Bürgergeld bei Krankheit: Müssen Sie bei Terminen auch krank erscheinen?

Kurze Zusammenfassung zu Bürgergeld bei Krankheit

Was ist im Falle einer Krankheit zu tun, wenn ein Bürgergeld-Bezug besteht?

Empfänger von Bürgergeld-Leistungen müssen eine Krankheit und dann auch eine folgende Krankschrift dem Jobcenter unverzüglich mitteilen.

Muss auch bei einer Krankheit einer Ortsabwesenheit gemeldet werden?

Auch bei einer vorliegenden Krankschreibung muss einer Ortsabwesenheit dem Jobcenter mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Termine oder Maßnahmen müssen Sie in diesem Zeitraum nicht wahrnehmen oder besuchen.

Können Betroffene einen Mehrbedarf aufgrund einer Krankheit anmelden?

Bei bestimmten Krankheiten können Betroffene beim Jobcenter einen Mehrbedarf geltend gemacht.

Welche Rechte und Pflichten haben Bürgergeld-Bezieher bei Krankheit?

Krankheit bei Bürgergeld-Bezug: Welche Rechte und Pflichten haben Sie?
Krankheit bei Bürgergeld-Bezug: Welche Rechte und Pflichten haben Sie?

Erkältung, Grippe, Magen-Darm-Erkrankung – es gibt unterschiedliche Gründe, um lieber das Bett zu hüten, als Terminen nachzugehen. Sofern Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, müssen Sie nicht zu Terminen vom Jobcenter erscheinen. Einer Ortsabwesenheit muss allerdings trotzdem zugestimmt werden.

Bürgergeld und (psychisch) krank: Reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Grundsätzlich können Sie Bürgergeld nur beziehen, wenn Sie erwerbsfähig sind. Wird bei Ihnen eine nicht dauerhafte Erwerbsunfähigkeit von mehr als sechs Monaten prognostiziert, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld. Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie täglich dazu in der Lage sind, drei Stunden zu arbeiten.

Vor allem wenn Sie psychisch krank sind und Bürgergeld beziehen, kann sich dies auf Ihren Anspruch auswirken. Eine psychische Erkrankung kann sich nämlich über mehrere Monate ziehen, sodass Ihr Anspruch auf Bürgergeld bei psychischer Krankheit entfällt. Dies muss von einem Arzt bescheinigt werden.

In regelmäßigen Abständen wird dann untersucht, ob der Bürgergeld-Empfänger, obwohl er psychisch krank ist, wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Depression sich verbessert und der Hilfebedürftige wenigstens in Teilzeit arbeiten kann.

Haben Sie eine Erkältung, einen Unfall erlitten oder andere gesundheitliche Probleme, die nicht länger als sechs Monate andauern, besteht Ihr Anspruch auf Bürgergeld weiter. Grundsätzlich sollten Sie allerdings einen Arzt aufsuchen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen lassen.

Diese ist besonders wichtig, wenn Sie weiterhin Leistungen bei einer Krankheit erhalten wollen. In diesem Fall müssen Sie zu Terminen nämlich nicht beim zuständigen Sachbearbeiter erscheinen. Sie sind entschuldigt und können sich in Ruhe auskurieren. Die AU muss allerdings unverzüglich beim Jobcenter vorgelegt werden.

Bürgergeld: Ist eine Ortsabwesenheit bei Krankheit erlaubt?

Bei Bürgergeld und einer Krankheit sollten sich Leistungsberechtigte unverzüglich beim Jobcenter melden.
Bei Bürgergeld und einer Krankheit sollten sich Leistungsberechtigte unverzüglich beim Jobcenter melden.

Bürgergeld-Empfänger müssen eine Ortsabwesenheit beim Jobcenter beantragen. Ohne Zustimmung des zuständigen Sachbearbeiters kann eine Ortsabwesenheit zu Sanktionen oder zum Wegfall der Leistungen führen.

Wichtig ist dabei, dass sich Leistungsberechtigte im orts- und zeitnahen Bereich aufhalten. Dies umfasst Orte in der Umgebung der Grundsicherungsstelle, die ohne unzumutbaren Aufwand erreicht werden können. Dieser Bereich ist nicht zwangsläufig auf das Inland beschränkt. Auch im Ausland können Orte besucht werden, sofern dies dem orts- und zeitnahen Bereich entspricht. Ein einfacher Fahrtweg von 2,5 Stunden kann damit noch zumutbar sein.

Wenn Sie Bürgergeld bei einer Krankheit beziehen, müssen Sie nicht zu Terminen im Jobcenter erscheinen, sofern Sie Ihrem Sachbearbeiter eine AU vorgelegt haben. Grundsätzlich entbindet Sie dies allerdings nicht von der Pflicht, sich beim Sachbearbeiter abzumelden, wenn Sie den orts- und zeitnahen Bereich verlassen.

Beziehen Sie also Bürgergeld und haben eine Krankheit, sollten Sie sich trotzdem beim Jobcenter melden, wenn Sie die Stadt verlassen wollen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie eine Kur- oder Rehamaßnahme haben oder einen Facharzt in einer entfernten Stadt aufsuchen wollen.

Bei Bürgergeld-Bezug einen Mehrbedarf bei Krankheit geltend machen

Bürgergeld und krank: In besonderen Fällen können Sie einen Mehrbedarf geltend machen.
Bürgergeld und krank: In besonderen Fällen können Sie einen Mehrbedarf geltend machen.

Beziehen Sie Bürgergeld bei einer Krankheit, kann unter Umständen ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung geltend gemacht werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn durch die Krankheit aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung nötig ist.

Dies ist nicht bei jeder Krankheit bei Bürgergeld-Bezug der Fall. Den Mehrbedarf können Sie beispielsweise bei einer Niereninsuffizienz, HIV-Infektion oder beispielsweise bei Morbus Crohn geltend machen. Wenn Sie Bürgergeld wegen einer psychischen Krankheit beziehen, ist dies in der Regel nicht möglich.

Fazit: Krank bei Bürgergeld-Bezug

  • Im Falle eines Bürgergeld-Bezugs bei einer Krankheit müssen Leistungsberechtigte die Krankheit unverzüglich beim Jobcenter melden. Anschließend ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen.
  • Sind Sie für mehr als sechs Monate erwerbsunfähig, entfällt Ihr Anspruch auf Leistungen.
  • Auch während einer Krankheit müssen sich Leistungsberechtigte im orts- und zeitnahen Bereich aufhalten. Planen Sie eine Ortsabwesenheit, muss diese vom zuständigen Sachbearbeiter genehmigt werden.
  • Bei bestimmten Krankheiten kann bei Bürgergeld-Bezug ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung geltend gemacht werden.
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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