FAQ: Härtefallregelung beim Bürgergeld
Ein Härtefall wird gewährt, wenn ein unabweisbarer, nicht nur einmaliger Bedarf besteht, der nicht vom Bürgergeld-Regelsatz oder einer anderen Sozialleistung abgedeckt wird. Es handelt sich dann um einen Mehrbedarf.
Das können beispielsweise Pflegeartikel aufgrund einer chronischen Krankheit des Bürgergeld-Empfängers sein.
Auch Personen, die unter 25 Jahre alt sind, können einen solchen Bedarf anmelden. Insbesondere beim Auszug aus dem Elternhaus muss in der Regel ein Härtefall vorliegen, um die Genehmigung des Jobcenters zu bekommen. So können beispielsweise dann die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden.
Inhalt
Wann kann die Härtefallregelung greifen?
Was ist ein Härtefall bei Bürgergeld-Bezug?
Die Bürgergeld-Härtefallregelung greift, wenn der Regelsatz, den Empfänger vom Jobcenter bekommen, allein nicht ausreicht, um deren Bedarf zu decken.
Demnach müssen auch besondere, nicht nur einmalige, laufende und unabweisbare Bedarfe, die durch eine atypische Lebenslage entstehen, von Bürgergeld gedeckt sein. In bestimmten Fällen muss das Jobcenter also die Leistung bewilligen.
Die Bürgergeld-Härtefallregelung fußt dabei auf § 21 Abs. 6 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II):
(6) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
Bürgergeld-Härtefälle stellen also eine Form des Mehrbedarfs dar. So können beispielsweise werdende Mütter und Alleinerziehende von höheren Leistungssätzen profitieren. Auch eine kostenaufwändige Ernährung kann einen Mehrbedarf aufgrund der Bürgergeld-Härtefallregelung begründen.
Weitere Ratgeber zur Härtefallregelung:
Bürgergeld-Härtefall: Beispiele laut Katalog
Orientierung erhalten Jobcenter und Leistungsträger beim Bürgergeld-Härtefall durch einen Katalog, in dem Fallbeispiele aufgeführt sind, die verdeutlichen sollen, welche Bedarfe bewilligungsfähig sind und welche nicht.
So ist bei Bürgergeld die Härtefallregelung beispielsweise anwendbar bei
- Hygiene- und Pflegeartikeln, die aufgrund einer Krankheit wie Neurodermitis regelmäßig benötigt werden.
- Haushalts- und Putzhilfen, zum Beispiel für Rollstuhlfahrer.
- Fahrt- und Übernachtungskosten für Eltern, die ihre Kinder nach Scheidung oder Trennung regelmäßig besuchen.
- Nachhilfestunden für Kinder, sofern ein bestimmter Anlass wie eine längere Krankheit zu dem Bedarf geführt hat und absehbar ist, dass die Stunden nicht länger als sechs Monate benötigt werden.
An anderer Stelle greift die Bürgergeld-Härtefallregelung dagegen nicht:
- Schulmaterialien, -fahrkarten und -verpflegung
- Kleidung in Übergrößen
- Kleidung für Kinder in der Wachstumsphase
- Nachhilfestunden ohne die oben genannten Bedingungen
Bürgergeld-Bezug bei unter 25-Jährigen: Härtefallregelung beim Auszug
In der Regel ist es Personen, die Arbeitslosengeld 2 beziehen, aber noch unter 25 Jahre alt sind, nicht gestattet, aus der elterlichen Wohnung bzw. dem Elternhaus auszuziehen, denn ihnen ist es grundsätzlich zumutbar, weiterhin im elterlichen Haushalt zu verbleiben. Erfolgt dennoch ein Auszug, kann das weitreichende Sanktionen zur Folge haben.
Ausnahmen werden gemacht, wenn während des Bürgergeld-Bezuges die Härtefallregelung greift. Dazu müssen jedoch ein oder mehrere der folgenden Gründe vorliegen:
- Schwerwiegende soziale Gründe, durch die das Zusammenleben mit den Eltern unmöglich wird
- Bessere Eingliederungsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt
- Andere, ähnlich schwerwiegende Gründe
Unter solchen Bedingungen trägt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung auch bei Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind. Ein Auszug sollte jedoch immer mit dem Sachbearbeiter des Jobcenters abgestimmt werden! Die Zustimmung der Behörde vor Abschluss des Mietvertrages ist obligatorisch!