Das Wichtigste zu zusätzlichen Leistungen für die Schule bei Hartz-4-Bezug zusammengefasst:
Familien, die Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen, haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Schule. Diese werden durch das sogenannte Bildungspaket abgesetzt.
Die konkreten Leistungen für Bildung und Teilhabe, die Kinder von Hartz-4-Empfängern erhalten können, haben wir hier für Sie aufgelistet.
Wo Sie einen Antrag auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen können, hängt von der Sozialleistung ab, welche Sie beziehen. Hartz-4-Empfänger müssen sich beispielsweise an das zuständige Jobcenter wenden.
Inhalt
Wer hat Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungspaket?
Eine gute Bildung ist der Schlüssel für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Damit Kinder aus finanzschwachen Familien keinen Nachteil haben, gibt es zusätzliche Leistungen für die Schule aus dem Bildungspaket. Welche das konkret sind, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe richten sich an Schüler, die aus einkommensschwachen Familien kommen, um diesen unabhängig von den finanziellen Mitteln der Eltern eine gute Ausbildung zu ermöglichen.
Davon profitieren Kinder, deren Eltern Hartz 4, den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fasst den Kreis der Anspruchsberechtigten für die zusätzlichen Leistungen wie folgt zusammen:
Leistungen für Bildung erhalten hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und hierfür keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Zusätzliche Leistungen für die Schule: Das Bildungspaket
Seit dem 1. August 2019 ist in Deutschland das „Starke-Familien-Gesetz“ in Kraft. Dieses brachte auch weitreichende Verbesserungen für zusätzliche Leistungen für die Schule mit sich. Das Bildungspaket umfasst nunmehr die folgenden Förderungen:
- Schulbedarf: Für die Anschaffung von Unterrichtsmaterialien wird eine Pauschale in Höhe von 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr gewährt.
- Ausflüge und Klassenfahrten: Die Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge werden vollständig übernommen.
- Nachhilfe: Bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote, kann der Schüler eine Kostenübernahme für einen Besuch bei der Nachhilfe erhalten. Dies Option besteht unabhängig von einer Versetzungsgefährdung.
- Schülerbeförderung: Die Beförderungskosten zur Schule können in Form einer Monatskarte übernommen werden, sofern dies erforderlich ist.
- Mittagessen in Schule, Kita und Co.: Erfolgt ein gemeinschaftliches Mittagessen in Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege, so werden die Kosten übernommen. Ein Eigenanteil wird nicht mehr fällig.
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Jedem Schüler steht ein pauschaler Betrag von 15 Euro pro Monat zu. Dieser kann beispielsweise für die Mitgliedschaft in einem Sportverein genutzt werden.
Gut zu wissen: Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung vom 18. Lebensjahr erbracht.
Zusätzliche Leistungen für die Schule beantragen: So gehen Sie vor
Im Rahmen der Einführung vom Starke-Familien-Gesetz wurde auch die Beantragung für zusätzliche Leistungen für die Schule wesentlich vereinfacht. Stellen Sie einen Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Hartz 4, beantragen Sie dadurch gleichzeitig die Leistungen für Bildung Teilhabe.
Wichtig: Ein Antrag auf spezielle Lernförderung muss weiterhin individuell erfolgen. Diesbezüglich können Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter wenden.