Das Wichtigste zum Thema „Grundsicherung“ kurz und knapp zusammengefasst:
Die Grundsicherung soll den notwendigen Lebensunterhalt sichern und wird vom Staat auf Grundlage des Sozialrechts ausgezahlt.
Es gibt eine Grundsicherung für Arbeitsuchende und eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente) und im Alter (Rente).
Inhalt
Welche Formen der Grundsicherung gibt es in Deutschland?
Unter Grundsicherung ist eine Leistung zu verstehen, welche im Rahmen des Sozialrechts die Sicherung des Lebensunterhalts gewährleisten soll. Es gibt diese Leistung in Deutschland, aber auch in der Mehrzahl der anderen europäischen Länder. Ihre historischen Wurzeln hat die Grundsicherung in der Armenfürsorge.
Wer bekommt Grundsicherung?
Wer erhält nun eine Grundsicherung? Zunächst ist es wichtig, zu wissen, dass es zwei Formen der Grundsicherung gibt:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz 4 und Sozialgeld bzw. ab 2023 das Bürgergeld)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Teil der Sozialhilfe)
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Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wann bekommt man als Arbeitsuchender Grundsicherung? Die gesetzliche Regelung zur Grundsicherung, die als Hartz 4 bekannt ist, findet sich im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). In § 7 Absatz 1 SGB II ist definiert, wann ein Anspruch auf diese Sozialleistung besteht:
- Alter zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter
- erwerbsfähig
- hilfebedürftig
- gewöhnlicher Aufenthaltsort befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland
Hartz 4 ist eine Grundsicherung, die nur Personen erhalten können, die sämtliche genannten Voraussetzungen erfüllen. Allerdings gibt es in einigen Fällen die Möglichkeit, eine weitere Form der Grundsicherung, das Sozialgeld, zu beziehen. In § 19 Absatz 1 Satz 2 SGB II heißt es:
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben.
Welche Leistungen umfasst die Grundsicherung bei Hartz 4?
ALG 2, auch als Hartz 4 bekannt, umfasst in der Regel Leistungen für folgende Bedarfe:
- Regelbedarf
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- eventuell vorhandene Mehrbedarfe
Die Höhe der Leistungen der Grundsicherung bei Hartz 4 und beim Sozialgeld richtet sich in Bezug auf den Regelbedarf hauptsächlich nach dem Alter:
- Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 502 Euro Regelbedarf.
- Volljährige Personen, die in einer Partnerschaft leben, erhalten jeweils 451 Euro Regelbedarf.
- Volljährige Personen unter 25 Jahren erhalten 402 Euro Regelbedarf.
- Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten 420 Euro Regelbedarf.
- Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten 348 Euro Regelbedarf.
- Kinder unter sechs Jahren erhalten 318 Euro Regelbedarf.
Zu diesem Betrag kommen dann noch die Zahlungen für Unterkunft und Heizung sowie für eventuelle Mehrbedarfe hinzu. Daher hängt es vom individuellen Fall ab, wie hoch letzten Endes die Grundsicherung bei Hartz 4 bzw. Sozialgeld pro Monat ist.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung definiert. Gemäß § 19 Absatz 2 haben folgende Personen Anspruch darauf:
- Altersgrenze (Renteneintrittsalter) ist erreicht und Hilfebedürftigkeit liegt vor oder
- Volljährigkeit ist erreicht und eine dauerhafte volle Erwerbsminderung sowie Hilfebedürftigkeit liegt vor
Diese Grundsicherung nach SGB XII umfasst den Regelbedarf, Kosten für Unterkunft und Heizung, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Vorsorge- und Zusatzbeiträge. Darüber hinaus können noch Mehrbedarfe hinzukommen. Die Höhe der Leistungen wird von vorhandenem Einkommen beeinflusst, wie z. B. von der Rente.
Wo ist Grundsicherung zu beantragen?
Um Grundsicherung zu erhalten, ist ein Antrag notwendig. Der Grundsicherungsantrag für Hartz 4 ist im zuständigen Jobcenter einzureichen. Dabei handelt es sich um das Jobcenter, welches sich in dem Bezirk befindet, in welchem der Antragsteller gemeldet ist.
Der Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist beim zuständigen Sozialamt abzugeben.
Hallo, ich bekomme 795€ ALG1 und 211,95€ ALG2 .
Beträgt die Grundsicherung nicht 1200€ im Monat?
Ich bin eine Alleinstehende Person .
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Heike F.