Das Wichtigste zur Ablehnung des Arbeitslosengeld-1-Antrags zusammengefasst:
Hier erklären wir, welche Voraussetzung für einen Bezug von Arbeitslosengeld 1 erfüllt werden müssen.
Eine Ablehnung des Arbeitslosengeld-1-Antrags erfolgt unter anderem, wenn Sie die nötige Anwartschaftszeit nicht abgeleistet haben.
Haben Sie keinen Anspruch auf ALG 1, sollten Sie sich unverzüglich mit dem zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen. Unter Umständen erhalten Sie dann Hartz-4-Leistungen.
Inhalt
Welche Voraussetzungen gibt es für den ALG-1-Bezug?
Das Arbeitslosengeld 1 – kurz ALG 1 genannt – sorgt dafür, dass Menschen, die gerade ihre Arbeit verloren haben, die nächsten Wochen und Monate finanziell bewältigen können. Damit ein Anspruch auf die Leistung besteht, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Was führt aber zu einer Ablehnung des Arbeitslosengeld-1-Antrags?
Das ALG 1 wird nur unter gewissen Voraussetzungen ausgezahlt. Erfüllen Sie diese nicht, führt dies zur Ablehnung Ihres Arbeitslosengeld-1-Antrags. Wer hat aber nun Anspruch auf diese Leistung?
Zum einen müssen Sie arbeitslos sein. Sie dürfen also nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Des Weiteren besteht eine Voraussetzung darin, dass Sie das Arbeitsamt mindestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit darüber informieren, dass Sie arbeitssuchend sind. Spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie sich dann zudem persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden.
Von großer Bedeutung ist außerdem die sogenannte Anwartschaftszeit. Haben Sie diese nicht erfüllt, führt dies zur Ablehnung Ihres Arbeitslosengeld-1-Antrags. In der Regel erhalten Sie ALG-1-Leistungen nur dann, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Wann läuft Ihr ALG-1-Anspruch aus?
Leistungsbezieher sollten sich außerdem darüber im Klaren sein, dass ihr Anspruch auf ALG-1-Leistungen begrenzt ist. Je nachdem, wie lange sie im Vorfeld beschäftigt waren und wie alt sie sind, erhalten Betroffene maximal 24 Monate lang Arbeitslosengeld 1. Die folgende Tabelle zeigt, wie lange der Anspruch besteht:
Dauer der versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse in den letzten fünf Jahren | Einschränkung | ALG-1-Anspruch in Monaten |
---|---|---|
12 | 6 | |
16 | 8 | |
20 | 10 | |
24 | 12 | |
30 | nach Vollendung des 50. Lebensjahres | 15 |
36 | nach Vollendung des 55. Lebensjahres | 18 |
48 | nach Vollendung des 58. Lebensjahres | 24 |
Arbeitslosengeld-1-Antrag abgelehnt – Was nun?
Kam es zur Ablehnung Ihres Arbeitslosengeld-1-Antrags durch die Agentur für Arbeit oder ist Ihr Anspruch auf die finanzielle Leistung erloschen, sollten Sie sich schnellstmöglich mit dem zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen.
Unter Umständen haben Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – besser bekannt als Bürgergeld. Ist dies nicht der Fall, könnte es sein, dass Sie Sozialgeld erhalten.
Hallo,
ich bin seit 01.06. Arbeitslos. Ich habe mich sofort bei der Bundesagentur für Arbeit, arbeitslos gemeldet. Des weiteren habe ich mehrmals, bezüglich meiner Arbeitgeber, telefonisch Kontakt zur ARGE gehabt. Ich wurde in keinster Weise darauf hingewiesen, dass ich mich per ID, bei der Arge angemeldet. Nun, nach mehreren Wochen, bekam ich heute ein Schreiben, dass mein Anspruch auf Arbeitslosenfeld, abgelehnt wurde.
Ich habe sodann, mit der ARGE telefonisch Kontakt aufgenommen. Hier wurde mir zu verstehen gegeben, dass ich keine ID verschickt hätte und mir aus diesem Grund kein Arbeitslosengeld zustehen würde. Auch wenn ich meine ID rückwirkend an die Arge übersenden würde, hätte ich keinen Anspruch mehr. Die Dame am Telefon wies auf irgendein Merkblatt hin, was angeblich bei den vergangenen Schreiben dabei gewesen wäre, in dem auf die ID hingewiesen wurde.
Hallo, ich bekam heute einen Ablehnungbescheid für ALG 1. Ich hatte mich rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet, und sofort nach Erhalt der Kündigung einen Antrag auf ALG 1 auf der Seite der Agentur mit meinem persönlichen Account gestellt. Mir wurde mitgeteilt, dass mein Antrag bearbeitet wird, und nur noch der Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers fehlt. Der Nachweis wurde erbracht, die Agentur bestätigte dies. Die Ablehnung des Antrags erfolgte, weil ich mich nicht arbeitslos gemeldet habe. Dies ist mir komplett unverständlich und ich habe folgende Fragen :
Ist der Antrag auf ALG 1 nicht gleichbedeutend mit einer Arbeitslosmeldung ?
Warum wird der Antrag bearbeitet, wenn er an eine Arbeitslosmeldung gebunden ist ?
Gelten die Meldungen / Nachrichten , die ich auf der Seite der Agentur mit meinem Account erstelle, nicht als persönliche Angaben ?
Dies ist sehr verwirrend. Ich hoffe, sie können helfen.
Mit freundlichem Gruß