Das Wichtigste zum Ausbildungsbafög zusammengefasst:
Ob Sie BAföG für die Ausbildung erhalten, hängt davon ab, welche Ausbildungsstätte Sie besuchen. Eine Übersicht der förderfähigen Ausbildungen gemäß § 2 Absatz 1 BAföG, erhalten Sie hier.
Wie hoch das BAföG während der Ausbildung ausfällt, wird für jeden Antragsteller individuell berechnet. Hier erhalten Sie eine Übersicht der jeweiligen Höchstsätze für die unterschiedlichen Ausbildungsstätten.
Das kommt darauf an, welchen Bildungsweg Sie eingeschlagen haben. Das Studierendenwerk der jeweiligen Hochschule ist für Studenten die Anlaufstelle. Wird eine schulische Ausbildung gefördert, muss sich der Antragsteller an die Ämter für Ausbildungsförderung wenden, um BAföG zu erhalten.
Inhalt
Kann ein Azubi BAföG bekommen?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen eine Chancengleichheit bei der Bildung bewirken. Allerdings greifen diese nicht mehr, sofern das Kind eine weiterführende Ausbildung antritt. Um allen jungen Erwachsenen einen Zugang zur Bildung zu ermöglichen, gibt es das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Doch wann erhalten Sie BAföG in der Ausbildung? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist im Sozialrecht verankert. Somit stellt der Bezug von BAföG eine Sozialleistung dar, die vor allem Auszubildenden aus finanziell schwächeren Familien eine gute Bildung ermöglichen soll.
Doch welche Ausbildungen werden durch das BAföG bezuschusst? In § 2 Absatz 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist geregelt, für welche Ausbildungsstätten eine finanzielle Förderung beantragt werden kann:
Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von
1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, wenn der Auszubildende die Voraussetzungen des Absatzes 1a erfüllt,
2. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
4. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
5. Höheren Fachschulen sowie von Akademien, die Abschlüsse verleihen, die nicht nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind,
6. Hochschulen sowie von Akademien, die Abschlüsse verleihen, die nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind.
Maßgebend für die Zuordnung sind Art und Inhalt der Ausbildung. Ausbildungsförderung wird geleistet, wenn die Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung – mit Ausnahme nichtstaatlicher Hochschulen – oder einer genehmigten Ersatzschule durchgeführt wird.
Wann können Sie als Azubi BAföG beantragen?
Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim BAföG in der Ausbildung um eine Sozialleistung, die finanziell schwächere Auszubildende unterstützen soll. Daher hat nicht jeder einen Anspruch auf das BAföG.
Übersteigen die eigenen Einkommens- und Vermögenssätze den Freibetrag, ist eine Beantragung von BAföG nicht möglich. Dasselbe gilt, wenn die Eltern die entsprechende Ausbildung aus eigenen Mitteln finanzieren können.
Neben diesen finanziellen Dingen, müssen Auszubildende noch drei weitere Voraussetzungen erfüllen, damit diese BAföG in der Ausbildung erhalten können:
- Alter: Um BAföG in der Ausbildung erhalten zu können, dürfen Sie nicht älter als 45 Jahre sein, wenn Sie beispielsweise ein Studium aufnehmen.
- Staatsangehörigkeit: Nicht nur deutsche Staatsbürger können das BAföG in der Ausbildung in Anspruch nehmen. Anspruchsberechtigt sind auch Studenten aus anderen Staaten der EU, die Ausbildungsförderung in Anspruch nehmen, wenn sie ein Recht auf Daueraufenthalt im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes besitzen.
- Eignung: Die Förderung durch BAföG ist auch an einen Erfolg der Ausbildung geknüpft. So müssen Sie beispielsweise nachweisen, dass Sie regelmäßig anwesend sind.
Wie hoch fällt das BAföG für Auszubildende aus?
In welcher Höhe BAföG in der Ausbildung gezahlt wird, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Es gelten für die jeweiligen Ausbildungsstätten unterschiedliche Bedarfssätze. Ein wesentlicher Faktor ist auch, ob der Schüler bzw. Student noch bei den Eltern wohnt oder nicht.
Nachfolgend listen wir auf, welche Höchstsätze für die jeweiligen Bildungswege gelten, wenn der Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt:
- Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen: 803 Euro
- Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln: 803 Euro
- Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen und Fachoberschulklassen, wenn deren Besuch eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzt: 912 Euro
- Abendgymnasien und Kollegs: 959 Euro
- Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen: 992 Euro
Allerdings werden vom geltenden Satz des BAföG in der Ausbildung die nachfolgenden Posten abgezogen, sofern diese existieren:
- Eigenes anzurechnendes Einkommen und Vermögen
- Anzurechnendes Einkommen von Ehegatten
- Einkommen der Eltern
Gut zu wissen: Im jeweiligen Bedarfshöchstsatz ist auch eine Pauschale für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 137 Euro enthalten.
BAföG in der Ausbildung: Den Antrag richtig stellen
Wollen Sie von der Förderung durch das BAföG in der Ausbildung profitieren, sollten Sie den Antrag frühestmöglich stellen, da die Prüfung der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Der eingeschlagene Bildungsweg entscheidet darüber, an welchen Ansprechpartner Sie sich wenden müssen.
Sind Sie an einer Hochschule eingeschrieben, müssen Sie das dortige Studierendenwerk kontaktieren und Ihre Unterlagen einreichen. Handelt es sich um eine schulische Ausbildung, sind die Ämter für Ausbildungsförderung für die Bearbeitung Ihres Antrags auf BAföG in der Ausbildung zuständig.
Wann und wie müssen Sie BAföG zurückzahlen?
Profitieren Sie als Schüler vom BAföG in der Ausbildung, handelt es sich dabei um einen Zuschuss. Demnach müssen Sie keine Rückzahlung leisten. Anders sieht es aus, wenn Sie an einem Studiengang teilnehmen.
BAföG wird dann als zinsloses Darlehen zum einen und zum anderen Teil als Zuschuss gewährt. Haben Sie Ihre Ausbildung an der Uni beendet, beginnt eine Frist von fünf Jahren. Sind diese verstrichen, müssen Sie mit der Rückzahlung beginnen.
Interessant: Sie haben auch die Option, das Darlehen auf einen Schlag zurückzuzahlen, wenn die fünf Jahre abgelaufen sind. Das bietet den Vorteil, dass Ihnen ein Teil der Schulden erlassen wird.