Kurze Zusammenfassung zu Bürgergeld bei Krankheit
Empfänger von Bürgergeld-Leistungen müssen eine Krankheit und dann auch eine folgende Krankschrift dem Jobcenter unverzüglich mitteilen.
Auch bei einer vorliegenden Krankschreibung muss einer Ortsabwesenheit dem Jobcenter mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Termine oder Maßnahmen müssen Sie in diesem Zeitraum nicht wahrnehmen oder besuchen.
Bei bestimmten Krankheiten können Betroffene beim Jobcenter einen Mehrbedarf geltend gemacht.
Inhalt
Welche Rechte und Pflichten haben Bürgergeld-Bezieher bei Krankheit?
Erkältung, Grippe, Magen-Darm-Erkrankung – es gibt unterschiedliche Gründe, um lieber das Bett zu hüten, als Terminen nachzugehen. Sofern Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, müssen Sie nicht zu Terminen vom Jobcenter erscheinen. Einer Ortsabwesenheit muss allerdings trotzdem zugestimmt werden.
Bürgergeld und (psychisch) krank: Reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Grundsätzlich können Sie Bürgergeld nur beziehen, wenn Sie erwerbsfähig sind. Wird bei Ihnen eine nicht dauerhafte Erwerbsunfähigkeit von mehr als sechs Monaten prognostiziert, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld. Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie täglich dazu in der Lage sind, drei Stunden zu arbeiten.
Vor allem wenn Sie psychisch krank sind und Bürgergeld beziehen, kann sich dies auf Ihren Anspruch auswirken. Eine psychische Erkrankung kann sich nämlich über mehrere Monate ziehen, sodass Ihr Anspruch auf Bürgergeld bei psychischer Krankheit entfällt. Dies muss von einem Arzt bescheinigt werden.
In regelmäßigen Abständen wird dann untersucht, ob der Bürgergeld-Empfänger, obwohl er psychisch krank ist, wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Depression sich verbessert und der Hilfebedürftige wenigstens in Teilzeit arbeiten kann.
Diese ist besonders wichtig, wenn Sie weiterhin Leistungen bei einer Krankheit erhalten wollen. In diesem Fall müssen Sie zu Terminen nämlich nicht beim zuständigen Sachbearbeiter erscheinen. Sie sind entschuldigt und können sich in Ruhe auskurieren. Die AU muss allerdings unverzüglich beim Jobcenter vorgelegt werden.
Bürgergeld: Ist eine Ortsabwesenheit bei Krankheit erlaubt?
Bürgergeld-Empfänger müssen eine Ortsabwesenheit beim Jobcenter beantragen. Ohne Zustimmung des zuständigen Sachbearbeiters kann eine Ortsabwesenheit zu Sanktionen oder zum Wegfall der Leistungen führen.
Wichtig ist dabei, dass sich Leistungsberechtigte im orts- und zeitnahen Bereich aufhalten. Dies umfasst Orte in der Umgebung der Grundsicherungsstelle, die ohne unzumutbaren Aufwand erreicht werden können. Dieser Bereich ist nicht zwangsläufig auf das Inland beschränkt. Auch im Ausland können Orte besucht werden, sofern dies dem orts- und zeitnahen Bereich entspricht. Ein einfacher Fahrtweg von 2,5 Stunden kann damit noch zumutbar sein.
Beziehen Sie also Bürgergeld und haben eine Krankheit, sollten Sie sich trotzdem beim Jobcenter melden, wenn Sie die Stadt verlassen wollen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie eine Kur- oder Rehamaßnahme haben oder einen Facharzt in einer entfernten Stadt aufsuchen wollen.
Bei Bürgergeld-Bezug einen Mehrbedarf bei Krankheit geltend machen
Beziehen Sie Bürgergeld bei einer Krankheit, kann unter Umständen ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung geltend gemacht werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn durch die Krankheit aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung nötig ist.
Dies ist nicht bei jeder Krankheit bei Bürgergeld-Bezug der Fall. Den Mehrbedarf können Sie beispielsweise bei einer Niereninsuffizienz, HIV-Infektion oder beispielsweise bei Morbus Crohn geltend machen. Wenn Sie Bürgergeld wegen einer psychischen Krankheit beziehen, ist dies in der Regel nicht möglich.
Fazit: Krank bei Bürgergeld-Bezug
- Im Falle eines Bürgergeld-Bezugs bei einer Krankheit müssen Leistungsberechtigte die Krankheit unverzüglich beim Jobcenter melden. Anschließend ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen.
- Sind Sie für mehr als sechs Monate erwerbsunfähig, entfällt Ihr Anspruch auf Leistungen.
- Auch während einer Krankheit müssen sich Leistungsberechtigte im orts- und zeitnahen Bereich aufhalten. Planen Sie eine Ortsabwesenheit, muss diese vom zuständigen Sachbearbeiter genehmigt werden.
- Bei bestimmten Krankheiten kann bei Bürgergeld-Bezug ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung geltend gemacht werden.