter im Rahmen einer Veränderungsmitteilung darüber in Kenntnis setzen. Etwaige Einkünfte können dann zu einer Kürzung der Bürgergeld-Leistungen führen.

Wann erstellt das Jobcenter einen Änderungsbescheid bei Bürgergeld-Bezug

Änderungsbescheid vom Jobcenter: Das Formular zeigt Ihnen, in welchem Umfang sich die Leistungen geändert haben.
Änderungsbescheid vom Jobcenter: Das Formular zeigt Ihnen, in welchem Umfang sich die Leistungen geändert haben.

Beantragen Sie Leistungen vom Jobcenter, so erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wenn ein Anspruch besteht. Dieser wird auf Grundlage Ihrer Angaben zu den aktuellen persönlichen und finanziellen Verhältnissen erstellt.

Ändert sich an diesen nun etwas, kann das Jobcenter einen Änderungsbescheid erheben. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt. In dem entsprechenden Schreiben ist vermerkt, in welchem Umfang sich Ihre Bürgergeld-Leistungen ändern.

In den nachfolgenden Fällen müssen Sie damit rechnen, einen entsprechenden Bescheid zu erhalten:

  • Die Kosten der Unterkunft haben sich geändert.
  • Die Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft wurde reduziert oder erhöht.
  • Das Einkommen, welches angerechnet werden kann, hat sich verändert.
  • Das Jobcenter hat (zum Beispiel durch einen Datenabgleich mit dem Finanzamt) festgestellt, dass bei Ihnen verwertbares Vermögen vorhanden ist.
  • Es besteht Anspruch auf einen Mehrbedarf oder dieser ist erloschen (zum Beispiel nach der Schwangerschaft).

Welche Änderungen müssen Sie dem Jobcenter mitteilen?

Das Jobcenter versendet einen Änderungsbescheid, wenn sich die Höhe der Mietkosten ändert.
Das Jobcenter versendet einen Änderungsbescheid, wenn sich die Höhe der Mietkosten ändert.

Im Rahmen der Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht müssen Bürgergeld-Empfänger das Jobcenter umgehend informieren, wenn sich an den finanziellen oder persönlichen Umständen etwas ändert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • sich etwas an Ihrer Wohnsituation ändert (durch Umzug, Auszug, Einzug oder eine Erhöhung der Mietkosten),
  • sich Ihr Einkommen oder Vermögen verändert (Sie erhalten mehr Gehalt, arbeiten mehr Stunden, nehmen eine selbstständige Tätigkeit auf oder erben etwas) oder
  • sich Ihre persönlichen Angaben ändern (Kontaktdaten, Bankverbindung, Familienstand etc.).

Wichtig: Geben Sie keine Veränderungsmitteilung ab und erhalten dadurch zu viel Bürgergeld, so müssen Sie dieses zurückzahlen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann es sich dabei auch um einen Betrug handeln, welcher strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Können Sie Widerspruch gegen den Änderungsbescheid vom Jobcenter einlegen?

Wie bereits erwähnt, stellt der Änderungsbescheid durch das Jobcenter einen Verwaltungsakt dar. Das bedeutet, dass Sie gegen diesen binnen eines Monats einen Widerspruch einlegen können. Doch wann genau erscheint das eigentlich sinnvoll?

Hat das Jobcenter der Berechnung des neuen Bescheids falsche Werte zu Grunde gelegt, so kann dies dazu führe, dass Sie mit einem Widerspruch erfolgreich sind. Daher sollten Sie jeden Änderungsbescheid vom Jobcenter prüfen. Verstehen Sie die Berechnung nicht, empfiehlt es sich ggf. einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (56 Bewertungen, Durchschnitt: 4,25 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert