Das Arbeitslosengeld 1 soll Personen finanziell in der ersten Zeit nach dem Verlust des Arbeitsplatzes unterstützen. Je älter die betroffene Person ist, umso schwieriger kann es werden, wieder einen geeigneten Job zu finden. Aus diesem Grund können Arbeitslose ab 50 Jahren das ALG etwas länger beziehen als jüngere Personen.
Das Wichtigste zum Arbeitslosengeld 1 ab 50 Jahren
Die Höhe des ALG 1 verändert sich nicht, wenn Sie älter als 50 Jahre sind. Dafür können Sie die Leistung aber länger beziehen als jüngere Personen.
Nach Vollendung des 50. Lebensjahres erhalten Sie das Arbeitslosengeld 1 für maximal 15 Monate anstatt nur 12 Monate lang.
Ab 55 Jahren wird das ALG 1 für höchstens 18 Monate ausgezahlt. Ist die Person 58 Jahre alt, verlängert sich die Dauer auf maximal 24 Monate. Eine Übersicht finden Sie hier.
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Arbeitslosengeld 1 mit 50 beziehen
Das Arbeitslosengeld 1 ab dem 50. Lebensjahr folgt bei der Bezugsdauer anderen Vorschriften als der Regelfall. Wegen der sinkenden Aussichten auf einen Arbeitsplatz ist eine verlängerte Dauer des Arbeitslosengeld 1 mit 50 möglich. Das Arbeitslosengeld kann ab dem 58. Lebensjahr bis zu 24 Monate lang gewährt werden.
Im Alter noch einmal in die Arbeitslosigkeit zu geraten, ist für viele eine äußerst schwere Situation. Alternde Arbeitskräfte werden in manchen Fällen nach vielen Jahren gekündigt, da das hohe Alter zwangsläufig mit einer Verringerung der Leistungsfähigkeit verbunden scheint. Auch die Chancen, schnell einen neuen Job zu finden, scheinen eher gering.
Um diesem Fakt gerecht zu werden, sieht das dritte Sozialgesetzbuch (SGB III) vor, die Bewilligungsdauer für das Arbeitslosengeld 1 ab 50 zu erhöhen. Wie lang die Dauer sein kann, hängt in erster Linie vom Alter und dem Zeitraum, innerhalb dessen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden, ab. Anhand dieser Werte wird dann von der Agentur für Arbeit die maximale Bezugsdauer ermittelt.
Dabei ändert sich die Dauer der Bewilligung vom Arbeitslosengeld 1 mit 50 das erste Mal. Nach der regulären maximalen Dauer von 12 Monaten wird das Arbeitslosengeld mit 50 für bis zu 15 Monate gezahlt. Das Arbeitslosengeld kann mit 55 Jahren für bis zu 18 Monate und das Arbeitslosengeld mit 58 kann bis maximal 24 Monate gezahlt werden.
Die Regelungen zum Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) sind im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) festgehalten
Gibt es ein verlängertes Arbeitslosengeld 1 ab 60?
Zwar wird das Arbeitslosengeld ab 50 stufenweise immer länger gewährt, trotzdem endet die Erweiterung der Bezugsdauer vom Arbeitslosengeld mit 58 und wird dann bis zum Eintrittsalter in die Rente nicht weiter erhöht. Auch Senioren, die Arbeitslosengeld ab 50 beziehen, rutschen nach dem Auslaufen der Bewilligungszeit in den Bezug von Bürgergeld.
So ist auch das Arbeitslosengeld ab 50 keine durchgängige Sicherung bis zum Rentenalter. Der Empfänger von ALG1 über 50 muss sich immer noch dem Arbeitsmarkt anbieten und versuchen, in Arbeit zu kommen. Dabei ist er denselben Regeln der Zumutbarkeit unterworfen, wie alle anderen auch. Besonders im hohen Alter kann die Arbeitssuche schwierig werden, da der Arbeitsmarkt häufig auf junge flexible Arbeiter ausgerichtet ist.
Durch dieses Auseinanderklaffen der Ansprüche des Arbeitsmarktes und der Sozialversorgung ist das Arbeitslosengeld ab 50 trotz verlängerter Dauer der Bewilligung kein rettendes Netz. Es handelt sich beim Arbeitslosengeld 1 ab 50 wie beim regulären Arbeitslosengeld nur um eine vorübergehende Leistung, da eine Wiederaufnahme einer Arbeit angenommen wird. Danach folgt Sozialhilfe und unter Umständen der Anspruch auf Bürgergeld.
Übersicht zum Arbeitslosengeld ab 50 Jahren
Da das Arbeitslosengeld ab 50 sowohl vom Alter als auch von den geleisteten Beträgen abhängt, können Sie in den folgenden Tabellen die mögliche Bezugsdauer ablesen.
Arbeitslosengeld | Insgesamt geleistete Beiträge zur Sozialversicherung in Monaten | Max. Bezugsdauer in Monaten |
---|---|---|
ab 50 | 30 | 15 |
ab 55 | 36 | 18 |
ab 58 | 48 | 24 |
Kritik an der Regelung
Da das Arbeitslosengeld in einem hohen Alter auf längere Zeit bewilligt wird, sehen Kritiker hier zwar die Anerkennung, dass der Arbeitsmarkt mit zunehmendem Alter schwerer zu betreten ist. Trotzdem wird das Scheitern am Arbeitsmarkt auch für die älteren Menschen in unserer Gesellschaft nicht entschärft, sondern nur vertagt.
Fazit zum Arbeitslosengeld 1 ab 50
- Ab 50 kann der Anspruchszeitraum des ALG 1 verlängert werden.
- Die Verlängerung hängt vom Alter und den geleisteten Beiträgen ab.
- Maximal ist eine Bewilligungsdauer von 24 Monaten möglich.